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    Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 816)

    eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
    neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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      Avatar
      schrieb am 24.11.14 13:11:05
      Beitrag Nr. 71.623 ()
      Granulox ist ein Medizinprodukt der Klasse III und als solches per se nicht verordnungsfähig. Es sei denn, dass der GB-A ihn auf seine Positivliste setzt. Sangui/sastomed sind den Weg gegangen und haben Granulox als Verbandmittel deklariert. Dies liegt ja auch nah. Verbandmittel müssen eigentlich von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn der Arzt sie verordnet. Allerdings haben die Ärzte für Verbandmittel nur ein begrenztes Budget. Angesichts der Wirksamkeit sollten Ärzte trotzdem Granulox anwenden, da es durch die Heilungsquoten sich als wirtschaftlich darstellt. Da einzelne Kassen sich aber querstellen und die Einstufung als Verbandmittel anzweifeln, gibt es hinsichtlich einer möglichen Regressgefahr natürlich Vorbehalte. Die Kassen lachen sich ins Fäustchen, weil sie die Wirtschaftlichkeit von Granulox nicht kapiert haben. Den Schaden haben die Patienten und Beitragszahler und nicht zuletzt die sangui-Aktionäre.

      Was kann man tun? Überzeugungsarbeit bei den Kassen leisten. Nicht mehr und nicht weniger.
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      Avatar
      schrieb am 24.11.14 13:03:24
      Beitrag Nr. 71.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.397.463 von niemwolf am 24.11.14 12:59:17Hmmmm......
      Medizinprodukt, Arzneimittel (s.h. Arzneimittelcharakter) und Heilmittel.

      Gibt es jetzt schon drei (3) Produktklassen ?
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 12:59:17
      Beitrag Nr. 71.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.397.325 von JayJay1861 am 24.11.14 12:42:54Granulox ist als Verbandmittel eingestuft, und nicht als Heilmittel.

      Nochmal Wiki:

      Heilmittel gehören zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 32 SGB V). Sie sind von den Arznei- und Verbandmitteln (§ 31 SGB V) sowie den Hilfsmitteln (§ 33 SGB V) zu unterscheiden.

      Was du damit meinst: "dass Granulox falsch eingestuft ist." ist wahrscheinlich folgendes: "Einige Krankenkassen stufen Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein."

      Ein Heilmittel ist was vollkommen anderes.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 12:42:54
      Beitrag Nr. 71.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.396.662 von niemwolf am 24.11.14 11:31:24
      Zitat von niemwolf: Ich weiß nicht, wie weit du gelesen hast. Da Granulox kein Heilmittel ist, ist es auch nicht möglich, eine Genehmigung einzuholen.

      Das stimmt so auch nicht. Die Krankenkassen gehen nach meinem Verständnis davon aus, dass Granulox falsch eingestuft ist. Offiziel ist es nach wie vor ein Heilmittel. Da es hier um unterschiedliche Meinungen geht, muss eine Klärung herbei geführt werden. Wie das genau im Gesundheitssystem funktioniert kann ich nicht sagen, das müssen die Verantwortlichen wissen. Also entweder bei Sastomed, aber ganz sicher muss das die GF von Sangui wissen (Sie müssen zumindest darüber informiert sein). Ikonti hat ja letztens genau zu diesem Thema behauptet, dass eine gerichtliche Klärung keinen Sinn macht und es nur über Lobbyarbeit geht. So ganz kann ich das nicht nachvollziehen. Es muss doch eine rechtliche Instanz geben, die für so etwas zustaändig ist. Aber mein Eindruck ist, dass auch hier kein Interesse besteht seitens Sangui. Ursächlich dafür ist, dass unsere Profis (Schmelz, Fleing), die sich mit Laib und Seele richtig rein hängen, selbst unter diesen Umständen, keinerlei Chance sehen, das Produkt noch von den Kassen Erstattungsfähig zu bekommen.

      Aktueller Stand:
      - Granulox tot
      - Addi, keine Ahnung, außer alle drei Monate ein Info, wie viel Geld (sinnvoll oder sinnfrei erschließt sich mir nicht, keine Infos) für das Produkt verbrannt wird, bekommen wir nichts zu hören oder lesen. Übel ist auch, dass zur Finanzierung dessen Granulox herhalten sollte, das hat sich ja jetzt erledigt.
      Wie es weiter geht wäre schön zu lesen. Die Notwendigkeit sehe aber wohl nur ich, das Unternehmen auf jeden Fall nicht. Meine Güte, wo kämen wir denn da hin, wenn sich das Management der Sangui mit solchen Details rum schlagen müsste. Irgend etwas ist ja immer!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:31:24
      Beitrag Nr. 71.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.396.623 von JayJay1861 am 24.11.14 11:28:39
      Ich weiß nicht, wie weit du gelesen hast. Da Granulox kein Heilmittel ist, ist es auch nicht möglich, eine Genehmigung einzuholen.
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      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:28:39
      Beitrag Nr. 71.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.396.068 von Michel1955 am 24.11.14 10:43:24
      Zitat von Michel1955: Morgen, man sollte auch alles schreiben. Es steht da auch bei Informationen zu Heilmitteln:

      "Wegen der fehlenden Transparenz und der Rechtsunsicherheit sowie der Regressgefahr raten wir dazu, bei Verordnungen zulasten der AOK Nordost nicht auf das Genehmigungsverfahren bzw. die Antragstellung bei einem langfristigen Heilmittelbedarf zu verzichten, sondern die Versicherten aufzufordern, eine Genehmigung einzuholen."

      Also kann man bei der Kasse eine Genehmigung einholen, und die Kasse bezahlt dann auch.

      Das stimmt so nicht ganz, man kann versuchen eine Genehmigung einzuholen!!!! Wie groß ist die Chance, dass die KK'n dem zustimmen, wenn vom Verband eine solche Position eingenommen wird? Hat jemand schon davon gehört, dass eine Krankenkasse diesem Antrag zustimmt? Ja, jeder Arzt wird motiviert sein, diesen Antrag zu stellen. Das Produkt ist so unschlagbar gut, dass man sich den Verwaltungsakt in den Praxen/bei den Patienten sicherlich gerne ans Bein bindet, damit genau Granulox angewendet wird. Hier können wir ja dann sehen, wie gut die Aufklärungsarbeit vom Sastomed Vertieb betrieben wurde. Wenn diese Leute überzeugt haben, dann müssten die Krankenkassen in Anträgen absaufen. Gibt es Infos darüber, wie viele Anträge dort eingegangen sind? Wäre schön, wenn man von Sangui mal eine Info bekäme, wie damit jetzt umgegangen wird. Ikonti hat in der Vergangenheit ja behauptet, eine rechtliche Klärung würde keinen Sinn machen. Ein Grundsatzurteil, um eine endgültige Klärung herbeizuführen, wäre meiner Meinung nach der einzig gangbare Weg. Und selbst wenn es so etwas gäbe, dann müsste man wieder zu den Ärzten loslaufen und das kommunizieren, sie dazu motivieren Granulox zu verschreiben und sich bei Stress mit den KK'n auf dieses Urteil beziehen (Ebefalls ein Verwaltungsakt bei den Ärzten!). Hört sich so gut an, dass es sicher ein Leichtes ist, das bei den Ärzten ganz einfach durchzusetzen. Egal wie es ist oder kommen wird, Granulox ist und bleibt stressig für die Ärzte. Somit muss Granulox ein wirklicher Burner sein (Das muss aber der Markt auch so sehen, nicht nur das Forum hier!), damit es eine Chance hat. Hier ist das richtige Leben, wie geht die Traumwelt der Pro's damit um?

      Offene ToDo's bei Sastomed/Sangui
      1. (Belastbare) Nachweise der Wirkungsweise von Granuolx
      2. Etablierung bei den Krankenkassen und Erstattungsfähigkeit sicher stellen
      3. Information der Ärzte, dass ohne Konsequenzen verschrieben werden kann.
      Diese Schritte müssen nacheinander abgearbeitet werden, sonst macht das keinen Sinn. Sangui, bitte dazu Stellung nehmen!

      Alternative:
      1. Eine PM raus hauen, dass solche Posting wie dieses hier, nicht mehr verfasst werden dürfen (böser basher!)
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      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:24:01
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:20:11
      Beitrag Nr. 71.616 ()
      Nehmen wir mal kurz Wikipedia:

      Heilmittel gehören zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenbehandlung (§ 32 SGB V). Sie sind von den Arznei- und Verbandmitteln (§ 31 SGB V) sowie den Hilfsmitteln (§ 33 SGB V) zu unterscheiden.

      Demnach fallen unter Heilmittel Maßnahmen der physikalischen Therapie, der podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Maßnahmen der Ergotherapie.


      Du bist mein Clown.
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      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:14:43
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 24.11.14 11:12:04
      Beitrag Nr. 71.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.396.332 von Eberhard01 am 24.11.14 11:04:11
      Bestimmt kann der Threadchronist das mal hier einstellen.

      Wäre schön, wird er aber nicht machen.
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