Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 2047)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.665 von RTLOLDY am 30.09.13 20:32:13
1. Schon das (Zitat) ist gelogen !
Lesen bildet:
v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002
1. Schon das (Zitat) ist gelogen !
Lesen bildet:
v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.639 von RTLOLDY am 30.09.13 20:27:32
Gleich kommtssssssssss.....
Das dir klar ist, das du auf deine Lügen eine Antwort erhältst, ist hier jedem klar. Brauchst du nicht vorher ankündigen.
Gleich kommtssssssssss.....
Das dir klar ist, das du auf deine Lügen eine Antwort erhältst, ist hier jedem klar. Brauchst du nicht vorher ankündigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.597 von RTLOLDY am 30.09.13 20:20:40
Wie immer postet "niewolf" den Betrag aus dem Monat "April 2013"
unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.
Da ich nur den user v3a zitiert habe, verbreitet RTLOLDY wie immer ausschließlich Lügen.
Er kann nicht anders.
Wie immer postet "niewolf" den Betrag aus dem Monat "April 2013"
unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.
Da ich nur den user v3a zitiert habe, verbreitet RTLOLDY wie immer ausschließlich Lügen.
Er kann nicht anders.
Gleich kommtssssssssss.....
Wie immer postet "niewolf" den Betrag aus dem Monat "April 2013"
unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.
Hämoglobinspray Granulox®
Im letzten KVN-Rundbrief vom April 2013 wurde an dieser Stelle
darüber berichtet, dass von Seiten der Krankenkassen teilweise die
Einstufung von Granulox® als erstattungsfähiges Verbandmittel im
Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V angezweifelt wird. In diesem
Zusammenhang hatten wir auch eine Überprüfung der Einstufung als
Medizinprodukt durch das BfArM erwähnt. Ergänzend teilen wir mit,
dass es sich nach Mitteilung der AOK Niedersachsen um eine Anfrage
des AOK-Bundesverbandes vor dem Hintergrund der
Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen handelt.
Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um eine unverbindliche
Anfrage an das BfArM handelt, so dass offen ist, ob das BfArM sich im
Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt äußern
wird. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass nach Auskunft des
Herstellers von Granulox® keine Anfrage/kein Antrag einer im
Medizinproduktegesetz (MPG) benannten Stelle oder einer
Überwachungsbehörde (z. B. wegen Sicherheitsaspekten oder aus
anderen regulatorischen Gründen) bei der hierfür zuständigen
Bundesoberbehörde, dem BfArM, vorliegt.
http://www.kvn.de/praxis/binarywriterservlet?imgUid=ef64e647…
unterschlägt aber wie immer die Berichtigung im Heft Mai 2013.
Hämoglobinspray Granulox®
Im letzten KVN-Rundbrief vom April 2013 wurde an dieser Stelle
darüber berichtet, dass von Seiten der Krankenkassen teilweise die
Einstufung von Granulox® als erstattungsfähiges Verbandmittel im
Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V angezweifelt wird. In diesem
Zusammenhang hatten wir auch eine Überprüfung der Einstufung als
Medizinprodukt durch das BfArM erwähnt. Ergänzend teilen wir mit,
dass es sich nach Mitteilung der AOK Niedersachsen um eine Anfrage
des AOK-Bundesverbandes vor dem Hintergrund der
Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen handelt.
Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um eine unverbindliche
Anfrage an das BfArM handelt, so dass offen ist, ob das BfArM sich im
Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt äußern
wird. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass nach Auskunft des
Herstellers von Granulox® keine Anfrage/kein Antrag einer im
Medizinproduktegesetz (MPG) benannten Stelle oder einer
Überwachungsbehörde (z. B. wegen Sicherheitsaspekten oder aus
anderen regulatorischen Gründen) bei der hierfür zuständigen
Bundesoberbehörde, dem BfArM, vorliegt.
http://www.kvn.de/praxis/binarywriterservlet?imgUid=ef64e647…
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.542.209 von niemwolf am 30.09.13 19:36:41»… Eine Verordnung im
Sprechstundenbedarf ist nicht möglich …«
Sprechstundenbedarf ist nicht möglich …«
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.541.249 von v3a am 30.09.13 17:06:06
v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002
Ich habe mal bei der KKh nachgefragt. Folgende Antwort:
wer oder warum das Gutachten in Auftrag gegeben wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben vom Arzneimittelinformationssystem, ob ein Produkt verordnungsfähig ist, oder nicht. Wir verweisen im Anhang auf einen Ausschnitt von der Kassenärztlichen Vereinigung vom April 2013 an die Ärzte, der wie folgt lautet:
Hämoglobinspray Granulox® - Regressgefahr
Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
bei dem Spray um ein Verbandmittel, welches die Sauerstoffversorgung
chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein. Damit
müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.
Um mögliche Regresse zu vermeiden, empfehlen wir bis zu einer
Entscheidung des BfArM, die Kostenübernahme mit der jeweiligen
Krankenkasse vorab zu klären (schriftlich) oder ggf. eine
Privatverordnung auszustellen. Eine Verordnung im
Sprechstundenbedarf ist nicht möglich.
Weitere Hinweise zu diesem Thema können wir Ihnen hier vor Ort als Servicezentrum nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
KKH Kaufmännische Krankenkasse
v3a schrieb am 06.09.13 15:31:52 Beitrag Nr.58002
Ich habe mal bei der KKh nachgefragt. Folgende Antwort:
wer oder warum das Gutachten in Auftrag gegeben wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben vom Arzneimittelinformationssystem, ob ein Produkt verordnungsfähig ist, oder nicht. Wir verweisen im Anhang auf einen Ausschnitt von der Kassenärztlichen Vereinigung vom April 2013 an die Ärzte, der wie folgt lautet:
Hämoglobinspray Granulox® - Regressgefahr
Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
bei dem Spray um ein Verbandmittel, welches die Sauerstoffversorgung
chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein. Damit
müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.
Um mögliche Regresse zu vermeiden, empfehlen wir bis zu einer
Entscheidung des BfArM, die Kostenübernahme mit der jeweiligen
Krankenkasse vorab zu klären (schriftlich) oder ggf. eine
Privatverordnung auszustellen. Eine Verordnung im
Sprechstundenbedarf ist nicht möglich.
Weitere Hinweise zu diesem Thema können wir Ihnen hier vor Ort als Servicezentrum nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Also ich bin der Meinung das Sander - Strothmann gute arbeit geleistet hat.
Immer ist es schwer sich gegen grosse Firmen die den Mark beherrschen
durchzusetzen.
__ Aber mit der Zeit setzt sich Quallität immer durch__
Mit Granulox hat die Firma ein super Produkt welches nicht von ungefähr
ausgezeichnet wurde.
Aber es hat halt eine etwas wenig längere Anlaufphase gegeben.
Ich hatte persönlich auf mir einer schnelleren Marktdurchdringung gerechnet.
Nur auf Dauer mache ich mir keine Sorgen.
Übrigens können sich ja die Besserwisser bei Sastomed bewerben.
:-)
Immer ist es schwer sich gegen grosse Firmen die den Mark beherrschen
durchzusetzen.
__ Aber mit der Zeit setzt sich Quallität immer durch__
Mit Granulox hat die Firma ein super Produkt welches nicht von ungefähr
ausgezeichnet wurde.
Aber es hat halt eine etwas wenig längere Anlaufphase gegeben.
Ich hatte persönlich auf mir einer schnelleren Marktdurchdringung gerechnet.
Nur auf Dauer mache ich mir keine Sorgen.
Übrigens können sich ja die Besserwisser bei Sastomed bewerben.
:-)
15.05.23 · EQS Group AG · Sangui Biotech International |
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