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    Knockout und Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.05 14:19:14 von
    neuester Beitrag 09.05.05 22:57:52 von
    Beiträge: 7
    ID: 948.562
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      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:19:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      bin ausgeknockt worden. Bekomme ich eine automatische Mitteilung meiner Bank (comdirect) oder des Emitteneten zwecks Nachweis des Verlustes für die Steuer?

      Danke für Eure Antworten.

      Gruß Geduldmann.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:21:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nee

      Da keine Verlustrealisierung.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:52:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Geduldmann,

      du mußt zu 0,001 verkaufen, solange noch möglich. Vielleicht geht`s fernmündlich noch. Beeile dich, am nächsten Tag geht vielleicht gar nichts mehr.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:16:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke.

      Zu spät. War am Montag.

      Keine Verlustrealisiereung? Muss das denn aktiv geschehen?
      Ich nehme den Verlust hin, ist das keine Realisierung?

      Unglaubliches Gesetz, wenn ihr Recht habt. Ist das dann Verlust von Privatvermögen ohne steuerliche Auswirkung?

      Stellt der Emittent oder die Bank vielleicht aus Kulanzgründen eine Bescheinigung aus? Erfahrungen?

      Danke. Geduldmann.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:36:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      sprich mir deinem brooker
      er wird dir die stücke an dem emmi zu 0,001 verkaufen
      und so mit sind die verluste realisiert
      hab ich auch ein paar mal gemacht

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      Avatar
      schrieb am 05.05.05 19:43:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema:

      Wenn der Schein ausgeknockt wird und ich den Verlust nicht realisiere, ist er also nicht steuerlich relevant.

      Wie ist es wenn ich einen Knockout bis zum Laufzeitende mit Gewinn halte und nicht verkaufe?
      Muss ich dann den Gewinn nicht versteuern, weil ich den Gewinn nicht "realisiert" habe?

      Danke für Antworten.
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 22:57:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bin durch Zufall auf diesen alten Thread gestoßen. Wo steht denn geschrieben, dass man einen Verlust durch aktives Handeln realisieren muss, damit man ihn steuerlich geltend machen kann? Schließlich realisiere ich ihn auch durch den Verfall und bekomme vom Broker eine entsprechende Bescheinung.
      Also ich glaube beinah, dass ihr da Unsinn geschrieben habt. :) Oder hat jemand eine entsprechende URL parat?


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