ges. Rentenvers. Wie komm ich raus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.01 13:39:04 von
neuester Beitrag 21.06.01 16:54:31 von
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Wer kann mir einen Rat dazu geben? Gerichtsentscheide etc.
Ich bin Selbständig und war der Meinung nach 18 Pflichtbeitragsjahren diese Jammerkasse verlassen zu können.
Die Lehre mit Abitur begann im Sept. 1983.
Da ich aber nach Abschluß der Ausbildung noch ein Jahr studiert habe, wurde seitens der RV meine Kündigung mit dem Hinweis auf § 248 Abs. 3 Nr. 1 abgelehnt. Sinngemäß steht da drin, das Hochschulzeiten keine Pflichtbeitragszeiten sind und somit nicht zur Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen herangezogen werden.
Für alle Hinweise wäre ich dankbar.
Ich bin Selbständig und war der Meinung nach 18 Pflichtbeitragsjahren diese Jammerkasse verlassen zu können.
Die Lehre mit Abitur begann im Sept. 1983.
Da ich aber nach Abschluß der Ausbildung noch ein Jahr studiert habe, wurde seitens der RV meine Kündigung mit dem Hinweis auf § 248 Abs. 3 Nr. 1 abgelehnt. Sinngemäß steht da drin, das Hochschulzeiten keine Pflichtbeitragszeiten sind und somit nicht zur Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen herangezogen werden.
Für alle Hinweise wäre ich dankbar.
Als Selbstständiger darf du in der Regel aus der
GRV raus ! Dafür hast du dann die Privaten
Absicherungsmöglichkeiten !
Kann dir aber leider nichts genauers mehr darüber
schreiben ! Hoffe du bekommst ne Antwort darauf,
denn das würde mich auch interessieren !!!
MfG
schwabday
GRV raus ! Dafür hast du dann die Privaten
Absicherungsmöglichkeiten !
Kann dir aber leider nichts genauers mehr darüber
schreiben ! Hoffe du bekommst ne Antwort darauf,
denn das würde mich auch interessieren !!!
MfG
schwabday
ja, die Rentenkasse hat Recht. Du bist wahrscheinlich
pflichtversicherter Handwerker und musst die 216 Pflichtbeiträge
erfüllen. Die Hochschulzeit ist keine Pflichtbeitragszeit.
Jedoch solltest Du nach den 216 Monaten schnell das weite
suchen.
@schwabday- Ausnahme: selbständige Handwerker,Pflichtbeitragszeit:218 Monate
Gruß Ralf
pflichtversicherter Handwerker und musst die 216 Pflichtbeiträge
erfüllen. Die Hochschulzeit ist keine Pflichtbeitragszeit.
Jedoch solltest Du nach den 216 Monaten schnell das weite
suchen.
@schwabday- Ausnahme: selbständige Handwerker,Pflichtbeitragszeit:218 Monate
Gruß Ralf
Moin, Moin,
aus Deiner Aussage entnehme ich, daß es sich bei Dir um einen Handwerksberuf handelt. In Handwerksberufen bist Du leider immer 18 Jahr pflichtversichert. Das Jahr Studium
ist natürlich kein pflichtbeitragsjahr, das stimmt.
Aber in einem Jahr hast Du dann ja endlich die Möglichkeit dich privat Renten zu versichern.
Ich kann Dir nur einen Tip geben: Deine reine Altersvorsorge nicht in einem Fond anzulegen. Ich selbst
bin zwar Arbeitnehmer und zahle lieber in eine private Rentenversicherung ein mit 7 % Zins.
Hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Gruß Hoerman
aus Deiner Aussage entnehme ich, daß es sich bei Dir um einen Handwerksberuf handelt. In Handwerksberufen bist Du leider immer 18 Jahr pflichtversichert. Das Jahr Studium
ist natürlich kein pflichtbeitragsjahr, das stimmt.
Aber in einem Jahr hast Du dann ja endlich die Möglichkeit dich privat Renten zu versichern.
Ich kann Dir nur einen Tip geben: Deine reine Altersvorsorge nicht in einem Fond anzulegen. Ich selbst
bin zwar Arbeitnehmer und zahle lieber in eine private Rentenversicherung ein mit 7 % Zins.
Hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Gruß Hoerman
Hallo Herman,
7% wenn du dich da mal nicht verechnet hast.Und wo meinst du den erwirtschaften die deine angeblichen 7%,wächst bei dennen das geld im Keller.ich denke mal die verdienen es an der Börse.
MfG
7% wenn du dich da mal nicht verechnet hast.Und wo meinst du den erwirtschaften die deine angeblichen 7%,wächst bei dennen das geld im Keller.ich denke mal die verdienen es an der Börse.
MfG
und denke dran, im alter musst du schauen, dass du wieder in die gesetzliche krankenversicherung kommst (ist billiger).
Hallo Marwin,
Versicherungsgesellschaften legen das Geld der Kunden doch
nicht ausschließlich in Aktien an, daß wäre ja auch schlimm.
Es wird auch in eigen Fonds und Immobilien angelegt.
Gute Geschäftsimmobilien erziehlen auch heute noch einen guten Ertrag.
Meine Rentenversicherung, die ich bei unserer Gesellschaft abgeschlossen habe hat einen Garantiezins von 3,25 % und
einen Überschußanteilzins von 3,75 %
Hallo Leo,
was hat die Krankenversicherung mit der rentenversicherung zu tun ?
Gruß Hoerman
Versicherungsgesellschaften legen das Geld der Kunden doch
nicht ausschließlich in Aktien an, daß wäre ja auch schlimm.
Es wird auch in eigen Fonds und Immobilien angelegt.
Gute Geschäftsimmobilien erziehlen auch heute noch einen guten Ertrag.
Meine Rentenversicherung, die ich bei unserer Gesellschaft abgeschlossen habe hat einen Garantiezins von 3,25 % und
einen Überschußanteilzins von 3,75 %
Hallo Leo,
was hat die Krankenversicherung mit der rentenversicherung zu tun ?
Gruß Hoerman
@alle
Erst mal schönen Dank für Eure Statements. Alles was Ihr geschrieben habt ist mir klar. Ich hatte gehofft Ihr kennt irgend ein Gerichtsurteil wo in meinem Sinne, entschieden wurden ist, bzw. eine Homepage wo ich es nachlesen könnte.
Gruß
Erst mal schönen Dank für Eure Statements. Alles was Ihr geschrieben habt ist mir klar. Ich hatte gehofft Ihr kennt irgend ein Gerichtsurteil wo in meinem Sinne, entschieden wurden ist, bzw. eine Homepage wo ich es nachlesen könnte.
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