Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) (Seite 149)
eröffnet am 16.07.05 00:02:33 von
neuester Beitrag 17.05.24 16:41:53 von
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Es gibt 0,75€ Dividende
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/dic-asset-ag-das-…
Was musste man hier alles lesen? Hier wurde schön die Angstsau durch das Dorf getrieben.
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/dic-asset-ag-das-…
Was musste man hier alles lesen? Hier wurde schön die Angstsau durch das Dorf getrieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.060.427 von Herbert H am 10.01.23 14:50:49
dann würde der NAV in Höhe von 25 €/Aktie auf 24 € sinken - so what?
Zitat von Herbert H: Alstria hat heute eine Portfolioabwertung um 4 % per Ende 2022 berichtet. Was würde das für DIC Asset bedeuten, wenn es dort auch so käme?
dann würde der NAV in Höhe von 25 €/Aktie auf 24 € sinken - so what?
Will diese spannende Debatte nicht stören, aber der Kurs rennt wie wild.
P.S. Fozzybär.....es sind immer die kleinen aber feinen Unterschiede....
Er will, sie nicht
oder
er will sie nicht
Wie im richtigen Leben eben.....
Er will, sie nicht
oder
er will sie nicht
Wie im richtigen Leben eben.....
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.068.248 von Fozzybaer am 11.01.23 14:35:05Deine Quelle dürfte falsch sein: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__293.html
Es geht um 75% der an der HV anwesenden Stimmrechte
Es geht um 75% der an der HV anwesenden Stimmrechte
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.068.125 von straßenköter am 11.01.23 14:20:49Sagt meine Frau auch immer 🙄🤔
Der entscheidende ( feine / kleine ) Unterschied liegt im Begriff 75 % BESITZ, ( 75 % des Kapitals / der Aktien ); für das meiste andere reichen bereits 50,1 % der auf einer HV anwesenden Stimmrechte.
Danach wird´s erst wider bei 95 % interessant.
Grüßle
Fozzybaer🤗
Im Zweifel hilft ein " ooooomh "
Der entscheidende ( feine / kleine ) Unterschied liegt im Begriff 75 % BESITZ, ( 75 % des Kapitals / der Aktien ); für das meiste andere reichen bereits 50,1 % der auf einer HV anwesenden Stimmrechte.
Danach wird´s erst wider bei 95 % interessant.
Grüßle
Fozzybaer🤗
Im Zweifel hilft ein " ooooomh "
Du verwirrst mich. Also auf der HV müssten mindestens 75% der anwesenden Stimmen für den Antrag auf Abschluss eines Beherrschungsvertrages stimmen. Deshalb muss man nicht zwanghaft über eine Dreiviertelmehrheit an ausgegebenen Stimmrechten verfügen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.067.597 von straßenköter am 11.01.23 13:19:59
Muß man wohl unterscheiden zwischen STIMMrechtsanteil und BESITZanteil.
Stimmenmehrheit auf HV´s kannste auch schon mit wesentlich weniger erreichen, zählen nur die auf der HV anwesenden Stimmrechte; für Besitzanteil musste 75 %der Aktien besitzen ( 68 + 7 = ).
75-Prozent-Schwelle: Die nächste wichtige Marke für Anleger ist die Drei-Viertel-Mehrheit. Kontrolliert eine Gesellschaft mehr als 75 Prozent der Stimmrechte, kann es auch Hauptversammlungsentscheidungen von besonderer Tragweite, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen, für die eine 75-Prozent-Mehrheit nötig ist, durchsetzen. Besitzt ein Bieter mehr als 75 Prozent des Kapitals, kann er einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das heißt: Die Tochter muss künftig ihre kompletten Erträge an die Mutter abtreten
Quelle: https://www.boersengefluester.de/von-der-pflichtofferte-bis-…
Grüßle
Fozzybaer🤗
PS.:
Sind halt immer wieder die kleinen Unterschiede wie:
Komm, wir essen , Opa ! oder Komm, wir essen Opa !
Fazit: Kommas können Leben retten
Zitat von straßenköter: Für den SO bräuchten sie ja nur eine Zustimmung von 75% der auf der HV anwesenden Stimmen. Das dürfte auch mit 68% Anteilsbesitz problemlos möglich sein. Insofern wären Zukäufe vermutlich nicht erforderlich.
Muß man wohl unterscheiden zwischen STIMMrechtsanteil und BESITZanteil.
Stimmenmehrheit auf HV´s kannste auch schon mit wesentlich weniger erreichen, zählen nur die auf der HV anwesenden Stimmrechte; für Besitzanteil musste 75 %der Aktien besitzen ( 68 + 7 = ).
75-Prozent-Schwelle: Die nächste wichtige Marke für Anleger ist die Drei-Viertel-Mehrheit. Kontrolliert eine Gesellschaft mehr als 75 Prozent der Stimmrechte, kann es auch Hauptversammlungsentscheidungen von besonderer Tragweite, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen, für die eine 75-Prozent-Mehrheit nötig ist, durchsetzen. Besitzt ein Bieter mehr als 75 Prozent des Kapitals, kann er einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das heißt: Die Tochter muss künftig ihre kompletten Erträge an die Mutter abtreten
Quelle: https://www.boersengefluester.de/von-der-pflichtofferte-bis-…
Grüßle
Fozzybaer🤗
PS.:
Sind halt immer wieder die kleinen Unterschiede wie:
Komm, wir essen , Opa ! oder Komm, wir essen Opa !
Fazit: Kommas können Leben retten
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.067.573 von Fozzybaer am 11.01.23 13:17:15Für den SO bräuchten sie ja nur eine Zustimmung von 75% der auf der HV anwesenden Stimmen. Das dürfte auch mit 68% Anteilsbesitz problemlos möglich sein. Insofern wären Zukäufe vermutlich nicht erforderlich.
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