checkAd

    an mad, spigel und ihre lemminge !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.99 16:54:19 von
    neuester Beitrag 14.10.99 21:19:56 von
    Beiträge: 22
    ID: 4.845
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.198
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.10.99 16:54:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich fass es einfach nicht !!!

      spigel, du bist wirklich eine traurige gestalt !! mir würde einiges dazu einfallen, aber dann würde man mich hier sperren !! obwohl, wenn solche spatzenhirne wie du hier ihr unwesen treiben ...

      asienfreund !!! ich liege sicher nicht mit dir auf eine wellenlänge, aber man kann mit dir zu mindest noch diskutieren. es ist zwar nervend und immer das gleiche, was von dir kommt, aber es ist nicht ausfällig. asienfreund, du sprachst das bo-board an !! schau dir doch diese bescheuerten typen wie mad, spigel oder ihre lemminge an !! es ist doch schon schlimmer wie das bo-board !! dort werden solche typen, die nur müll verbreiten zu mindestens gesperrt. ich habe zum beispiel von mad noch nicht ein konstruktives posting gelesen !! nur immer "ihr seid doch dumm, daß ihr die aktie kauft"
      nur gerüchte und scheißhausparolen !!
      (leider manchmal auch von dir, asienfreund. wobei ich sagen muß, daß deine beiträge sich um 100% gebessert haben). es ist einfach nur noch nervend und grauenhaft, daß diese dummschwätzer und möchtergernaufpasser
      sich hier im board tummeln können. immer das geschwätz von ich habe abi, ich din seit 200 jahren an der börse, ich bin der tollste, ihr habt alle keine ahnung usw. usw.

      warnende worte zu einer aktie sind immer gut, aber müllt nicht immer die themen voll !! lasst die leute einfach in ruhe !! ich habe den eindruck, daß es euch nicht mehr um aktien geht, sondern das ihr eure umwelt nerven wollt !!

      an alle anderen !! ich bitte um entschuldigung und um nachsicht für meine schreibfehler. blos das mußte jetzt raus, was sich in den letzten monaten angesammelt hat.

      mfg
      barti
      Avatar
      schrieb am 10.10.99 18:03:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Da gibt es Leute im Board, denen
      es anscheinend Freude bereitet, Aktien, die sie selbst nicht halten, mies
      zu machen. Das ist wirklich schade.
      Aber nun zu etwas erfreulicherem. In der Euro am Sonntag vom 10.10.99
      Seite 92 steht, daß Igel Media zu einer 2 tägigen Konferenz die die
      Zeitschrift in Zusammenarbeit mit IIR Deutschland GmbH veranstaltet,
      eingeladen ist.
      Es heißt: Die Fachbeiträge und Praxisbericht stammen von den wichtigsten
      Akteuren der Branche. Igel Media Chef Lehmann-Feddersen spricht zu dem
      Thema Filmrechtehandel. Zu der Konferenz sind Analysten, Bankenvertreter und Fonds eingeladen. (Von den bekannten Medienunter-
      nehmen sind noch EM TV; Kinowelt und Odeon mit dabei)

      Nachzulesen unter: www.iir-germany.com/medienfinanzierung
      Avatar
      schrieb am 10.10.99 18:45:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      barti,

      was soll das? Du hast doch von dem ganzen Geschehen hier überhaupt keine Ahnung. Es gibt hier jedenfalls mehr konstruktive Postings von mir als von Dir. Neben diesem Thread gibt es von Dir nur noch zwei andere:

      "Ich bin hier neu (war bis jetzt immer im BO-Board). Ich werde langsam unsicher, was den Amimarkt betrifft (30 jährige Zinsen, Rohstoffpreise, Ölpreise ...) Ich ahbe noch FLNKD und Starnet im Depot. Ich möchte jetzt aber nach Asien (scheint mir sicherer). Ich kenne mich aber nicht in Asien aus. Könnt ihr mir bitte weiter helfen ???!! "

      "suche verzweifelt einen put auf gold für kurzfristigen einstieg bzw. ausstieg. brauche noch einen call bzw. put für den nasdaq !! kann mir bitte jemand helfen ?? "

      Es ist keine Schande, wenn man keine Ahnung hat und fragt. Das werfe ich Dir nicht vor. Aber dann lehne Dich hier nicht so weit aus dem Fenster und versuche über andere zu urteilen. DAFÜR braucht man eben Erfahrung, sonst kommt nur Müll bei raus.

      Im Übrigen erlaube ich mir anzumerken, daß ich mit meiner Einschätzung von Starnet bislang 100% Recht behalten habe. Wer auf meine Warnungen gehört hat, konnte noch bei $13 aussteigen.

      Was willst Du mir also vorwerfen? Das ich auf den Schrott von Kassandra, knifte, Gigaguru und anderen versuche, noch mit Humor zu antworten? Die Reihenfolge in den Threads ist doch immer die gleiche:

      1) Starnet-ist-toll-Postings: Kursziel $200
      2) Kritische-Postings: Leute, bleibt realistisch
      3) Schimpf-Postings: laßt uns doch in Ruhe, Drecksäcke, Rassisten, etc. etc.
      4) Reaktion-Posting: selber Drecksack

      Die Schritte 3 und 4 wiederholen sich dann in endloser Iteration. Mich lassen zwar diese dummen Anmachen völlig kalt, ich finde es eher erheiternd und kann dem noch einen gewissen Unterhaltungswert abgewinnen, aber wenn ich direkt angesprochen werde, dann reagiere ich auch darauf.

      So barti, jetzt bist Du schlauer. Ich hab` mal versucht, es Dir in einfachen und sachlichen Worten zu erklären. Vielleicht hilft es ja.

      Mad Henry
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 09:33:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      genau das ist ja der punkt !!
      jedesmal punkt 1-4 !!! ich kann bei kz von 200 zu mindest noch humor empfinden aber nicht auf solche plumpen reaktionen. du hast recht, ich habe keine eigenen threads und ich bin auch nicht erpicht, jetzt auf teufel komm raus welche zu öffnen. mir zu unterstellen, daß ich keine ahnung habe und (indirekt) ich lange nicht an dich ran komme, ist schon vermessen von dir. wenn man leute beurteilt, an hand ihrer threads (menge), dann bist du sicher hier eine ganz große nummer im board.

      barti

      p.s. man kann sich ja fast normal mit dir unterhalten !! find ich gut !!
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 09:45:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dieser Mad Henry ist wirklich das Widerwärtigste, was hier im Board ungestraft Müll-Postings verbreiten darf. Er steht übrigens ab sofort unter Beobachtung von WO, denen ich einige seiner rassistischen Postings zugesandt habe. Wenn er noch einmal seine braune Gesinnung zum Besten gibt, wird er gesperrt, notfalls von mir. Dann muß WO es verantworten, wenn er wieder entsperrt wird.

      Gigaguru

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +3,95 %
      InnoCan Pharma: Erwächst aus der LPT-Therapie ein Multi-Milliardenwert?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 10:00:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      jeder hat halt so seine Ziele. Der eine möchte größter Internet-Guru Deutschlands werden, der andere die meisten postings haben, mad henry möchte die schlechteste board-acceptance haben.

      Bad Max
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 10:33:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Um ihm diese Chance weiter zu geben und der mit Abstand meist gehaßte Board-User bleiben zu können, sollte man ihn vielleicht entsperrt lassen. Trotzdem widert es mich und wohl auch viele andere zunehmend an, dass er reihenweise andere User erniedrigt und auf primitivstem Niveau zu „Untermenschen" (um es in seiner Sprache auszudrücken) abqualifiziert, nur weil sie einmal 2 Schreibfehler machen und nicht den Intellekt von einem Mad Henry zu haben scheinen. Allerdings werden WO und ich den Typen sehr genau im Auge behalten, denn es kann nicht länger angehen, das Board-User weiterhin auf niederträchtigste Art und Weise diskreditiert werden.

      Gigaguru
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 10:40:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      giga,

      sei so gut, und poltere bitte nicht so rum !! das muß ja wohl auch nicht sein ! jeder macht fehler aber das artet langsam aus !!

      barti
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 20:24:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Barti,
      Du sagst, es wird immer das Gleiche hier auf Kritikerseite erzählt.
      Auf SNMM- Seite ist es schlimmer, da wir Kritiker oft nur reagieren, d.h. jemand muß zuvorgekommen sein. Und wenn der gleiche SNMM-Positiv-"Mist";) 10 mal erzählt wird, dann kritisiere ich ihn halt 10 mal. Ich mache mir wenigstens die Mühe es anders zu umschreiben, damit es nicht immer gleich klingt, wie bei den Pro-SNMM- Postings.
      Beispiel: GG hat in einem Posting sein 200$-Ziel angegeben. Daraufhin wurde er in einer Diskussion kritisiert. Und was macht unser lieber GG wenig später daraufhin??? Er macht einen neuen Thread auf und bestätigt seine 200$!

      Was soll das bitte!!!?!!!

      SOWAS nervt, da man eigentlich gedacht hat, daß dieser Bereich schon "ausgelutscht" sei.
      Irgendwie habe ich das Gefühl, daß bestimmte Leute ums Erbrechen das letzte Wort haben möchten, weil sie dann auf primitive Weise denken: " So, denen habe ich es gezeigt, darauf antworten sie bestimmt nicht nochmal, und ich bin der moralische Sieger". Diese Milchmädchenrechnung geht nicht auf!!! Auch wenn 100x dasselbe geschrieben wird, werde ich darauf reagieren, um zu zeigen, daß es auch eine andere Betrachtungsweise gibt. Dieses traurige Kindergarten-Spiel mache ich weiter.

      Du wirfst mir vor, daß meine Beiträge zum Teil "Scheißrausgeschwätz" seien und ich eine inhaltliche Steigerung von 100% nachzuweisen habe.
      Sorry, Barti, daß ist aber KEIN Kompliment, denn ich behaupte, daß alle meine SNMM- Beiträge höchste Qualität bezüglich einer Meinungsbildung haben. Du behauptest hier etwas auf typisch "Starnet-Manier":
      Etwas völlig pauschal und ohne jeden Bezug vorwerfen.

      So, Barti, machen wir reinen Tisch!!! Was konkret ist bei mir Dummgeschwätz!?!? Bitte führe Beispiele in ""an, damit ich mein Dummgeschwätz selber hier lesen und kontern kann!!!
      Ich kritisiere immer KONKRET und niemals losgelöst. Das gleiche erwarte ich auch von den anderen. Ich warte!!!

      GG, was soll diese billige Tour wieder? Ist es wirklich die feine Art einen in bestimmten Teilen argumentativ überlegenen "Gegener" einfach aus Ratlosigkeit und Feigheit aus dem Board zu katapultieren??? Mad Henry äußert sich manchmal auf eine Weise, die ich eigentlich von den Starnetlern her kenne ( persönliche Angriffe, pauschales Gerede), und die ich nicht unterstütze ( hat aber auch viel Sachliches und Konstruktives beigetragen!!!).
      Aber das Ding mit der Sperre ist das Lächerlichste, was ich seit langem gelesen habe.

      Wenn MadHenry geht, dann bist Du der Nächste, GG!!!

      Warum???

      Du spielst immer auf der Sache mit Kassandra herum. Ich möchte Dir mal (wieder) verdeutlichen, was ein Richter vermutlich dazu sagen würde:

      MadHenry`s Äußerung wirkt höchstenfalls "böse" und "gemein", aber rechtlich ist bezüglich des Beleidigungstatbestandes des Strafgesetzbuches sehr wahrscheinlich nichts rauszuholen.

      Bei Deiner "elender Rassist"- Aussage hättest Du vor einem Richter, gelinde gesagt, sehr schlechte Karten!!!

      Also, wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein, oder anders ausgedrückt, wer "Dreck am Stecken" hat, der sollte sich etwas zügeln.

      Freundlichst Asienfreund
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 21:59:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      barti

      Über deine Einstellung zu Starnet muss ich mich echt wundern. Du hast schon total die Nerven verloren als die Aktie von 21 auf 19 Euro fiel (weil du ja so schlau warst die Aktie auf Kredit zu kaufen), zum damaligen Zeitpunkt machten sich verdammt viel Leute (auch ich) im Bo-Board echte Sorgen um dich und wollten sogar einen Spendenaufruf starten.
      2 Monate später der Kurs ist inzwischen um über 85% gefallen, verteidigst du diese Aktie vehement gegenüber den Kritikern obwohl sich die Lage für Starnet exorbitant verschlechtert hat.
      Ja du kaufst sogar Aktien von der Firma die dich fasst in den Ruin getrieben haben.
      Also das verstehe wer will, gerade du solltest einer der grössten Warner vor dieser Aktie sein!!!

      Gigaguru

      Wie wäre es wenn du dich in GIGAGOTT umbenennst. Du allein entscheidest über Recht und Unrecht?
      Ein wirklicher Guru würde niemals eine solche Aktie über alle Maße pushen!
      Die KGV`s die du angibts resultieren von Gewinnerwartungen die deutlichst nach unten geschraubt werden müssen, und ich unterstelle dir, das du das auch weißt!
      Es ist mir unbegreiflich das dich die Leute hier im Board noch nicht durchschaut haben.



      Und weil ihr euch alle so über Mad Henry aufregt.
      Er sagt seine Meinung genau so wie ihr auch, dieses Recht sollte wohl jedem zugestanden werden.
      Er hat bisher auch konstruktives beigetragen und so einigen von euch, wohl auch die Augen geöffnet.
      Es steht euch ja frei im Thread von Mad Henry (Unfy) seine Aktienanlage zu kritisieren.

      rich
      Avatar
      schrieb am 11.10.99 23:18:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Internet-Casino verzockte sich

      Dem Internet-Buchmacher half es nicht, daß sein Angebot auf einem Server in Antigua bereitgehalten wurde, wo Internet-Glücksspiel erlaubt ist. Die Richter entschieden, daß das Glücksspiel im Staat New York veranstaltet wurde, weil die persönlichen Informationen und die Wetten von New York aus abgeschickt worden waren. Das virtuelle Casino habe sich daher im Terminal des jeweiligen Spielers befunden.
      Wird nicht der Server als Veranstaltungsort angesehen, sondern der Rechner des jeweiligen Nutzers, so hat dies nach deutschem Recht nicht nur für den Veranstalter Auswirkungen. „Auch derjenige, der sich an solchen Glücksspielen beteiligt oder dafür wirbt, macht sich strafbar", erklärt Online-Rechts-Experte Sebastian Biere. Ob die deutschen Richter dieser Ansicht folgen und sich damit auch ihren amerikanischen Kollegen anschließen, bleibt abzuwarten. Eine klärende Entscheidung gibt es bislang noch nicht.

      Zumindest ein anderer Fall aus Amerika wird auch in Deutschland Wellen schlagen: Das Kreditkartenunternehmen Mastercard mußte sich mit einer Frau vergleichen, die 70.000 $ im Internet verspielte, aber ihre Kreditkartenrechnung nicht begleichen wollte.

      Mastercard will nun alle Verträge mit Internet-Casinos ändern. Zukünftig müssen die Veranstalter darauf hinweisen, daß Spielen im Internet illegal sein kann und ermitteln, wo der jeweilige Spieler wohnt.

      Nicht nur Mastercard war von dem Rechtsstreit betroffen. Die Karteninhaberin hatte gleich mehrere Kreditkartenunternehmen, darunter auch Visa, verklagt, weil diese durch ihre Gebühren von dem illegalen Glücksspiel profitierten. Nächster Verhandlungstermin ist der 20. Oktober, doch auch Visa wird kaum ein Interesse an einem Präzedenzfall haben.


      Quelle: http://www.akademie.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 08:37:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi rich,

      dem gibt es nichts hinzuzufügen.

      Gruß slk
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 15:16:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      rich:

      Vielen Dank für diese uralte, längst schon zur Grundlage der Diskussion gewordene News.
      Schön, daß du jetzt auch Bescheid weißt.
      Danke

      Knifte
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 20:30:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Knifte

      Deinen Zynismus kannst du dir sparen.

      Da du ja ein Kenner der Fakten bist kannst du mir sicherlich folgende Frage beantworten:

      In welchen Ländern ist Online-Gambling legalisiert??

      Für einen Starnetler wie dich wird es doch ein leichtes sein diese Frage zu beantworten.

      rich

      PS.Die Frage ist nätürlich an alle gerichtet (auch an den grossen GG).
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 21:03:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hey Rich,

      meines Wissens gibt es wenig Länder, in denen allgemein Casinos legalisiert sind. Hier gibt es eine Regulierung. Das heißt, Staaten vergeben Lizenzen zum Betrieb eines Casinos, ob online oder real.
      Siehe Lizenzvereinbarung bei betandwin.com mit Sitz in Österreich.
      Habe ich zwar schon in einem anderen Thread gepostet aber trotzdem.
      Ferner hat die australische Regierung eine Regulierung geschaffen an denen sich andere Staaten ein Beispiel nehmen könnten. Den Staaten bleibt anfürsich nichts anderes übrig als dies zu regulieren. Denn sonst gehen die Einnahmen an Ihnen vorbei in Staaten in denen dies reguliert ist.

      Gruss Gabriel
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 22:22:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Rich

      Tschuldigung,

      ich war nur ein bißchen genervt. Besonders von der dämlichen Beipflichtung von unreal2, der ja nun wirklich noch nie Fakten gebracht hat.
      Natürlich kenne ich nicht alle Länder, in denen Online-Gambling explizit erlaubt bzw. eindeutig nicht verboten ist.
      Ich weiß nur, daß in USA, Canada und allen Westeuropäischen Ländern (bei Österreich weiß ich es nicht, da die auch andere Regelungen bezgl. Sportwetten haben als in Deutschland, da ist es bspw. erlaubt auf Ergebnisse zu wetten, während es in Deutschland noch nicht so ist) zumindest eine Rechtliche Grauzone besteht, wenn nicht sogar verboten ist.

      Deine Information ist mir jedenfalls schon meherere Wochen bekannt.
      Ich habe diesbezüglich auch schonmal auf dem RB-Board nachgefragt, da wollte man von diesem Urteil aber noch nichts gehört haben.

      Wobei ich dazu sagen muß:
      In Deutschland sind Sportwetten nicht erlaubt. Zumindest am Beispiel Intertops, da war es bis vor einem Jahr noch so, daß man über Österreich hier wetten konnte.
      Was soll es für einen Unterschied machen, ob ich den Zahlungsverkehr und die Konversation mit einem ausländischen Unternehmen per Post durchführe oder per Internet?
      Nur weil man vernetzt ist, werden die Landesgrenzen doch nicht aufgehoben.
      Meiner Meinung nach ist das Urteil der geschickte Versuch, das Glücksspiel mittelbar auch im Ausland zu erschweren bzw zu verbieten, ohne daß man hierfür eine eindeutige Rechtsgrundlage hätte.
      Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
      Es besteht einfach Regelungsbedarf.

      Nochmals, Verzeihung und Grüße
      Knifte
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 22:46:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Knifte,

      Du hast recht. Allerdings ist das in den Industrieländern keine Grauzone. Auch das Internet ist nicht rechtlos.

      In allen Industriestaaten ist Glücksspiel ein Staatsmonopol. Der Staat vergibt Lizenzen und überwacht die Gewinne, von denen er einen erheblichen Anteil haben will.

      Auch in Deutschland werden Lizenzen für das Internet vergeben werden. Aber eben unter strenger staatlicher Aufsicht. Lotto/Totto ist z.B. schon am planen.

      Andere werden folgen. Das illegale Glücksspiel über das Internet ist doch sehr einfach zu unterbinden.

      In meinen Augen wartet man im Moment nur die Entwicklung ab.
      Avatar
      schrieb am 12.10.99 22:58:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hey Kroesus,
      endlich jemand der es so sieht wie ich.
      Selbst Lotto Annahmenstellen müssen eine Lizenz haben. Das Problem liegt darin, wenn Länder keine Genehmigungen oder Lizenzen verteilen, werden die Spielcasinos, Wettbüros, Lotterie, etc.
      in Antigua angesiedelt. Die Einnahmen aus diesem Geschäft gehen flöten, und verbieten kann man es trotzdem nicht.
      Man wird zwar eínzelne Personen erwischen die illegale Spiele im Netz spielen, oder das Buch "Mein Kampf" über das Internet beziehen, aber den Betreiber der Spielcasinos oder den Buchverkäufer "Amazon" wird man rechtlich nicht belangen können.

      Gruss Gabriel
      Avatar
      schrieb am 13.10.99 10:11:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Gabriel,

      klar kann man rechtlich dagegen vorgehen.
      Wenn Du das Urteil aus New York siehst, daß ganz einfach aussagt, daß bei einem Wetten dieses wegen des Software Downloads auf dem heimischen Computer stattfindet und daher nicht auf Antiguna sondern in New York abgewickelt wird, dann kannst Du die Ríchtung erkennen.

      Die Betreiber kann man nicht belangen aber man kann z.B. die heimischen ISP per Gesetz zwingen, diese Web Sites zu sperren.

      Und so wird es meiner Meinung nach kommen. Warten wir es ab.
      Avatar
      schrieb am 13.10.99 10:29:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo

      Also soweit ich weiß ist Online-Gambling in keinem Land völlig legalisiert (außer Karibikstaaten)

      Was Australien angeht ist es dort zwar erlaubt ein Online-Casino zu betreiben aber den Australiern ist es verboten daran teilzunehmen.

      rich
      Avatar
      schrieb am 13.10.99 21:10:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Veranstaltung von Glücksspielen im Internet

      Auszug aus: Ratgeber Online Recht

      Anfrage zur Strafbarkeit der Teilnahme an Glücksspielen im Internet

      Antwort des Bundesministeriums der Justiz


      Der deutsche Gesetzgeber hat die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis unter Strafe gestellt. Auch das Internet ist ein öffentlicher Veranstaltungsort im Sinne des Gesetzes. Sieht man nicht nur den Standort des Servers, sondern jeden Ort, von dem das Angebot abgerufen werden kann, als Veranstaltungsort an, so bleibt auch bei Verlagerung des Servers ins Ausland der Veranstaltungsort stets in Deutschland. Ungeklärt ist jedoch, ob der Betrieb eines virtuellen Spielkasinos auf einem ausländischen Server von deutschen Behörden genehmigt werden muß und ob dieser Betrieb überhaupt genehmigungsfähig ist. Klarheit wird es jedoch bis zu einer gerichtlichen Entscheidung oder einer entsprechenden Gesetzesänderung nicht geben. In diesem Zusammenhang dürfte auch eine Entscheidung des Reichsgerichts erneut an Aktualität gewinnen. Hinsichtlich einer ebenfalls genehmigungspflichtigen Lotterie erkannten die Richter schon in den zwanziger Jahren, daß eine ausländische Lotterie im Inland veranstaltet wird, wenn dem Publikum die Beteiligung innerhalb des Staatsgebiets möglich ist.

      Die Rechtsdurchsetzung deutscher Verbote gegenüber ausländischen Servern bleibt jedoch weiterhin schwierig. Bereits in dem Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer von CompuServe wegen Verbreitung pornografischer Schriften im Internet wurde deutlich, wie begrenzt die Möglichkeiten deutscher Rechtsdurchsetzung sind. Nicht gegen die amerikanische Muttergesellschaft, auf deren Server die pornografischen Darstellungen von Dritten abgelegt worden waren, sondern gegen die den Zugang bereitstellende Tochtergesellschaft in Deutschland richtete sich das strafrechtliche Verfahren.

      Doch nicht nur für den Betreiber des virtuellen Spielkasinos ist von Bedeutung, ob es sich um nach deutschem Recht verbotene Glücksspiele handelt. Auch derjenige, der am digitalen Glücksspiel teilnimmt, sollte aufpassen. Denn auch wer sein Glück bei einem nicht genehmigten Spiel herausfordert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden.

      Sebastian Biere in: Ratgeber Online Recht, Stefan Ricke (Hg.), S. 119 f., Humboldt-Verlag, München 1998.





      Anfrage zur Strafbarkeit der Teilnahme an Glücksspielen im Internet
      Bundesministerium der Justiz

      Referat II A 2
      Heinemannstraße 6
      53175 Bonn


      Anfrage
      Strafbarkeit der Teilnahme an Glücksspielen im Internet


      Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin,
      sehr geehrte Damen und Herren,


      die virtuelle Welt des Internet ist nicht an Staatsgrenzen gebunden. Sie kennt weder Staatsgewalt noch Staatsgebiet. Diskussionen über Staatsangehörigkeiten sind der Netzgemeinde fremd. Dennoch wäre es falsch, von einem rechtsfreien Raum zu sprechen. Der einzelne Nutzer bleibt auch im Internet "weltlichen" Gesetzen unterworfen. Treffen im grenzüberschreitenden Datenstrom unterschiedliche Verhaltensregeln verschiedener Rechtssysteme aufeinander, so stellt sich die Frage nach ihrer jeweiligen Geltung. Oftmals ist dem Nutzer dieser Konflikt und die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit nicht bewußt. Um dem Nutzer des Internet diese Unsicherheit zu nehmen, ist Aufklärung notwendig und wünschenswert.

      Seit einiger Zeit beschäftigt mich die Frage, inwieweit in virtuellen Spielkasinos unerlaubte Glücksspiele im Sinne des StGB veranstaltet werden (vgl. hierzu meine Ausführungen in: Ratgeber Online-Recht, Stefan Ricke (Hg.), S. 119 f., erschienen im Humboldt-Taschenbuchverlag, München 1998). Auch bei computergestützten Spielen dieser Art handelt es sich ohne Zweifel um Glücksspiele, sobald der Spieler einen Einsatz bringen kann. Die Anbieter sind zwar in der Regel US-amerikanische Unternehmen und auch die Server dürften zum größten Teil in den USA betrieben werden, das Angebot ist jedoch ebenso aus Deutschland - teilweise deutschspachig - abruf- und nutzbar. Insoweit dürfte auch Deutschland Veranstaltungsort sein. Da sich das Angebot von jedem an das Internet angeschlossenen Rechner abrufen und nutzen läßt, dürfte auch das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit der Veranstaltung gegeben sein. Eine tatsächliche, die Öffentlichkeit möglicherweise ausschließende Zugangsbeschränkung gibt es nicht. Zwar verlangen einige Anbieter vor Aufnahme des Spiels eine Anmeldung und die Eröffnung eines Depots, aus dem die jeweiligen Spieleinsätze gezogen werden können, ein außerhalb des Spielzwecks liegendes Interesse ist meiner Ansicht nach hier jedoch nicht erkennbar. Mittels Kreditkarte lassen sich via Internet Geldbeträge bei Roulette, Black Jack und Poker setzen. Zum Teil ist die Eröffnung eines Depots erforderlich, aus dem die jeweiligen Spieleinsätze gezogen werden. Gewinne werden entsprechend gutgeschrieben. Der Spielablauf und die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Über die jeweiligen Gewinnwahrscheinlichkeiten ist leider nichts bekannt.

      Handelte es sich bei diesen Angeboten tatsächlich um unerlaubte Glücksspiele, so wäre auch die Beteiligung nach § 285 StGB strafbar. Danach würde sich nicht nur der ausländische Anbieter strafbar machen, sondern jeder, der als Spieler teilnimmt.

      Nachdem einige Zeitschriften über die Spielstätten im Internet berichtet haben, ohne auf das Problem der möglichen Strafbarkeit einer Beteiligung an unerlaubten Glückspielen nach deutschem Recht hinzuweisen, halte ich eine Aufklärung über die möglicherweise strafbare Beteiligung an solchen Spielen für geboten. Über eine Einordnung dieses Problems wäre ich Ihnen sehr dankbar.

      Für Rückfragen und weitere Ausführungen stehe ich gerne zur Verfügung. Mich auf eine Reaktion freuend, verbleibe ich


      mit freundlichen Grüßen


      Sebastian Biere



      Antwort des Bundesministeriums der Justiz
      Bundesministerium der Justiz
      Bonn, den 10. Februar 1999
      Postanschrift:
      Bundesministerium der Justiz, 53170 Bonn Haus- und Lieferanschrift:
      Heinemannstraße 6, 53175 Bonn

      An die
      Akademie DE
      z. H. Herrn Sebastian Biere
      Dircksenstraße 47
      10178 Berlin

      Betr.: Auslegung des § 285 StGB
      hier: Strafbarkeit der Teilnahme an Glücksspielen im Internet
      Bezug:Ihr Schreiben vom 25. Januar 1999

      Sehr geehrter Herr Biere,
      vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Januar 1999, das Frau Bundesministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin mich beauftragt hat zu beantworten. Wegen einer Vielzahl von vordringlichen Dienstgeschäften komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu schreiben.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich nicht in der von Ihnen erhofften Weise tätig werden kann. Das Bundesministerium der Justiz äußert sich grundsätzlich nicht in Einzelfällen zu Rechtsfragen. Dies könnte den Eindruck erwecken, das Bundesministerium der Justiz wolle auf die Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte Einfluß nehmen; ein solcher - unzutreffender - Eindruck muß vermieden werden. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, daß ich auf Ihr Schreiben nicht näher eingehen kann.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Im Auftrag
      Kröger
      Avatar
      schrieb am 14.10.99 21:19:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      hier noch der angesprochene Artikel von Spiegel-online:

      U S A
      Online-Casinos geht es an den Kragen

      Von Carsten Volkery
      Wenn es um die Volkskrankheit Glücksspiel geht, kennen die USA keinen Cyberspace. Sonst oft Verfechter von Narrenfreiheit im neuen Medium, verteidigt der Internet-Staat seine Grenzen gegen Online-Poker.

      Der Ton der Pressemitteilung aus dem Büro des New Yorker Generalstaatsanwalts war triumphierend: "Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer hat einen Präzedenzfall gegen ein Internet-Spielcasino in Antigua gewonnen. ... Der Richter hat entschieden, dass die World Interactive Gaming Corporation (WIGC) sowohl Bundes- als auch Landesspielgesetze gebrochen hat."


      © DPA

      Glücksspiel: Auch im Internet wollen die Regulatoren mitreden

      Der Richter war Charles E. Ramos vom New Yorker Verfassungsgericht. In der Urteilsbegründung führte er an, der Website-Betreiber WIGC von der Karibikinsel Antigua habe "ein virtuelles Casino im Computerterminal der Benutzer" und damit auf New Yorker Boden errichtet. Die Eröffnung eines Casinos in New York bedürfe jedoch der Zustimmung der Behörden. WIGC habe sich daher strafbar gemacht. Die Botschaft des Richters ist eindeutig: Wer New Yorker zum Spielen um Geld anstiftet, der muss damit rechnen, in New York verurteilt zu werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Server im Ausland steht.

      Der Urteilsspruch vom vorletzten Freitag ist das letzte Beispiel der kompromisslosen Haltung von US-Behörden, wenn es darum geht, die Bürger vor vermeintlicher Spielsucht und Bankrott zu bewahren. Glücksspiel ist nur in manchen Bundesstaaten und dort nur in autorisierten Casinos erlaubt. Doch seit es Online-Casinos gibt, die meist auf irgendeiner Karibikinsel registriert sind, hat der Staat die Kontrolle darüber verloren, wo seine Bürger spielen. "Spielen im Internet ist eine neue Form der Unterhaltung für zu Hause und fürs Büro", sagt Sue Schneider, Präsidentin des Interactive Gaming Council (IGC). Der IGC ist die internationale Vereinigung der Online-Spielindustrie.

      Das New Yorker Urteil war ein erster Sieg des Staates über die Industrie. Der Generalstaatsanwalt sprach sofort von einem Präzedenzfall. "Dies ist eine wichtige Entscheidung für Staatsanwälte in New York und in der Nation", sagte Spitzer. Der IGC stimmte dieser Einschätzung zu, warnte jedoch gleichzeitig vor den fatalen Folgen des Urteils: "Wenn die Entscheidung von Richter Ramos in der Berufung gewinnt, dann könnte jedes Dorf, jede Stadt, jeder Bezirk und jeder Bundesstaat in Amerika die Rechtsprechung im Internet an sich ziehen. Eine Firma, die Geschäfte übers Internet machen will, müsste dann darauf vorbereitet sein, sich vor jedem Gericht des Landes zu verteidigen", sagte Vizepräsident Albert Angel am Samstag.

      Für Staatsanwalt Joel Michael Schwarz ist das genau der gewünschte Abschreckungseffekt. "Wir sind hier, um den Verbraucher zu schützen. Denn der verliert letztendlich, wenn er in einer völlig ungeregelten Umgebung spielt. An wen wendet er sich, wenn er von Antigua aus betrogen wird?", sagt Schwarz, der die Internetabteilung in Spitzers Büro leitet. Er ist zuversichtlich, das Online-Glücksspiel eindämmen zu können. Die Staatsanwälte seien inzwischen landesweit gut koordiniert, und auch auf Bundesebene gingen die Dinge voran: Eine Gesetzesvorlage, der sogenannte "Internet Gambling Prohibition Act", habe bereits das Senatskomitee für Justizfragen passiert und müsse nur noch vom Senat verabschiedet werden. Die Vorlage ist ein Update des bestehenden "Wire Acts", der schon vor dem Internetzeitalter die Verbreitung von Spielinformationen über Telefonleitungen verbot.

      In Sprache wie Methoden sind die US-Regulatoren nicht zimperlich. Der "Internet Gambling Prohibition Act" beispielsweise fordert schwammig das Recht der "extraterritorialen Rechtsprechung" für die USA. Und wenn es ganz praktisch darum geht, Online-Poker von US-Bürgern fernzuhalten, dann fackeln sie nicht lange: "Wir können einfach die Pointer manipulieren und so die Website vom Verkehr abschneiden", sagt Schwarz.

      Andere glauben jedoch, dass die etwa 300 existierenden Online-Spielhöllen längst gewonnen haben. "Das Urteil wird kaum eine Auswirkung auf den Markt haben. Alle diese Fälle zementieren bloß den Trend, dass die Internet-Spielbetreiber sich außer Reichweite der US-Regierung begeben", sagt Sue Schneider. Sie sieht Selbstregulierung der Industrie als einzige Lösung. Der IGC hat erste Schritte in diese Richtung unternommen: So sollen diejenigen Casinobetreiber ein Gütesiegel ("Seal of Approval";) erhalten, die dem Verbraucher einheitliche Standards bieten. Auch eine Datenbank baut der IGC auf, um Probleme wie Betrug und minderjährige Spieler in den Griff zu bekommen.

      "Es ist wichtig zu erkennen, dass man das Internet selbst nicht regulieren kann, aber dass man die Spielprodukte regulieren kann und sollte - genau wie in der wirklichen Welt. Hintergrundchecks, Tests und die Kontrolle von Spielen, das muss alles angesprochen werden", sagt Schneider. Australien sei bereits dabei, eine regulierte Umgebung zu schaffen. Langfristig sei nur eine internationale Lösung denkbar - und das Internetland Amerika sollte besser auf den Zug aufspringen. Denn: Die Online-Spielindustrie "wird ein langes erfolgreiches Leben führen, trotz der Verbotsversuche in den USA. Wir haben das bereits früher in diesem Jahrhundert mit Alkohol probiert, und (das Verbot) wurde zurückgenommen, weil es die Nachfrage nicht stoppte. Stattdessen schaffte es eine Unterwelt. Diese Prohibition wird das gleiche Schicksal erleiden", prophezeit Schneider.



      A R T I K E L V E R S E N D E N


      © SPIEGEL ONLINE 31/1999
      Vervielfältigung nur mit Genehmigung des SPIEGEL-Verlags


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      an mad, spigel und ihre lemminge !!