Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 1733)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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Mahlzeit.
Erst einmal Mittagessen....
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Interessant!
Jetzt im Brief 122.222 Stücke für 0,149€.
Geld ging auf einmal runter.
Hier wird mit dem Kurs gespielt.
Was mich besonders stört ist, dass es noch so offensichtlich gemacht wird.
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Geld ging auf einmal runter.
Hier wird mit dem Kurs gespielt.
Was mich besonders stört ist, dass es noch so offensichtlich gemacht wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.018.050 von SFJL am 10.12.13 11:16:54Nachzulesen in der Verodnung zum Sprechstundenbedarf
I. Anwendungsbereich
Abschnitt 1 bis 4
http://www.kvno.de/downloads/verordnungen/ssbverei01102011.p…
I. Anwendungsbereich
Abschnitt 1 bis 4
http://www.kvno.de/downloads/verordnungen/ssbverei01102011.p…
Weiterhin besteht das Risiko, dass die Schweine aussterben und es dann kein Hämoglobin mehr gibt.
!
Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
Das hatten wir doch alles schon mit dem "fähig" und dessen Handhabung in der Realität.
Ich sehe hier für Sangui erhebliches Risikopotential (zusätzlich zu den bereits bekannten Unwägbarkeiten), wenn Granulox als Arzneimittel eingestuft werden sollte (natürlich erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen), was m.M nach unumgänglich ist.
Ich sehe hier für Sangui erhebliches Risikopotential (zusätzlich zu den bereits bekannten Unwägbarkeiten), wenn Granulox als Arzneimittel eingestuft werden sollte (natürlich erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen), was m.M nach unumgänglich ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.017.934 von JayJay1861 am 10.12.13 11:02:25Liest man den ersten Abschnitt bei der KVNO ist Granulox als Sprechstundenbedarf verordnugsfähig! Alles weitere in diesem Aktikel sind nur Meinungen und somit keine Fakten.
Ist Granulox Spray als SSB verordnungsfähig?
Auf Antrag des Herstellers ist Granulox Spray derzeit zugelassen als Medizinprodukt zur Wundversorgung (Verbandstoff) und somit als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.
…
Ist Granulox Spray als SSB verordnungsfähig?
Auf Antrag des Herstellers ist Granulox Spray derzeit zugelassen als Medizinprodukt zur Wundversorgung (Verbandstoff) und somit als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.017.892 von JayJay1861 am 10.12.13 10:58:26Fangen wir damit mal an:
"So, deine Annahme ist, dass die Einstufung geändert wird! Du stellst eine Meinung als Fakt dar, das ist definitiv falsch!"
Lies Dir diesen Deinen Satz noch einmal in Ruhe durch und überlege dann, was daran falsch sein könnte!
Erkannt?? Nein??
Ok, kleine Hilfestellung: wie Du selber schreibst, habe ich die ANNAHME geäußert, dass Granulox.... etc.
Wie kann eine MEINUNG (s.o.) oder ANNAHME demzufolge dann ein Fakt sein??
Ein ANNAHME kann ein Fakt WERDEN, so wird doch der Schuh draus!
In diesem Falle schreibst sogar Du selber "Hier muss in naher Zukunft eine detailierte Prüfung stattfinden, wie die richtige Einstufung ist."
Also jetzt kommt sogar die BEGRÜNDETE ANNAHME isn Spiel, die dann Fakt werden kann und sollte.
Jetzt nochmal in Ruhe überlegen!!
"So, deine Annahme ist, dass die Einstufung geändert wird! Du stellst eine Meinung als Fakt dar, das ist definitiv falsch!"
Lies Dir diesen Deinen Satz noch einmal in Ruhe durch und überlege dann, was daran falsch sein könnte!
Erkannt?? Nein??
Ok, kleine Hilfestellung: wie Du selber schreibst, habe ich die ANNAHME geäußert, dass Granulox.... etc.
Wie kann eine MEINUNG (s.o.) oder ANNAHME demzufolge dann ein Fakt sein??
Ein ANNAHME kann ein Fakt WERDEN, so wird doch der Schuh draus!
In diesem Falle schreibst sogar Du selber "Hier muss in naher Zukunft eine detailierte Prüfung stattfinden, wie die richtige Einstufung ist."
Also jetzt kommt sogar die BEGRÜNDETE ANNAHME isn Spiel, die dann Fakt werden kann und sollte.
Jetzt nochmal in Ruhe überlegen!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.017.934 von JayJay1861 am 10.12.13 11:02:25Dieser gefette Satz stammt von der KVNO! Deswegen habe ich mich an den GKV-Spitzenverband gewendet. Bislang aber noch keine Bestätigung von dort über die Aussage bekommen.
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Unbelegte Tatsachenbehauptung