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    Kapitalbildende Lebensversicherung kündigen...? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.01 21:47:26 von
    neuester Beitrag 17.01.01 13:04:59 von
    Beiträge: 20
    ID: 323.968
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      Avatar
      schrieb am 04.01.01 21:47:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kapitalbildende Lebensversicherung kündigen?

      Zur Zeit habe ich eine Kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag. Der monatliche Beitrag beträgt zur Zeit ca. DM 1.000,00.
      Diese LV möchte ich nun kündigen oder stillegen. Jedoch sollten eine Absicherung bei Todesfall für meine Familie gewährleistet sein. Desweiteren ist in dieser LV ein Berufsunfähigkeitsanspruch mit enthalten.
      Da ich selbstständig bin, bezweifle ich, je einen Anspruch darauf zu haben.

      LV kündigen? Stillegen?

      Berufsunfähigkeitsanspruch, was muß gewährleistet sein, um diesen überhaupt als selbstständiger in Anspruch nehmen zu können? Ich denke die Versicherung wird sich mit den Worten "Nehmen Sie sich doch einen Geschäfstführer" herausreden. - Erfahrungswerte ?

      Wechseln in Fondsgebundene LV? Ich denke da an Skandia...
      Oder wechseln in eine Risiko-LV?

      Meine übrige Altersversorgung baue ich seit geraumer Zeit in langfristige Aktienfonds auf.Größter Anteil DWS Vermögensbildung I.

      Könnt Ihr mir Eure Erfahrungen und Ansichten mitteilen...?

      Viele Grüße Euer Gehtnix
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 21:59:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Gehtnix, die Berufsunfähigkeit ist so ziemlich die wichtigste Versicherung, die Du als Selbstständiger haben kannst. Ein unbedingtes: Muß!
      Ob sich Deine Versicherung herauswinden kann hängt von den Vertragsbedingungen ab; studieren des Vertragswerkes hilft insofern nur bedingt, als die Begriffswelt einem fremd erscheint. Weisungsbefugnis z.B. Als Hilfe kann man das Internet(Seiten der Versicherer!) und die Zeitung Finanztest empfehlen. Vor zwei Jahren als ich meine Versicherung abschloß gab es ein Sonderheft Versicherungen. Wenn Du Angst vor deiner Versicherung hast, schaffe Dir doch zusätzlich einen Rechtsschutz an! Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 22:07:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      moin,

      nicht kündigen! kostet geld und das wolltest du ja eher aufbauen.
      ruf deinen versicherungstypen an und bestell ihn zu dir nach hause, sage ihm sofort, daß du deinen versicherungsschutz optimieren möchtest, aber auf keinen fall mehr beitrag pro monat zahlen möchtest.
      eine umschichtung in eine fondsgebundene rentenversicherung ist recht schlau, du profitierst von den weltbörsen, hast zusätzliche versicherungsleistungen, und nach zwölf jahren kannst du bei kündigung das geld steuerfrei einheimsen.
      den versicherungsmenschen ist im allgemeinen nur wichtig,, daß vor ablauf von 24 monaten an dem vertrag nichts geändert wird, was höhe und laufzeit der versicherung anbetrifft; anderfalls (unter 24 Monate) müssen sie einen entsprechenden anteil von ihrer provision und den nettowerteinheiten wieder abgeben.

      häufig sind da auch nette leute am start, die nicht NUR auf ihren persönlichen vorteil raus sind.

      zu dem juristendeutsch kann ich meinem vorredner nur zustimmen, du verstehst nix.

      ciao

      Bodi
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 22:10:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      NACHTRAG

      ich kann von der

      volksfürsorge die BestInvest Rentenversicherung

      empfehlen, mache ich selbst und zahle 500,-DM pro Monat ein. nach zwölf jahren kann ich das ding problemlos kündigen, wenn ich weiter einbezahle kommen zu meinem 65. runde 1 mio € zusammen, hoffentlich.

      ciao

      Bodi
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 22:20:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Berufsunfähigkeitsversicherung:
      Absolut überflüssig. Jeder 6 te wird zwar Berufsunfähig
      aber die Gesellschaften können Dich auf jeden anderen Beruf
      der zumutbar ist verweisen. Sozialamt rechnet Beusunfähigkeit an. Kenne nur Kunden die keine Rente bekommen
      haben, wegen verweisung, ausser einen Querschnittsgelähmten.


      Kapitalversicherung: Wenn Du GG bist Denke über Direktversicherung als zusätzliche AG-Leistung nach.
      Bis 3408 jährlich.

      Fondsversicherungen sind noch schlechter. Lieber direkt
      investieren.

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      Avatar
      schrieb am 04.01.01 22:21:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @gehtnix
      bei der Frage ob du deine klv kündigen sollst muß du mehrere punkte beachten. 1.eine kündigung in den ersten jahren ist immer mit erheblichen verlusten verbunden... sollte dies bei dir der fall sein könntest du den vertrag mit einem mindestbeitrag i.d.r. dm 20,-- 1/12 fortführen bzw. beitragsfrei stellen und würdest dir in diesem fall zumindest die bis zum zeitpunkt der umstellung aufgelaufenen überschüsse sichern.
      2.die fondgebundene lv ist auch nicht unbedingt ratsam, da bei diesem modell oftmals hohe gebühren (provisionen, verwaltung etc.)anfallen, so das von deinem anlagebetrag durchschittlich auf die laufzeit nur 90% tätsächlich angelegt werden.
      in deinem fall scheint auf den ersten blick eine g u t e buz+risiolebensversicherung und die direktanlage des restbetrages in 2-3 fonds als mögliche variante.

      viele grüße s1
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 22:30:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jetzt mal ein Expertenrat !!!

      Du must vor einer Entscheidung erstmal alle benötigten Daten Zusammentragen, die da wären :

      1.) aktueller Rückkaufswert !
      2.) voraussichtliche Ablaufleistung bei BeitragsFREIstellung
      3.) voraussichtliche Auszahlung bei normaler Fortführung des Vertrages ! ( ohne Dynamik )

      Erst wenn du diese Daten hast, kannst du die RENDITE
      deines Vertrages ab HEUTE berechnen !!!
      ( was nicht das gleiche ist wie die Vertagsrendite ab beginn, da die zu Beginn angefallenen Kosten naürlich die Rendite schmälern, da diese "Abschlußkosten" aber schon bezahlt sind, spielen Sie bei einer heutigen Betrachtung keine Rolle ! )
      Du wirst feststellen, das die Rendite jetzt bei ca. 6-7% liegt, NETTO, STEUERFREI !!!

      Erst wenn du dir SICHER bist alternativ eine höhere NETTO-RENDITE zu erzielen, darft du überhaupt weiterüberlegen:

      4.) Höhe deiner Steuerrelevanten "Vorsorgeaufwendungen" !
      ist der maximal Betrag von DM 22.000,-- durch andere Versicherungen schon ausgeschöpft ?
      ( Krankenvers., Unfall-,Privathaftpflicht-,Hausratvers. )

      Wenn nein,
      so mindern die Beiträge zur Lebensversicherung dein zu versteuerndes Einkommen und erhöhen somit deine NETTO-Rendite:
      Vertrag Beihalten, ( zumindest in der Höhe wie noch absetzbar )

      Wenn ja:

      5.) Berufsunfähigkeitsschutz

      Also überhaupt daran zu Denken den Versicherungsschutz aufzugeben, grenzt schon an Waghalsigkeit !!!
      NATÜRLICH brauchst du die Versicherung !!!!!!!!!
      ( es sei denn, du bist so reich, das du auch ohne zu arbeiten leben könntest )

      Es gibt so viele Krankheiten, und tragische Unfälle
      die JEDEN !!! Berufs- bzw. Erwerbsunfähig machen können
      ( so schöne Sachen wie (Gehirn-)Tumore , Lähmungen, Multiple Verletzung innerer Organne, Amnesie..... )
      Und wenn dir sowas widerfährt , bekommst du auch die Rente, wergiss den Quatsch mit dem Geschaftsführer!!!

      Der Satz. "was soll mir denn passieren" ist für mich der Dümmste Satz den mann aussprechen kann ( und mann hört ihn so oft ,schluchz )

      Also der Bedarf dürfte geklärt sein, jetzt zur konsequenz:

      A.) ist alternativ zum bestehen Vertrag, der Abschluß eines
      neuen Vertrages überhaupt möglich ? ( Gesundheitszustand ?)

      wenn ja: ok ,

      wenn nein :

      B.) wie Hoch ist die MINDESTversicherungssumme im bestehenden Vertrag , um den Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen dessen aufrecht zuerhalten ?

      Dieser Vertragsteil sollte dann ungeachtet aller Renditeüberlegungen beibehalten werden !

      Ergo: vor einer Entscheidung, erst genauestens die Fakten Prüfen !
      wenn du die Daten alle hast, können wir ja im Detail mögliche Alternativen besprechen,

      bis dann
      Mister100

      P.S.
      wenn du viel sparen möchtest, wie wärs mit einer privaten Krankenversicherung ? :-)
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 10:22:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gehtnix:

      Hier meine 5 cents:

      Als Selbstständiger ist so eine KLV gar nicht sooo schlecht, weil Du sie von der Steuer absetzen kann. (Im Gegensatz zum AN).

      Was die Rendite angeht, musst Du das mal im Einzelnen durchrechnen. (Und nur Du selbst kannst das ehrlich rechnen)

      Was die BU angeht: Es geht ja nicht nur darum Dich abzusichern, sondern auch Deine Familie.

      Dir kann es ja egal sein, ob du vor Dich hin dämmerst, oder psychisch arbeitsunfähig bist. (Was wohl sehr häufig vorkommt). Deiner Familie sicher nicht.

      Was da allerdings sehr wichtig ist: Du kannst davon ausgehen, dass Du mit Familie so um die 2000,- DM oder mehr an Sozialhilfe bekämst. Die BU sollte also schon deutlich drüber liegen, aber wenigstens in der Grössenordung Deines Netto Verdienstes. Denn was helfen Dir oder Deiner Familie 2000,- DM BU Rente, wenn Du das direkt von der Sozialhilfe abgezogen bekommst ?

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 06.01.01 21:32:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      An alle die mir geantwortet haben.

      Zunächst recht herzlichen Dank für Eure Info`s und Antworten.

      Ich werde mir die Kündigung bzw. Stillegung in Rücksprache mit meinem Versicherungsagenten doch nochmal reiflich überlegen.

      Mit freundlichem Gruß
      Gehrnix
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 14:09:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      In dem Land wo ein Bürger lebt und arbeitet sollte man nie seine ganze Altervorsorge aufbauen dies sagte vor Jahren ein sehr schlauer Mensch, und darüber würde ich mir mal an Deiner Stelle Gedanken machen.Vorteile Europas nutzen.
      Um es kurz zu machen. Risikoversicherung ( für den Tod )
      Bu. als Comfort wegen Verweisung
      Altersvorsorge .Steuerfrei
      Staatsaufsicht
      Flexibel
      in Luxembourg,um die Vorteile Europas auszunutzen.
      Wenn Du dazu Fragen hast melde dich.
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 19:47:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      An Kempkensteffen

      Für alle die diesen Thread lesen, wäre es doch recht informativ, wenn Du Deine angedachten, jedoch nicht konkret beschriebenen Äußerungen, hier näher beschreibst.

      Viele Grüße
      gehtnix
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 23:50:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ gehtnix

      Irgendwie bist Du von Deinem Versicherungsagenten völlig
      falsch beraten worden. Wenn es Dir ausschließlich um die
      Absicherung Deiner Familie und um eine Berufsunfähigkeits-
      rente ging, hätte sein Rat lauten müssen: Risikolebensver-
      sicherung mit BUZ. Wäre für Dich viel preiswerter gewesen,
      hätte Deinen Versicherungsfritzen aber nur eine geringe
      Provision eingebracht. Mal angenommen, Dein Vertrag hat
      eine LZ von 20 Jahren, so hat dieser ihm eine Provision
      von mindestens 8000 DM eingebracht, von der jährlichen
      neuen Provision, die ihm die vereinbarte Dynamik ein
      bringt, gar nicht zu reden., die hat nämlich zu Folge, daß dadurch jedes Jahr ein kleiner neuer Vertrag abgeschlossen
      wird. Außerdem dürfte Dein Beitrag aufgrund der vereinbarten
      Dynamik in einigen Jahren nich mehr 1000 , sondern eventuell
      2000 DM betragen.
      Also, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne
      Ende. Die Möglichkeiten, aus dem Vertrag rauszukommen, sind
      Dir ja schon geschildert worden. Eine gibt es allerdings
      noch. Versuch doch mal Deinen Versicherungsberater bzw
      die Versicherungsgesellschaft wegen Falschberatung dranzu-
      kriegen. Auf jeden Fall tritt den Versicherungsmenschen
      derbe in den Arsch, denn er hatte nur seinen und nicht Deinen Vorteil im Sinn.
      Mein Tipp: Risiko-Lv + BUZ + Investmentfonds. Wer Dir etwas
      anderes rät, hat entweder keine Ahnung, oder er verfolgt
      eindeutig eigene Interessen.

      Viel Glück

      raiku
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 18:01:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Raiku,

      ich mag es gar nicht glauben, aber ich schreibe hier tatsächlich Pro-Lebensversicherung.

      Als Selbstständiger kann er die Beiträge von der Steuer absetzen, was den entscheidenden Unterschied machen kann. (Nicht muss) Daher kann eine gute KLV durchaus Sinn machen.

      Als Angestellter geht das nicht.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 20:11:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ kater

      Auweia, da bringst Du aber einiges durcheinander!!

      Auch ein Selbständiger ist für den Fiskus auf der einen
      Seite "Privatmann" und auf der anderen Selbständiger.
      Nur die Ausgaben, die durch seine Selbständigkeit ver-
      anlaßt worden sind, kann er als Betriebsaugaben steuer-
      lich geltend machen. Die Absicherung seiner Familie findet
      ihre Veranlassung aber gerade nicht im betrieblichen , son-
      dern im privaten Bereich.

      Eigentlich ist die Steuersystematik ganz einfach.

      Aber selbst wenn die Beiträge steuerlich absetzbar wären
      - was nicht der Fall ist- bringt eine LV eine beschi...
      Rendite; laß Dir das von jemanden sagen, der seit mehr als
      20 Jahren sein Geld mit Aktien und anderen spekulativen Geldanlagen verdient.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 11:52:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ raiku

      schade, das du hier auch nur dein Halbwissen verbreiten
      möchtest, und dabei leider Menschen in die Irre führst !


      Du hast recht: LV´s sind nicht ( spezialfälle ausser acht gelassen ) als Betriebsausgaben abzusetzen , d.h. sie minder nicht den BETRIEBSGEWINN

      Trotzdem minder die Beiträge zu LV´s als VORSORGEAUFWENDUNGEN das ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN !

      ERGO : die SICHERE NETTO-Rendite erhöht sich hierdurch !

      P.S. sicher könnte mann durch SPEKULATIVE Anlagen noch höhere Renditen erzielen, das es oftmals beim Versuch bleibt , zeigt wohl gerade Exemplarisch die Entwicklung am Neuen Markt !
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 14:20:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Mister100

      Auf diesen Einwand habe ich gewartet.
      Von wegen Halbwissen.
      Du kannst anscheinend nicht richtig lesen.
      Ich habe nichts anderes getan, als das bestritten, was im
      Thread behauptet worden ist, nämlich, daß ein Selbständiger
      im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer Lv-Beiträge
      von der Steuer absetzen könne. Wo also liegt Dein Problem?
      Das er wie jede andere steuerpflichtige Person seine
      Lv-Beiträge innerhalb der Versorgungsaufwendungen geltend
      machen kann, ist doch wohl selbstverständlich und muß
      nicht extra erwähnt werden, jedenfalls nicht gegenüber
      Leuten , die, wie Du, etwas vom Steuerrecht verstehen;
      oder hätte ich es doch tun sollen; wer weiß.
      Allerdings, bei einem Monatsbeitrag iHv 1000 DM bleibt
      angesichts bestimmter Höchstgrenzen und dem, was sonst
      noch unter Versorgungsaufwendungen fällt, nicht mehr viel
      zum absetzen. Also, "Superrendite" ade
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 16:48:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      @raiku

      Soso du hast nichts anderes bestritten,
      und dabei in die Irre geführt !
      Denn:
      Für den "Normalbürger" bedeutet "von der Steuerabsetzen"
      "wenn ich das in die Steuererklärung reinschreibe , zahl ich weniger Steuern !!!"

      Und so ist das auch !

      Zu den Vorraussetzungen, Höhe etc. habe ich mich oben schon ausgelassen und sehe keinen Grund alles immer zu widerholen.

      (Leider) muß ich feststellen, das mein Beitrag vom 04.01.01 22:30 der bisher einzige mit sinnvollen Informationen war!!!

      Alle weiteren Beiträge sind bespickt mit 3/4- bis max. 1/2wissen!
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 18:31:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Mister100

      Du hast es immer noch nicht gerafft!
      Unklarheit herrschte in der Diskussion doch wohl darüber,
      wie LV-Beiträge steuerrechtlich bei einem Selbständigen im Unterschied zu einem "normalen Arbeitnehmer" zu behandeln sind. Irgendein Einwand?
      Behauptet wurde doch wohl auch, daß LV-Beiträge bei einem Selbständigen grundsätzlich von der Steuer abzusetzen sind,
      was natürlich falsch ist. Richtig?
      Einig sind wir uns doch wohl auch darüber, daß dieser Selb-
      ständige Vorsorgeaufwendungen im gleichen Rahmen wie dieser
      besagte "normale Arbeitnehmer" steuermindernd geltend ma-
      chen kann. Oder?
      Wo liegt also Dein Problem, sei es nun ein halbes,dreivier-tel oder ganzes?
      Wen ich Deinen Beitrag vom 4.1. lese, kommt bei mir der Ver-
      dacht, daß Du ein Versicherungsvertreter mit einem steuer-
      rechtlichen Grundwissen bist; genauso hören sich Deine Ar-
      gumente pro Versicherungen + Werbung für eine private KV
      und Deine "nichtverstehenden" Antworten auf meine Beiträge
      an.
      Sorry, Du wirkst wirklich so. Laß Dir das von jemandem sa-
      gen, der in seinem Leben wahrscheinlich etwas mehr als Du
      mit Steuerrecht zu tun gehabt hat. Gleiches gilt vielleicht
      auch für Versicherungen.

      Ade
      raiku
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 20:33:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      @raiku

      wie schön , das der Fachmann doch noch anhand seiner fundierten Beiträge erkannt wird :-)

      Leider geht niemand auf Details meines Vorschlages vom
      04.01.01. ein.

      Wie meist in ähnlichen Diskusionnen, werden stattdessen "Nebenkriegsschauplätze" eröffnet und aneinander Vorbeigeredet!

      Alsomein Rat an alle:

      Lest meinen Beitrag vom 04.01.01 22:30
      da steht alles drin, auch wie Beiträge zur LV steurlich zu Berücksichtigen sind, nach studium meines Beitrages erübrigen sich alle folgenden Diskussionen hier im Thread !!!
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 13:04:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Raiku,

      ich bringe hier nichts durcheinander, habe mich allerdings missverständlich ausgedrückt.

      Also beide (AN oder Selbständiger) können grundsätzlich eine KLV von der Steuer absetzen.

      Da es aber Höchstgrenzen gibt, die bei AN i. d. R. durch die Beiträge zur Rentenversicherung bereits überschritten werden, werden Beiträge zur KLV die ein AN absetzen kann, steuerlich nicht wirksam. Bedingt durch die miserablen Rahmenbedingungen (Provisionskosten, Bearbeitungskosten, mangelnde Transparenz, Unflexibilität) bei der KLV (über die wir uns grundsätzlich anscheinend einig sind) macht eine KLV bei AN also keinen Sinn.

      Bei Selbstständigen sind diese steuerlichen Höchstgrenzen i. d. R. wohl nicht ausgefüllt, so dass die Beiträge zur KLV zumindest teilweise abgesetzt werden können. Somit halbieren sich im Extremfall die (Netto)-Prämien, was eine gute KLV in Summe (Rendite plus Steuerersparniss) evtl. zu einer sinnvollen Anlageform macht. (3% Mindestverzinsung ist ja letztes Jahr im Vergleich zu Aktien nicht schlecht).

      Somit sollte Gehtnix die Bedingungen für SEINEN Fall genau prüfen. Vor allem, wo er die Provision für den Versicherungsvertreter eh schon bezahlt hat.

      Aber einem Selbstständigen zu sagen, eine KLV macht generell keinen Sinn, ist auch etwas zu überspitzt formuliert.

      Bei AN ist das allerdings zweifellos richtig.

      Gruss
      Kater


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