Alter Spekuzeitraum vor April 99 abgelaufen. Trotzdem Spekusteuer ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.12.99 23:26:45 von
neuester Beitrag 03.03.00 22:21:53 von
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Ich habe in einem der letzten NJW (leider für mich nicht mehr greifbar) einen Aufsatz gelesen, in dem die Rechtsmeinung vertreten wird, daß bzgl. der Regelung zur Spekulationsfrist eine sog. echte Rückwirkung vorliegen soll.
Dies soll dann gelten, wenn die alte Spekulationsfrist bei der Verabschiedung des Gesetzes bereits abgelaufen war, jedoch durch die Verlängerung auf 1 Jahr wiederauflebte,
Bsp. kauf 1.09.98,Verkauf 1.6.99.
Echte Rückwirkungen sind verfassungswidrig.
Aus dem Grund behauptet der Fi-Minister auch, es sei eine unechte Rückwirkung.
Nicht gefallen lassen und Einspruch einlegen. Es kann wohl nicht mehr lange dauern, bis ein Musterprozeß geführt wird.
PS.Vielleicht bezieht hier ja einer die NJW und kann die Quelle genau angeben.
Dies soll dann gelten, wenn die alte Spekulationsfrist bei der Verabschiedung des Gesetzes bereits abgelaufen war, jedoch durch die Verlängerung auf 1 Jahr wiederauflebte,
Bsp. kauf 1.09.98,Verkauf 1.6.99.
Echte Rückwirkungen sind verfassungswidrig.
Aus dem Grund behauptet der Fi-Minister auch, es sei eine unechte Rückwirkung.
Nicht gefallen lassen und Einspruch einlegen. Es kann wohl nicht mehr lange dauern, bis ein Musterprozeß geführt wird.
PS.Vielleicht bezieht hier ja einer die NJW und kann die Quelle genau angeben.
Quelle: Pleyer in NJW 1999 S. 3156
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Ab welchem Datum wäre die echte Rückwirkung nicht mehr wirksam:
oben ist von "Verabschiedung des Gesetzes" die Rede
:O
oben ist von "Verabschiedung des Gesetzes" die Rede
:O
Ich zitiere die Rechtsmeinung von Pleyer:
"Fazit: Soweit die Spekulationsfristverlängerung Inhaber von Wirtschaftsgütern erfaßt, deren Frist bis spätestens zum vertrauenszerstörenden Bundestagsbeschluß vom 04.03.1999 abgelaufen war, liegt nach den vom BVerfG aufgestellten Kriterien eine unzulässige echte Rückwirkung vor.
Die einkommensteuerliche Erfassung ihrer Gewinne...ist damit verfassungswidrig"
Soweit der Aufsatz.
M.E werden bald nach Anlaufen der 99 er Veranlagungen die ersten Einsprüche vorliegen.
Wahrscheinlich jedoch im Immobilienbereich, wo der Spekuzeitraum von 2 auf 10 Jahre angehoben wurde.
Dort sind also Leute betroffen, bei denen der alte Spekulationszeitraum fast 8 !!! Jahre abgelaufen war.
"Fazit: Soweit die Spekulationsfristverlängerung Inhaber von Wirtschaftsgütern erfaßt, deren Frist bis spätestens zum vertrauenszerstörenden Bundestagsbeschluß vom 04.03.1999 abgelaufen war, liegt nach den vom BVerfG aufgestellten Kriterien eine unzulässige echte Rückwirkung vor.
Die einkommensteuerliche Erfassung ihrer Gewinne...ist damit verfassungswidrig"
Soweit der Aufsatz.
M.E werden bald nach Anlaufen der 99 er Veranlagungen die ersten Einsprüche vorliegen.
Wahrscheinlich jedoch im Immobilienbereich, wo der Spekuzeitraum von 2 auf 10 Jahre angehoben wurde.
Dort sind also Leute betroffen, bei denen der alte Spekulationszeitraum fast 8 !!! Jahre abgelaufen war.
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