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    Denkmalabschreibung auch für die weiteren Objekterwerber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.03 14:21:58 von
    neuester Beitrag 15.05.03 23:51:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 732.396
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      Avatar
      schrieb am 15.05.03 14:21:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebes Forum,
      ich habe gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo), daß der Erwerber des Objektes
      die Denkmalabschreibung Z.B.10% absetzen kann, obwohl der Verkäufer des
      Hauses das Objekt auch schon abgeschrieben hat. Der nächste Erwerber kann
      wiederum das Objekt dankmalabschreiben.
      Frage:
      Habe ich das richtig gelesen oder wie ist eigentlich die steuerliche Lage.
      Dank im voraus für alle Meinungen.
      Gruß
      Quattrone
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 14:44:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aber nur die Aufwendungen zu Erhalt oder zur Sanierung und nicht den Anschaffungspreis!
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 23:51:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Anschaffungspreis ist nur normal abzuschreiben (allerdings zusätzlich zu #2!) und auch nur der Gebäudeanteil ohne Grundstück!


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