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    Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 2047)

    eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
    neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:36:10
      Beitrag Nr. 59.313 ()
      Zitat von niemwolf: Da ich nur den user v3a zitiert habe....


      Och, wolltest doch nur auf den Unberichtigten Betrag hinweisen, mehr doch nicht.

      Und da du die Berichtigung absichtlich weg lässt, kann jeder erkennen
      wer hier lügt !!!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:35:33
      Beitrag Nr. 59.312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.665 von RTLOLDY am 30.09.13 20:32:13

      1. Schon das (Zitat) ist gelogen !


      Lesen bildet:

      v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:32:13
      Beitrag Nr. 59.311 ()
      Zitat von niemwolf: Da ich nur den user v3a zitiert habe


      1. Schon das (Zitat) ist gelogen !

      2. Und einen Bericht dazu gepostest hat, der einen Monat später
      (wie du auch weist) revidiert wurde !!!
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:31:10
      Beitrag Nr. 59.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.639 von RTLOLDY am 30.09.13 20:27:32
      Gleich kommtssssssssss.....

      Das dir klar ist, das du auf deine Lügen eine Antwort erhältst, ist hier jedem klar. Brauchst du nicht vorher ankündigen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:28:45
      Beitrag Nr. 59.309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.597 von RTLOLDY am 30.09.13 20:20:40
      Wie immer postet "niewolf" den Betrag aus dem Monat "April 2013"
      unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.


      Da ich nur den user v3a zitiert habe, verbreitet RTLOLDY wie immer ausschließlich Lügen.

      Er kann nicht anders.

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      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:27:32
      Beitrag Nr. 59.308 ()
      Gleich kommtssssssssss.....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 20:20:40
      Beitrag Nr. 59.307 ()
      Wie immer postet "niewolf" den Betrag aus dem Monat "April 2013"
      unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.

      Hämoglobinspray Granulox®
      Im letzten KVN-Rundbrief vom April 2013 wurde an dieser Stelle
      darüber berichtet, dass von Seiten der Krankenkassen teilweise die
      Einstufung von Granulox® als erstattungsfähiges Verbandmittel im
      Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V angezweifelt wird. In diesem
      Zusammenhang hatten wir auch eine Überprüfung der Einstufung als
      Medizinprodukt durch das BfArM erwähnt. Ergänzend teilen wir mit,
      dass es sich nach Mitteilung der AOK Niedersachsen um eine Anfrage
      des AOK-Bundesverbandes vor dem Hintergrund der
      Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen handelt.
      Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um eine unverbindliche
      Anfrage an das BfArM handelt, so dass offen ist, ob das BfArM sich im
      Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt äußern
      wird. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass nach Auskunft des
      Herstellers von Granulox® keine Anfrage/kein Antrag einer im
      Medizinproduktegesetz (MPG) benannten Stelle oder einer
      Überwachungsbehörde (z. B. wegen Sicherheitsaspekten oder aus
      anderen regulatorischen Gründen) bei der hierfür zuständigen
      Bundesoberbehörde, dem BfArM, vorliegt.
      http://www.kvn.de/praxis/binarywriterservlet?imgUid=ef64e647…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 19:56:20
      Beitrag Nr. 59.306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.209 von niemwolf am 30.09.13 19:36:41»… Eine Verordnung im
      Sprechstundenbedarf ist nicht möglich …« :(
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 19:36:41
      Beitrag Nr. 59.305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.541.249 von v3a am 30.09.13 17:06:06


      v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002


      Ich habe mal bei der KKh nachgefragt. Folgende Antwort:
      wer oder warum das Gutachten in Auftrag gegeben wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben vom Arzneimittelinformationssystem, ob ein Produkt verordnungsfähig ist, oder nicht. Wir verweisen im Anhang auf einen Ausschnitt von der Kassenärztlichen Vereinigung vom April 2013 an die Ärzte, der wie folgt lautet:

      Hämoglobinspray Granulox® - Regressgefahr

      Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
      von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
      bei dem Spray um ein Verbandmittel, welches die Sauerstoffversorgung
      chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
      Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
      Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
      in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
      Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein. Damit
      müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
      der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
      Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.

      Um mögliche Regresse zu vermeiden, empfehlen wir bis zu einer
      Entscheidung des BfArM, die Kostenübernahme mit der jeweiligen
      Krankenkasse vorab zu klären (schriftlich) oder ggf. eine
      Privatverordnung auszustellen. Eine Verordnung im
      Sprechstundenbedarf ist nicht möglich.

      Weitere Hinweise zu diesem Thema können wir Ihnen hier vor Ort als Servicezentrum nicht geben.



      Mit freundlichen Grüßen
      KKH Kaufmännische Krankenkasse
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 19:33:52
      Beitrag Nr. 59.304 ()
      Also ich bin der Meinung das Sander - Strothmann gute arbeit geleistet hat.
      Immer ist es schwer sich gegen grosse Firmen die den Mark beherrschen
      durchzusetzen.

      __ Aber mit der Zeit setzt sich Quallität immer durch__

      Mit Granulox hat die Firma ein super Produkt welches nicht von ungefähr
      ausgezeichnet wurde.

      Aber es hat halt eine etwas wenig längere Anlaufphase gegeben.
      Ich hatte persönlich auf mir einer schnelleren Marktdurchdringung gerechnet.
      Nur auf Dauer mache ich mir keine Sorgen.

      Übrigens können sich ja die Besserwisser bei Sastomed bewerben.
      :-)
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