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    Suche Nachmieter - Vermieter akzeptiert keine Ausländer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.04 09:50:13 von
    neuester Beitrag 31.03.04 14:05:07 von
    Beiträge: 38
    ID: 841.593
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      Avatar
      schrieb am 30.03.04 09:50:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin im Moment auf der Suche nach Nachmieter.

      Wie mir mein Vermieter soeben mitgeteilt hat,
      akzeptiert er einen potenziellen Nachmieter nicht,
      weil es sich um ausländische Mitbürger handelt.

      Ist so etwas rechtens :confused:

      Der Hammer ist: Er hat Ihnen das knallhart so gesagt :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 09:55:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn er ´ne Knoblauchallergie hat??
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 09:57:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      wieso sollte das nicht rechtens sein?!...ich bstimme darüber wem ich meine wohnung vermiete...?!


      es zu sagen hat zwar nicht viel mit taktgefühl zu tun, aber lieber so, als jemanden ewig lang hinzuhalten....p

      das verhalten fond ich scheiße...

      aber solls geben
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:02:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann nerve ihn doch mit einem Untermieter !
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:04:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Im Arbeitsrecht kann ich auch nicht nach Geschlechtern differenzieren (offiziell).

      Trotzdem wird es gemacht. Wird es offiziell "ausgesprochen" kann man m.W. klagen.

      Wie ist es hier :confused:

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      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:07:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tja - ist halt Hausrecht. Ob es moralisch i.O. ist steht auf einem anderen Blatt.

      Rein rechtlich dürfte sogar ein Gastwirt ein Schild an seine Tür hängen " Ausländer haben hier keinen Zutritt".
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:11:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4
      Einer Untervermietung der Wohnung müsste der Vermieter auch erstmal zustimmen... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:20:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da in Deutschland Vermieter faktisch rechtlos gestellt sind, ist sowas für einen Mieter doch alles überhaupt kein Problem.

      Entweder Du "nervst" den Vermieter mit einem Untermieter, dann hast Du allerdings ein Problem, wenn der Untermieter nicht in dem Zeitpunkt die Wohnung räumt, in dem Du sie selbst räumen müßtest. Insoweit bist Du dann ja auch selbst Vermieter. Das ist schlecht, wie oben gesagt.

      Für den Fall, dass die Wohnung nicht ausnahmsweise schlecht vermietbar ist, ist die bessere Alternative: Du ziehst einfach aus der Wohnung aus, basta. Dann wird sich der Vermieter einen neuen Mieter suchen, weil das für ihn am wenigstens Ärger bedeutet, und dich allenfalls für die ein oder zwei Monate Leerstand auf die Miete in Anspruch nehmen. Das Risiko was Du dabei eingehst, ist sehr gering.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:30:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das dürfte aber wesentlich leichter zu erreichen sein.

      >Kann der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorweisen, darf der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn dadurch entweder der Wohnraum übermäßig belegt werden würde (das ist nach Auffassung der Gerichte der Fall bei weniger als 10 Quadratmetern pro Person, bzw. wenn die Zahl der Bewohner die Zahl der Wohnräume über 6 Quadratmeter um mehr als 2 Personen überschreitet) oder wenn in der Person des Untermieters selbst ein wichtiger - gerichtlich überprüfbarer - Grund vorläge (z.B. wenn der ins Auge gefaßte Untermieter dem Vermieter bekannt ist als Störer des Hausfriedens). Die Tatsache, daß es sich bei dem Untermieter um einen Ausländer handelt, ist jedenfalls kein Grund, die Untermieterlaubnis zu verweigern.<
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:32:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      ... ich wollte auch nicht , dass in meiner Wohnung
      Hammel geschlachtet werden ....
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:37:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      @9

      Genau sowas habe ich mit rechtlos gemeint. Wenn oben jemand sagt, "ich bestimme, wem ich meine Wohnung vermiete", dann ist das leider falsch.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:41:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi,
      schick ihm doch ein paar nette Däninnen, Österreicherinnen oder Schweizerinnen vorbei. Vielleicht meint er es ja nicht so...
      Carla:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:52:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      also ich finde ok, wenn der Vermieter betimmen kann, wer in seine Wohnung einzieht!!!

      Das Problem in Deutschland ist, dass Mieter und Arbeitnehmer mehr Rechte haben als Eigentümer und Arbeitgeber!

      Und das kann es ja wohl nicht sein!!!



      :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:54:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      #9
      Das mag zwar bei einer UNTERvermietung richtig sein. In o.g. Fall wird aber ein NACHmieter gesucht. Und da kann der Vermieter ablehnen, wen er will.
      Er kann sagen, ich akzeptiere keine Schwulen, keine Leute die gerne Kaugummi kauen, niemanden der Analsex praktiziert, ALLES !!! Es ist SEINE Wohnung, und die kann er vermieten an WEN er will, und kann genauso ABLEHNEN wen er will !!!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:56:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Benenne die Nachmieter schriftlich, hilfsweise soll er Dir die Erlaubnis erteilen, die Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten.
      Stellt er sich quer, würde ich beginnen die Mietzahlungen zu verzögern. Du musst es nur so machen, dass es nicht zur fristlosen Kündigung führen kann. Nerve ihn mit Mängeln der Mietsache und mit Reparaturen !
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:01:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nichts desto trotz bleibt Dir EINE Hoffnung. Soweit ich weiss musst Du nur 3 ernsthafte Versuche gemacht haben einen Nachmieter zu finden. Wenn er diese 3 ablehnt bist Du fein raus... (Hab´ich noch irgendwoher im Hinterkopf. Frag´ Sicherheitshalber nochmal beim Mieterschutzbund nach). WENN Du jetzt natürlich nochmal 2 Ausländer präsentierst, isses natürlich Essig :D ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:04:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Papi,
      ziehst du weg aus München oder nur innerhalb Münchens um?
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:11:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16 Das habe ich auch mal gehört!

      Allerdings habe ich auch gehört, dass das nicht stimmt.
      Ich weiss es nicht genau.

      #17 Mahlzeit Harry!

      Ich ziehe weg aus München
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:11:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wohin denn?
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:35:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Aussage mit den drei Nachmieter, daß der Vermieter einen aktzeptieren muss, ist meisten nicht richtig. Es gibt zwar Ausnahmen, aber normalerweise braucht der Vermieter selbst bei 1.000 potenziellen Nachmieter KEINEN zu aktzeptieren.

      Diverse Urteile zu Nachmieter: http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Nachmieter/nachmieter.ht…
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:43:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      #18 von PapillosisGlandis

      Ach ne ??
      Wohin denn ?
      Nach Düsseldorf ? :D
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:44:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21 ;)

      Guten Morgen!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:45:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei bzw. noch mehr Interessenten benennen. Es reicht ein zumutbarer Ersatzmieter aus (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313).
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:45:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22 von PapillosisGlandis

      erstmal: Morgen Papi und den neuen User harry !
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:46:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92).

      Ob "Ausländer" ein wichtiger Grund ist:confused:
      Wohl nicht
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:51:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25 von PapillosisGlandis

      Schlag ihm doch 5 pakistanische Asylbewerber vor. Da bekommt er mehr Miete und die wird vom Sozialamt bezahlt :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:55:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 Wenn er sich weiterhin verweigert, schicke ich ihm
      das Inkasso Team Moskau für einen persönlichen Besuch vorbei! :mad: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:01:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      gegen ausländer als mieter hatte ich noch nie einwände. aber ich vermiete grundsätzlich nicht an lehrer, polizeibeamte und anwälte. die(!) machen im zweifel nämlich wirklich unnötigen ärger.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:03:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28 von peppipeanut

      Vergiß nicht Dipl. Ing`s
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:09:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      Das mit den Lehrern ist ja bekannt, aber Dipl-Ing`s? :confused:
      @Tribun100, hast du da auch schon unangenehme Erfahrungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:12:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30 von DynamitHarry

      Nö, ich selbst nicht.
      Eher mit Lehrern :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:18:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      @PapillosisGlandis

      ich würde mit dem Vermieter vereinbaren, dass Du einen Nachmieter stellen darfst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf diesen Vorschlag einzugehen, aber wenn er die Stellung eines Nachmieters akzeptiert, dann schlägst Du einen zumutbaren vor und Deine Schuldigkeit ist getan.

      Verquere Gesetzeslage und Rechtsprechung in Deutschland. Als Vermieter wird man quasi gezwungen, die Stellung eines Nachmieters nicht zu akzeptieren, da man dann mehr oder weniger den "erstbesten" vorgeschlagenen Nachmieter nehmen muss.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 13:03:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Papi....: Du mußt auch alles lesen nicht nur das was Dir in den Kram passt.

      Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei bzw. noch mehr Interessenten benennen. Es reicht ein zumutbarer Ersatzmieter aus (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313).

      .... es muß also vereinbart sein, daß der Mieter einen Nachmieter stellen DARF!

      Der Vermieter darf den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person oder in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen (LG Köln 6 O 359/69 WM 71, 92).

      ... auch hier gilt, wenn es vereinbart war, daß Nachmieter vorgeschlagen werden dürfen.

      Ist es nicht vertraglich geregelt so gilt der Mietvertag so, als ob KEINE Nachmieter aktzeptiert werden müssen!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 13:25:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      Es gibt mittlerweile einen Termin mit einem potenziellen Nachmieter.

      Ist damit nicht der Fall Darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei bzw. noch mehr Interessenten benennen. Es reicht ein zumutbarer Ersatzmieter aus (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313).
      -implizit- gegeben?
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 13:34:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      nen papi-thread ohne flotte mieze gabs ja schon lange nicht mehr :laugh:

      Avatar
      schrieb am 30.03.04 16:12:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      # 29 und 30: Wer nicht mal in der Lage ist Diplom-Ingenieur richtig abzukürzen hält besser die Klappe. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 00:06:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Kabbes

      Da will ich auch mal nachhelfen:

      Avatar
      schrieb am 31.03.04 14:05:07
      Beitrag Nr. 38 ()
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      Interview mit Hans-Hermann Hoppe
      Einführung und Interview von André F. Lichtschlag I Fotos von Hans-Hermann Hoppe
      ...
      Immer mehr wird Privateigentum enteignet und zu öffentlichem Eigentum umfunktioniert.
      ...
      Es wird nicht mehr lange dauern, da dürfen – wie schon heute in den USA – private zahlende Gäste in privat betriebenen Gaststätten nicht einmal mehr rauchen.
      ...
      Mein Buch ... ist eine Kampfschrift für das Privateigentum und insbesondere das im Privateigentum begründete Recht auf Ausschluss, Exklusivität, Diskriminierung und Verbannung.
      ...
      Das Grundprinzip ist das des Privateigentums. Und Privateigentum umfasst das Recht auf Einschluss und auf Ausschluss. Das Recht auf Ausschluss ist ein elementares Schutzrecht. Wenn ich nicht mehr von meinem Eigentum beliebig ausschließen darf, dann bin ich buchstäblich nicht mehr sicher. Genauso wie der Staat uns die Waffen nimmt, um uns schutzlos zu machen, so nimmt er uns das Ausschlussrecht, um uns zu verunsichern. Wir sind zunehmend nicht mehr Herr im eigenen Haus. Der Staat bestimmt, wer in privaten Gaststätten, Firmen, selbst in Haushaltungen ein- und ausgehen und was wer tun und lassen darf. Immer mehr wird Privateigentum in öffentliches Eigentum umfunktioniert. Links-Lebensstil-Libertäre haben von dieser Entprivatisierung – sprich Enteignung – profitiert und sie im Namen der Toleranz unterstützt. Aber Libertäre sind nicht einfach „tolerante Typen“. Sie sind tolerant hinsichtlich dessen, was ein Eigentümer mit seinem Eigentum anstellen darf. Aber sie sind absolut intolerant, wenn es um den Bestand des Privateigentums selbst geht.
      ...
      Natürlich hat Diskriminierung Kosten , insbesondere für einen wirtschaftlich rechnenden Unternehmer. Aber Nichtdiskriminierung hat ebenfalls Kosten. Wenn ich in meinem Betrieb z.B. grundsätzlich gegen Moslems und zugunsten von Christen diskriminiere, muss ich höhere Löhne zahlen als andernfalls. Und dies kann meine Wettbewerbsposition vis-à-vis einem anderen, nicht-diskriminierenden Unternehmen herabsetzen. Aber es ist ebenso möglich, dass, wenn ich nicht diskriminiere und Moslems einstelle, die Produktivität der gemischten Belegschaft niedriger ist als andernfalls. Und dass ich deshalb einem diskriminierenden Unternehmen gegenüber an Konkurrenzfähigkeit verliere. Selbst unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann Diskriminierung also durchaus rational sein. Wenn Schwarze in eine weiße Gemeinde einziehen, fallen die umliegenden Grundstückspreise. Der Eigentümer dieser Gemeinde handelt wirtschaftlich rational, wenn er diskriminiert. Für ein italienisches Restaurant kann es wirtschaftlich sein, gegen nicht-italienische Kellner zu diskriminieren.
      ...
      Quelle: www.eifrei.de
      Hans-Hermann Hoppe, Jg. 1949, ist Professor der Ökonomie an der University of Nevada, Las Vegas, Senior Fellow des Ludwig von Mises Institute, Auburn, Alabama, und Herausgeber des Journal of Libertarian Studies.
      Internet: www.hanshoppe.com
      Literatur: Hans-Hermann Hoppe: Demokratie. Der Gott, der keiner ist, Manuscriptum 2003.


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