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    SteuerExperten: Wohnhaft in der UK / wo anlegen? Steuern ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.04 12:29:08 von
    neuester Beitrag 04.03.05 18:37:41 von
    Beiträge: 20
    ID: 920.079
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      schrieb am 31.10.04 12:29:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle Steuerexperten:

      Ich habe eine Frage bezüglich meiner Geldanlagen wenn ich die nächsten Jahre in England, UK lebe.

      Konkret: Ich werde die nächsten 4-5 Jahre in England verbringen. Nachdem ich hier in Pfund bezahlt werde, würde ich gerne das Geld in einem Euroland anlegen um es vom Wertverfall (Pfund) zu bewahren. Außerdem habe ich so einen gemittelten Kurs über Jahre, was nicht besonders gut und nicht besonders schlecht ist.

      1. Frage: Überweisung von größeren Summen an Geld; gibt es damit Probleme wenn diese nach Deutschland gebracht werden?

      Momentan habe ich ein Konto bei einer deutschen Direktbank für Aktienhandel und einen ein Depot bei einem Fondsvermittler.

      2. Frage: Ziehe ich nun ins Ausland (UK) und behalte diese Depots, mit welchem Steuersatz wird die Spekulationssteuer belastet? Ich habe ja keinen Steuersatz mehr?!

      3. Frage: Wie läuft es mit dem Freistellungsauftrag? Den darf ich soweit ich weiß nicht mehr ausführen? Dafür gibt es aber eine Befreiung von der Zinsabschlagsteuer?

      4. Gibt es Alternativen? Was z.B. ist der Vorteil von einem Fondsvermittler in Deutschland der aber sein Portal/Plattform in Luxenburg liegen hat. Oder wenn ich direkt einen Vermittler in Luxenburg finden würde. Oft hört man, dass Luxenburg und die Schweiz optimal zur Geldanlage sind.

      Wie macht ihr das? Könnt ihr einem ahnungslosen Steuerlaien auf die Sprünge helfen? Ein bischen Licht machen? Wenn ihr gute Resourcen zur Recherche wisst, freue ich mich auch über Links dazu!

      Würde mich sehr freuen wenn mir jmd helfen kann!
      DANKE!
      Avatar
      schrieb am 31.10.04 13:48:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tag,

      du kannst doch auch bei einem englishen onlinebroker
      in Euro notierte Papiere kaufen, und bist so vor einem
      etwaigem Pfundverfall geschützt.

      Gruss

      TurboBull
      Avatar
      schrieb am 31.10.04 15:54:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @TurboBull: Kennst Du Fondsvermittler aus der UK? Ich habe bis jetzt nur Direktbanken gefunden, welche eine SEHR beschränkte Auswahl an Fonds bieten :-(

      Trotz all der Möglichkeit das Geld in der UK anzulegen; welche Vorteile hätte ich dabei? Meine anderen Fragen indes stehen noch offen. Wenn Du / Ihr dazu irgendetwas beitragen könntet, würde ich mich sehr freuen!!!
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 14:33:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die deutsche Steuer knuepft an den Wohnsitz an. Ich bin 2000 ausgewandert und habe mein deutsches Konto behalten.
      Meinen Wohnsitz habe ich aufgegeben und mich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.

      Das Land in dem ich jetzt wohne kennt keine Spekulationssteuer so dass meine Gewinne an der Boerse steuerfrei sind. Auf Dividenden werden 25 % Quellensteuer in Deutschland einbehalten.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 14:37:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      P.s.
      als Direktbank kann ich Dir brokerjet.at und interactivebrokers.com (IB) empfehlen.
      IB hat auch einen englischen Sitz und bietet Konten in
      vielen Waehrungen an.
      Bei IB kannst Du allerdings nur Aktien Optionen und Futures handeln.

      Brokerjet.at in Oesterreich bietet auch dt. Anleihen und Zertifikate an.

      Zinsabschlagssteuer wird uebrigens bei mir keine einbehalten.

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      Avatar
      schrieb am 01.11.04 14:49:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      @derivatus: Das klingt ja sehr vielversprechend! D.h., sobald ich mich in Deutschland als Einwohner abgemeldet habe, kümmert das den Fiskus überhaupt nicht was ich in Deutschland auf meinem Depot mache? Wen kümmert es dann überhaupt? Du schreibst, in deiner neuen Heimat gibt es keine Spekulationssteuer, soweit ich weiß gibt es diese auch nicht in der UK. Wie auch immer, wenn es eine gäbe, müsste ich DORT dann Steuer auf mein deutsches Konto zahlen?

      Danke!!!
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:22:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #6:
      Dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich (Art. I Abs. 1 b) ist zu entnehmen, dass es in letzterem eine "capital gains tax" auf Veräußerungsgewinne gibt:

      Art. I

      Unter das Abkommen fallende Steuern
      (1) Steuern im Sinne dieses Abkommens sind

      a) in der Bundesrepublik Deutschland: die Einkommensteuer einschließlich der Ergänzungsabgabe dazu, die Körperschaftsteuer einschließlich der Ergänzungsabgabe dazu, die Vermögensteuer und die Gewerbesteuer (im folgenden als "Steuer der Bundesrepublik" bezeichnet);

      b) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland: die income tax (Einkommensteuer) einschließlich der surtax (Übersteuer), die corporation tax (Körperschaftsteuer) und die capital gains tax (Steuer vom Veräußerungsgewinn) (im folgenden als "Steuer des Vereinigten Königreichs" bezeichnet).




      Veräußerungsgewinne wären von dir in Großbritannien zu versteuern lt. Art. VIII Abs. 3 DBA:

      Artikel VIII

      Veräußerungsgewinne

      (1) Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 können in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

      (2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, die ein Unternehmen eines der Gebiete in dem anderen Gebiet hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, über die eine in einem der Gebiete ansässige Person für die Ausübung eines freien Berufes in dem anderen Gebiet verfügt, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können in dem anderen Gebiet besteuert werden. Jedoch können Gewinne aus der Veräußerung des in Artikel 16 Absatz 3 genannten beweglichen Vermögens nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem dieses bewegliche Vermögen nach dem angeführten Artikel besteuert werden kann.

      (3) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 und 2 nicht genannten Vermögens können nur in dem Gebiet besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. Dieser Absatz schließt nicht aus, daß die Veräußerungsgewinne solcher natürlicher Personen im Vereinigten Königreich besteuert werden, die im Vereinigten Königreich noch als "gewöhnlich ansässig" (ordinarily resident) gelten und in der Bundesrepublik mit diesen Gewinnen nicht steuerpflichtig sind.
      http://www.lemaitre.de/dba-d/GBD70.html
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:34:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und hier der englische Text von Art. VIII Abs. 3 DBA:

      (3) Capital gains from the alienation of any property other than those mentioned in paragraphs (1) and (2) of this Article, shall be taxable only in the territory of which the alienator is a resident. Provided that this paragraph shall not affect the liability to United Kingdom tax on such gains of individuals who remain ordinarily resident in the United Kingdom and who are not subject to tax in the Federal Republic in respect of those gains.
      http://www.tax-und-law.de/Kanzlei_Koltun/kanzlei_tips/en/dt.…
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:36:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      @NATALY: Herzlichen Dank für den Auszug und die Quellenangabe! Ich bin immer wieder frustriert über das, meiner Meinung nach, unnötig komplizierte System. Um das zu lesen muss ein "normaler" Mensch erst mal ein Selbststudium im Steuerrecht ablegen.

      @All: Aber als Fazit aus NATALYs Posting sehe ich folgendes: Es ist schlicht egal, ob ich direkt in der UK oder in Deutschland anlege, da in beiden Fällen in der UK versteuert werden muss. Der Vorteil des Standorts Deutschland ist aber demnach, dass ich Fondsvermittler nutzen kann.

      Fondsvermittler scheint es in der UK nicht zu geben. Eine Vertriebszulassung in England von Fondsanteilen an Privatpersonen existiert nicht :-/ Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre!
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:38:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Darüber hinaus muss grundsätzlich jeder Gewinn, der bei der Veräußerung von Aktien erzielt wird, auch versteuert werden (Capital Gains Tax) - es gibt hierzu allerdings einen großzügigen Freibetrag von 7.700 Pfund pro Jahr.
      http://www.der-syndikus.de/briefings/uk/uk_001.htm
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:54:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 17:59:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      If the total of your net gains in a tax year is less than a certain amount, called the annual exempt amount (AEA), you will not have to pay CGT. For the tax year 2004-05 the AEA is £8,200.

      If your net gains are more than the AEA you pay CGT on the excess.
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 15:18:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Noch ist es ja nicht so weit, aber in einem halben Jahr ziehe ich nun tatsächlich in die UK. Ich werde dort ein Studium machen und bekomme ein Stipendium - TAX free.

      Meinen deutschen Wohnsitz werde ich dennoch behalten, denn ich werde nach 3 Jahren zurückkehren.

      Wenn ich nun mein Geld in Deutschland bei Direktbanken und/oder Fondsvermittlern anlege, WEN kümmert das?

      Derivatus hat geschrieben, dass das dt. Steuergesetz an den Wohnsitz knüpft, aber ein Wohnsitz ist soweit ich informiert bin so definiert dass es der hauptsächliche Aufenthaltsort ist.

      Wenn ich nun davon ausgehe, dass ich nach englischen Verhältnissen versteuern muss, dann gibts in England ja großzügig CGT mit rund 8000 Pfund im Jahr (lt. Posts von Nataly). Das heißt, ich kann bis zu 8000 Pfund machen ohne es zu versteuern ?

      Ich habe noch immer keine Information gefunden die zu meiner Lage passt. Wer mir sagen kann, wo ich denn nun Steuerpflichtig sein werde wäre ich dankbar.

      PS: In England habe ich noch keine Fondsvermittler ähnlich wie in Dtl gefunden :-/ Wer kennt welche?!

      Würde mich SEHR über Rat freuen! Danke.
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 16:01:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Meinen deutschen Wohnsitz werde ich dennoch behalten, denn ich werde nach 3 Jahren zurückkehren

      Was verstehst du unter "Wohnsitz behalten"?
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 16:05:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14: Na nachdem ich ja dann Student in der UK bin und des öfteren auch nach Hause fliege (Semesterferien) behalte ich meinen Wohnsitz. Dieser wird dann mein Elternhaus sein. Warum fragst Du? Danke übrigens schon mal für die ganzen anderen Links - war schon mal Hilfreich :-)
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 17:16:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      das englische Steuerrecht unterscheidet zwischen domicile und residence. Eine ziemlich einzigartige Unterscheidung, die in dieser Form kein anderes Land der Erde hat.

      Deine Spekulationsgewinne auf deutschen Konten sind bei Wohnsitz UK komplett steuerfrei, du musst nur das versteuern was du ins Land transferierst. Ob du dabei weiter einen Wohnsitz in Deutschland hast ist komplett egal, solang du dich hauptsächlich in UK aufhältst.

      Das ganze funktioniert 17 Jahre lang, danach wirst du nämlich automatisch "domicile" und du musst capital gains tax & Co. zahlen, wirst also unbeschränkt steuerpflichtig in UK. Aber auch das kann man mit der rechtzeitigen Gründung eines Trusts umgehen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 17:37:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15 @hegels: Wow - das klingt ja absolut genial :-) Warum gehen wir dann nicht alle in die UK...

      Du schreibst: "Deine Spekulationsgewinne auf deutschen Konten sind bei Wohnsitz UK komplett steuerfrei, du musst nur das versteuern was du ins Land transferierst."

      Meinst Du damit Geld welches ich von UK -> D bringe ? Und was meinst du damit, dass muss ich versteuern (Transfer?) ?

      Ansonsten hast Du zu diesem Thema eine gute Quelle?
      Besten Dank, Markus
      Avatar
      schrieb am 12.02.05 20:09:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      wie willst du Geld von UK und D bringen? Ich dachte du hast deutsche Konten? und wieso sollte es versteuert werden wenn du es von UK nach D bringst? du bist doch in UK formal mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig wenn du dort "den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen" hast.

      nochmal: nur jene Veräußerungsgewinne musst du in UK versteuern, die du NACH UK transferierst, das wird schlauerweise nur das Geld sein, das du zum Leben brauchst

      warum das nicht mehr machen? nun das machen ganz viele, nur redet man nicht darüber
      Avatar
      schrieb am 27.02.05 23:20:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      @hegels: Hast Du eine Referenz zu dem Unterschied zwischen "domicile und residence" ?

      Auf einem Hinweis einer Onlinebank zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge:
      "Falls Sie im Ausland leben:
      - Kein Recht auf Freistellung von Steuerabzügen auf Zinsen, wenn er Gebietsfremder [ist mir klar]
      - Depotkontoinhaber die im Auland leben und im Ausland steuerlich veranlagt werden [was bei mir der Fall wäre], sind von der deutschen Zinsabschlagsteuer befreit. [soweit so gut. Ist mir auch klar]
      - Sie sind jedoch kapitalertragssteuerpflichtig und das Körperschaftssteuerguthaben wird nicht angerechnet [ARGHHH?!?!]

      Der letzte Satz ist mir nicht mehr klar. Das würde ja heißen, ich muss in Deutschland dann auf meinen Konten Kapitalertragssteuer (inkl. Spekulationssteuer) zahlen?!?!

      Wie kann ich mich davon befreien ?
      Konkret habe ich ein Konto bei einer Online Bank und bei einem Fondsvermittler. Bisher liegen diesen Freistellungsaufträge vor - was bald wegfällt wenn ich in das Ausland gehe. Aber wie sieht dass dann mit der Kapitalertragssteuer aus? Lt. "hegels" und den Messages zuvor muss ich ja für England nichts zahlen. Lt. des von mir zitierten Auszugs von oben müsste ich aber für Deutschland zahlen.

      Wer kann mir hier noch einmal helfen ?
      Würde mich sehr freuen! Hegels, kannst Du dazu nochmal was sagen ?!?!

      Besten Dank!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 18:37:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Weiß niemand Rat ??? Ich finde als nicht-Steuerexperte das System viel zu undurchsichtig. Ich hätte gerne eine umfassende verständliche Resource -> zumindest für die Zukunft.

      Für jetzt reichen mir ja Antworten zu den Fragen in #19.
      Würde mich SEHR freuen, wenn mir jemand weiterhilft! Danke.

      PS: Gibt es Steuerberater die auf dieses Thema spezialisiert sind? Umgebung München?


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