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    Wenn man unschuldig ist, wie Friedmann............. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.03 12:41:34 von
    neuester Beitrag 02.07.03 20:00:50 von
    Beiträge: 30
    ID: 746.781
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      Avatar
      schrieb am 25.06.03 12:41:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muss man ins Ausland gehen, damit man keine Fragen beantworten muss.

      Muss man über Anwalt die Parole kein Kommentar abgeben.

      Muss man die Haarprobe unter Verschluss halten, das keine falschen Schlussvolgerungen gezogen werden können.

      Muss man sich über die Vorverurteilung der Medien empören, da man ja alles versucht hat, um Licht ins Dunkel zu bringen.

      Muss man die Dementi über die Vorwürfe in Sachen Paolo Pinkel anhören.



      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 12:46:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      friedmann und unschuld. trifft genau so zu, wie eine jungfräuliche nutte. :laugh:
      sks
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 12:50:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:02:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Paßt mal bloß auf, daß Ihr nicht in die antisemitische Ecke geschubst werdet!
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:08:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mija

      Blödsinn, hat damit nichts zu tun. Wer das so sieht, hat einen Sprung in der Schüssel.
      Nimmt mich wunder, was noch so alles unter Antisemitismus eingereiht wird. Das ist absolut lächerlich.
      Wer versucht über deisen Weg, Leute mundtot zu machen, ist nicht bei Trost.

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      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:12:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      zum Glück entscheidet in Deutschland nicht der Mob wer schuldig bzw. unschuldig ist. Kann Friedman doch nichts dafür wenn die Staatsanwaltschaft Fehler macht.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:14:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      potato

      Was für Fehler ?
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:15:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich möchte nicht wissen, wie Friedmann wohl einen Politker in seiner Sendung angegriffen hätte, der sich so kommentarlos aus dem Staub gemacht hätte wie er es derzeit macht.
      Natürlich hat er juristisch das Recht zu schweigen, aber er müßte doch selber am besten wissen, wie ein solches Schweigen öffentlich wirkt. Er ist eben ein Prominenter mit allen Vor- und Nachteilen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:23:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Deutschland ist ja sowieso ein Polizeistaat, wo völlig verdachtslos Beamte eine Hausdurchführung wahllos durchführen. Da kann auch mal ein Prominenter daran glauben. Die aufgebrauchten Kokainbeutel beweisen natürlich gar nichts. Das sind nur Indizienbeweise.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:24:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 7

      bisher kann Friedman nur der Konsum von Kokain nachgewiesen werden. Der Konsum ist aber nicht strafbar.

      Rechtfertigt dies eine Razzia? Indiskretionen? Vorverurteilungen?

      wo sind die Beweise? Oder brauchst du keine Beweise weil du Friedman nicht leiden kannst?
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:28:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Potato

      Der Besitz und Konsum von Kokain ist immer noch strafbar. Es wird nur toleriert bis zu einr gewissen Menge. Aber gemäss Gesetz ist es strafbar.

      So wie Du der Staatsanwaltschaft unterschiebst, das sie Fehler gemacht hat, so unterstelle ich einfach, das die Vorgehensweise von Friedmann, seine Unschuld nicht unterstreicht, sowohl im Konsum von Kokain, wie auch andere vorgeworfene Dinge.

      Das ist alles.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:32:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Warum hält Friedman sich in Italien auf und scheut eine Stellungnahme in der deutschen Öffentlichkeit?

      Er ist Narziß, ungemein eitel und fürchtet entzaubert zu werden. Dazu noch moralisch entkernt.
      Was bleibt dann übrig?

      Mensch Friedman.

      Wie furchtbar für ihn!!


      maeusefaenger:D
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:32:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 11

      sag ich doch, Vorverurteilung.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:33:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      10. falsch. er hat kokain in seiner wohnung gehabt. ob zum konsum und/oder handel musste erst noch geklärt werden. die durchsuchung muss richterlich genehmigt werden. über die verhältnismäßogkeit von einsatz von mitteln brauchst du die staatsanwälte nicht aufklären. auch nicht den genehmigenden richter. du redest über vorverurteilung gegenüber friedmann. du selbst übst dich aber in vorverurteilung gegenüber der staatsanwaltschaft. hast aber selbst keine beweise.
      sks
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:40:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Potato


      Zuviel Kartoffeln gegessen ?

      Ich habe Friedmann nicht vorverurteilt, sondern habe seine Vorgehensweise krtitisiert. Das ist ein wesentlicher unterschied. Er selbst hat mit seinem Vorgehen zur Vorverurteilung beigetragen.

      Wenn Du anderen, wie der Staatsanwaltschaft Fehler anlastest, solltest Du Dir vielleicht mal überlegen, wie inkonsequent Du Deine Meinung verbreitest.

      Ich persönlich mache eine Momentaufnahme der Geschehnisse und traue anhand der Dinge mehr der Staatsanwaltschaft, als einem, der ausser Landes geht.

      Das ist nur meine persönliche Meinung.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:49:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15

      Herr Friedman muss sich doch nicht äussern, das ist doch sein Recht, er kann in seiner Verteidigung vorgehen wie er es für richtig hält. Wenn du das als Indiz für seine Schuld nimmst ist das eine Vorverurteilung.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 13:56:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      #10

      Friedmann wird bei uns in Deutschland doch nur mit Samthandschuhen angefasst.

      Das ganze wird darauf hinauslaufen, dass die Angelegenheit von unserer korrupten Staatsanwaltschaft niedergeschlagen wird. Spiegel, Friedmann und wie sie alle heissen, werden wieder aus den Löchern herauskommen und die Deutschen pauschel als Antisemiten beschimpfen. Im deutschen Fernsehen wird sich dann bestimmt einer finden, der sich für diese Ungerechtigkeit die Friedmann wiederfahren ist, entschuldigt.

      Vielleicht wird ein weiteres Mahnmal errichtet werden.

      Wenn ich da an die Geschichte mit Christoph Daum denke, dreht sich bei mir was um.

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 14:02:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 17
      ich denke auch, dass man sich bei Friedman entschuldigen sollte.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 14:31:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      #16

      Natürlich muss er sich nicht äußern, aber er muss wissen wie das in seiner Position in der Öffentlichkeit wirkt. Ich denke, er begeht durch sein Schweigen einen Riesenfehler!!!
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 14:40:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was mir neulich zu diesem Thema so eingefallen ist:
      Was wäre wohl geschehen, wenn es statt dem Friedmann eine andere "öffentliche Person" getroffen hätte? Nehmen wir mal z. B. den Gysi von der PDS.
      Ob sich die Politiker u.a. auch so über die Ermittlungsmethoden der Berliner Justiz empört wären???
      Und wäre das dann auch seine private Angelegenheit???

      Ich denke der wäre von den Medien und der Politik bildlich gesprochen "in der Luft zerissen" worden.

      Und der Friedmann hätte ein schönes Thema für seine Sendungen gehabt in der er natürlich ebenfalls drauf gehauen hätte nach dem Motto: "Sowas darf man einfach nicht machen"!!!

      Sollte man mal drüber nachdenken.


      Gruß Mask
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 14:45:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20

      Hat sich denn bei R. Schill irgendeiner aufgeregt oder vielleicht anschließend sogar entschuldigt???
      Ich kann mich nciht erinnern!
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:06:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Schill ist ja nun nicht gerade eine Größe in der deutschen Politik- und Medienwelt:eek:

      Für solche Regionalpampel sollte auch niemand seine Zeit vergeuden:kiss:

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:12:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ähem, Herr Schill ist Innensenator eines deutschen Bundeslandes.
      Was meinst Du welcher Entrüstungssturm in Politik und Medien losgebrochen wäre, wenn die Haarprobe so wie bei Herrn Pinkel positiv gewesen wäre?
      Jedenfalls haben sich werder Herr Neumann, noch Herr Böhme und auch nicht Frau Roth damals zu Wort gemeldet um über die "Unverhälnismäßikeit" der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen zu lamentieren.
      So wird in Deutschland nun mal mit zweierlei Maß gemessen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:14:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Kartoffelpüree

      Du liegst einfach falsch, aber ich habe da wohl zu wenig Kenntnis über Dich, aber ich ahne was.....


      Dann wäre es verständlich.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:34:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aber es ist trotzdem falsch.

      Denn jemand, der die Staatsanwaldschaft in seiner Arbeit kritisiert und einen Bürger, der ins Ausland quasi flüchtet, schützt, liegt einfach falsch.

      Subjektive Beweggründe können nur da ausschlaggebend sein.
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:37:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      1. Friedman ist noch nicht verurteilt, es gibt noch nicht einmal einen Prozeß, insofern gilt gesetzlich für ihn die Unschuldsvermutung.

      2. Die Staatsanwaltschaft braucht sich meineserachtens doch nicht in einem laufenden Verfahren entschuldigen. Bisher kam es doch noch zu keiner Entscheidung. Und wenn Friedman freigesprochen werden sollte oder es zu einer Einstellung kommt wegen minderen Drogenmengen zum Eigenkonsum, hat die Staatsanwaltschaft ihren Job gemacht. Wieso also entschuldigen? Tut sie bei anderen Leuten auch nicht, gegen die ermittelt wird.

      3. Nicht alles, was ggf. straffrei ausgeht (z.B. Koksen, Huren), macht einen Menschen auch rein. Juristisch mag er am Ende eine reine Weste haben, aber ein Kokser und Nuttenkunde hat gewisse Vorbildfunktionen verloren...
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 15:40:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wann eine Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichtet ist
      Von Hansgeorg Bräutigam

      Die Berliner Staatsanwaltschaft ist im Fall Friedman in die Kritik geraten. Der frühere Kulturstaatsminister und heutige Chefredakteur der "Zeit", Michael Naumann, sagte, die Ermittlungen seien ein "Skandal eines durchgeknallten Staatsanwalts".

      Wer Zeitungen liest und Talkshows sieht und so die Spekulationen über die Ermittlungen und deren angebliche Motivation im Fall des Fernsehmoderators Michel Friedman verfolgt, muss sich langsam die Augen reiben. Es ist schon kaum zu fassen, welcher Wildwuchs ins Kraut schießt und wie man versucht, eine rechtsstaatlich arbeitende Justiz ins Abseits zu stellen.

      Was eigentlich glaubt ein ehemaliger Staatsminister, passiert wohl, wenn ein hochrangiges Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Deutschland, der zugleich Rechtsanwalt, prominentes CDU-Mitglied und ein bekannter Fernsehmoderator ist, in den Verdacht gerät, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Dabei ist zu unterstellen, dass die meisten inzwischen wissen, dass der Eigenverbrauch straflos ist, weil Gesetzgeber und Rechtsprechung sich zu der Auffassung verstanden haben, wer sich selbst schädigt, muss nicht auch noch bestraft werden.

      Anders ist die Sachlage jedoch, wenn im Rahmen von Ermittlungen gegen eine Schleuserbande wegen des Verdachts des Verbrechens des Menschenhandels plötzlich jemand in den Verdacht gerät, er hätte nicht nur straflosen Eigenverbrauch getätigt, sondern hätte einen Dritten zum Verbrauch animiert und ihm dazu etwas gegeben. Dann schlägt es um, und aus dem straflosen Eigenverbrauch wird plötzlich der Erwerb und die Weitergabe von Rauschgift. Und das ist ein anderes strafbares Kaliber.

      Wer nun allerdings glaubt, da kann ein Generalsstaatsanwalt aus heiterem Himmel eine Privatfehde führen, der kennt sich im Betrieb einer Staatsanwaltschaft nicht aus. Kein Behördenleiter kann einen Abteilungsleiter oder Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, willkürlich jemanden mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen. Die Verfolgung Unschuldiger ist nach § 344 des Strafgesetzbuches ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist. Aber das in der Strafprozessordnung verankerte Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Und man sollte dankbar sein, dass es Staatsanwälte gibt, die keine Angst vor Königsthronen haben, sondern ohne Ansehen der Person ermitteln, wie es das Gesetz gebietet.

      Es ist schon aberwitzig zu meinen, dass erfahrene Angehörige der Abteilung für Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Person des öffentlichen Lebens leichtfertig mit einem Ermittlungsverfahren überziehen, wenn ihre Anhaltspunkte auf tönernen Füßen stehen. Wer den Behördenapparat und das Stichwort "Berichtspflicht" kennt, weiß auch, dass bei Ermittlungen von besonderem öffentlichen Interesse oder wenn Personen des öffentlichen Lebens berührt werden, die Pflicht besteht, vorher nach oben, d.h. an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht und damit auch an die Justizsenatorin zu berichten. Dass von dort aus ein Stopp angeordnet worden ist, hat niemand berichtet.

      Ein weiteres kommt hinzu. Bevor der Staatsanwalt einen Ermittlungsrichter ersucht, einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen, muss er sich selbstverständlich überlegen, ob die begehrte Zwangsmaßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Und wer sich in die Seele eines noch so viel beschäftigten unabhängigen Ermittlungsrichters versetzt, der kann vielleicht ahnen, dass dieser in einem Fall, in dem eine hochrangige Person des öffentlichen Lebens in das Fadenkreuz von Ermittlungen gerät, die Akten eher einmal zu viel als einmal zu wenig durchforstet, bevor er seine Unterschrift unter einen Durchsuchungsbeschluss setzt, an den das Bundesverfassungsgericht inzwischen hohe Anforderungen gesetzt hat. Dabei bleibt es immer offen, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen letzten Endes führen. Ob es eine Blamage war, steht erst am Ende fest. Aber scheinbar macht das italienische Beispiel - siehe Berlusconi - Schule, indem man bereits im Vorfeld versucht, die Justiz zu positionieren. Berlusconi meint, die ihn verfolgende Justiz sei links. Und wie soll es im Fall Friedman sein?

      Der Autor war Vorsitzender Richter am Landgericht und Ermittlungsrichter am Kammergericht
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 18:52:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Schweigen heißt ja. Ja zu Drogen? Ja zur Prostitution? Ja zu den Vorwürfen? Hoffentlich darf Pinkel nie wieder im deutschen TV moderieren! :mad: :O :mad: :O
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 12:24:42
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wenn man un schuldig ist, wie Friedmann, dann geht die Freundin auch auf Distanz, wie geschehen.
      Denn damit unterstützt sie natürlich Ihren Freund, der ja unschuldig ist.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 20:00:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wenn man unschuldig ist, wie Friedmann, werden geheime Akten per Fax an einen Pizzabäcker gesendet. Die eigene Verteidigung schützt somit seinen Mandanten, sodas diskret zwischen Pizzas, die Allgemeinheit informiert wird über den Stand der Ermittlungen.

      Darin wird erklärt, dass die Prostituierten aus der Ukraine nur von Friedmann aufgenommen wurden, da es draussen so kalt war. Was für ein guter Mensch und er hat dann auch alles geteilt, wie es einem anständigen Bürger gehört.


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