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    Diskus Werke AG - Eine Perle? (Seite 9)

    eröffnet am 08.07.05 12:56:59 von
    neuester Beitrag 11.03.24 16:43:15 von
    Beiträge: 248
    ID: 992.106
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      schrieb am 23.06.08 17:00:18
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.815.985 von Muckelius am 05.04.08 10:18:28aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Diskus Werke AG
      Frankfurt am Main


      Gemäß § 248a i.V. mit §§ 246, 249 AktG geben wir bekannt:

      Das Verfahren, in dem Aktionäre beim Landgericht Frankfurt gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 28. 12. 2007 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben (Aktenzeichen 3 – 5 O 26/08, führend), wurde durch gerichtlich festgestellten Vergleich beendet.

      Verfahrensbeteiligte:
      1.

      Pomoschnik-Rabotajet GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer, Herrn Tino Hofman, Berlin,
      - Klägerin -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zachriat, Berlin
      2.

      JKK Beteiligungs-GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, Würzburg,
      - Klägerin -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Hechingen
      3.

      Graf von Wolkenstein-Trostburg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Klöcker, Köln,
      - Klägerin -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rainer Crusius, Dresden
      4.

      Dr. Tammo Seemann, Oldenburg,
      - Kläger -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Oldenburg
      5.

      Ulpian GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Bad Tölz,
      - Streithelferin der Kläger -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Meier, c/o Marzillier Dr. Meier, München
      6.

      Christa Götz, Baden-Baden,
      - Streithelferin der Klägerin -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz, Baden Baden
      7.

      Diskus Werke AG, vertr. durch den Vorstand Josef Friedrich Preis, Dr. Sven Rothenberger, Frankfurt und den Aufsichtsrat Günter Rothenberger, Rolf Hartmann, Peter Heinz, Frankfurt am Main,
      - Beklagte -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, c/o Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
      8.

      Arno H. Menzel, Offenbach,
      - Streithelfer der Beklagten -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jung, Stuttgart
      9.

      Günther Rothenberger, Frankfurt am Main,
      - zum Vergleichsschluss beigetreten -
      10.

      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltungs GmbH, Bad Homburg, v.d.H., vertr. durch den Geschäftsführer Herr Steen Günter Rothenberger
      - zum Vergleichsschluss beigetreten -


      Prozessbevollmächtigter zu 9) u. 10): Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, c/o Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln


      Der Vergleich hat folgenden Inhalt:
      Gerichtlicher Vergleich
      Zwischen


      1.

      Graf von Wolkenstein-Trostburg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Klöcker, Köln, „Klägerin zu 1“


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rainer Crusius, Dresden
      2.

      JKK Beteiligungs- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, Würzburg, „Klägerin zu 2“


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Hechingen,
      3.

      Pomoschnik-Rabotajet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Tino Hofmann, Berlin, „Klägerin zu 3“


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat, Berlin
      4.

      Dr. Tammo Seemann, Oldenburg, „Kläger zu 4“


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Oldenburg
      - nachfolgend gemeinsam „Kläger“ genannt -
      und


      Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, vertreten durch den Vorstand und Aufsichtsrat
      - nachfolgend „Beklagte“ genannt -


      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
      und


      Günter Rothenberger, Frankfurt
      sowie


      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, Bad Homburg, vertreten durch den Geschäftsführer, Steen Günter Rothenberger
      - nachfolgend gemeinsam „Verkäufer“ genannt -

      Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten.

      Die Hauptversammlung der Beklagten hat am 28. Dezember 2007 die Zustimmung zum Erwerb von insgesamt 76 % der Geschäftsanteile an der Günter Rothenberger Industries GmbH, Frankfurt, zu einem Kaufpreis von insgesamt 51,5 Mio. € erteilt. Verkäufer waren Herr Günter Rothenberger in Höhe von 2 % der Geschäftsanteile sowie die Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH in Höhe von 74 % der Geschäftsanteile (insgesamt nachfolgend: „Geschäftsanteile“). Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss haben die Kläger jeweils Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage beim Landgericht Frankfurt erhoben. Sämtliche Klagen sind zusammengelegt worden. Das Verfahren wird dort unter dem (führenden) Aktenzeichen 3 – 5 O 26/08 geführt.

      Auf Initiative der Beklagten und nach Anraten des Gerichts sind die Parteien zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits und unter Berücksichtigung des ungewissen Verfahrensausgangs zu einer vergleichsweisen Einigung bereit.

      Dementsprechend vereinbaren die Parteien was folgt:
      A.

      Bewertung der erworbenen Geschäftsanteile
      1.

      Die Beklagte wird Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Jonas, Warth & Klein, Düsseldorf , beauftragen eine Bestätigung zu erstellen, aus der sich ergibt, dass die erworbenen Geschäftsanteile zum 31.12.2007 einen Wert von mindestens 51,5 Mio. € erreichen. Der Vorstand soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten über das Ergebnis der Bestätigung und die tragenden Gesichtspunkte berichten.
      2.

      Sollte der von dem Wirtschaftsprüfer nach Ziff. A.1. festgestellte Wert der Geschäftsanteile (nachfolgend „Minderwert“) den Betrag von 51,5 Mio. € unterschreiten, verpflichten sich die Verkäufer und die Beklagte zu folgendem:

      a.

      Soweit die Beklagte entsprechend § 3 i.V. mit § 2.4. (i) des Kauf- und Abtretungsvertrages vom
      28. Dezember 2007 zwischen der Beklagten und den Verkäufern (nachfolgend „Kauf- und Abtretungsvertrag“) die Kaufpreisforderung von nominal EUR 51.500.000,00 (nachfolgend „Kaufpreisforderung“) durch Ausgabe neuer Aktien der Beklagten an die Verkäufer gegen Einlage der Kaufpreisforderung erfüllt, werden Aktien der Beklagten an die Verkäufer nicht für den Nominalwert der Kaufpreisforderung, sondern höchstens für den Minderwert ausgegeben. Die dergestalt erfolgende Ausgabe der Aktien erkennen die Verkäufer als vollständige Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag an.
      b.

      Soweit die Beklagte entsprechend § 3 i.V. mit § 2.4. (ii) oder (iii) des Kauf- und Abtretungsvertrag die Kaufpreisforderung – gleich aus welchen Mitteln – bar erfüllt, wird die Beklagte den Verkäufern bei Fälligkeit nicht den Nominalwert der Kaufpreisforderung auszahlen. Eine Auszahlung durch die Beklagte erfolgt vielmehr höchstens bis zum Minderwert. Die dergestalt erfolgte Zahlung erkennen die Verkäufer als vollständige Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag an.
      c.

      Soweit die Beklagte entsprechend § 3 i.V. mit § 2.4. (iv) des Kauf- und Abtretungsvertrag die Kaufpreisforderung teils nach Maßgabe der Ziff. A.2.a. und teils nach Maßgabe der Ziff. A.2.b. dieses Vergleichs erfüllt, wird die Beklagte bei dieser kombinierten Erfüllung durch Ausgabe neuer Aktien und Barleistung nicht bis zur Höhe des Nominalwerts der Kaufpreisforderung sondern nur bis zur Höhe des Minderwerts an die Verkäufer leisten. Die dergestalt erfolgende Ausgabe der Aktien und Barleistung erkennen die Verkäufer als vollständige Erfüllung der Kaufpreisforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag an.
      B.

      Rücknahme der Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Dezember 2007

      In Ansehung und im Zuge dieses Vergleiches verpflichten sich die Kläger ihre Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Dezember 2007 unverzüglich zurückzunehmen. Die Kläger werden – weder direkt noch indirekt – auch keine sonstigen rechtlichen Schritte gegen die Beklagte, die Mitglieder ihrer Organe oder sonstige Personen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Tagesordnung und dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 28. Dezember 2007 einleiten und keine Ansprüche gegen die Beklagte oder die Mitglieder ihrer Organe aus und im Zusammenhang mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Dezember 2007 geltend machen.
      C.

      Kosten

      Unter dem Vorbehalt der Rücknahme sämtlicher Klagen verpflichtet sich die Beklagte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens sowie dieses Vergleiches gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu übernehmen.

      Die Beklagte trägt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs auf der Basis eines Streitwerts von EUR 50.000,00 für die Hauptsache und EUR 350.000,00 für diesen Vergleich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

      Im Einzelnen verpflichtet sich die Beklagte zur Übernahme folgender Gebühren:


      1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3100 VV RVG aus einem Streitwert in Höhe von EUR 50.000,00.


      0,8 Verfahrensgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3101 Nr.2 VV RVG aus einem Streitwert in Höhe von EUR 350.000,00.


      1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG aus EUR 400.000,00.


      1,5 Einigungsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 1000 VV RVG aus EUR 350.000,00.


      1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2,13 i.V.m. Nr. 1003 VV RVG aus EUR 50.000,00.


      Es erfolgt ein Abgleich nach §15 III RVG.


      Zzgl. Auslagenpauschale.


      Zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

      Die von den Klägern gezahlten Vorschüsse auf die Gerichtskosten werden von der Beklagten auf Nachweis an den jeweiligen Kläger erstattet. Die Kläger verpflichten sich, unverzüglich nach Abschluss dieses Vergleichs die Rückerstattung der jeweils nicht verbrauchten Anteile der von ihnen eingezahlten Kostenvorschüsse bei Gericht einzufordern. Nach Erhalt haben die Kläger die erstatteten Gerichtskostenvorschüsse binnen 7 Tagen an die Beklagte (Eingang bei der Beklagten) zu zahlen und zugleich der Beklagten eine Kopie des Erstattungsnachweises zu übersenden.

      Die Beklagte verpflichtet sich, die mit diesem Vergleich übernommenen Zahlungsverpflichtungen binnen 30 Tagen nach Abschluss des Vergleichs zu erfüllen. Die Parteien erkennen die in diesem Vergleich festgelegten Werte als verbindlich an, unabhängig von einer etwaigen abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung.

      Die Beklagte verpflichtet sich weiterhin nach Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen.

      Aus diesem Vergleich ergeben sich keine Ansprüche etwaiger Nebenintervenienten in dem Anfechtungsverfahren auf Erstattung von Kosten und Auslagen.
      D.

      Weitere Pflichten des Beklagten

      Die Beklagte verpflichtet sich, den Vergleich gemäß §§ 248 a, 149 Abs. 2 AktG unverzüglich im Volltext, - jedoch ohne Adressangaben der Parteien sowie ihrer Prozessbevollmächtigten - im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

      Die Beklagte erklärt, dass nach ihrer Kenntnis über diesen bekannt zu machenden Vergleich hinaus keine nicht veröffentlichten Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Erledigung des Verfahrens zwischen den Parteien getroffen worden sind. Die Leistungen der Beklagten an die Kläger anlässlich dieses gerichtlichen Vergleichs sind in diesem vollständig beschrieben. Auch im Fall einer unvollständigen Bekanntmachung i. S. v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG bleibt es bei allen Leistungspflichten der Parteien, die vereinbart worden sind.
      E.

      Reichweite des Vergleichs

      Mit Erfüllung der in diesem Vergleich übernommenen wechselseitigen Verpflichtungen sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien dieses Vergleichs aus dem Rechtsstreit sowie dessen Beendigung im Verhältnis der Parteien zueinander erledigt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
      F.

      Schlussbestimmungen

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch entsprechend für Lücken dieses Vergleichs.


      _______________________________________
      Rechtsanwalt Rainer Crusius
      in Vertretung der Klägerin zu 1


      _______________________________________
      Rechtsanwalt Axel Conzelmann
      in Vertretung der Klägerin zu 2


      _______________________________________
      Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat
      in Vertretung der Klägerin zu 3


      _______________________________________
      Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann
      Kläger zu 4


      _______________________________________
      Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      in Vertretung für die Beklagte


      _______________________________________
      Günter Rothenberger


      _______________________________________
      Steen Günter Rothenberger für die
      Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH



      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 10:18:28
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.687.346 von Muckelius am 19.03.08 16:40:16Kurs inzwischen bei über 16 Euro angelangt.

      In der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journals findet sich ein etwas längerer Bericht über die Diskus Werke AG. Der Bericht beinhaltet soweit keine bahnbrechenden neuen Erkenntnisse. Ist aber soweit ganz positiv formuliert.

      Nebenbei bemerkt: Der Jahresabschluss der Günter Rothenberger Industries GmbH (soll zu 76% in die Diskus Werke AG eingebracht werden) für 2006 ist inzwischen im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 16:40:16
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.677.085 von Muckelius am 18.03.08 19:36:10anbei die entsprechende News von heute:

      News - 19.03.08 08:30

      DGAP-News: DISKUS WERKE AG (deutsch)

      Diskus Werke AG: DISKUS WERKE AG erweitert Vorstand
      DISKUS WERKE AG / Sonstiges
      19.03.2008
      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      DISKUS WERKE AG erweitert Vorstand
      +++ Axel Loehr ist neuer CFO
      Frankfurt, 19.
      März 2008: Die DISKUS WERKE AG gibt mit Beschluss des Aufsichtsrats die Erweiterung des Vorstands bekannt. Dipl.-Ing. Axel Loehr wird künftig die Position des CFO - Chief Financial Officer - übernehmen. Somit wird der bisherige Vorstand der Werkzeugmaschinenbau-Holding, bestehend aus Dipl.-Ing. Josef Preis und Dr. Sven Rothenberger, von einem weiteren Mitglied mit nationaler sowie internationaler Erfahrung unterstützt.
      Als langjähriger Vorstand und Geschäftsführer innerhalb der BASF Gruppe verfügt Axel Loehr über wesentliche kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Restrukturierungsmanagements. In seiner Tätigkeit als CFO der DISKUS WERKE AG soll Loehr Unternehmenschancen identifizieren und die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens entscheidend mitbestimmen.
      'Wir freuen uns mit Axel Loehr einen sehr erfahrenen Manager und ausgewiesenen Branchenkenner begrüßen zu dürfen. Er hat gezeigt, dass er Veränderungsprozesse gestalten kann und wird daher für die weitere Wachstumsstrategie der DISKUS WERKE AG und der Gestaltung ihrer Tochtergesellschaften einen entscheidenden Beitrag leisten können', so Aufsichtsratsvorsitzender Günter Rothenberger.
      Über DISKUS WERKE AG Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und Schleifmittelbranche sowie an Grundstücksgesellschaften hält. Die DISKUS WERKE AG ist die Muttergesellschaft der DVS-Gruppe (Drehen, Verzahnen, Schleifen), die als Dachverbund von einer Vielzahl strategisch vernetzter Werkzeugmaschinenbauunternehmen den Wertschöpfungsprozess innerhalb der Werkstückbearbeitung mit Hilfe der Produktpalette ihrer Tochterunternehmen abdeckt. Durch die Abstimmung von Aktivitäten einzelner Verbundpartner auf die Bedürfnisse der Kunden sowie durch die daraus entstehenden Synergien kann ein stetiger Ausbau von Wettbewerbsvorteilen gewährleistet werden.
      Unternehmenskontakt: DISKUS WERKE AG Gutleutstraße 175 60327 Frankfurt am Main www.diskus-werke.ag
      Tel.: +49 (0)69 240 008 0 Fax: +49 (0)69 240 008 49 info@diskus-werke.ag
      Investor Relations Kontakt: GFEI Gesellschaft für Effekteninformation mbH Hamburger Allee 26-28 60486 Frankfurt am Main www.gfei.de
      Tel.: +49 (0)69 743 037 00 Fax: +49 (0)69 743 037 22 ir-diskus@gfei.de
      19.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 19:36:10
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.566.958 von Muckelius am 06.03.08 12:53:19Offenbar baut man weiter an dem Aufbau des "Konzernz":

      Von http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de:


      Amtsgericht Frankfurt (Frankfurt/Main) Aktenzeichen: HRB 6617: Bekannt gemacht am: 17.03.2008 12:00 Uhr

      Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      10.03.2008


      Diskus Werke AG, Frankfurt am Main (Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main). Bestellt als Vorstand: Loehr, Axel, Münster, *25.07.1960, einzelvertretungsberechtigt.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 12:53:19
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.516.182 von Muckelius am 29.02.08 15:06:26Artikel vom 04.03.2008 - 20.04 Uhr

      Naxos: In der Gruppe zu neuen Umsatzrekorden


      Butzbach (wz). Ein Druck auf den roten Knopf und schon ging am Montag bei der Firma Naxos-Diskus eine gigantische neue Drehmaschine ans Werk. Die »Pittler TV 1250« gibt den Schleifscheiben den letzten Schliff. Eigens zum Stapellauf war Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Riehl nach Butzbach gekommen.


      Natürlich auch, um sich hautnah ein Bild zu machen von der Produktionskette im ältesten Schleifmittelwerk Europas, das seinen Standort mit derzeit rund 100 Mitarbeitern 1992 von Frankfurt ins Butzbacher Industriegebiet Ost verlegte. Der Gast aus Wiesbaden erfuhr bei einem Rundgang, dass man mit der innovativen Präzisionsanlage, weiteren Maschinen und Gebäuden 700 000 Euro in den Standort Butzbach investiert, außerdem die Belegschaft um 20 Prozent und den Anteil der Auszubildenden auf sieben Prozent erhöht habe.

      Zuvor hatten sich Minister Riehl und Landtagspräsident Norbert Kartmann von einer Expertenrunde in Firmengeschichte und -philosophie, in Arbeitsschwerpunkte, Markt- und Standortvorteile einweihen lassen. Nach bewegten Zeiten des 1871 gegründeten Unternehmens und einer überstandenen Insolvenz schloss sich der einstige deutsche Marktführer 2005 der DVS-Gruppe (Drehen, Verzahnen, Schleifen) an. Man sei auf gutem Weg zurück an die Spitze, erläuterten Naxos-Geschäftsführer Ernst Löffler und DVS-Geschäftsführer Josef Preis.

      Von der Gruppenstärke profitieren seither zehn artverwandte, aber unabhängige Firmen mit rund 1100 Mitarbeitern und Standorten in ganz Hessen sowie Eisenach, Sinsheim und München. Zum feierlichen Anlass waren Vertreter der Schwesterunternehmen nach Butzbach gekommen, ebenso DVS-Eigner Günter Rothenberger.

      Unter anderem gehört zur DVS-Gruppe die Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH in Gießen und die Buderus Schleiftechnik in Aßlar, wo im kommenden Jahr eine neue Produktionshalle in Betrieb genommen werden soll. Den Jahresumsatz der Gruppe bezifferte Preis auf 155 Millionen Euro in 2007, rund 105 Millionen mehr als im Jahr 2000. Für das laufende Jahr werden 180 Millionen Umsatz angepeilt. Das jährliche organische Wachstum will DVS bei 15 Prozent stabil halten. Geliefert werde vor allem an die Automobilindustrie und zunehmend an Energietechnikfirmen (Schwerpunkt Windkraft), hieß es. Im Verbund könne man Kunden zwischen Amerika und Asien individuelle Komplettlösungen anbieten. Also Produkte, die nicht von der Stange kämen, in Marktnischen passten und die Wettbewerbsfähigkeit der Kunden erhöhten. »Wir sind uns sicher, den Wirtschaftsstandort Hessen langfristig zu sichern«, bekräftigte Preis, die Fertigung keinesfalls ins Ausland zu verlagern. Die Nähe der selbstständigen und damit flexiblen kleinen Gruppeneinheiten sei viel zu kostbar, unterstrich Preis die »Stärke durch Verbundenheit«.

      Die Butzbacher Naxos-Diskus Schleifmittelwerke haben sich im Lauf ihrer über 135-jährigen Geschichte auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Schleifwerkzeuge aus Korund, Siliziumkarbid, dem Mehrschichtenschneidstoff CBN und Diamant spezialisiert. Rund 200000 Rezepturen für maßgeschneiderte Schleifscheiben habe man in dieser Zeit entwickelt, gefertigt und geliefert, berichtete DVS-Marketingexperte Nick Hohmann.

      Die Scheiben, denen die neue Butzbacher Drehmaschine rundum den Feinschliff verpasst, durchlaufen eine Qualitätskontrolle, werden signiert, absolvieren einen Probelauf und gehen erst dann an den Kunden. Abnehmer sind neben der Autoindustrie auch Schiffsbauer, die für ihre Kurbelwellen derart große Schleifscheiben brauchen, wie sie in Butzbach individuell gefertigt werden können.

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      Avatar
      schrieb am 29.02.08 15:06:26
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.343.779 von Muckelius am 12.02.08 16:44:31DISKUS WERKE AG
      Frankfurt am Main
      - ISIN : DE 000 553 860 7 -
      Bekanntmachung gemäß § 246 AktG


      Gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der DISKUS WERKE AG am 28. Dezember 2007 in Frankfurt am Main gefassten Beschluss über die Zustimmung zu einem Beteiligungserwerb wurde Anfechtungsklage erhoben. Der Termin der mündlichen Verhandlung wurde auf Dienstag, den 20.05.2008, beim Landgericht Frankfurt am Main festgelegt.

      Aktenzeichen: 3-05 O 26/08



      Frankfurt am Main, im Februar 2008

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 16:44:31
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.939.116 von Muckelius am 04.01.08 14:31:09anbei News aus der Branche:

      VDW
      Deutsche Werkzeugmaschinenindustrie läuft weiter auf Hochtouren
      12.02.2008 | Redakteur/Autor: Ulrike Gloger

      Frankfurt am Main (si) – Der deutsche Werkzeugmaschinenbau bleibt optimistisch. Für 2008 erwartet die Branche nach einem Rekordjahr nochmals einen Produktionsanstieg von 10%, sagte Carl Martin Welcker, Vorsitzender des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW), auf der Jahrespressekonferenz am Dienstag in Frankfurt am Main.


      Alle Indikatoren sprechen dafür, heißt es in einer Mitteilung des VDW weiter: Die Werkzeugmaschinen-Hersteller sind voll ausgelastet, der hohe Auftragsbestand reicht bis weit in das laufende Jahr. Die Branche verfügt über einen zweistelligen Auftragsüberhang, der nur langsam abgearbeitet werden kann. Die Ausrüstungsinvestitionen sollen 2008 noch einmal um 4% steigen.

      Die meisten großen Abnehmer des Werkzeugmaschinenbaus planen laut Angaben, ihre Produktion auf sehr hohem Niveau nochmals auszuweiten. Schließlich profitiert die Branche vom anhaltend überproportionalen Wachstum wichtiger Absatzmärkte wie China, Indien, Russland und Osteuropa.

      Werkzeugmaschinenbau erreicht Produktionsvolumen von 12,5 Mrd. Euro

      Im Jahr 2007 hat die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie im vierten Wachstumsjahr in Folge den eigenen Vorjahresrekord wiederum weit übertroffen. Mit einem Zuwachs von 16% auf 12,5 Mrd. Euro erreichte die Produktion abermals einen Höchststand. Insgesamt hat sich das Wachstum in den vergangenen vier Jahren auf nunmehr 37% summiert.

      Neben dem Export trieb die Investitionstätigkeit im Inland das Wachstum 2007 voran. Der Markt hat sich um mehr als ein Viertel vergrößert auf 7,1 Mrd. Euro. „Viele große Abnehmer haben mit zweistelligen Zuwachsraten in die Modernisierung und Erweiterung ihrer Produktionsanlagen investiert“, erläutert Welcker. Entsprechend zogen die Inlandsbestellungen von Werkzeugmaschinen um ein Drittel an.

      Export bleibt wichtiges Zugpferd für die Werkzeugmaschinen-Hersteller

      Erfolge feierte der deutsche Werkzeugmaschinenbau auch im Ausland. Mit geschätzten 7,8 Mrd. Euro und einem Zuwachs von 10% erklomm der Export ein Rekordniveau, wie der Werkzeugmaschinen-Verband berichtet.

      Ganz besonders konnte die Branche davon profitieren, dass der Heimatmarkt Europa mit einem Fünftel Zuwachs den Ton angab. Nachdem sich die Rekordnachfrage der vergangenen Jahre beruhigt hat, blieben die deutschen Lieferungen nach Asien mit 1% Zuwachs nahezu auf Vorjahresniveau. Die Ausfuhren nach Amerika sanken 5% unter Vorjahr.

      China wird wichtigster Werkzeugmaschinen-Absatzmarkt für deutsche Hersteller

      Mit Abstand wichtigster Markt, nunmehr bereits im vierten Jahr, war allerdings China mit einem Zuwachs von 14%. Nach wie vor boomten die Käufe der dortigen Automobilindustrie.

      Demgegenüber blieb der zweitwichtigste Abnehmer USA deutlich auf Distanz. Der Rückgang der Ausfuhren um 18% signalisiert, dass sich der starke Euro massiv auswirkt, heißt es. Um gegenzuhalten, beliefern deutsche Hersteller den Markt jedoch verstärkt aus dem Land heraus. Bereits 2006 hatten sie ihre Produktion in den USA um fast 30% ausgeweitet.

      Im November 2007 beschäftigte der deutsche Werkzeugmaschinenbau rund 67700 Menschen. Das entsprach einem Zuwachs von 3,8%, leicht unterproportional im Vergleich zum Gesamtmaschinenbau. Laut Welcker kann die Branche derzeit kaum die benötigten hoch qualifizierten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt finden.

      Deutsche Werkzeugmaschinen-Hersteller bleiben weltweit an der Spitzen

      2007 ist die internationale Werkzeugmaschinenproduktion wechselkursbereinigt um 14% gestiegen. Auf Eurobasis betrug das Wachstum laut Angaben 8% auf einen Produktionswert von 51,9 Mrd. Euro ohne Teile und Zubehör. Im Ranking lag Deutschland mit einem weitgehend stabilen Weltmarktanteil von 18% auf Platz zwei hinter den Japanern. Dabei hat sich der Abstand zwischen den beiden Wettbewerbern wieder verringert.

      Einen sehr hohen Produktionszuwachs meldet der chinesische Branchenverband. Mit einem Anstieg von 43% auf Dollarbasis steht die chinesische Werkzeugmaschinenindustrie unangefochten auf Platz drei vor Italien, wie es heißt.

      Im internationalen Exportranking konnte Deutschland den Weltmeistertitel behaupten. Auf Eurobasis stiegen die Ausfuhren um stattliche 12%; die Japaner meldeten lediglich 7% Exportzuwachs.

      „Deutsche Anbieter können im internationalen Vergleich deshalb so gut mithalten, weil sie technisch führend sind, über ein ausgesprochen breites Produktspektrum verfügen und, angespornt von internationalen Wettbewerbern und internationalen Kunden, immer wieder neue, kreative Lösungen anbieten“, begründet der VDW-Vorsitzende das gute Abschneiden der Branche.
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 14:31:09
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.893.148 von Muckelius am 29.12.07 08:04:54gsc-research hat heute einen kostenpflichtigen Bereich zur aoHV veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 29.12.07 08:04:54
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.756.996 von Muckelius am 13.12.07 17:52:52Ja jemand von den Mitlesern auf der gestrigen Hauptversammlung. Einige Sätze als Posting wären dann nicht schlecht.......
      Avatar
      schrieb am 13.12.07 17:52:52
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.693.502 von DCShoes am 07.12.07 09:59:06auf Xetra heute tiefster Kurs seit Mai
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