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    Frage an die Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.04 23:38:12 von
    neuester Beitrag 09.06.04 09:00:52 von
    Beiträge: 5
    ID: 868.451
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      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:38:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn jemand einen ganz normalen Kredit aufnimmt und einen Bürgen vorweist wird dann bei beiden die Bonität geprüft?
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:40:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Denke schon...ist eigentlich logisch!
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 23:45:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natürlich Lennox -

      schließlich geht´s dabei auch um Sicherungsübereignung und allen was dazu gehört. Ist aber auch im BGB geregelt sowie dem Kreditgesetz.

      Mfg

      P:cool:WER
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 08:46:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Andernfalls würde mich das doch sehr wundern.:eek:

      Man braucht mal kurz einen Millionenkredit, da findet sich doch sicher, für ein kleines Handgeld versteht sich, ein Bürge im Männerwohnheim an der Pilgersheimerstraße.:D
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 09:00:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Natürlich !!! :eek:

      :laugh::rolleyes: Alles Andere wäre ja ein Witz... :rolleyes::laugh:


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