Parken gegenüber von EIN/AUSFAHRTEN - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.09.03 12:06:00 von
neuester Beitrag 30.11.03 17:47:54 von
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bitte mal um rechtliche Aufklärung . Ich wohne in einer 30 er beruhigten Zone . Bisher war die Welt in Ordnung , alle PKW -Besitzer parkten ihr Fahrzeug mit 2 Reifen auf dem Gehweg beiderseits der Strasse - Strassenbreite 5,50 m ! Nun aber , haben sich zwei Nachbarn den Krieg erklärt , einer lies den Baumüberhang auf den Gehweg üppig wuchern , parkte dann noch in PKW teils auf den Gehweg - war dann natürlich für die Fußgänger mit einem Wechsel der Gehwegseite verbunden , einer beschwerde sich dann beim Ordnungsamt ! Das Amt kontrolliert nun wie die Stasi und verbannt alle Fahrzeuge vom Gehweg ! Nun aber mein Problem und Frage : Parkt nun auf meiner gegenüberliegenden Seite meiner Garagenein- und Ausfahrt ein Fahrzeug , dann komme ich nicht mehr rein und raus - wie gesagt , Strassenbreite 5,50 - 2 PKW-Breiten , das ist der Rest , der übrig bleibt ! Kann ich verlangen , dass gegenüber meiner Ausfahrt , keiner mehr parken darf !
ein parkverbot kannst du sicher beantragen.
5,50 m breite der fahrspur sollte aber bequem reichen
5,50 m breite der fahrspur sollte aber bequem reichen
big-mac,
je nachdem wie die Ausfahrt ist langt dir breite nicht. Fährt ja auch nicht jeder ein Smart.
Beantragen musste das Parkverbot aber eigentlich nicht, häng Dir einfach ein Schild hin.
Gruss b2
je nachdem wie die Ausfahrt ist langt dir breite nicht. Fährt ja auch nicht jeder ein Smart.
Beantragen musste das Parkverbot aber eigentlich nicht, häng Dir einfach ein Schild hin.
Gruss b2
Ich hatte mal einen Strafzettel bekommen weil ich das gemacht habe.
Ich parkte in einer schmalen Straße, inder eigentlich gar nicht viele Leute wohnten. Einer der Häuslebesitzer hat aber eine Lieferung bekommen und ein Laster mußte reinfahren. Konnte aber an mir nicht vorbei.
Die hätten mir glatt das Auto abgeschleppt wenn der Besitzer dies verlangt hätte.
So habe kam ich mit einem Strafzettel davon.
Denke mal das man die Ein/Ausfahrten nicht versperren darf.
mfg
Ich parkte in einer schmalen Straße, inder eigentlich gar nicht viele Leute wohnten. Einer der Häuslebesitzer hat aber eine Lieferung bekommen und ein Laster mußte reinfahren. Konnte aber an mir nicht vorbei.
Die hätten mir glatt das Auto abgeschleppt wenn der Besitzer dies verlangt hätte.
So habe kam ich mit einem Strafzettel davon.
Denke mal das man die Ein/Ausfahrten nicht versperren darf.
mfg
bomber,
wenn du nicht gerade einen lkw fährst reichen 5,50 - oder du solltest den führerschein zurückgeben
watcher,
ich kenne die deutsche straßenverkehrsordnung nicht so genau - aber bei uns in A müssen z.b. bei straßen mit gegenverkehr 2 fahrspuren frei bleiben.
nicht das das immer beachtet wird, aber gesetz ist es
wenn du nicht gerade einen lkw fährst reichen 5,50 - oder du solltest den führerschein zurückgeben
watcher,
ich kenne die deutsche straßenverkehrsordnung nicht so genau - aber bei uns in A müssen z.b. bei straßen mit gegenverkehr 2 fahrspuren frei bleiben.
nicht das das immer beachtet wird, aber gesetz ist es
big_mac,
ich hatte gelesen 5,50 breite ohne das Autos parken. Und wenn dann noch ein Auto da steht wird es schon knapp, v.a. wenn die Einfahrt so eng ist das man erstmal gerade rausfahren muss. Wenn natürlich 5,50 übrig bleiben wenn ein Auto parkt ists was anderes.
Gruss b2
ich hatte gelesen 5,50 breite ohne das Autos parken. Und wenn dann noch ein Auto da steht wird es schon knapp, v.a. wenn die Einfahrt so eng ist das man erstmal gerade rausfahren muss. Wenn natürlich 5,50 übrig bleiben wenn ein Auto parkt ists was anderes.
Gruss b2
bomber,
ich habs auch als 5,50 freie fläche gelesen.
übrigens - einfach selbst ein schild hinhängen ist rechtlich unwirksam, möglicherweise sogar strafbar
ich habs auch als 5,50 freie fläche gelesen.
übrigens - einfach selbst ein schild hinhängen ist rechtlich unwirksam, möglicherweise sogar strafbar
Dazu gibt es irgendwo Gerichtsurteile.
Man darf (auch durch parkende Fahrzeuge auf der Gegenseite) nicht bei der Ein-und Ausfahrt aus seiner Garagenausfahrt behindert werden.
Wobei, bei einer 5,5m breiten Straße dürfte es nicht unbedingt zu Behinderungen kommen.
Gruß
Eustach
(der demnächst eine Unterlassungsklage gegen einen Nachbarn anstrengen wird, weil der ihn ständig durch sein parkendes Auto bei der Ausfahrt behindert)
Man darf (auch durch parkende Fahrzeuge auf der Gegenseite) nicht bei der Ein-und Ausfahrt aus seiner Garagenausfahrt behindert werden.
Wobei, bei einer 5,5m breiten Straße dürfte es nicht unbedingt zu Behinderungen kommen.
Gruß
Eustach
(der demnächst eine Unterlassungsklage gegen einen Nachbarn anstrengen wird, weil der ihn ständig durch sein parkendes Auto bei der Ausfahrt behindert)
nein , nein , bei einer Freifläche von 5,50 m kein Thema , du musst schon von diesen 5,50 eine Autobreite minus nehmen und auf der anderen Seite ebenso , da manche ja direkt am Ausfahrtsende parken - übrigen ich hab einen großen Jeep ! Parken zum Beispiel zwei genau gegenüber dann ist kein Durchkommen auf der Fahrbahn mehr möglich !Also mit rangieren geht da nichts mehr , du bist vorne und hinten blockiert ! Mich interessiert hier die rechtliche Seite ! Vielleicht kann da mal eine Winkeladvokat Stellung beziehen !
>Vielleicht kann da mal eine Winkeladvokat Stellung beziehen <
Aber sonst hast Du sie noch alle?
Zuerst jemand beleidigen, dann einen Rat von ihm verlangen.
Natürlich kostenlos
Malträtiert die harte Jeep-Federung das Gehirn dermaßen
Aber sonst hast Du sie noch alle?
Zuerst jemand beleidigen, dann einen Rat von ihm verlangen.
Natürlich kostenlos
Malträtiert die harte Jeep-Federung das Gehirn dermaßen
das ist natürlich wirklich eng !
du solltest die polizei rufen.
du solltest die polizei rufen.
#11,
ach das bringt doch nix - mit Polizei und so. Die interessiert das i.d.R. auch nicht. Hatte schon öfter das Problem das mir jemand genau vor dem Tor zur Hofeinfahrt parkt, da geht dann gar nix mehr. (Trotz markierter Fläche auf der Strasse und Schild mit Abschlepphinweis) Ein Polizist hat mir damals gesagt ich müsste dann eher mit dem Taxi zur Arbeit fahren und dann die Kosten einklagen.
Gruss b2
ach das bringt doch nix - mit Polizei und so. Die interessiert das i.d.R. auch nicht. Hatte schon öfter das Problem das mir jemand genau vor dem Tor zur Hofeinfahrt parkt, da geht dann gar nix mehr. (Trotz markierter Fläche auf der Strasse und Schild mit Abschlepphinweis) Ein Polizist hat mir damals gesagt ich müsste dann eher mit dem Taxi zur Arbeit fahren und dann die Kosten einklagen.
Gruss b2
ipotipo
mir scheint , das Wort "großer Jeep" ist dir nicht bekommen , gell ! Winkeladvokat sehe ich nicht als Beleidigung an , ich verstehe darunter einen der alle Züge und Möglichkeiten der Gesetzgebung clever nutzt , bzw. damit vertraut ist ! Natürlich gibts da beim Fahrrad mit weicher Federung keine Aus- und Einfahrtprobleme . Schaum vorm Mund ist immer ein schlechtes Zeichen !
mir scheint , das Wort "großer Jeep" ist dir nicht bekommen , gell ! Winkeladvokat sehe ich nicht als Beleidigung an , ich verstehe darunter einen der alle Züge und Möglichkeiten der Gesetzgebung clever nutzt , bzw. damit vertraut ist ! Natürlich gibts da beim Fahrrad mit weicher Federung keine Aus- und Einfahrtprobleme . Schaum vorm Mund ist immer ein schlechtes Zeichen !
nach meiner Meinung gehört bei einer max. Strassenbreite von 5,50 , eine Seite davon dann als Parkverbotszone ausgewiesen ! Nehmen wir mal an , auf beiden Seiten stehen Autos , a 1,80 breit , macht dann schon : 5,50 - 3,60 = 1,90 reine Fahrbahn , ohne Berücksichtigung , dass jeder PKW ja nicht umbedingt millimetergenau am Randstein mit den Reifen steht ! Wie sollen da dann breitere Fahrzeuge , Lieferwagen , Rettungsdienste , etc. durchkommen ! Bei Brand kommt keine Feuerwehr mehr durch .
@_Pathfinder_
Hat`s vielleicht deswegen nur zu einem Jeep gereicht, weil Du nicht so genau weißt, was `Winkeladvokat` heißt?
Sollte Dein so geliebtes Fahrzeug wenigstens noch so fahrtüchtig sein, daß es noch zu einem Besuch bei der nächsten öffentlichen Bibliothek reichen könnte, dann hättest Du die reelle Chance, die Bedeutung des Wortes aktiv im Brockhaus o.ä. zu recherchieren. Ersatzweise reicht aber auch ein kurzer Anruf beim nächstgelegenen Anwalt, verbunden mit der Anrede `Hallo, Sie Winkeladvokat da...` und Du bekommst die korrekte Bedeutung von kompetenter Stelle schriftlich, vermutlich für einen nicht allzu kleinen Obulus
Hat`s vielleicht deswegen nur zu einem Jeep gereicht, weil Du nicht so genau weißt, was `Winkeladvokat` heißt?
Sollte Dein so geliebtes Fahrzeug wenigstens noch so fahrtüchtig sein, daß es noch zu einem Besuch bei der nächsten öffentlichen Bibliothek reichen könnte, dann hättest Du die reelle Chance, die Bedeutung des Wortes aktiv im Brockhaus o.ä. zu recherchieren. Ersatzweise reicht aber auch ein kurzer Anruf beim nächstgelegenen Anwalt, verbunden mit der Anrede `Hallo, Sie Winkeladvokat da...` und Du bekommst die korrekte Bedeutung von kompetenter Stelle schriftlich, vermutlich für einen nicht allzu kleinen Obulus
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