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    Abgeltungssteuer / Verkauf zum Jahresende / Auswandern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.21 22:54:59 von
    neuester Beitrag 26.08.21 07:08:06 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.351.832
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      schrieb am 25.08.21 22:54:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Community!
      Habe leider keinen vergleichbaren Fall im Internet finden können, deswegen teile ich hier meine Situation mit euch, vielleicht hat jemand Erfahrung mit dem Thema:

      Ich habe dieses Jahr 2021 Kapitalerträge erwirtschaftet (mit einem ausländischem Broker), die weit über den Freistellungsauftrag gehen.
      Diese Gewinne sind momentan zum größten Teil reinvestiert, habe aber auch Positionen in meinem Portfolio die momentan einen theoretischen Verlust vorlegen.

      Ich werde im kommenden Monat September 2021 von Deutschland nach Andorra auswandern.
      Natürlich werde ich Steuern für Kapitalerträge in Deutschland zahlen müssen, die bis zum 31.12 erwirtschaftet wurden. (Weil mein Lebensmittelpunkt in Deutschland im Jahre 2021 ja länger als 183 Tage sind....habe es leider nicht geschafft zum 31. Juni auszuwandern)

      Meine Frage ist nun:
      Ist es legal möglich, absichtlich Verlust-Positionen bis zum/am 30.12 zu realisieren, mit der Absicht meine Steuerlast für 2021 in Deutschland zu verringern.....und am 2. Januar 2022 wieder diese Aktien aufzukaufen? (2022 werden Steuern in Andorra bezahlt)

      Der deutsche Fiskus sollte doch nur meine Bewegungen bis Ende Dezember einsehen können, ist aber in meinen Augen trotzdem auffällig wenn ich am letzten Tag des Jahres mehrere Verluste realisiere um die Steuerlast zu minimieren....

      Dann würden doch theoretischerweiße alle deutschen Anleger, die eine Auswanderung zeitnah planen, diesen "Trick" nutzen.

      Nebenfrage: Wie verrechnet sich das mit dem Grundfreibetrag?
      Der liegt für Verheiratete in 2021, wie in meinem Fall, bei 19.488 Euro. Ich habe jedoch 2021 "nur" 17.400 Euro Bruttolohn erhalten (Ehefrau arbeitslos und keine staatlichen Hilfen erhalten).
      Muss ich das in meiner Kapitalertrags-/Steuerkalkulation auch verrechnen? (Mir ist klar das der Grundfreibetrag automatisch bei der Steuerklärung berücksichtigt wird)
      Oder liege ich hier ganz falsch mit meiner Theorie?

      Grüße an alle, falls jemand in Andorra Urlaub und/oder Geschäfte machen will, ihr seid herzlichst eingeladen :)
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 07:08:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rein logisch ist das okay mit dem Verkauf.

      Würde aber nicht alles in der letzten Woche des Jahres verkaufen, sondern Schritt für Schritt im Laufe der nächsten Monate, wenn bei der einen oder anderen Position der Kurs eben passt deiner Meinung nach.

      Rückkauf dann ja auch bereits in diesem Jahr wieder möglich.

      In der Steuererklärung musst du sowieso alles angeben, bei einem ausländischen Broker dazu eine Liste mit EK und VK usw.

      Ob du ind er Anlage KAP das Feld Günstigerprüfung ankreuzen musst weiss ich nicht, schadet aber nicht. Denn dann dürftest du bei den Summen sogar weniger Steuern bezahlen als die 25%
      Was dies betrifft kann ich als Deutscher in Deutschland und deutschen Brokern nicht genau sagen.


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