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    ___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ - Älteste Beiträge zuerst (Seite 4170)

    eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
    neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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      Avatar
      schrieb am 31.03.15 11:49:48
      Beitrag Nr. 41.691 ()
      Wenn die KE 25-26 Mio. € in die Kasse spült, dann springt auch der Kurs,
      denn dann könnte Mologen über zwei Jahre lang in Ruhe forschen und die Marktreife v. MGN1703 erzielen.
      MGN1703 wird in 2016/2017 die Ergebnisse aus der Lungenkrebsstudie zeigen.
      Und dann wird sich zeigen, ob die 24 Mio. Aktien 15-20€ wert sind.
      Pro Anwendungsgebiet!
      Lunge
      Darm
      Brust
      Haut
      ....
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 11:57:07
      Beitrag Nr. 41.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.463.072 von SuperFlash am 31.03.15 11:33:52Hallo SuperFlash,

      es stimmt was Du zu den vorhergehenden KEs schreibst.

      Man kann das mit Blindem Vertrauen gleichsetzen.

      Der Unterschied:

      - ein Aufsichtsratsvorsitzender OK und ein anhängiges Gerichtsverfahren.
      - Die Mologen AG ist auf der Ziellinie, somit wird das Chance-Risikoverhältnis unerträglich
      groß und das kostet bei einigen Longies Nerven.
      - über die 5,00 € bin ich als Investierter, mit Gelegenheit zur Teilnahme erfreut aber auch enttäuscht, denn da war mehr für die AG drin, Gründe? ein Großer (BP oder Investor) hat vielleicht Druck gemacht und versprochen die übrigen Aktien zu schnappen oder die Gehaltsempfänger hatten Angst, dass sie nicht alle neuen Aktien platzieren werden.

      Mehr kann ich mir auch nicht zusammenreimen!?

      Für uns Kleine dahingehend komfortabel, dass wir im April noch genügend Zeit haben über unsere Teilnahme und in welcher Höhe nachzudenken.

      Wenn ein Großer außer TW einsteigen sollte und die Studien erfolgreich laufen...was ich unterstelle, dann sind Kurse um die 5 bald Vergangenheit.

      SERVUS:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 12:57:49
      Beitrag Nr. 41.693 ()
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 14:19:21
      Beitrag Nr. 41.694 ()
      Ich bin etwas verwundert.

      Vor ein paar Tagen noch wurde das Thema Aufsichtsrat und daß nur eins der Mitglieder ordentlich bestellt worden ist, noch nach allen Seiten hin beleuchtet und und die eventuellen Folgen für die seit der letzten HV getroffenen AR-Beschlüsse ausgiebig diskutiert - und nun?

      Nun trifft das Unternehmen eine Entscheidung über eine KE, für die die Zustimmung des AR vorliegen soll - aber welcher AR?

      Also ist doch diese Entscheidung im (wohl wahrscheinlichen) Fall eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses/Urteils ebenso anfechtbar wie alle seit letzter HV getroffenen AR-Beschlüsse.

      Oder irre ich hier? Oder hat der Richter schon zu Gunsten OK etc. entschieden und nicht im Sinne bisher angenommenen Meinung des entscheidenden Richters?

      Was sagen die meinungsstarken Bordmitglieder dazu?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 14:57:18
      Beitrag Nr. 41.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.464.842 von Pillefix am 31.03.15 14:19:21
      Zitat von Pillefix: Ich bin etwas verwundert.

      Vor ein paar Tagen noch wurde das Thema Aufsichtsrat und daß nur eins der Mitglieder ordentlich bestellt worden ist, noch nach allen Seiten hin beleuchtet und und die eventuellen Folgen für die seit der letzten HV getroffenen AR-Beschlüsse ausgiebig diskutiert - und nun?

      Nun trifft das Unternehmen eine Entscheidung über eine KE, für die die Zustimmung des AR vorliegen soll - aber welcher AR?

      Also ist doch diese Entscheidung im (wohl wahrscheinlichen) Fall eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses/Urteils ebenso anfechtbar wie alle seit letzter HV getroffenen AR-Beschlüsse.

      Oder irre ich hier? Oder hat der Richter schon zu Gunsten OK etc. entschieden und nicht im Sinne bisher angenommenen Meinung des entscheidenden Richters?

      Was sagen die meinungsstarken Bordmitglieder dazu?


      Das ist ein Fall für zwei (Manni/Laseneca).

      Nach meinem laienhaften Verständnis dürfte es gar keine Kapitalerhöhung geben, da der Aufsichtsrat nicht rechtmäßig besetzt ist und demzufolge sowas auch nicht beschließen kann.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Avatar
      schrieb am 31.03.15 15:16:00
      Beitrag Nr. 41.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.465.253 von gimbl am 31.03.15 14:57:18Das ist eine juristische Frage, die hier wohl niemand genau beantworten kann. Ich sehe mich jedenfalls da nicht als kompetent genug, eine fundierte Analyse abzugeben.

      Nur meine Meinung dazu:

      Im Falle der Aufsichtsrätin ist die Lage meiner Meinung nach nicht ganz eindeutig. Auf jeden Fall ist sie gerichtlich bestellt, und solange sie nicht per Gerichtsbeschluss abbestellt wurde oder von einer HV abgewählt wurde, ist sie meiner Meinung nach ordentliches AR Mitglied. Die Infos, die ich zur Dauer eines gerichtlich bestellten AR gefunden habe, waren nicht ganz eindeutig und geben ihr einen gewissen Spielraum.

      Und OK ist ebenfalls solange Aufsichtsratmitglied, bis ein Gericht oder die HV (oder er selber) etwas anderes beschließt. Das macht es meiner Meinung nach auch für den Vorstand momentan sehr schwer.

      Wir wissen ja auch nicht genau, was das Gericht beschließen wird. Was passiert, wenn OK kurz vor dem Urteil zurück tritt? Sind wirklich alle Entscheidungen des AR mit OK in jedem Falle hinfällig? Oder bedeutet es "nur", dass alle Entscheidungen anfechtbar wären?
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 15:21:09
      Beitrag Nr. 41.697 ()
      ich sehe das mal pragmatisch:

      Nach bisheriger Wahl ist OK Aufsichtsratsvorsitzender bei der Mologen AG.

      Selbst wenn in absehbarer Zeit höchst richterlich festgestellt wird, dass er auf kriminelle(?) Art und Weise auf diesen Posten gelangt ist und die AG entsprechende Konsequenzen ziehen muss,
      ggf. eine neue Hauptversammlung (im Mai...beispielsweise...muss ja nicht wieder im August sein),
      dann ist für mein Rechtsverständnis bis zum richterlichen Urteil OK ordentlicher ASRV!

      Erst durch das Urteil müssen wahrscheinlich schnellst Konsequenzen gezogen werden, es sei denn OK tritt bis dahin freiwillig zurück. Es sei denn es gibt ein Berufungsverfahren...und das kostet Zeit, Geld und Nerven.

      Eine neue rasche HV wäre da die intelligenteste Lösung...die Bilanz 2014 steht und bei den Gehältern von CEO und CFO kann man auch erwarten, dass die eine schnelle HV auf die Beine bekommen sollten.:eek:

      Bis dahin gilt m.E. die Unschuldsvermutung!!! Somit ist die KE auch rechtlich vertretbar:look: Ob es uns gefällt oder nicht ...!

      SERVUS:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 15:36:24
      Beitrag Nr. 41.698 ()
      EGEM das würde ja bedeuten, dass wenn ich etwas illegale erlange, die späteren Folgen z.B. Kapitalerhöhung legal sind! Ob das der Richter der bereits hier seine Meinung kund getan hat auch so sieht würde ich sehr anzweifeln!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 15:40:12
      Beitrag Nr. 41.699 ()
      ich vermute man wird hier einen Aufhebungsvertrag machen und Geld von der Kapitalerhöhung für die Abfindung verwenden. Die Kasse ist voll, hier sollten dann 4 Mill. kein Problem sein!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 15:43:22
      Beitrag Nr. 41.700 ()
      Danke für Euren prompten Antworten.

      Vorsorglich habe ich bei Frau Nickolaus per e-mail nachgefragt, wie der Vorstand für den Fall des Falles die Liquidität des Unternehmens weiter sicherstellen will.

      Mal sehen, ob ich eine (zufrieden stellende) Antwort erhalte.
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