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    Spekulationsverluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.01 11:13:29 von
    neuester Beitrag 03.05.01 23:11:50 von
    Beiträge: 8
    ID: 391.788
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      schrieb am 29.04.01 11:13:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Hat jemand womöglich schon mal Spekulationsverluste auf Wirtschaftsgüter (z.B. PKW`s) steuerlich geltend gemacht?

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 11:50:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines erachtens nach kannst du sie nur spekugewinnen gegenrechnen - gutes jahr dafür ;)
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 12:11:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mich interessiert, ob die Finanzverwaltung derartige Geltendmachung akzeptiert hat, oder ob sie es bei der Veranlagung rausgestrichen haben.

      Man denke bspw. an den Kauf von Computern oder laptops. Die schaffen es, innerhalb eines Jahres nicht dem technisch möglichen Stand zu entsprechen.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 12:25:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe letzte woche im EuroAmSonntag gelesen dass man Verluste bsp. aus dem Verkauf von Autos und and. Güter mit Gewinnen aus Aktienspekulationen auf jeden Fall verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 21:10:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nach der Steuerreform zählen zu Veräußerungsgewinnen und -verlusten auch Geschäfte mit beweglichen Gütern.

      Beim Verlust müsst ihr aber die Abschreibung, bzw. eine Nutzungsvergütung gegenrechnen.

      Also Verkaufspreis - Kaufpreis + Nutzungsvergütung

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      schrieb am 29.04.01 23:32:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist eine Frage, die mich auch schon seit laengerem interessiert.

      Im Grunde genommen koennen doch alle (privat genutzten!) Wirtschaftsgüter (CDs, PCs, Kleidung, etc.), bei denen es aus welchen Gründen auch immer Sinn macht, sie jährlich neu zu kaufen mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden, wenn man die innerhalb von 12 Monaten mit Verlust weiterveräussert. Man könnte auf die Idee kommen, eine "fiktive AfA" anzusetzen; laut Gesetz ist eine solche aber nur anzusetzen, wenn sie tatsächlich steuerlich geltend gemacht worden ist.

      Ich schliesse mich der Frage an: Hat jemand von Euch damit schon praktische Erfahrungen gesammelt?
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 11:41:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      den Begriff "Spekulationsgewinne" gibt es ja steuerlich seit dem Veranlagungsjahr 2000 nicht mehr. An die Stelle der Spekulationsgewinne treten seitdem die Gewinne/Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften. Nach dem Gesetzestext bleibt der Finanzverwaltung gar keine andere Möglichkeit, als solche von Euch beschriebenen Geschäfte anzuerkennen, sofern ein tatsächlicher Verkauf beleghaft nachgewiesen werden kann. Wer also innerhalb eines Jahres einen Computer oder einen PKW ge- und wieder verkauft hat (und dies auch noch anhand von entsprechenden Belegen glaubhaft machen kann)der hat einen steuerlich relevanten Gewinn/Verlust realsiert. Den Finanzbeamten der einen solchen Sachverhalt aus der Steuererklärung streicht, möchte ich einmal erleben.

      Bis bald
      Cybertechdotcom
      Avatar
      schrieb am 03.05.01 23:11:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      @turbocharlotte: das geht garantiert, allerdings keine lebensmittel und nur mit eindeutigen rechnungen innerhalb der Spekufrist! und zwar 100%, das Halbeinkünfteverfahren gilt hier nicht!!

      Siehe auch mein Thread (Was man von Spekusteuer alles absetzen kann ;) ).

      ich hol ihn mal hoch


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