Regress durch den Kraftfahrthaftpflichtversicherer !? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.07.04 12:20:32 von
neuester Beitrag 08.07.04 15:25:44 von
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Hallo beisamen,
ich hätte da mal ne Frage.
Einem Freund von mir ist folgendes passiert.
Er hat für seinen Sohn einen Roller gekauft und auf seinen Namen versichert (Mopedkennzeichen/Versicherungskennzeichen).
Der Sohn, der das Fahrzeug ausschl. nutzt, hat den Roller etwas getunt und damit einen Unfall gebaut.
Lt. Versicherung ist damit die Betriebserlaubnis und somit
die Versicherung erloschen, bzw. will hetzt von meinem
Bekannten EUR 5.000,- an Regress für die verauslagten
Unfallkosten !
Nach meinem Rechtsempfinden ginge das ja auch in Ordnung, zumal der Vater (mein Bekannter) ja auch Fahrzeughalter, und damit für das Fzg. verantwortlich ist !
Ich habe jedoch schon mal gehört, das der Versicherungsnehmer von seiten der Versicherung für von
Angehörigen verursachten Schäden (hier der in häusl. Gemeinschaft wohnende Sohn) nicht in Regress genommen werden kann !?
Weiß hierzu jemand, soweit es das überhaupt gibt,
die entspr. Rechtsgrundlage, oder wo man hierzu entspr.
nachlesen könnte (habe schon ünber Goggle versucht, aber da kommt nichts in diese Richtung !);
Wie gesagt es geht nicht darum ob der Regress an sich gerechtfertigt wäre - das is er ja eigentlich !?
Es geht darum, ob der Versicherungsnehmer für seinen
(Angehörigen) Sohn in Regress genommen werden kann !
Wäre echt Super von Euch etwas zu höhren !
Mfg
baereli
ich hätte da mal ne Frage.
Einem Freund von mir ist folgendes passiert.
Er hat für seinen Sohn einen Roller gekauft und auf seinen Namen versichert (Mopedkennzeichen/Versicherungskennzeichen).
Der Sohn, der das Fahrzeug ausschl. nutzt, hat den Roller etwas getunt und damit einen Unfall gebaut.
Lt. Versicherung ist damit die Betriebserlaubnis und somit
die Versicherung erloschen, bzw. will hetzt von meinem
Bekannten EUR 5.000,- an Regress für die verauslagten
Unfallkosten !
Nach meinem Rechtsempfinden ginge das ja auch in Ordnung, zumal der Vater (mein Bekannter) ja auch Fahrzeughalter, und damit für das Fzg. verantwortlich ist !
Ich habe jedoch schon mal gehört, das der Versicherungsnehmer von seiten der Versicherung für von
Angehörigen verursachten Schäden (hier der in häusl. Gemeinschaft wohnende Sohn) nicht in Regress genommen werden kann !?
Weiß hierzu jemand, soweit es das überhaupt gibt,
die entspr. Rechtsgrundlage, oder wo man hierzu entspr.
nachlesen könnte (habe schon ünber Goggle versucht, aber da kommt nichts in diese Richtung !);
Wie gesagt es geht nicht darum ob der Regress an sich gerechtfertigt wäre - das is er ja eigentlich !?
Es geht darum, ob der Versicherungsnehmer für seinen
(Angehörigen) Sohn in Regress genommen werden kann !
Wäre echt Super von Euch etwas zu höhren !
Mfg
baereli
gilt meineserachtens nur für die Privathaftpflicht
Der Regess ist gerechtfertigt und der Regrezz ist gegenüber der Versicherungsgesellschaft nicht gegenüber den Angehörigen also somit auch i.O.
Vielleicht lässt sich der Regress mit Hilfe von Anwälten oder gültigen Rechtsurteilen mildern. Ansonsten keine Chance.
Lass mich raten: Es ist ein Direktversicherer oder??
Vielleicht lässt sich der Regress mit Hilfe von Anwälten oder gültigen Rechtsurteilen mildern. Ansonsten keine Chance.
Lass mich raten: Es ist ein Direktversicherer oder??
# 3
Ist die Aroganz !
Mfg
bareli
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