Logwin - zukünftig mit logarithmischen Kursgewinnen... (Seite 258)
eröffnet am 25.07.05 18:56:52 von
neuester Beitrag 19.04.24 12:40:18 von
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Vorstellen kann ich es mir auch nicht...
bis jetzt wieder ganze 2204 Stück gehandelt....
alter Schwede
bis jetzt wieder ganze 2204 Stück gehandelt....
alter Schwede
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.196.094 von freddykrger am 11.10.11 11:36:42
Warum solte er delisten?
Logwin ist eine Aktie nach LUX Recht. Insofern muss die Analyse Richtung squeeze out bzw Delisting nach LUX Recht gehen. So einfach nicht meine Herren Spediteure.
Warum solte er delisten?
Logwin ist eine Aktie nach LUX Recht. Insofern muss die Analyse Richtung squeeze out bzw Delisting nach LUX Recht gehen. So einfach nicht meine Herren Spediteure.
Mit Delisting ist ein Vorgang in der Börsenwelt gemeint, bei dem Aktiengesellschaften (AG) bei einer Börse den Rückzug aus dem börsenmäßigen Handel anpeilen, d.h. sie wollen ihre Aktien vom Markt nehmen. Ein solches Verfahren kann allerdings auch auf Anweisung seitens der Börse geschehen.
Sollte eine AG sich zum Delisting entscheiden, so ist ihr Vorhaben dauerhaft, d.h. die im Umlauf befindlichen Aktien werden endgültig vom Markt genommen.
Die Rechtsgrundlage für das Delisting bildet sowohl das Börsengesetz (BörsG) als auch die einzelnen Börsenordnungen einer jeden Wertpapierbörse. Grundsätzlich ist aber festgelegt, dass die Börsengeschäftsführung nur zu den folgenden Gründen die Zulassung zum regulierten Markt widerrufen darf:
- kein ordnungsgemäßer und dauerhafter Börsenhandel mehr möglich
- Geschäftsführung hat Notierung am Markt eingestellt
- Emittent erfüllt nicht die Zulassungsvorschriften (vorher Fristsetzung)
In der Regel kann man bis zum eigentlichen Delisting drei Phasen beobachten:
1. Stimmmehrheit
Die Großaktionäre versuchen, die Stimmmehrheit zu erlangen, ohne dabei die 30 % - Schwelle zu überschreiten, um ein Pflichtangebot zum umgehen.
2. Angebot
Die Gesellschaft selbst und teilweise auch die Großaktionäre sind verpflichtet, den freien Anteilseignern ein Angebot zu unterbreiten, da sie durch das Delisting ihre Aktienwerte nicht mehr frei veräußern könne. Ihnen wird dadurch also die Chance eingeräumt, noch vor dem eigentlichen Widerruf der AG aus der Aktie auszusteigen.
3. Anwendung einer Delistingmethode
Hierbei kann man zwei Varianten differenzieren:
a) reguläres Delisting
-> Antrag des Emittenten bei der Börse auf Rücknahme der Zulassung der Aktien von der Börse
b) kalte Delistings
- > Anwendung verschiedener Techniken, um das Delisting zu realisieren
Beispiele:
- Unternehmensverschmelzung auf ein nicht gelistetes Unternehmen
- Wechsel der Rechtsform
- Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf ein drittes Unternehmen
- Ausschüttung von Sachdividenden
- Squeeze-Out (Ausschluss der oberen 5 % der Aktionäre durch Barabfindung)
Sollte der Antrag auf Widerruf vom Emittenten selbst kommen, so hat er den Anlegerschutz zu bewahren und muss den Widerruf unverzüglich im Internet bekannt geben, wobei hier keine Begründung notwendig ist. Bis zum Wirksamwerden des Widerrufs dürfen dabei maximal 2 Jahre vergehen.
Wird das Delisting auf allen Börsen vorgenommen, an denen die Papiere der AG notieren, so spricht man von einem vollständigen Delisting.
Gründe für ein Delisting können unter Anderem sein:
- Unterbewertung der Aktien
- erhebliche Kosten
- Steigerung der unternehmenskontrolle
- Umstrukturierung
- Abschlagen kleiner und schwieriger Aktionäre
Sollte eine AG sich zum Delisting entscheiden, so ist ihr Vorhaben dauerhaft, d.h. die im Umlauf befindlichen Aktien werden endgültig vom Markt genommen.
Die Rechtsgrundlage für das Delisting bildet sowohl das Börsengesetz (BörsG) als auch die einzelnen Börsenordnungen einer jeden Wertpapierbörse. Grundsätzlich ist aber festgelegt, dass die Börsengeschäftsführung nur zu den folgenden Gründen die Zulassung zum regulierten Markt widerrufen darf:
- kein ordnungsgemäßer und dauerhafter Börsenhandel mehr möglich
- Geschäftsführung hat Notierung am Markt eingestellt
- Emittent erfüllt nicht die Zulassungsvorschriften (vorher Fristsetzung)
In der Regel kann man bis zum eigentlichen Delisting drei Phasen beobachten:
1. Stimmmehrheit
Die Großaktionäre versuchen, die Stimmmehrheit zu erlangen, ohne dabei die 30 % - Schwelle zu überschreiten, um ein Pflichtangebot zum umgehen.
2. Angebot
Die Gesellschaft selbst und teilweise auch die Großaktionäre sind verpflichtet, den freien Anteilseignern ein Angebot zu unterbreiten, da sie durch das Delisting ihre Aktienwerte nicht mehr frei veräußern könne. Ihnen wird dadurch also die Chance eingeräumt, noch vor dem eigentlichen Widerruf der AG aus der Aktie auszusteigen.
3. Anwendung einer Delistingmethode
Hierbei kann man zwei Varianten differenzieren:
a) reguläres Delisting
-> Antrag des Emittenten bei der Börse auf Rücknahme der Zulassung der Aktien von der Börse
b) kalte Delistings
- > Anwendung verschiedener Techniken, um das Delisting zu realisieren
Beispiele:
- Unternehmensverschmelzung auf ein nicht gelistetes Unternehmen
- Wechsel der Rechtsform
- Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf ein drittes Unternehmen
- Ausschüttung von Sachdividenden
- Squeeze-Out (Ausschluss der oberen 5 % der Aktionäre durch Barabfindung)
Sollte der Antrag auf Widerruf vom Emittenten selbst kommen, so hat er den Anlegerschutz zu bewahren und muss den Widerruf unverzüglich im Internet bekannt geben, wobei hier keine Begründung notwendig ist. Bis zum Wirksamwerden des Widerrufs dürfen dabei maximal 2 Jahre vergehen.
Wird das Delisting auf allen Börsen vorgenommen, an denen die Papiere der AG notieren, so spricht man von einem vollständigen Delisting.
Gründe für ein Delisting können unter Anderem sein:
- Unterbewertung der Aktien
- erhebliche Kosten
- Steigerung der unternehmenskontrolle
- Umstrukturierung
- Abschlagen kleiner und schwieriger Aktionäre
Ein Delisting wäre natürlich tödlich für uns..
denn
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte.
Und ein 3 Monatsdurchschnitt sieht bei Logwin ja nicht so gut aus...
denn
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte.
Und ein 3 Monatsdurchschnitt sieht bei Logwin ja nicht so gut aus...
Weiss jemand zufällig, ob Quandt mit einer Aktienmehrheit Logwin delisten kann?
Wer hat Info´s dazu, ob sowas bei Logwin möglich ist?
Wer hat Info´s dazu, ob sowas bei Logwin möglich ist?
ach Silber wäre auch schon gut....hauptsache hier tut sich überhaupt mal was
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.195.020 von freddykrger am 11.10.11 07:22:48 naja und wenn aus silber gold wird
dann bin ich richtig happy
für sq wird weihnachten wohl ausfallen
wie steht er denn nun da vor der familie
alles schaut nur auf susanne
ob die ihm ein feindliches übernahmeangebot
im weihnachtsgruß beipackt
wäre für uns nur gut(silber)
die weiß wie es geht(dann gold)
dann bin ich richtig happy
für sq wird weihnachten wohl ausfallen
wie steht er denn nun da vor der familie
alles schaut nur auf susanne
ob die ihm ein feindliches übernahmeangebot
im weihnachtsgruß beipackt
wäre für uns nur gut(silber)
die weiß wie es geht(dann gold)
aber auch aus Blei wird Silber gewonnen...von daher wird unser Baby noch glänzen :-))
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.192.544 von Charly_2 am 10.10.11 15:59:16
Hi Charly,
vielleicht ist es dir entgangen: die Aktie vollfuehrte vor einigen Tagen einen Kosakentanz. was very amused
Hi Charly,
vielleicht ist es dir entgangen: die Aktie vollfuehrte vor einigen Tagen einen Kosakentanz. was very amused
...die Susanne lässt wohl eher investieren
Logwin liegt wie Blei im Markt
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