Musterverfahren f. Speku-Verlustvortrag aus 1998 und früher - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.99 23:35:53 von
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Gilt nur für noch offene Veranlagungen der Jahre 1998 und früher (oder Berichtigungen zu Ungunsten).
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Lt. Gesetzesentwurf für das Steuerentlastungsgesetz 1999 sollte die Neuregelung für Spekulations-gewinne (Verlustvor- und rücktrag) auch auf alle noch offenen Veranlagungen der Jahre 1998 und früher angewandt werden.
Die Finanzverwaltung will jedoch davon jetzt nichts mehr wissen.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvR 1818/91) sollte Einspruch eingelegt werden.
Nachteil: es gibt noch kein Musterverfahren, notfalls muß also auch das Finanzgericht angerufen werden. Lt. CAPITAL bestehen gute Chancen, daß die dortigen Richter wieder das BVerfG anrufen.
Quelle: CAPITAL 11/99 S. 322.
Mustereinspruch unter:
www.capital.de/steuern.
Gilt nur für noch offene Veranlagungen der Jahre 1998 und früher (oder Berichtigungen zu Ungunsten).
!!!!!
Lt. Gesetzesentwurf für das Steuerentlastungsgesetz 1999 sollte die Neuregelung für Spekulations-gewinne (Verlustvor- und rücktrag) auch auf alle noch offenen Veranlagungen der Jahre 1998 und früher angewandt werden.
Die Finanzverwaltung will jedoch davon jetzt nichts mehr wissen.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvR 1818/91) sollte Einspruch eingelegt werden.
Nachteil: es gibt noch kein Musterverfahren, notfalls muß also auch das Finanzgericht angerufen werden. Lt. CAPITAL bestehen gute Chancen, daß die dortigen Richter wieder das BVerfG anrufen.
Quelle: CAPITAL 11/99 S. 322.
Mustereinspruch unter:
www.capital.de/steuern.
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