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    Steuererklärung: Verwendung Verlusttöpfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.19 19:40:44 von
    neuester Beitrag 01.12.19 01:30:21 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.316.093
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      schrieb am 27.11.19 19:40:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin gerade etwas ratlos und benötige daher eure steuerliche Expertise/Erfahrung!

      Folgende Situation:
      - In 2017 habe ich mein Depot bei Flatex geschlossen und bin zu Onvista gewechselt
      - Leider wurden meine Verlusttöpfe nicht übertragen, da das Flatex-Depot zum Zeitpunkt des Wechsels keine Wertpapiere enthalten hatte
      - Flatex stellte mir für meine Steuererklärung 2017 eine Verlustbescheinigung aus

      Nun habe ich im Rahmen meiner Steuererklärung für 2018 folgende Herausforderung:
      - Bei Onvista sind in 2018 Verluste angefallen, für die zum 15.12.2018 aber keine Bescheinigung angefordert hatte. Nachträglich ist diese Bescheinigung nicht zu erhalten
      - Die 2017 Verluste von Flatex liegen mir weiterhin nur auf Papier vor (Bescheinigung), d.h. sie wurden bislang nicht in die Onvista Töpfe integriert
      - Das Finanzamt fordert für die Berücksichtigung der Verluste in der Steuererklärung 2018 Belege für die Verlusttöpfe; die 2017 Flatex Bescheinigung sowie ein Screenshot des Onvista 2018 Topfes genügten nicht

      -> Wie würdet ihr in diesem Fall handeln, damit ich die Verluste in der Steuererklärung geltend machen kann? Ist das angesichts dieser Situation überhaupt möglich?
      -> Ist es möglich, trotz eines geschlossenen Depots (Flatex) nachträglich Verlusttöpfe zu Onvista zu übertragen, allein auf Basis der schriftlichen Verlustbescheinigung?

      Unbedingt verhindern möchte ich, dass die 2017 Flatex Verlusttöpfe "verloren" gehen und zukünftig nicht mehr angerechnet werden können...

      1000 Dank vorab für euren Rat!!

      Viele Grüße
      Basti7
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 20:49:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaube das Problem ist, das du die Verlusttöpfe mit dem Wertpapierübertrag (auch wenn keine enthalten waren) zu Flatex übernehmen hättest sollen.

      Du die Kündigung wurde das Geschäftsverhältnis gekündigt und Flatex hat dir Verlustbescheinigung ausgestellt.

      Problem hatte ich leider auch mal (nur andere Bank)

      Die Verlustbescheinigung von Flatex aus 2017 hättest letztes Jahr mit der Steuererklärung abwickeln können. So hast den FA Geld geschenkt (ärgere mich auch drüber)
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 22:01:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Basti7,
      du hast von Flatex eine Bescheinigung deiner Verluste in 2017. Du hättest diese Flatex-Bescheinigung mit deiner Steuererklärung für 2017 abgeben sollen. Dann erhältst du eine Verlustbescheinigung vom FA. Ob das jetzt noch geht, weiß ich nicht. Es geht bestimmt nicht, den Flatex-Verlust in den Verlusttopf bei Onvista einzubauen (zu vergrößern). Auch nicht, wenn du Flatex deren Verlustbescheinigung zurückgibst.

      Eine Bescheinigung für den 2018-Verlust brauchst du nicht – der steckt ja im jetzigen Verlusttopf bei Onvista. Diesen Topf würde ich weiterlaufen lassen. Mit einem Verlusttopf können hoffentliche Gewinne besser verrechnet werden als mit einer Verlustbescheinigung vom FA.

      Es geht also um die Verlustbescheinigung vom FA für 2017. Der Steuerbescheid für 2017 wird wohl rechtskräftig sein. Trotzdem würde ich (nachträglich) die Bescheinigung beantragen. Vielleicht reicht noch die Flatex-Bescheinigung.
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 22:50:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo ihr beiden,

      ein ganz großes Dankeschön für eure Antworten!

      Tatsächlich habe ich 2017 die Verlustbescheinigung von Flatex beim Finanzamt eingereicht. Ich habe in diesem Zuge auch eine Feststellung des erbleibenden Verlustvortrages vom Finanzamt erhalten.

      Würde ich daraus richtig schließen, dass

      a) dem Finanzamt dieser Topf eigentlich schon vorliegen muss? Und falls ja, müsste ich ihn trotzdem jährlich in der Steuererklärung angeben?

      b) die Töpfe bei Onvista in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden, da Onvista die Verrechnung von Gewinnen/Verlusten laufend durchführt?

      Es ist natürlich momentan alles andere als optimal, dass ich sozusagen doppelte Verlusttöpfe hätte. Zugleich wären die Verluste aber dementsprechend auch nicht "verloren", oder?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 23:30:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.029.958 von Basti7 am 27.11.19 22:50:42Wo ist eigentlich Dein Problem?

      Der Verlust Flatex wird vom FA vorgetragen, bis Du mit der Steuererklärung Gewinne erklärst, die verrechnet werden können. Die Onvista-Verluste werden auf Bankebene vorgetragen und von Onvista automatisch mit zukünftigen Gewinnen dort verrechnet.

      Verrechnung mit Aktienverlusttöpfen/-vorträgen erfolgt natürlich nur, wenn Aktiengewinne anfallen/bescheinigt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 28.11.19 21:56:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.030.273 von Taxadvisor am 27.11.19 23:30:23Herzlichen Dank, Taxadvisor!

      Ja, du hast völlig recht. So betrachtet habe ich mir umsonst Gedanken gemacht...
      Wieder was gelernt!
      Avatar
      schrieb am 01.12.19 01:30:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>Die 2017 Verluste von Flatex liegen mir weiterhin nur auf Papier vor (Bescheinigung), d.h. sie wurden bislang nicht in die Onvista Töpfe integriert

      Natürlich, eine Verlustbescheinigung ist nur für das Finanzamt, eine Bank kann - und vor allem darf - damit nichts anfangen.
      Aber warum liegt dir die Bescheinigung noch vor? Hast du sie denn nicht deiner Steuererklärung 2017 beigelegt?


      >>>die 2017 Flatex Bescheinigung sowie ein Screenshot des Onvista 2018 Topfes genügten nicht

      Verständlich. Das eine Dokument ist für das falsche Jahr, und das andere keine offizielle Verlustbescheinigung.


      >>>Ich glaube das Problem ist, das du die Verlusttöpfe mit dem Wertpapierübertrag (auch wenn keine enthalten waren) zu Flatex übernehmen hättest sollen.

      Das geht aber nicht.
      Man kann sich aber hilfsweise irgendeine Kleinigkeit kaufen (z.B. Fondsanteile ohne Spesen).


      >>>Der Verlust Flatex wird vom FA vorgetragen, bis Du mit der Steuererklärung Gewinne erklärst, die verrechnet werden können.

      Offenbar nicht, sonst würde das Finanzamt ja verrechnen.
      Wie ist das eigentlich wenn man die Verlustbescheinigung vergessen hat und der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist? Eine neue Tatsache ist das ja nun nicht ...

      Stefan


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