Bagatellregelung für Zinseinkünfte? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.05.03 14:28:22 von
neuester Beitrag 03.06.03 20:43:42 von
neuester Beitrag 03.06.03 20:43:42 von
Beiträge: 5
ID: 737.268
ID: 737.268
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.430
Gesamt: 1.430
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 18 Minuten | 6364 | |
heute 10:56 | 6328 | |
vor 18 Minuten | 3896 | |
heute 09:20 | 2568 | |
vor 19 Minuten | 2174 | |
vor 26 Minuten | 2024 | |
vor 28 Minuten | 1477 | |
vor 23 Minuten | 1229 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.924,84 | +0,13 | 216 | |||
2. | 4. | 3,8900 | +5,14 | 75 | |||
3. | 3. | 8,2700 | -0,24 | 71 | |||
4. | 2. | 184,31 | +2,40 | 62 | |||
5. | 14. | 0,0163 | +1,88 | 57 | |||
6. | 9. | 0,9750 | +1,04 | 49 | |||
7. | 11. | 2.290,96 | +0,23 | 37 | |||
8. | 6. | 6,6280 | -0,78 | 37 |
Wenn man einige mehr oder weniger brachliegende Konten hat, dann fällt hier ein Euro Zinsen an, dort ein paar Euro, an anderer Stelle nur einige Cents usw. Das alles für die Einkommensteuererklärung aufzulisten und mit Kopien zu belegen ist aufwendig(und zum Teil wäre die Kopie teuer als zu belegenden Einkünfte), ändert aber am Gesamtbild praktisch nichts.
Gibt es eine Bagatellregelung nach der man alle Einkünfte unter einer bestimmten Höhe nicht
anzugeben braucht?
Was die Quellensteuer angeht scheint es so etwas zu geben, bei Kleinbeträgen wird auch ohne Freistellungsauftrag nichts abgezogen.
Gibt es eine Bagatellregelung nach der man alle Einkünfte unter einer bestimmten Höhe nicht
anzugeben braucht?
Was die Quellensteuer angeht scheint es so etwas zu geben, bei Kleinbeträgen wird auch ohne Freistellungsauftrag nichts abgezogen.
...würde mich auch interessieren
Mir ist eine Regelung bekannt, nach der Zinsen auf Girokonten kleiner, gleich 1% Zinsatz p.a. nicht aufgeführt werden müssen und auch nicht dem Zinsabschlag unterliegen. Gruß
Es gibt den Sparerfreibetrag.
Positive Kapitaleinkünfte braucht man in der Regel nicht zu belegen, es genügt, die Einkünfte ins Formular einzutragen. Kopien o.ä. sind nur auf Anforderung des Finanzamtes erforderlich. Steuerbescheinigungen müssen im Original beigefügt werden.
Positive Kapitaleinkünfte braucht man in der Regel nicht zu belegen, es genügt, die Einkünfte ins Formular einzutragen. Kopien o.ä. sind nur auf Anforderung des Finanzamtes erforderlich. Steuerbescheinigungen müssen im Original beigefügt werden.
Vielen Dank für die Antworten, damit ist die Steuererklärung zumindest etwas einfacher geworden...
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
206 | ||
75 | ||
71 | ||
63 | ||
51 | ||
44 | ||
38 | ||
36 | ||
36 | ||
24 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
14 | ||
14 | ||
14 | ||
12 | ||
12 |