Frage zu Wechsel Kfz-Haftpfl.Vers. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.08.04 15:36:45 von
neuester Beitrag 16.08.04 10:08:28 von
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8. | 11. | 3,1305 | -0,24 | 39 |
Hi,
eine Frage an die Versicherungsexperten unter euch:
Ich habe mir ein neues Auto gekauft und mein altes in Zahlung gegeben beim Händler.
Im Zuge dessen habe ich die Kfz-Haftplichtversicherung bei einer billigeren Versicherung abgeschlossen.
Von meiner "alten" Versicherung habe ich jetzt den "Stillegungs-Nachtrag" erhalten ("... Versicherungsschutz ... ist ab dem 13.07.2004, 0 Uhr, unterbrochen.").
Frage:
Muss ich die alte Versicherung noch ganz offiziell kündigen, oder hat sich das durch die Stillegung durch den Händler erledigt oder macht das die neue Versicherung bzw. wie bekomme ich meinen anteilsmäßigen Jahresbeitrag von der alten Versicherung rückerstattet ?
Danke für Infos !
eine Frage an die Versicherungsexperten unter euch:
Ich habe mir ein neues Auto gekauft und mein altes in Zahlung gegeben beim Händler.
Im Zuge dessen habe ich die Kfz-Haftplichtversicherung bei einer billigeren Versicherung abgeschlossen.
Von meiner "alten" Versicherung habe ich jetzt den "Stillegungs-Nachtrag" erhalten ("... Versicherungsschutz ... ist ab dem 13.07.2004, 0 Uhr, unterbrochen.").
Frage:
Muss ich die alte Versicherung noch ganz offiziell kündigen, oder hat sich das durch die Stillegung durch den Händler erledigt oder macht das die neue Versicherung bzw. wie bekomme ich meinen anteilsmäßigen Jahresbeitrag von der alten Versicherung rückerstattet ?
Danke für Infos !
Hallo !
Die alte Versicherung ist damit erloschen - Du bekommst das zu viel bezahlte Geld zurück
wo bist Du denn jetzt ?
Die alte Versicherung ist damit erloschen - Du bekommst das zu viel bezahlte Geld zurück
wo bist Du denn jetzt ?
Hallo hollareiduli,
der Versicherungsvertrag für dein altes Auto ist somit erloschen (Vertrag läuft immer über das versicherte Auto/KFZ) und du solltest dem Versicherer mitteilen das du das Vertragsguthaben ausbezahlt haben möchtest (schriftlich per Mail o.ä.) da sonst erst in einigen Wochen eine automatische Rückzahlung erfolgen wird (MW nach).
Gruß
namles
der Versicherungsvertrag für dein altes Auto ist somit erloschen (Vertrag läuft immer über das versicherte Auto/KFZ) und du solltest dem Versicherer mitteilen das du das Vertragsguthaben ausbezahlt haben möchtest (schriftlich per Mail o.ä.) da sonst erst in einigen Wochen eine automatische Rückzahlung erfolgen wird (MW nach).
Gruß
namles
alles klar, danke an euch !
# futy:
da ich mir einen Ford gekauft habe, habe ich zur Ford-Autoversicherung gewechselt (läuft über die Nürnberger Versicherung).
Die haben mir in Summe (HPfl+VK) das beste Angebot gemacht, da konnte auch kein Online-Versicherer mithalten.
da ich mir einen Ford gekauft habe, habe ich zur Ford-Autoversicherung gewechselt (läuft über die Nürnberger Versicherung).
Die haben mir in Summe (HPfl+VK) das beste Angebot gemacht, da konnte auch kein Online-Versicherer mithalten.
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