Frage an Steuerprofi -Autoverkauf !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.04 17:43:12 von
neuester Beitrag 07.05.04 17:53:14 von
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Ich bitte um Hilfe bei der Frage:
gibt es Ausnahmen, wo man beim Autoverkauf in ein EU-Land irgendwelche Abgaben entrichten muß ??
Ich habe heute mein Auto an einen Händler in Frankreich verkauft, er wird den Kaufpreis überweisen.
Kann da als privater Verkäufer irgendwas auf mich zu kommen ???? Zoll, Mwst. ??
Vielen Dank für eure Mühe im voraus.
kassier--
gibt es Ausnahmen, wo man beim Autoverkauf in ein EU-Land irgendwelche Abgaben entrichten muß ??
Ich habe heute mein Auto an einen Händler in Frankreich verkauft, er wird den Kaufpreis überweisen.
Kann da als privater Verkäufer irgendwas auf mich zu kommen ???? Zoll, Mwst. ??
Vielen Dank für eure Mühe im voraus.
kassier--
Tja wenn Du den Wagen an einen Händler im EU_Ausland verkauft hast, dann ist der Ärger schon vorprogrammiert !
gapdown
warum bitte ??
warum bitte ??
@kassier
Eindeutig nein.
Zoll sowieso nicht, war es doch Sinn der Sache bei der Gründung der EU, diesen zwischen den Mitgliedsstaaten abzuschaffen.
Bei der Mehrwertsteuer gilt im innergemeinschaftlichen Handel (Handel zwischen EU-Staaten) das Bestimmungslandprinzip; d.h. Mehrwertsteuer wird in dem Staat erhoben in den geliefert wird. Umgekehrt heisst das Lieferungen in einen EU-Staat sind Umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1 b UStG).
Ein Schmankerl gibts noch. Falls das Fahrzeug das du nach Frankreich verkauft hast neu war (nicht mehr als 6000 km gefahren oder Zeitraum zwischen erster Inbetriebnahme und Verkauf nicht mehr als 6 Monate) kannst du, falls du bei Erwerb des Autos Umsatzsteuer bezahlt hast, diese eingeschränkt vom Finazamt zurückholen. Eingeschränkt heisst max. 16% von dem Verkaufspreis den du erzielst.
Eindeutig nein.
Zoll sowieso nicht, war es doch Sinn der Sache bei der Gründung der EU, diesen zwischen den Mitgliedsstaaten abzuschaffen.
Bei der Mehrwertsteuer gilt im innergemeinschaftlichen Handel (Handel zwischen EU-Staaten) das Bestimmungslandprinzip; d.h. Mehrwertsteuer wird in dem Staat erhoben in den geliefert wird. Umgekehrt heisst das Lieferungen in einen EU-Staat sind Umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1 b UStG).
Ein Schmankerl gibts noch. Falls das Fahrzeug das du nach Frankreich verkauft hast neu war (nicht mehr als 6000 km gefahren oder Zeitraum zwischen erster Inbetriebnahme und Verkauf nicht mehr als 6 Monate) kannst du, falls du bei Erwerb des Autos Umsatzsteuer bezahlt hast, diese eingeschränkt vom Finazamt zurückholen. Eingeschränkt heisst max. 16% von dem Verkaufspreis den du erzielst.
danke CColumbus
das war kurz und prägnant.
leider ist das Auto 1 3/4 Jahr alt.
hab das auch nicht gewußt !!
-kassier-
das war kurz und prägnant.
leider ist das Auto 1 3/4 Jahr alt.
hab das auch nicht gewußt !!
-kassier-
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