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    Parken gegenüber von EIN/AUSFAHRTEN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.03 12:06:00 von
    neuester Beitrag 30.11.03 17:47:54 von
    Beiträge: 17
    ID: 775.462
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      schrieb am 13.09.03 12:06:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      bitte mal um rechtliche Aufklärung . Ich wohne in einer 30 er beruhigten Zone . Bisher war die Welt in Ordnung , alle PKW -Besitzer parkten ihr Fahrzeug mit 2 Reifen auf dem Gehweg beiderseits der Strasse - Strassenbreite 5,50 m ! Nun aber , haben sich zwei Nachbarn den Krieg erklärt , einer lies den Baumüberhang auf den Gehweg üppig wuchern , parkte dann noch in PKW teils auf den Gehweg - war dann natürlich für die Fußgänger mit einem Wechsel der Gehwegseite verbunden , einer beschwerde sich dann beim Ordnungsamt ! Das Amt kontrolliert nun wie die Stasi und verbannt alle Fahrzeuge vom Gehweg ! Nun aber mein Problem und Frage : Parkt nun auf meiner gegenüberliegenden Seite meiner Garagenein- und Ausfahrt ein Fahrzeug , dann komme ich nicht mehr rein und raus - wie gesagt , Strassenbreite 5,50 - 2 PKW-Breiten , das ist der Rest , der übrig bleibt ! Kann ich verlangen , dass gegenüber meiner Ausfahrt , keiner mehr parken darf !
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 13:27:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein parkverbot kannst du sicher beantragen.

      5,50 m breite der fahrspur sollte aber bequem reichen :)
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      schrieb am 13.09.03 13:52:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      big-mac,

      je nachdem wie die Ausfahrt ist langt dir breite nicht. Fährt ja auch nicht jeder ein Smart.

      Beantragen musste das Parkverbot aber eigentlich nicht, häng Dir einfach ein Schild hin.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 13:53:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hatte mal einen Strafzettel bekommen weil ich das gemacht habe.

      Ich parkte in einer schmalen Straße, inder eigentlich gar nicht viele Leute wohnten. Einer der Häuslebesitzer hat aber eine Lieferung bekommen und ein Laster mußte reinfahren. Konnte aber an mir nicht vorbei.

      Die hätten mir glatt das Auto abgeschleppt wenn der Besitzer dies verlangt hätte.

      So habe kam ich mit einem Strafzettel davon.

      Denke mal das man die Ein/Ausfahrten nicht versperren darf.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 15:48:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      bomber,

      wenn du nicht gerade einen lkw fährst reichen 5,50 - oder du solltest den führerschein zurückgeben :rolleyes:

      watcher,

      ich kenne die deutsche straßenverkehrsordnung nicht so genau - aber bei uns in A müssen z.b. bei straßen mit gegenverkehr 2 fahrspuren frei bleiben.
      nicht das das immer beachtet wird, aber gesetz ist es ;)

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      schrieb am 13.09.03 15:58:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      big_mac,

      ich hatte gelesen 5,50 breite ohne das Autos parken. Und wenn dann noch ein Auto da steht wird es schon knapp, v.a. wenn die Einfahrt so eng ist das man erstmal gerade rausfahren muss. Wenn natürlich 5,50 übrig bleiben wenn ein Auto parkt ists was anderes.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 16:07:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      bomber,

      ich habs auch als 5,50 freie fläche gelesen.

      übrigens - einfach selbst ein schild hinhängen ist rechtlich unwirksam, möglicherweise sogar strafbar :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 16:26:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dazu gibt es irgendwo Gerichtsurteile.

      Man darf (auch durch parkende Fahrzeuge auf der Gegenseite) nicht bei der Ein-und Ausfahrt aus seiner Garagenausfahrt behindert werden.

      Wobei, bei einer 5,5m breiten Straße dürfte es nicht unbedingt zu Behinderungen kommen.

      Gruß
      Eustach :D
      (der demnächst eine Unterlassungsklage gegen einen Nachbarn anstrengen wird, weil der ihn ständig durch sein parkendes Auto bei der Ausfahrt behindert)
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 16:33:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      nein , nein , bei einer Freifläche von 5,50 m kein Thema , du musst schon von diesen 5,50 eine Autobreite minus nehmen und auf der anderen Seite ebenso , da manche ja direkt am Ausfahrtsende parken - übrigen ich hab einen großen Jeep ! Parken zum Beispiel zwei genau gegenüber dann ist kein Durchkommen auf der Fahrbahn mehr möglich !Also mit rangieren geht da nichts mehr , du bist vorne und hinten blockiert ! Mich interessiert hier die rechtliche Seite ! Vielleicht kann da mal eine Winkeladvokat Stellung beziehen !
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 16:49:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      >Vielleicht kann da mal eine Winkeladvokat Stellung beziehen <

      Aber sonst hast Du sie noch alle?
      Zuerst jemand beleidigen, dann einen Rat von ihm verlangen.
      Natürlich kostenlos :mad:

      Malträtiert die harte Jeep-Federung das Gehirn dermaßen :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 17:27:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      das ist natürlich wirklich eng !:eek:

      du solltest die polizei rufen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 17:33:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11,

      ach das bringt doch nix - mit Polizei und so. Die interessiert das i.d.R. auch nicht. Hatte schon öfter das Problem das mir jemand genau vor dem Tor zur Hofeinfahrt parkt, da geht dann gar nix mehr. (Trotz markierter Fläche auf der Strasse und Schild mit Abschlepphinweis) Ein Polizist hat mir damals gesagt ich müsste dann eher mit dem Taxi zur Arbeit fahren und dann die Kosten einklagen.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 17:42:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      ipotipo

      mir scheint , das Wort "großer Jeep" ist dir nicht bekommen , gell :laugh: ! Winkeladvokat sehe ich nicht als Beleidigung an , ich verstehe darunter einen der alle Züge und Möglichkeiten der Gesetzgebung clever nutzt , bzw. damit vertraut ist :laugh: ! Natürlich gibts da beim Fahrrad mit weicher Federung keine Aus- und Einfahrtprobleme . Schaum vorm Mund ist immer ein schlechtes Zeichen !
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 17:54:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      nach meiner Meinung gehört bei einer max. Strassenbreite von 5,50 , eine Seite davon dann als Parkverbotszone ausgewiesen ! Nehmen wir mal an , auf beiden Seiten stehen Autos , a 1,80 breit , macht dann schon : 5,50 - 3,60 = 1,90 reine Fahrbahn , ohne Berücksichtigung , dass jeder PKW ja nicht umbedingt millimetergenau am Randstein mit den Reifen steht ! Wie sollen da dann breitere Fahrzeuge , Lieferwagen , Rettungsdienste , etc. durchkommen ! Bei Brand kommt keine Feuerwehr mehr durch .
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 18:02:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      @_Pathfinder_
      Hat`s vielleicht deswegen nur zu einem Jeep gereicht, weil Du nicht so genau weißt, was `Winkeladvokat` heißt?
      Sollte Dein so geliebtes Fahrzeug wenigstens noch so fahrtüchtig sein, daß es noch zu einem Besuch bei der nächsten öffentlichen Bibliothek reichen könnte, dann hättest Du die reelle Chance, die Bedeutung des Wortes aktiv im Brockhaus o.ä. zu recherchieren. Ersatzweise reicht aber auch ein kurzer Anruf beim nächstgelegenen Anwalt, verbunden mit der Anrede `Hallo, Sie Winkeladvokat da...` und Du bekommst die korrekte Bedeutung von kompetenter Stelle schriftlich, vermutlich für einen nicht allzu kleinen Obulus :p
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 18:06:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 17:47:54
      Beitrag Nr. 17 ()


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