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    Nur ne Frage .. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.99 00:09:06 von
    neuester Beitrag 11.06.99 15:40:59 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.387
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      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:09:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer von euch kennst sich ein wenig beim Arbeitsrecht aus?

      Folgendes Problem:

      während des Urlaubes krank geworden, danach 8 Monate krank geschrieben.

      Ist der Urlaubsanspruch verfallen?


      IN
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:20:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Insider,

      Du kommst aber auch immer mit Sachen ;)
      Kannste nich einfach mal fragen welche Aktie steigt in den nächsten 2 Wochen um 1000%.
      Das wüßte hier jeder;)

      Viele Grüße
      arkun
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:23:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Urlaub erst nach dem 31.3. des folgenden Jahres verfallen.
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:24:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jaein,

      "Dein Urlaubsanspruch für das Jahr verfällt erst am 1.4. des folgenden Jahres."

      Wenn`s Dich genau interessiert, müßte ich den genauen Gestezestext mal raussuchen ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:27:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist aber nicht zwingend so, debull.
      Kann auch firmeninterne Regelungen und besondere Regelungen für Krankheit geben.
      Bin aber kein Fachmann...darum will ich Insider hier nichts falsches erzählen.
      Ich schau mal ins Arbeitsrecht.
      Wo ist denn unser Jurist?
      Immer wenn man die braucht hängen die aufm Golfplatz:(
      ;)
      arkun

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      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:48:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Leute,

      thank´s für die Antworten. Ich denke ich habe eine Antwort gefunden, allerdings vergass ich das kleine Vorwort Rest(-Urlaub) und da lautet die Antwort: Urlaub verfallen, oder?

      Hi Arkun,

      welche Aktie macht den nun 1000% in den nächsten 14 Tagen ;)

      Ich versuchte ja etwas kultur ins Board zu bringen mit meinen Topics Türkei und Islam, aber fast keiner am Board fuhr auf meine Topic´s ab und die Sofagang nahm bisher meine speziellen Dienste auch noch nicht in Anspruch ;)


      IN
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 00:54:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also ich hab nur den umgekehrten Fall gefunden.
      Bei dieser Karenzregelung (die ersten 2Krankheitstage werden als Urlaub angerechnet) kann der Arbeitgeber wenn kein Urlaub mehr da ist, diese Tage auf den nächsten Jahresurlaub anrechnen.

      Aber meine ERfahrung ist bei solchen Sachen, daß dann immer noch Tarife und Verträge da rein spielen und es auch oft den Anwälten zu kompliziert wird und die es lieber vor Gericht entscheiden lassen.

      Hat Dir jetzt aber auch nicht geholfen.

      Aber mal andersrum, wenn ich 8 Monate krank war, ist es dann geschickt auch noch den alten Urlaub einzuklagen?
      Da kann man sich ja direkt neu bewerben.:(
      Sowas geht doch nur im öffentlichen Dienst;)
      arkun
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 01:04:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 01:07:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi Arkun,

      Dein tip mit der neuen mailadresse
      hat nicht geklappt.

      Gruß

      GunFox
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 01:23:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 15:14:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo IN,

      so dan gebe ich hier auch meine Senf dazu.
      Im Urlaub krank geworden, 8 Mon.Krank,
      was ist ist mit dem Resturlaub.

      Der Resturlaub verfällt nicht,auch nicht wenn das über den Jahreswechel dauert oder über den 1.4 hinausgeht.

      Begründung : der Verzug ist nicht durch den Arbeitnehmer zu vertreten,der Anspruch auf den Resturlaub besteht weiter bis zum Volgejahr.

      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 18:07:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi xx,

      erstmal danke für deine Antwort, kannst du mir dazu noch eine Gesetzesvorlage aufzeigern?


      IN
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 18:15:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hey IN ,

      sorry aber so was habe ich nicht,kenne nur ähnliche Fälle aus der Praxis,deshalb hab ich mich hier überhaupt geäußert. Kann dir da leider nicht weiter helfen.Aber jeder normale Arbeitsrechtler müßte dir das eingendlich bestätigen können.

      mfg xx
      Avatar
      schrieb am 09.06.99 23:58:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Da findest Du kein Gesetz. Das ist geltende Rechtsprechung.
      Hat der Arbeitgeber die Nichturlaubsantretung nicht zu vertreten(also hat er Urlaubsanträge wegen betrieblicher Erfordernisse nicht abgelehnt)
      verfällt der Urlaub des Vorjahres nach dem 31.3. des Folgejahres.
      :)
      debull
      Avatar
      schrieb am 10.06.99 03:24:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Anderer Meinung! Urlaub verfällt, wenn nicht bis zum Ende des Jahres angetreten (also: erster Urlaubstag am 30.12.). Auf die Ursache (hier: Krankheit) kommts nicht an.

      Von dieser Regel kann im Tarifvertrag oder durch Einzelvertrag bzw. Betriebsvereinbarung abgewichen werden. Da steht dann meistens der 31.03. drin, also Urlaub muß bis zum 31.03 angetreten sein (Erster Urlaubstag 31.03.)

      Meine Meinung, Belege habe ich allerdings auch keine.
      Avatar
      schrieb am 10.06.99 23:35:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi IN,

      war im Urlaub und konnte Dir deshalb keine meiner anerkannten Rechtsberatungen zukommen lassen! ;)

      Naja Arbeitsrecht ist nicht gerade meine Spezialgebiet aber "here we go":

      ( zitierte §§ jeweils Bundesurlaubsgesetz )
      §7 Abs. 3 Satz 1 : "Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewaehrt und genommen werden"

      Satz 2: "... Uebertragung auf das naechste Kalenderjahr nur statthaft, wenn ... in der Person des Arbeitnehmers liegende Gruende dies rechtfertigen" => bei Dir (+) , da Krankheit

      Satz 3 : " Im Fall der Uebertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gwaehrt und genommen werden"

      §9 : "Erkrankt Arbeitnehmer waherend Urlaubs, so werden die durch aerztliches Attets nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfaehigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet"

      mfG,
      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 11.06.99 00:48:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi Strongbow,

      willkommen daheim!
      Aber wo ist jetzt die Antwort?
      Hab ich nicht gefunden.
      Was ist mit Tarifen?
      Was ist mit Verträgen?
      Ich bin da jetzt genauso schlau wie vorher.
      Viele Grüße
      arkun
      Avatar
      schrieb am 11.06.99 01:42:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi Strongbow,

      danke für deine Mühen und ich habe verstanden was du mir sagen möchtest:

      Gemäß den vor dir oben aufgeführten Gesetesgrundlage im Bundesurlaubsgesetz steht mir der Resturlaub laut Gesetzbuch zu , richtig?


      InsiderNews


      P.S.: Würde gerne deine Meinung zu meinem Topic "Momentaufnahme" lesen ...
      Avatar
      schrieb am 11.06.99 15:04:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi IN und arkun,

      IN scheint meine Paragraphenzitiererei richtig verstanden zu haben:

      In §9 steht ja drin, dass er den Urlaubsanspruch trotz Krankheit behaelt und §7 beschaeftigt sich damit, wann er diesen Urlaub zu nehmen hat.

      Bzgl. der von arkun angesprochenen Tarifvertraege:
      Ich meine in Erinnerung zu haben, dass tarifvertraglich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers vom Bundesurlaubsgesetz abgewichen werden darf.

      IN, ich werd` mal versuchen den thread "Momentaufnahme" zu finden - bin aber gestern schon daran gescheitert den Oecalan-thread zu finden.

      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 11.06.99 15:40:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi Strongbow,

      über Öcalan habe ich nur Info-Topic geschaltet zu finden unter : Judgement Day und das andere Topic findest du unter: "Meine Momentaufnahme und Empfindungen an Board".

      Thank´s


      IN


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