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    Problem: Doppelte Haushaltsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.04 07:45:02 von
    neuester Beitrag 01.07.04 01:26:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 867.564
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      schrieb am 07.06.04 07:45:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe dass Problem, dass mein gemeldeter Hauptwohnsitz und mein tatsächlicher Hauptwohnsitz (wenn auch nur wenige Kilometer) auseinanderfallen. Der Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes ist nicht das Problem, sondern dass das FA argumentiert, mein gemeldeter Hauptwohnsitz wäre mein Lebensmittelpunkt. Er ist jedoch quasi nur eine Postanschrift, die noch genutzt wird. Ich sehe die nicht erfolgte Ummeldung jedoch nur als Formalie, die nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun hat.

      Hat jemand das Problem auch schon mal gehabt bzw. kann mir einen Ratschlag oder eine Quelle zur Argumentation geben?
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 08:11:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wo ist in deinem Fall die doppelte Haushaltsführung, wenn die eine Adresse nur als Postanschrift benutzt wird?

      Doppelte Haushaltsführung setzt doch voraus, daß du in beiden Wohnungen tatsächlich wohnst!

      Und selbst wenn du beide Wohnungen bewohnen würdest: Die Anerkennung der doppleten Haushaltsführung setzt voraus, daß ein Haushalt beruflich bedingt begründet werden mußte. Wenn beide Wohnungen nur wenige Kilometer auseinander liegen, wird es wohl schwierig sein nachzuweisen, das berufliche Gründe die für die Aufrechterhaltung eines zweiten Wohnsitzes maßgebend waren.
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 08:32:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo mao-1,
      so einfach kann man die Allgemeinheit nicht an seinen privaten Kosten beteiligen; wie quotiks schreibt, hast Du ein Erklärungsproblem. Und da sind die FA`s sehr pingelig - zu Recht !
      Avatar
      schrieb am 07.06.04 18:07:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also es geht in keinster Weise darum, dass ich die Allgemeinheit austricksen möchte, sondern um die Formalität der fehlenden Ummeldung des Hauptwohnsitzes um genau diese wenigen Kilometer (wobei ich nicht der ursprüngliche Haupwohnsitz tatsächlich bewohne sondern den neuen). Daneben habe ich natürlich einen beruflich veranlassten Zweitwohnsitz, der sich einige hunderte Kilometer entfernt befindet, der die eigentliche Doppelte Haushaltsführung begründet.
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 01:26:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      ich hatte das Problemauch mal als ich meinen Zweitwohnsitz anmelden wollte indem Ort in dem ich auch arbeite.

      Das Einwohnermeldeamt hat dann einach per Beschluß festgelegt, dass die Zweitwohnung erwohnsitz wird.

      Daraufhin hab ich mehreBriefe und Wiedersprüche geschrieben, und dann waurde alles so wie gewünscht.

      Du musst dem Finanzamt nachweissen, dass du min 51% deiner Arbeitswoche in dem Gebiet der Hauptwohnung bist. Ansonsten hast du Probleme.

      Die Finanzämter ein Einwohnemeldeämter streiten sich dannum deien Steuern un dum die Einwohnerzahl!


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