Grundbuchauszug - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.05 08:28:42 von
neuester Beitrag 06.05.05 16:30:22 von
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hallo,
ich möchte mich informieren wem das Grundstück XY gehört bzw. welche Grundschulden darauf liegen.
Ist es möglich beim Grundbuchamt in München in das Grundbuch einzusehen bzw. sich einen Grundbuchauszug ausstellen zu lassen?
Will das Amt einen Grund wissen, weßhalb ich die Information brauche oder bekomme ich überhaut keine Auskunft?
Sollte ich tatsächlich vom Grundbuchamt Informationen erhalten, erfährt es dann der Grundstücksinhaber? Das möchte ich nähmlich nicht.
Für einige Antworten bedanke ich mich bereits im voraus.
ich möchte mich informieren wem das Grundstück XY gehört bzw. welche Grundschulden darauf liegen.
Ist es möglich beim Grundbuchamt in München in das Grundbuch einzusehen bzw. sich einen Grundbuchauszug ausstellen zu lassen?
Will das Amt einen Grund wissen, weßhalb ich die Information brauche oder bekomme ich überhaut keine Auskunft?
Sollte ich tatsächlich vom Grundbuchamt Informationen erhalten, erfährt es dann der Grundstücksinhaber? Das möchte ich nähmlich nicht.
Für einige Antworten bedanke ich mich bereits im voraus.
einsicht in das grundbuch und abschriften der eintragungen erhältst du nur bei berechtigtem interesse...
ein wichtiger gurnd, der zur einsicht ermächtigt, ist die kreditvergabe.
besteht nur ein kaufinteresse deinerseits hast du keine möglichkeit den eintrag enzusehen.
weitere beispiele bedürfen genauerer prüfung.
viellleicht schilderst du mal deinen angeblichen grund!!!
das wäre ganz hilfreich.
ein wichtiger gurnd, der zur einsicht ermächtigt, ist die kreditvergabe.
besteht nur ein kaufinteresse deinerseits hast du keine möglichkeit den eintrag enzusehen.
weitere beispiele bedürfen genauerer prüfung.
viellleicht schilderst du mal deinen angeblichen grund!!!
das wäre ganz hilfreich.
http://www.geodaten.bayern.de/bvv_web/produkte/fl_0.html
einen verkürzten liegenschaftsauszug bekommst du auch als privatanwender (z.b. bei kaufinteresse). darin ist dann z.b. schon der eigentümer des flurstücks zu erlesen. ausführliche daten erhalten nur sog. `bezieher von sekundärnachweisen` , das können z.b. notare oder banken sein.
einen verkürzten liegenschaftsauszug bekommst du auch als privatanwender (z.b. bei kaufinteresse). darin ist dann z.b. schon der eigentümer des flurstücks zu erlesen. ausführliche daten erhalten nur sog. `bezieher von sekundärnachweisen` , das können z.b. notare oder banken sein.
@gaptrader
Wer Name und nämlich mit "h" schreibt ist dämlich...
Wer Name und nämlich mit "h" schreibt ist dämlich...
Hast recht megaschotte, mir wäre lieber gewesen Du hättest Deinen Senf dazugegeben, aber vielleicht bist Du da zu dämlich
€gaptrader
Na gut, Du bist wenigstens lernfähig.
Hier ist mein "Senv" dazu: Spendiere einem Notar ein paar Euro, dann hast Du innerhalb weniger Stunden den gewünschten Grundbuchauszug ohne jedwede Spur und ohne lästige Begründung beim Grundbuchamt.
Good luck!
Na gut, Du bist wenigstens lernfähig.
Hier ist mein "Senv" dazu: Spendiere einem Notar ein paar Euro, dann hast Du innerhalb weniger Stunden den gewünschten Grundbuchauszug ohne jedwede Spur und ohne lästige Begründung beim Grundbuchamt.
Good luck!
guter Tip megaschotte, danke
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