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    Zwischengewinn bei Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.04 10:06:43 von
    neuester Beitrag 03.09.04 06:34:43 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 20.08.04 10:06:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bekanntlich wurde zum Jahresanfang die Zwischengewinnregelung für Fonds abgeschafft.
      Jetzt habe ich gestern in der Zeitung gelesen, daß genau diese Regelung, die zum 31.012.03 abgeschafft wurde, zum 1.1.05 wieder eingeführt werden soll, weil die derzeitige Reglung zu Ungerechtigkeiten führen würde.
      Jeder, der auch nur rudimentäre Kenntnisse des Steuerrechts hat, weiß wie sich die Zwischengewinnregelung bzw. deren Abschaffung auswirkt. Der derzeitige Zustand kann also nicht überraschen (schon gar nicht die Experten).
      Was soll also dieses permanente rumgebastle am Steuerrecht? Was denken sich die Politiker dabei? Ist es zuviel verlangt, daß man sich vor der Änderung bestehender Gesetze Gedanken über die Auswirkungen macht, damit die Steueropfer zumindest in Teilbereichen des Steuerrechts Planungssicherheit wenigstens für einige Jahre haben. Niemand verlangt ja, daß Gesetze gleich für die Ewigkeit gemacht werden.
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      schrieb am 23.08.04 16:40:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn ich es richtig in erinnerung habe, dann wird jetzt argumentiert, dass die zwischengewinnbesteuerung nie abgeschafft werden sollte. man hätte aber wohl sonst gleichzeitig zwei gesetze mehrfach ändern müssen und deshalb lieber für ein jahr diese zwischengewinnregelung abgeschafft.

      die neue regelung soll wohl auch anders aussehen, als die alte. ist aber noch nicht beschlossen.

      ich denke, das hab ich in der faz vor einigen tagen gelesen ;)
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      schrieb am 23.08.04 16:43:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      da isses:

      Fondsbesteuerung
      Zwischengewinn stößt auf Widerstand

      19. August 2004 Mit einer Rolle rückwärts hat das Bundesfinanzministerium unter den Fondsgesellschaften und Fondssparern für Irritationen gesorgt. Die erst zu Beginn dieses Jahres im Zuge des neuen Investmentsteuergesetzes gestrichene Zwischengewinnregelung (siehe Kasten) soll ab dem kommenden Jahr wieder eingeführt werden. Betroffen sind davon Eigentümer von geldmarktnahen Fonds und Rentenfonds.

      Zudem erhöht sich der Aufwand der Fondsgesellschaften, die Zwischengewinne wieder täglich ausweisen müssen. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat inzwischen Widerstand gegen die geplante Wiedereinführung angekündigt und sieht die Rückkehr der Regel noch nicht als endgültige Entscheidung an. Demgegenüber empfehlen die Steuerexperten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers den Investmentgesellschaften, ihre Fonds so früh wie möglich auf die angekündigten neuen Regelungen vorzubereiten.

      „Dem Ruf einer verläßlichen Steuerpolitik nicht förderlich"

      Völlig veralbert müssen sich vor allem Fondsanbieter wie der Deutsche Investment-Trust (Dit) oder der Marktführer DWS vorkommen, die erst zu Beginn dieses Jahres beziehungsweise Ende Juni neue Fondsanteilsklassen mit vier Ausschüttungsterminen im Kalenderjahr einführten. Damit wollten sie die Folgen des Wegfalls der Zwischengewinnregelung für Renten- und Geldmarktfondsanleger abfedern. Für unterjährig einsteigende Fondssparer bringt der fehlende Zwischengewinn beispielsweise einen Nachteil mit sich, weil sie Zinserträge versteuern müssen, die vor dem Zeitpunkt ihres Einstiegs angefallen sind. Dieser Nachteil verringert sich bei mehreren Ausschüttungen im Jahr.

      Darüber hinaus beobachteten die Gesellschaften rund um die jährlichen Ausschüttungstermine Aktivitäten steuersensibler Anleger, die erst ausund nach der Ausschüttung wieder einstiegen, um über diesen Kunstgriff die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufenen Zinserträge steuerfrei einzustreichen. Mehrmalige Ausschüttungen im Jahr helfen dabei, den Steuerspareffekt zu begrenzen und somit die starken Mittelschwankungen zu glätten. Doch der betriebene Genehmigungsaufwand für die neuen Fonds-Produkte könnte nun umsonst gewesen sein. "Wir müssen uns im vorgegebenen Rahmen bewegen, aber dem Ruf einer verläßlichen Steuerpolitik ist das bestimmt nicht förderlich", kommentiert ein Dit-Sprecher das Geschehen.

      Keine Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

      Das Bundesfinanzministerium begründet den Schritt zurück mit der ausgebliebenen politischen Einigung über eine Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Von einer kurzfristigen Entscheidung sei man aber bei der Verabschiedung des Investmentsteuergesetzes im vergangenen Jahr ausgegangen. Nunmehr biete die Besteuerung von Investmentanteilen Vorteile gegenüber der Direktanlage, weshalb eine Besteuerung des Zwischengewinns geboten sei.

      Zu finden ist die beabsichtigte Rückkehr der Zwischengewinnregelung im "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften", der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Die Investmentgesellschaften können aber noch nicht einmal davon ausgehen, einfach die alten Instrumentarien für die tägliche Berechnung des Zwischengewinns wieder zu reaktivieren. Dem Fondsverband wurde vom Ministerium signalisiert, daß es Unterschiede geben werde.

      Unterstützung von der Opposition

      Allerdings sieht der BVI die Wiedereinführung des Zwischengewinns noch längst nicht als beschlossene Sache an. "Wir werden in der kommenden Diskussion auf die Verläßlichkeit der Steuerpolitik hinweisen und darauf, daß für den Finanzplatz so ein schneller Wechsel nicht positiv ist", kündigt BVI-Geschäftsführer Rüdiger Päsler an. Der ungewöhnliche Vorgang, daß eine solch grundsätzliche Regelung innerhalb von Jahresfrist wieder kassiert wird, stimmt ihn durchaus optimistisch: "Wir haben gute Chancen, daß es wieder gestrichen wird."

      Unterstützung erhält die Fondsbranche von der CDU/CSU-Opposition im Bundestag. Deren finanzpolitischer Sprecher Michael Meister bezeichnete die Wiedereinführung des Zwischengewinns kürzlich als Schritt in die falsche Richtung. Sie zerstöre das Vertrauen in den Investmentstandort Deutschland und kompliziere das Steuerrecht dort, wo gerade erst eine Vereinfachung erreicht worden sei. Die Opposition muß dem Vorhaben des Bundesfinanzministeriums im Bundesrat zustimmen. Der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit ist derzeit noch offen.

      aus der faz vom 19.08.04
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 22:51:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich bin in einem offenen Immobilienfonds investiert und vom Ausgabeaufschlag befreit. Spricht außer dem Neubeginn der sog. Spekulationsfrist irgendetwas dagegen, kurz vor dem Ausschüttungstermin (größtenteils) die Anteile zurückzugeben und kurz danach wieder zu erwerben? Zumindest in diesem Jahr fielen dann keine steuerpflichtigen Gewinne an.
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 23:59:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      Das Finanzamt nennt sowas "Gestaltungsmissbrauch" und erkennt das folglich nicht an. Es funktioniert aber, wenn der Verkaufserlös anders wiederangelegt wird, z.B. in einen anderen off.Immofonds, oder wenn der Rückkauf eine deutliche Zeitspanne später erfolgt. Evt. also ein paar Monate im Geldmarkt zwischenparken.

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      schrieb am 02.09.04 21:05:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wieso ist das Gestaltungsmißbrauch? Wenn ich als naiver Anleger 1 Tag vor dem Ausschüttungstermin Fondsanteile erwerbe, muß ich im Gegensatz zu früher den vollen Zwischengewinn zum Ausschüttungstermin versteuern. D a s ist Mißbrauch der Gestaltungsmacht des Herrn Eichel!:mad:

      Erhält jetzt neuerdings das Finanzamt Kenntnis auch von einem Fondsanteilsverkauf außerhalb der Spekulationsfrist?

      Wiederanlegen in einem anderen off.Immofonds habe ich mir auch schon überlegt. Leider taucht dann das oben genannte Problem zumindest in abgeschwächter Form auf, da der ins Auge gefaßte Fonds schon im Juni ausgeschüttet hat, meiner erst im Dezember. Außerdem muüßte erst geklärt werden, daß ich dort keinen Ausgabeaufschlag zahlen muß. Und der Aufwand beim Neueinrichten des Kontos usw.. Andererseits ist der Gedanke einer Diversifizierung des Portfolios auf zwei Fonds auch nicht von der Hand zu weisen.
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      schrieb am 03.09.04 06:34:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zusatz:

      Die Fondsgesellschaft teilt dem Anleger die Höhe des Zwischengewinns nicht mit.
      Wie soll er da seine Gestaltungsmöglichkeiten mißbrauchen?


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