Spekulationssteuer bei Kindern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.05 20:04:06 von
neuester Beitrag 22.02.05 13:17:22 von
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Hallo!
Habe mal da eine Frage.
Möchte für meine Kids 8 und 11 Jahre ein Depot eröffnen.
Das Geld wird in Aktien angelegt, ab was für einem Betrag (Gewinn) muss man Spekulationsteuer zahlen.
Gruss AS
Habe mal da eine Frage.
Möchte für meine Kids 8 und 11 Jahre ein Depot eröffnen.
Das Geld wird in Aktien angelegt, ab was für einem Betrag (Gewinn) muss man Spekulationsteuer zahlen.
Gruss AS
soweit ich weiss muss es bei kindern dann aber einen volljährigen depoinhaber geben der für schulden oder kosten haftbar gemacht werden kann und somit muss der vormund depoinhaber sein also läuft es am ende doch wieder alles auf dich zurück
hallo,
auch minderjährige können ein eigenes Dedpot haben. Die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist müssen versteuert werden, wenn der Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist. Bei einem 11 jährigen werden wohl die Eltern mit ins Boot genommen, da das Kind noch nciht geschäftsfähig ist.
auch minderjährige können ein eigenes Dedpot haben. Die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist müssen versteuert werden, wenn der Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist. Bei einem 11 jährigen werden wohl die Eltern mit ins Boot genommen, da das Kind noch nciht geschäftsfähig ist.
Danke!
Da kann ich alles so lassen wie es war.
Depot auf mich.
Gruss AS
Da kann ich alles so lassen wie es war.
Depot auf mich.
Gruss AS
Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Volljährigen und Minderhährigen, d.h. wenn das Kind Sekulationsgewinne erzielt, ist es bei entprechener Höhe genauso steuerpflichtig wie ein Erwachsener. Die Tatsache, daß die Eltern als gesetzliche Vertreter ihres Kindes agieren, ändert nichts daran, daß das Kind steuerpflichtig ist und nicht etwa die Eltern.
Was für die Eltern aber ggfs. von Bedeutung sein könnte: Wenn das eigene Einkommen des Kindes einen bestimmten Wert überschreitet, gibt es kein Kindergeld mehr.
Was für die Eltern aber ggfs. von Bedeutung sein könnte: Wenn das eigene Einkommen des Kindes einen bestimmten Wert überschreitet, gibt es kein Kindergeld mehr.
zuncähst einmal:
es gibt keine Spekulationssteuer.
Kinder unterliegen wie Erwachsene mit ihren Einkünften der Steuerpflicht.
Erzielt ein Kind steuerpflichtige Einkünfte, dann richtet sich deren Besteuerung nach dem zu versteuernden Einkommen.
Ab welchem Einkommen Steuern anfallen, richtet sich nach der Steuertabelle.
es gibt keine Spekulationssteuer.
Kinder unterliegen wie Erwachsene mit ihren Einkünften der Steuerpflicht.
Erzielt ein Kind steuerpflichtige Einkünfte, dann richtet sich deren Besteuerung nach dem zu versteuernden Einkommen.
Ab welchem Einkommen Steuern anfallen, richtet sich nach der Steuertabelle.
Der Grundfreibetrag für 2005 beträgt 7.664 EUR. Das heißt, jedes Kind kann, wenn ausschließlich Speku-Einkünfte erzielt werden, Speku-Gewinne in Höhe von 7.664 EUR steuerfrei vereinnahmen. Sofern die Speku-Gewinne mit Aktien erzielt werden, ist das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden, d.h., es können Gewinne in Höhe von 2 x 7664 = 15.328 EUR steuerfrei vereinnahmt werden.
Steuern auf Kinder???????????
Klar, Du musst Steuern zahlen auf Kinder! Vor allen wenn Du sie verdoppelst, bzw. mit Gewinn verkauftst!
Bei Kinderverlust musst Du mit weiteren Zahlungen rechnen!
Also aufgepasst!
Klar, Du musst Steuern zahlen auf Kinder! Vor allen wenn Du sie verdoppelst, bzw. mit Gewinn verkauftst!
Bei Kinderverlust musst Du mit weiteren Zahlungen rechnen!
Also aufgepasst!
Ein noch WICHTIGER PUNKT ist, wenn ein Kind über € 7.680 verdient ist das KINDERGELD zurück zuzahlen.
@2 @3
finde es großartig, wenn Leute mit null Ahnung diese auch noch zum Besten geben müssen...
finde es großartig, wenn Leute mit null Ahnung diese auch noch zum Besten geben müssen...
#7 dürfte richtig sein.
Neben #9 (Verlust des Kindergelds) darf man aber auch nicht vergessen, daß die Sprößlinge ab Volljährigkeit mit dem Depot wohl machen können, was sie wollen, und das könnte unschön sein . Ob man die Verwendung (z.B. für Ausbildung/Studium) vorher festlegen kann oder ihnen die Kohle bei absehbarer Gefahr vor dem 18. Geburtstag wieder abknöpfen kann, weiß ich nicht. Letzteres könnte vom Finanzamt als Gestaltungsmißbrauch interpretiert werden. Da die totale Kontoüberwachung demnächst Realität ist, muß man mit allem rechnen. D.h. insgesamt: sind die in Frage kommenden Depotwerte eher klein, wiegt der eventuelle Verlust des Kindergeldes schwerer, sind die Summen groß, ist der drohende Verlust durch jugendlichen Leichtsinn relevanter.
Neben #9 (Verlust des Kindergelds) darf man aber auch nicht vergessen, daß die Sprößlinge ab Volljährigkeit mit dem Depot wohl machen können, was sie wollen, und das könnte unschön sein . Ob man die Verwendung (z.B. für Ausbildung/Studium) vorher festlegen kann oder ihnen die Kohle bei absehbarer Gefahr vor dem 18. Geburtstag wieder abknöpfen kann, weiß ich nicht. Letzteres könnte vom Finanzamt als Gestaltungsmißbrauch interpretiert werden. Da die totale Kontoüberwachung demnächst Realität ist, muß man mit allem rechnen. D.h. insgesamt: sind die in Frage kommenden Depotwerte eher klein, wiegt der eventuelle Verlust des Kindergeldes schwerer, sind die Summen groß, ist der drohende Verlust durch jugendlichen Leichtsinn relevanter.
Nataly, angenommen man schöpft die 15.000 Euro Spekugewinn voll aus, wie verhält es sich da mit dem Kindergeld?
Verstehe ich es richtig, dass ein volljähriges, noch schulpflichtiges Kind 7.500 Euro an Spekugewinnen haben kann, ohne dass es sich auf das Kindergeld auswirkt und bei allem, was darüber ist, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden?
Danke schon mal im voraus für deine Antwort
Verstehe ich es richtig, dass ein volljähriges, noch schulpflichtiges Kind 7.500 Euro an Spekugewinnen haben kann, ohne dass es sich auf das Kindergeld auswirkt und bei allem, was darüber ist, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden?
Danke schon mal im voraus für deine Antwort
Ich halte das Zocken für Kinder für steuerrechtlich bedenklich und sehe darin die Gefahr, daß diese Einkünfte den Eltern zugerechnet werden.
Die Eltern sind zur ordentlichen Vermögensfürsorge für die Kinder nach BGB verpflichtet.
Abweichungen hiervon laufen immer Gefahr, daß eigentlich die Eltern ihre eigenen Angelegenheiten wahrnehmen und somit Gestaltungsmißbrauch vorliegt.
Folge: Zurechnung bei den elterneinkommen
Die Eltern sind zur ordentlichen Vermögensfürsorge für die Kinder nach BGB verpflichtet.
Abweichungen hiervon laufen immer Gefahr, daß eigentlich die Eltern ihre eigenen Angelegenheiten wahrnehmen und somit Gestaltungsmißbrauch vorliegt.
Folge: Zurechnung bei den elterneinkommen
In Bezug auf das Kindergeld wird der Speku-Gewinn voll, ohne HEV, berücksichtigt.
Zocken der Eltern im Namen und für Rechnung der Kinder: das finde ich nicht gut. Ist das genaue Gegenteil einer mündelsicheren Anlage.
Zocken der Eltern im Namen und für Rechnung der Kinder: das finde ich nicht gut. Ist das genaue Gegenteil einer mündelsicheren Anlage.
müssen Gelder für Kinder mündelsicher angelegt werden? ic hhatte eine Depot schon seit ich irgendwie denken kann...Schwerpunkte waren Dividendenstarke Titel. Mein Vater hat immer dann wenn ich durch Tanten, Kommunion , opas usw...Geld bekommen hatte Aktien gekauft. Rückblickend kann ich nur sagen...mein Vater hat sehr gut investiert und es war nicht mündelsicher..
Danke Nataly
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Glück gehabt
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