Logwin - zukünftig mit logarithmischen Kursgewinnen... (Seite 249)
eröffnet am 25.07.05 18:56:52 von
neuester Beitrag 19.04.24 12:40:18 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 42.906.827 von freddykrger am 15.03.12 14:59:59
der Jung will es wissen, die einzige Erklaerung. Zahlen passen, vor allem im Vergleich zu frueheren Jahren. Er nervt uns halt.
der Jung will es wissen, die einzige Erklaerung. Zahlen passen, vor allem im Vergleich zu frueheren Jahren. Er nervt uns halt.
Das ist ja wieder ein Trauerspiel heute....ich kann einfach nicht begreifen warum der Kurs so tiwf rumdümpelt..
immerhin sind doch noch 20 % im freien Handel....das sind doch locker ein paar milliönchen die hier hin und her geschoben werden könnten.
immerhin sind doch noch 20 % im freien Handel....das sind doch locker ein paar milliönchen die hier hin und her geschoben werden könnten.
alleine diesjährige BMW Erträge, da laeuft Logwin als Teppichvorleger mit.
So ist es immer...die machen sich die Taschen voll und wir...?
Warum sehen die nicht mal zu das Sie den Kurs antreiben ?
Dann können Sie Ihre Aktienpakete veräußern und sich die Taschen richtig voll machen.....
und ich bin dann auch weg :-)
Warum sehen die nicht mal zu das Sie den Kurs antreiben ?
Dann können Sie Ihre Aktienpakete veräußern und sich die Taschen richtig voll machen.....
und ich bin dann auch weg :-)
http://www.deraktionaer.de/newsticker/dgap-hv--logwin-ag--be…
Dividende für Aktionäre = Fehlanzeige, aber die Verwaltungsräte sollen 180'000€ bekommen
Dividende für Aktionäre = Fehlanzeige, aber die Verwaltungsräte sollen 180'000€ bekommen
für was ist die AO HV ?
Logwin AG
Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 11. April 2012 um 10.00 Uhr
und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 11. April 2012, im Anschluss an die Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
in
L-1615 Luxemburg Kirchberg,
7, rue Alcide de Gasperi, Chambre de Commerce,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG
1.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
2.
Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
3.
Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers ( réviseur d'entreprises ) für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
4.
Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2011 zu genehmigen.
5.
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2011 von 2.348.697,- EUR in voller Höhe in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
6.
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2011 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2011 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
7.
Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
Statutarische Ernennung:
Bestellung von
Herrn Dr. Michael Kemmer
Herrn Dr. Yves Prussen
Herrn Dr. Antonius Wagner
Herrn Berndt-Michael Winter
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen, Dr. Antonius Wagner und Berndt-Michael Winter zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 zu bestellen.
8.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young S.A., mit Sitz in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel Lippmann, Parc d'Activité Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
9.
Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 auf insgesamt 180.000,- EUR festzusetzen.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG
1.
Erörterung des Vorschlags des Verwaltungsrats, Änderungen der Satzung der Gesellschaft in Artikel 8, 14, 18 und 24 vorzunehmen, insbesondere zum Zwecke der Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften.
2.
Abänderung von Artikel 8 Absatz (3) der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Mitglieder des Verwaltungsrats, die gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee sind, werden auch als «exekutive Verwaltungsratsmitglieder» bezeichnet.'
3.
Abänderung von Artikel 14 der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am vierzehnten (14.) Tag vor der Hauptversammlung um vierundzwanzig (24) Uhr Aktien halten, und die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am vierzehnten (14.) Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
(2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens zu dem in der Einberufung genannten letzten Anmeldetag zugehen.
(3) Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten und Stimmzettel erteilt.
(4) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte aufgrund einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Einzelheiten über das Ausüben des Stimmrechts über einen Bevollmächtigten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'
4.
Abänderung von Artikel 18 Absatz (2) der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Der Verwaltungsrat muss eine Hauptversammlung einberufen, falls Aktionäre, die mindestens ein Zehntel des gezeichneten Aktienkapitals vertreten, einen derartigen Antrag schriftlich mit Angabe der Tagesordnung an den Verwaltungsrat stellen.'
5.
Abänderung von Artikel 24 der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften und, soweit anwendbar, des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung.'
*************************************
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.202.165,- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung der Aktionäre verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, schriftlich unter folgender Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
office@haubrok-ce.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 20. März 2012 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die am 28. März 2012 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind.
Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden nicht berücksichtigt bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den Hauptversammlungen.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am 4. April 2012 zugehen.
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse spätestens bis zum 6. April 2012 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch auf elektronischem Weg über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl', erteilt werden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen. Falls Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene Vollmacht bis spätestens zum 10. April 2012 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 4. April 2012 anmelden.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 10. April 2012 an folgende Anschrift eingehen:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
vollmacht@haubrok-ce.de
Vollmachten sind in Schriftform zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann alternativ via Internet über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl' erfolgen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags - außer an Bankfeiertagen in Luxemburg - zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an den Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt per Brief, Fax oder E-Mail und muss bis spätestens zum 10. April 2012 bei der
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
briefwahl@haubrok-ce.de
eingegangen sein.
Die Briefwahl kann auch auf elektronischen Weg über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl', bis zum 10. April 2012 erfolgen.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen und die beabsichtigten Satzungsänderungen
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen, inklusive des vom Verwaltungsrat der Logwin AG vorgeschlagenen Entwurfs der Satzung, können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com abgerufen werden.
Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, den 10. März 2012
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG
Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 11. April 2012 um 10.00 Uhr
und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 11. April 2012, im Anschluss an die Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
in
L-1615 Luxemburg Kirchberg,
7, rue Alcide de Gasperi, Chambre de Commerce,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG
1.
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
2.
Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
3.
Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers ( réviseur d'entreprises ) für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
4.
Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2011 zu genehmigen.
5.
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2011 von 2.348.697,- EUR in voller Höhe in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
6.
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2011 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2011 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
7.
Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
Statutarische Ernennung:
Bestellung von
Herrn Dr. Michael Kemmer
Herrn Dr. Yves Prussen
Herrn Dr. Antonius Wagner
Herrn Berndt-Michael Winter
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen, Dr. Antonius Wagner und Berndt-Michael Winter zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 zu bestellen.
8.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young S.A., mit Sitz in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel Lippmann, Parc d'Activité Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
9.
Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 auf insgesamt 180.000,- EUR festzusetzen.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 2012 der Logwin AG
1.
Erörterung des Vorschlags des Verwaltungsrats, Änderungen der Satzung der Gesellschaft in Artikel 8, 14, 18 und 24 vorzunehmen, insbesondere zum Zwecke der Anpassung der Satzung der Gesellschaft an das Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften.
2.
Abänderung von Artikel 8 Absatz (3) der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Mitglieder des Verwaltungsrats, die gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee sind, werden auch als «exekutive Verwaltungsratsmitglieder» bezeichnet.'
3.
Abänderung von Artikel 14 der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am vierzehnten (14.) Tag vor der Hauptversammlung um vierundzwanzig (24) Uhr Aktien halten, und die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am vierzehnten (14.) Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
(2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens zu dem in der Einberufung genannten letzten Anmeldetag zugehen.
(3) Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten und Stimmzettel erteilt.
(4) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte aufgrund einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Einzelheiten über das Ausüben des Stimmrechts über einen Bevollmächtigten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'
4.
Abänderung von Artikel 18 Absatz (2) der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Der Verwaltungsrat muss eine Hauptversammlung einberufen, falls Aktionäre, die mindestens ein Zehntel des gezeichneten Aktienkapitals vertreten, einen derartigen Antrag schriftlich mit Angabe der Tagesordnung an den Verwaltungsrat stellen.'
5.
Abänderung von Artikel 24 der Satzung der Gesellschaft, so dass dieser wie folgt lautet:
'Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften und, soweit anwendbar, des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung.'
*************************************
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.202.165,- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung der Aktionäre verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, schriftlich unter folgender Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
office@haubrok-ce.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 20. März 2012 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die am 28. März 2012 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind.
Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden nicht berücksichtigt bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den Hauptversammlungen.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am 4. April 2012 zugehen.
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse spätestens bis zum 6. April 2012 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch auf elektronischem Weg über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl', erteilt werden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen. Falls Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene Vollmacht bis spätestens zum 10. April 2012 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 4. April 2012 anmelden.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 10. April 2012 an folgende Anschrift eingehen:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
vollmacht@haubrok-ce.de
Vollmachten sind in Schriftform zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann alternativ via Internet über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl' erfolgen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags - außer an Bankfeiertagen in Luxemburg - zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an den Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt per Brief, Fax oder E-Mail und muss bis spätestens zum 10. April 2012 bei der
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
briefwahl@haubrok-ce.de
eingegangen sein.
Die Briefwahl kann auch auf elektronischen Weg über die Internetseite http://www.logwin-logistics.com/de/investoren/veranstaltunge… unter dem Feature 'Hauptversammlungen 2012', hier unter dem Punkt 'Stimmrechtsvertretung/Briefwahl', bis zum 10. April 2012 erfolgen.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen und die beabsichtigten Satzungsänderungen
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen, inklusive des vom Verwaltungsrat der Logwin AG vorgeschlagenen Entwurfs der Satzung, können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com abgerufen werden.
Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, den 10. März 2012
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.887.165 von freddykrger am 12.03.12 13:15:09
... Billigbabfindung, danach kann er die Bude an "Kuehne und Sarg" für Marktpreise verhoekern ...
Und uns zieht der Kleinmogul das Fell in alter Pirschmanier ueber die Ohren, nein aus dem Geldbeutel.
... Billigbabfindung, danach kann er die Bude an "Kuehne und Sarg" für Marktpreise verhoekern ...
Und uns zieht der Kleinmogul das Fell in alter Pirschmanier ueber die Ohren, nein aus dem Geldbeutel.
die Frage ist nur "zurechtgelegt" für was ?
Grevenmacher (www.aktiencheck.de) - Der Logistikkonzern Logwin AG (ISIN LU0106198319/ WKN 931705) hat am Montag die Geschäftszahlen für das abgelaufene Fiskaljahr präsentiert.
Demnach lag der Umsatz im abgelaufenen Fiskaljahr mit 1,33 Mrd. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (1,36 Mrd. Euro). Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf 21,6 Mio. Euro (2010: 24,1 Mio. Euro). Beim Periodenergebnis gelang Logwin dabei ein deutlicher Anstieg auf 7,0 Mio. Euro, nach 0,4 Mio. Euro im Vorjahr.
.Mit der vorzeitigen Tilgung des verbliebenen Anleihebetrags von 65 Mio. Euro am 15. Juni 2011 hat Logwin die Refinanzierung ihrer 2004 ausgegebenen Unternehmensanleihe im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich abgeschlossen. Nachhaltig positiv für Logwin habe sich das daraus resultierende niedrigere Zinsniveau und damit ein spürbar reduzierter Zinsaufwand ausgewirkt, so der Konzern.
Höhere Transportvolumina und entsprechende Umsatzzuwächse sowohl im Retail-Netzwerk als auch im Automobil-Bereich von General Cargo haben im Geschäftsfeld Solutions zu einer Umsatzsteigerung von 4,0 Prozent auf 717,0 Mio. Euro geführt. Wesentlich belastend wirkten sich den Angaben zufolge die im Jahresverlauf durchgehend hohen Transportkosten aus. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich entsprechend auf 3,5 Mio. Euro (2010: 8,1 Mio. Euro).
.Das Geschäftsfeld Air + Ocean erzielte einen Umsatz von 618,4 Mio. Euro und blieb unter dem Vorjahreswert (2010: 666,7 Mio. Euro). Das Marktumfeld habe sich in der zweiten Jahreshälfte zunehmend herausfordernder entwickelt. Beim operativen Ergebnis verbuchte das Segment jedoch, insbesondere dank des spürbaren Wachstums der asiatischen Geschäftseinheiten, beim operativen Ergebnis einen Anstieg auf 24,9 Mio. Euro, nach 22,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2012 rechnet der Logwin-Konzern mit einem moderaten Wachstum der Geschäftsvolumina und damit einhergehend auch der Umsätze. Insgesamt wird eine Steigerung des in 2011 erzielten operativen Ergebnisses angestrebt. Diese soll insbesondere durch eine Verbesserung der Ergebnissituation des Geschäftsfelds Solutions erreicht werden. Das Konzernergebnis solle hiervon ebenso profitieren wie von einem in 2012 nochmals geringeren Zinsaufwand, hieß es.
Grevenmacher (www.aktiencheck.de) - Der Logistikkonzern Logwin AG (ISIN LU0106198319/ WKN 931705) hat am Montag die Geschäftszahlen für das abgelaufene Fiskaljahr präsentiert.
Demnach lag der Umsatz im abgelaufenen Fiskaljahr mit 1,33 Mrd. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (1,36 Mrd. Euro). Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf 21,6 Mio. Euro (2010: 24,1 Mio. Euro). Beim Periodenergebnis gelang Logwin dabei ein deutlicher Anstieg auf 7,0 Mio. Euro, nach 0,4 Mio. Euro im Vorjahr.
.Mit der vorzeitigen Tilgung des verbliebenen Anleihebetrags von 65 Mio. Euro am 15. Juni 2011 hat Logwin die Refinanzierung ihrer 2004 ausgegebenen Unternehmensanleihe im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich abgeschlossen. Nachhaltig positiv für Logwin habe sich das daraus resultierende niedrigere Zinsniveau und damit ein spürbar reduzierter Zinsaufwand ausgewirkt, so der Konzern.
Höhere Transportvolumina und entsprechende Umsatzzuwächse sowohl im Retail-Netzwerk als auch im Automobil-Bereich von General Cargo haben im Geschäftsfeld Solutions zu einer Umsatzsteigerung von 4,0 Prozent auf 717,0 Mio. Euro geführt. Wesentlich belastend wirkten sich den Angaben zufolge die im Jahresverlauf durchgehend hohen Transportkosten aus. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich entsprechend auf 3,5 Mio. Euro (2010: 8,1 Mio. Euro).
.Das Geschäftsfeld Air + Ocean erzielte einen Umsatz von 618,4 Mio. Euro und blieb unter dem Vorjahreswert (2010: 666,7 Mio. Euro). Das Marktumfeld habe sich in der zweiten Jahreshälfte zunehmend herausfordernder entwickelt. Beim operativen Ergebnis verbuchte das Segment jedoch, insbesondere dank des spürbaren Wachstums der asiatischen Geschäftseinheiten, beim operativen Ergebnis einen Anstieg auf 24,9 Mio. Euro, nach 22,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2012 rechnet der Logwin-Konzern mit einem moderaten Wachstum der Geschäftsvolumina und damit einhergehend auch der Umsätze. Insgesamt wird eine Steigerung des in 2011 erzielten operativen Ergebnisses angestrebt. Diese soll insbesondere durch eine Verbesserung der Ergebnissituation des Geschäftsfelds Solutions erreicht werden. Das Konzernergebnis solle hiervon ebenso profitieren wie von einem in 2012 nochmals geringeren Zinsaufwand, hieß es.
Kurse kann man manipulieren. Logwin wird zurechtgelegt.
des ist brutaal...brutaaal sog i
30.04.24 · wO Newsflash · Logwin |
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30.04.24 · EQS Group AG · Logwin |
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