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    Bagatellregelung für Zinseinkünfte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.03 14:28:22 von
    neuester Beitrag 03.06.03 20:43:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 737.268
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      schrieb am 28.05.03 14:28:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man einige mehr oder weniger brachliegende Konten hat, dann fällt hier ein Euro Zinsen an, dort ein paar Euro, an anderer Stelle nur einige Cents usw. Das alles für die Einkommensteuererklärung aufzulisten und mit Kopien zu belegen ist aufwendig(und zum Teil wäre die Kopie teuer als zu belegenden Einkünfte), ändert aber am Gesamtbild praktisch nichts.
      Gibt es eine Bagatellregelung nach der man alle Einkünfte unter einer bestimmten Höhe nicht
      anzugeben braucht?
      Was die Quellensteuer angeht scheint es so etwas zu geben, bei Kleinbeträgen wird auch ohne Freistellungsauftrag nichts abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 14:39:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...würde mich auch interessieren:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 15:20:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mir ist eine Regelung bekannt, nach der Zinsen auf Girokonten kleiner, gleich 1% Zinsatz p.a. nicht aufgeführt werden müssen und auch nicht dem Zinsabschlag unterliegen. Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 15:22:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt den Sparerfreibetrag.
      Positive Kapitaleinkünfte braucht man in der Regel nicht zu belegen, es genügt, die Einkünfte ins Formular einzutragen. Kopien o.ä. sind nur auf Anforderung des Finanzamtes erforderlich. Steuerbescheinigungen müssen im Original beigefügt werden.
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 20:43:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank für die Antworten, damit ist die Steuererklärung zumindest etwas einfacher geworden...


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