bis wann muß ich verkaufen, um einen steuerlichen Verlust in 2002 zu realisieren? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.12.02 15:58:26 von
neuester Beitrag 20.12.02 18:41:17 von
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ist der Handelstag entscheidend oder der Wertstellungstag (also dann, wenn der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird) ?
wenn es nach Handelstag geht, dann wäre schon am Montag, den 23. Dezember letzte Gelegenheit für Verlustrealisierung, denn am 27. Dezember verkauft bedeutet Geld erst am 2. Januar 2003 auf dem Konto.
wenn es nach Handelstag geht, dann wäre schon am Montag, den 23. Dezember letzte Gelegenheit für Verlustrealisierung, denn am 27. Dezember verkauft bedeutet Geld erst am 2. Januar 2003 auf dem Konto.
Der Verkauf muss in 2002 erfolgen, wann die Gutschrift erfolgt ist irrelevant.
chapter_11
chapter_11
"wenn es nach Handelstag geht, dann wäre schon am Montag, den 23. Dezember letzte Gelegenheit für Verlustrealisierung, denn am 27. Dezember verkauft bedeutet Geld erst am 2. Januar 2003 auf dem Konto."
?????
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es geht zwar nach Handelstag, aber dann kannst du am 27.12. noch verkaufen, denn die Wertstellung ist irrelevant.
?????
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es geht zwar nach Handelstag, aber dann kannst du am 27.12. noch verkaufen, denn die Wertstellung ist irrelevant.
@chapter_11
ist an sich auch meine Ansicht, da in meinen Augen der Tag der wirtschaftlichen Veranlassung entscheidend ist und nicht, wann das Geld fließt. Mein Steuerberater dagegen meinte, das Finanzamt würde nicht nach allgemein üblichen Buchhaltungsgrundsätzen vorgehen, sondern eine vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung vornehmen, und da wäre dann der Zeitpunkt des Kapitalflusses entscheidend.
@NATALY
sorry, Asche auf mein Haupt!
gemeint war selbstverständlich der Valutatag
....
Dank euch beiden! Werde mal das FA fragen, was die so meinen
ist an sich auch meine Ansicht, da in meinen Augen der Tag der wirtschaftlichen Veranlassung entscheidend ist und nicht, wann das Geld fließt. Mein Steuerberater dagegen meinte, das Finanzamt würde nicht nach allgemein üblichen Buchhaltungsgrundsätzen vorgehen, sondern eine vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung vornehmen, und da wäre dann der Zeitpunkt des Kapitalflusses entscheidend.
@NATALY
sorry, Asche auf mein Haupt!
gemeint war selbstverständlich der Valutatag
....
Dank euch beiden! Werde mal das FA fragen, was die so meinen
Für die Berechnung der Speku-Frist ist in jedem Fall der Handelstag entscheidend: EStR R 169 zu § 23 EStG.
Denkbar wäre zwar, dass im Fall des Geldzuflusses nach dem 31.12.02 der Speku-Verlust dem Jahr 2003 zugerechnet wird. Verloren wäre der Verlust damit nicht, ggf. könnte er auch nach 2002 zurückgetragen werden.
Wahrscheinlich bezieht sich der Steuerberater auf § 11 EstG ("Zuflussprinzip", Abflussprinzip" ).
Dagegen spricht aber, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Werbungskosten beim Speku-Geschäft insgesamt im Jahr der Veräußerung geltend zu machen sind.
Bei strenger Beachtung des Abfluss- bzw. Zuflussprinzips müssten dagegen bei Kauf des Wertpapiers im Jahr 2001 und Verkauf des Papiers im Jahr 2002 die Kaufspesen dem Jahr 2001 und die Verkaufssspesen dem Jahr 2002 zugeordnet werden.
Dies ist aber nach der BFH-Rechtsprechung nicht der Fall.
Mir scheint, der Steuerberater übersieht die Besonderheiten der Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften.
Könntest du das Ergebnis deiner Anfrage beim FA posten?
Denkbar wäre zwar, dass im Fall des Geldzuflusses nach dem 31.12.02 der Speku-Verlust dem Jahr 2003 zugerechnet wird. Verloren wäre der Verlust damit nicht, ggf. könnte er auch nach 2002 zurückgetragen werden.
Wahrscheinlich bezieht sich der Steuerberater auf § 11 EstG ("Zuflussprinzip", Abflussprinzip" ).
Dagegen spricht aber, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Werbungskosten beim Speku-Geschäft insgesamt im Jahr der Veräußerung geltend zu machen sind.
Bei strenger Beachtung des Abfluss- bzw. Zuflussprinzips müssten dagegen bei Kauf des Wertpapiers im Jahr 2001 und Verkauf des Papiers im Jahr 2002 die Kaufspesen dem Jahr 2001 und die Verkaufssspesen dem Jahr 2002 zugeordnet werden.
Dies ist aber nach der BFH-Rechtsprechung nicht der Fall.
Mir scheint, der Steuerberater übersieht die Besonderheiten der Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften.
Könntest du das Ergebnis deiner Anfrage beim FA posten?
Wie läuft das bei Fonds????
Übrigens: Wenn Wert darauf gelegt wird, dass Verluste oder Gewinne dem Jahr 2002 zugeordnet werden, spricht doch nichts dagegen, im Dezember so früh zu verkaufen, dass sowohl Handelstag als auch Gutschrift im Jahr 2002 liegen.
Wieso soll denn der Verkauf unbedingt "auf den letzten Drücker" erfolgen? Versteh ich nicht .
Wieso soll denn der Verkauf unbedingt "auf den letzten Drücker" erfolgen? Versteh ich nicht .
@NATALY
ich habe nun beim FA nachgefragt: maßgeblich ist der Handelstag.
zu deiner Frage: ja nu, die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht wandelt sich der eine oder andere Buchverlust noch in einen Buchgewinn
Außerdem will ich die Depotleiche u.U. wieder zurückkaufen (in der naiven Hoffnung auf bessere Zeiten ), und wenn ich da vorzeitig den Buchverlust realisiere und wenig später das Papier zurückkaufe, dann laufe ich Gefahr, in den wenigen Tagen des Jahres 2002 erneute Buchverluste einzufahren, die ich steuerlich nicht in 2002 verrechnen kann.
Hab vielen Dank für deine Mühen!
ich habe nun beim FA nachgefragt: maßgeblich ist der Handelstag.
zu deiner Frage: ja nu, die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht wandelt sich der eine oder andere Buchverlust noch in einen Buchgewinn
Außerdem will ich die Depotleiche u.U. wieder zurückkaufen (in der naiven Hoffnung auf bessere Zeiten ), und wenn ich da vorzeitig den Buchverlust realisiere und wenig später das Papier zurückkaufe, dann laufe ich Gefahr, in den wenigen Tagen des Jahres 2002 erneute Buchverluste einzufahren, die ich steuerlich nicht in 2002 verrechnen kann.
Hab vielen Dank für deine Mühen!
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