Frage zur Instandhaltungsrücklage einer ETW - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.12.01 09:06:09 von
neuester Beitrag 08.12.01 15:05:27 von
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Die Eigentümergemeinschaft meiner ETW möchte die Instandhaltungsrücklage erhöhen. Ich persönlich bin der Ansicht, dass die derzeitige Rücklagenbildung ausreichend ist und bin gegen eine Erhöhung. Kann ich als einzelner Eigentümer die Erhöhung blockieren, oder ist eine einfache Mehrheit bei der Eigentümerversammlung ausreichend um die Erhöhung durchzusetzen?
Hi Metzki!
Die Mehrheit kann Dich überstimmen. Grundsätzlich sollte aber festgestellt werden, was die lieben Kollegen denn vorhaben. Wenn die Umlage ausreicht (in der Vergangenheit) in Zukunft aber erhöht werden soll, dann haben Deine Nachbarn doch was vor? Wie lang hast Du die Wohnung? Mal in die Protokolle der Eigentümerversammlung geschaut, ob die was größeres zu renovieren oder umbauen vorhaben? Hoffentlich keine böse Überraschung, die da auf Dich warten könnte...;(
Die Mehrheit kann Dich überstimmen. Grundsätzlich sollte aber festgestellt werden, was die lieben Kollegen denn vorhaben. Wenn die Umlage ausreicht (in der Vergangenheit) in Zukunft aber erhöht werden soll, dann haben Deine Nachbarn doch was vor? Wie lang hast Du die Wohnung? Mal in die Protokolle der Eigentümerversammlung geschaut, ob die was größeres zu renovieren oder umbauen vorhaben? Hoffentlich keine böse Überraschung, die da auf Dich warten könnte...;(
Es ist zweckmäßig, die Rücklage in längeren Zeitabständen ein bisschen zu erhöhen, je älter das Haus, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass was Unvorhergesehenes passiert. Dann alles über eine Sonderumlage zu finanzieren, kann ganz schön happig sein...
GFri
GFri
in jedem fall muß die verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben,
stehen größrere maßnahmen an, kann schon jahre vorher die rücklagenbildung erhöht werden,
ansonsten sonderumlage, liegt dagegen nichts an und ist das rücklagenkonto gut gefüllt, kann man innerhalb von 4 wochen nach verabschiedung des protokolls einspruch bei gericht einlegen, aussicht auf erfolg hat man aber nur bei formfehlern und ganz gravierenden mißständen
stehen größrere maßnahmen an, kann schon jahre vorher die rücklagenbildung erhöht werden,
ansonsten sonderumlage, liegt dagegen nichts an und ist das rücklagenkonto gut gefüllt, kann man innerhalb von 4 wochen nach verabschiedung des protokolls einspruch bei gericht einlegen, aussicht auf erfolg hat man aber nur bei formfehlern und ganz gravierenden mißständen
Das kommt auch ganz darauf an, wie gross, wie alt die Wohnanlage ist und -sehr wichtig- was über solche Vorhaben in der Teilungserklärung steht, die würde ich mal genau anschauen!
In der Regel ist es besser, eine Instandhaltungsrücklage auf einem bestimmten -zeitgemässen- Niveau zu halten, als dass bei einer grösseren Reparatur plötzlich alle aus allen Wolken zu fallen.
Das muss in der Eigentümerversammlung geklärt werden, i.d.Regel reicht die einfache Mehrheit, vorgeschrieben i.d. Teilungserklärung. Am besten ist es vor grösseren ! vorhersehbaren ! Reparaturen i.d. ETV-Versammlung über eine Sonderumlage zu beraten. Vielleicht auch mal mit dem Beirat separat, ausserdem muss die Hausverwaltung jedem ! Eigentümer immer Auskunft über grössere Finanzvorhaben geben. Viel Glück, werde die Seite weiterhin beobachten. Ronda
In der Regel ist es besser, eine Instandhaltungsrücklage auf einem bestimmten -zeitgemässen- Niveau zu halten, als dass bei einer grösseren Reparatur plötzlich alle aus allen Wolken zu fallen.
Das muss in der Eigentümerversammlung geklärt werden, i.d.Regel reicht die einfache Mehrheit, vorgeschrieben i.d. Teilungserklärung. Am besten ist es vor grösseren ! vorhersehbaren ! Reparaturen i.d. ETV-Versammlung über eine Sonderumlage zu beraten. Vielleicht auch mal mit dem Beirat separat, ausserdem muss die Hausverwaltung jedem ! Eigentümer immer Auskunft über grössere Finanzvorhaben geben. Viel Glück, werde die Seite weiterhin beobachten. Ronda
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