checkAd

    q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande (Seite 4792)

    eröffnet am 08.03.05 16:48:47 von
    neuester Beitrag 09.05.24 11:10:47 von
    Beiträge: 112.399
    ID: 962.809
    Aufrufe heute: 9
    Gesamt: 9.497.849
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Informationstechnologie

    WertpapierKursPerf. %
    0,8000+166,67
    22,500+108,33
    18,390+45,15
    18,000+36,05
    1,2500+25,00
    WertpapierKursPerf. %
    200,58-18,01
    518,80-21,50
    1,1550-22,48
    1,8500-24,49
    8,5980-36,69

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 4792
    • 11240

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 17:27:37
      Beitrag Nr. 64.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.139 von Joopi1982 am 18.10.13 21:46:35Hi

      Sehr "genehmes" und ehrliches Posting!

      Bist sicherlich ein lieber Mensch. Ich gönn' dir dein Verdienst von Herzen!

      Machs gut und halt die Ohren steif im Wind ... ;-)
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 17:12:58
      Beitrag Nr. 64.488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.915 von muppetshow am 19.10.13 15:54:21hab auch grad mit meiner bank gesprochen.....
      ist nicht nötig die Umbuchung.
      haben ja die Depot Historie ,
      alle käufe bis 31.12.2008 steuerfrei ,
      danach wird von jeder gekauften Position einzeln der gewinn errechnet und davon werden die 25% ertragssteuer + 5,5 soli abgeführt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 15:54:21
      Beitrag Nr. 64.487 ()
      Danke, Leut´s, für den Hinweis mit der Umbuchung!

      Hab´ gleich bei der IngDiba ein Zweit-Depot eingerichtet, in das ich dann die älteren Bestände übertrage.

      Text aus IngDiba:

      Was bedeutet die FiFo-Regelung beim Depotübertrag?
      Bei einem Teilübertrag von Wertpapierbeständen werden die zuerst gekauften Positionen eines Wertpapiers auch steuerlich zuerst ausgebucht.

      Beispiel: Ein Kunde kauft im Jahr 2008 und 2011 Aktien.

      Erstdepot Datum Stück
      Kauf 23.07.2008 100
      Kauf 26.04.2011 100
      Bestand 200


      Am 28.04.2011 beauftragt der Kunde insgesamt 100 Aktien zur Bestandstrennung auf das Zweitdepot zu übertragen. Nach FiFo-Methode werden nun aus dem Erstdepot die Bestände mit Kaufdatum 23.07.2008 zuerst ausgebucht.

      Nach Übertragung:
      Erstdepot Stück Zweitdepot
      Stück
      Kauf 26.04.2011 100 Kauf 23.07.2008 100
      Bestand
      100 Bestand
      100

      Nun befinden sich die Altbestände im Zweitdepot.

      Besonderheit: Soll das Erstdepot allerdings für Altbestände verwendet werden, so muss der Kunde den Gesamtbestand (Stück 200) ins Zweitdepot übertragen und die Altbestände vom 23.07.2008 (Stück 100) wieder in das Erstdepot zurückbuchen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 15:41:27
      Beitrag Nr. 64.486 ()
      Zitat von toelzerbulle: ob die Verjährung tatsächlich verfassungs- und eu-konform ist, steht auf einem anderen Blatt!

      ein paar Turbos zu den QSC-Altaktien und man kann wunderbar Altverluste egalisieren!
      Depotumbuchung ist auch ein adäquates Mittel, wenn man sowohl als auch Stücke hat...

      langsam sollte man handeln, wenn man nichts vers(ch)enken will.

      tb
      .


      da wär ich mir nicht so sicher! Soweit mir bekannt sind Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen zu verrechnen, Turbos und derivative Instrumente zählen m.E. nicht dazu. Aber vielleicht gibt es neue Regelungen. Bin seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 15:00:42
      Beitrag Nr. 64.485 ()
      ob die Verjährung tatsächlich verfassungs- und eu-konform ist, steht auf einem anderen Blatt!

      ein paar Turbos zu den QSC-Altaktien und man kann wunderbar Altverluste egalisieren!
      Depotumbuchung ist auch ein adäquates Mittel, wenn man sowohl als auch Stücke hat...

      langsam sollte man handeln, wenn man nichts vers(ch)enken will.

      tb



      aus einem anderen thread!

      Es geht um Verluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer. Diese können letztmals mit Wertpapier-Veräußerungsgewinnen des Jahrs 2013 verrechnet werden. Danach ist die Verrechnung nur noch mit anderen Veräußerungsgewinnen (z.B. aus Immobilientransaktionen) verrechenbar.

      Während der Abgeltungssteuer aufgelaufene Verluste werden unbegrenzt weiter vorgetragen.

      Gegenläufige Wertpapiere wären z.B. Kauf eines Discountzertifikats auf Aktie X und Kauf einer Putoption bzw Put-Optionsschein auf Aktie X.

      Oder langlaufende (2 Jahre) Calls und Puts auf den DAX.
      Bei Veräußerung nach 6 Monaten, geht natürlich etwas Aufgeld / Prämie verloren. Im Fall steigender Volatilität kann aber sogar ein zusätzlicher Gewinn entstehen.

      Vielleicht findet sich auch im aktuellen Depot noch eine Chance, Gewinne zu realisieren. Wenn nach Einführung der Abgeltungssteuer zugekauft wurde, kann man den Altbestand an eine andere Bank übertragen, und gezielt die später erworbenen Bestände veräußern.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2190EUR +4,29 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 14:27:24
      Beitrag Nr. 64.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.895 von EGEM am 19.10.13 09:29:08frage an dich , wie ist das mit den verlustvorträgen in 2013 ???
      geht danach garnichts mehr ... ist mir neu

      gruss doc
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 14:22:43
      Beitrag Nr. 64.483 ()
      Kann mann doch die steurpfichtige Aktie wegen kleine gebür.( bei mir war 25€ )
      umbuchen lassen
      niko123
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 12:01:45
      Beitrag Nr. 64.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.963 von Frudost am 19.10.13 09:58:52Deshalb hätte man ja ein 2. Depot für die nicht steuerfreien neuen Aktien anlegen sollen. Hab´ ich leider auch verpennt. Grrr...
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 09:58:52
      Beitrag Nr. 64.481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.656.895 von EGEM am 19.10.13 09:29:08eigentlich funktioniert das doch nicht ganz so oder: first in first out regel :confused:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 09:29:08
      Beitrag Nr. 64.480 ()
      egal wie, aber ich habe mich nie von einem Wert, von dem ich überzeugt war oder bin, komplett getrennt.:lick:

      Teilkäufe oder Teilverkäufe machen da m.E. mehr Sinn:cool:

      Da ist am Ende der Frust nicht so groß...übrigens bei QSC habe ich nicht die Absicht zu verkaufen, höchstens, wie kürzlich praktiziert, teilweise verkauft
      und gleich wieder gekauft.

      So bringe ich noch Altbestände an Verlustvorträgen früherer Zeiten in Trockene Tücher. Da ist Ende 2013 Verfalltermin, nur für Die die das vergessen haben sollten:eek:

      Ehrensache...steuerfreie QSC lasse ich natürlich unangetastet:D

      SERVUS:cool:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 4792
      • 11240
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,20
      +0,50
      +0,12
      -0,09
      +0,58
      -0,34
      -0,37
      -0,09
      +0,84
      -0,93

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      214
      105
      99
      68
      54
      40
      39
      34
      34
      29
      q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande