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    MeVis, top Marktposition, starkes Wachstum zu kleinem Preis - Älteste Beiträge zuerst (Seite 85)

    eröffnet am 23.11.09 18:05:05 von
    neuester Beitrag 18.03.24 15:00:02 von
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      schrieb am 10.08.15 22:02:25
      Beitrag Nr. 841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.091.606 von Hirse am 01.07.15 16:23:43MeVis Medical Solutions AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen VMS Deutschland Holdings GmbH und MeVis Medical Solutions AG

      MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      10.08.2015 21:46

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Bremen, 10. August 2015 - Die VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendes Unternehmen und die MeVis Medical Solutions AG als abhängiges Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

      Für die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG ist in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 19,77 je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG und eine jährliche feste Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,13 (netto EUR 0,95) je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Patronatserklärung der Varian Medical Systems, Inc., die mittelbar 100 Prozent der Anteile an der VMS Deutschland Holdings GmbH hält, zusätzlich gesichert.

      Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf einem Bewertungsgutachten der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG). Nach den Ergebnissen der Bewertung durch KMPG beträgt der Unternehmenswert der MeVis Medical Solutions AG rund EUR 35,971 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 19,77 je Stückaktie. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der MeVis-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 29. April 2015 erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Unternehmensvertrag abzuschließen, beträgt EUR 18,42 je Stückaktie.

      Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für den 29. September 2015 geplant ist, sowie der Eintragung in das Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG. Die Gesellschafterversammlung der VMS Deutschland Holdings GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bereits zugestimmt.

      10.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen Deutschland Telefon: +49 421 224 95 0 Fax: +49 421 224 95 999 E-Mail: ir@mevis.de Internet: http://www.mevis.de ISIN: DE000A0LBFE4 WKN: A0LBFE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ISIN DE000A0LBFE4
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 22:11:18
      Beitrag Nr. 842 ()
      Bei der Abfindung habe ich mit etwa 20€ gerechnet. Die Dividende ist relativ zu anderen BuGs attraktiv. Nach unten sollte die Aktie abgesichert sein. Nach oben kann hier vieles passieren, wenn man es schafft, den neuen Geschäftsbereich neu aufzubauen. Unter dem Strich ist Mevis für mich eine BuG-Aktie, die ein Muss für BuG-Fans ist.
      Avatar
      schrieb am 14.08.15 09:57:42
      Beitrag Nr. 843 ()
      Avatar
      schrieb am 07.09.15 18:15:05
      Beitrag Nr. 844 ()
      MeVis Medical Solutions AG: Erhöhung der Prognose für das laufende
      Geschäftsjahr

      MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung

      07.09.2015 18:04

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Bremen, 7. September 2015 - Die MeVis Medical Solutions AG [ISIN:
      DE000A0LBFE4], ein führendes Softwareunternehmen der bildbasierten Medizin,
      erhöht aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung des Segments Digitale
      Mammographie die Prognose für das laufende Geschäftsjahr:

      - Für 2015 wird jetzt mit einem Umsatzwachstum auf EUR 14,5 Mio. bis EUR
      15,0 Mio. gerechnet (vorherige Prognose: Wachstum auf EUR 14,0 Mio. bis
      EUR 14,5 Mio.).

      - Für das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) werden jetzt EUR 3,5
      Mio. bis EUR 4,0 Mio. erwartet und damit eine stabile Entwicklung
      gegenüber dem Vorjahreswert (vorherige Prognose: leichter Rückgang auf
      EUR 3,0 Mio. bis EUR 3,5 Mio.).

      - Für das Jahresende 2015 wird nach wie vor ein Anstieg der Liquidität
      auf EUR 23,0 Mio. bis EUR 24,0 Mio. prognostiziert.


      07.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG
      Caroline-Herschel-Str. 1
      28359 Bremen
      Deutschland
      Telefon: +49 421 224 95 0
      Fax: +49 421 224 95 999
      E-Mail: ir@mevis.de
      Internet: http://www.mevis.de
      ISIN: DE000A0LBFE4
      WKN: A0LBFE
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.09.15 20:47:08
      Beitrag Nr. 845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.574.374 von Hirse am 07.09.15 18:15:05So ein Zufall.
      Kaum ist der BUG abgeschlossen, werden die Prognosen erhöht.
      Zufälle gibts. :look:
      5 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 07.09.15 22:36:41
      Beitrag Nr. 846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.575.403 von valueanleger am 07.09.15 20:47:08Vor 6 Tagen wusste Dr. Hanneman bei seiner Präsentation auch nichts von besseren Zahlen...allerdings ging das Gutachten bereits von einem EBIT von 3,7xx Mio aus, so dass die heutige ad hoc nur nachholt, was das Management offensichtlich bereits vor einigen Wochen wusste.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 11:17:05
      Beitrag Nr. 847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.575.820 von Hirse am 07.09.15 22:36:41Ja, die Zahlen sind ja nicht in den letzten Tagen überraschend "eingetrudelt", sondern waren mit ziemlicher Sicherheit schon bekannt!

      Micg interessiert, welche Zahlen genau für die Berechnungen der Werte des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eingeflossen sind!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 11:37:46
      Beitrag Nr. 848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.578.256 von MONOTONI am 08.09.15 11:17:05Auf der Homepage steht der Prüfungsbericht von Ebner Stolz, da bekommst du die Infos.

      Auf pdf-Seite 38 ist die Planung für 2019.
      Für 2015 war die Erwartung eines Umsatzes von 14,56 Mio angesetzt worden, das EBIT soll 3,762 Mio betragen.

      2016 EBIT 2844, dann -36 (2017), 779 (2018), 869 (2019).

      Für ein Spruchverfahren gibt es sicherlich mehrere Angriffspunkte, einer davon ist der Ansatzpunkt für 2017:
      Für die Bewertung des Beherrschungsvertrages wird das EBITDA 2017 genommen, da die Zusammenarbeit mit Hologic dann Geschichte ist. Die Werte für 2015/16 wären logischerweise signifikant höher gewesen. Ob das Unternehmen dann aber so schlecht liefert oder ob bis dahin Ersatzgeschäft aufgebaut ist - wait and see.

      Dr. Hannemann nannte in seiner Präsentation in der Vorwoche den Aufbau eines Industriegeschäfts eine realistische Option. Die entwickelte Lungensoftware läuft aber bisher nicht gut im Markt und es kommen auch neue Wettbewerber hinzu. Hier war er für die nächsten Monate sehr gespannt, ob mit Zeitverzögerung der Durchbruch gelingt.

      Kurzum: Das schlechte ist bekannt, das gute (bei der operatven Entwicklung) kann noch kommen. ;)

      Liebe Grüße
      Hirse
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 12:50:25
      Beitrag Nr. 849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.578.409 von Hirse am 08.09.15 11:37:46Auf der Homepage steht der Prüfungsbericht von Ebner Stolz, da bekommst du die Infos.

      Angemessenheitsprüfer ist Herr Dr. Popp von Ebner Stolz, wie auch schon beim Squeeze-out der Renerco AG.

      In der Hauptversammlung der Renerco AG stellte sich heraus, dass im Gutachten ein wesentlicher Bewertungsfehler enthalten war, den Herr Dr. Popp nicht entdeckt hatte. Noch während der Hauptversammlung der Renerco AG ist dann noch als Folge dieses Bewertungsfehlers die zu beschließende Abfindung erhöht worden.

      Dieser Sachverhalt war wahrscheinlich dem Bremer Richter vor der Bestellung des Angemessenheitsprüfers nicht bekannt.

      Wünschenswert wäre ein Sonderprüfungsantrag zur Andienung der eigenen Aktien, welche beim Übernahmeangebot zu einem Preis wesentlich unterhalb des Börsenkurses angedient worden sind. Sofern dieser Erwerb durch den Großaktionär nicht rechtmäßig ist, fehlt eventuell die für den Beherrschungsvertrag erforderliche Stimmenanzahl.
      Avatar
      schrieb am 30.09.15 16:27:59
      Beitrag Nr. 850 ()
      Bremen, 30. September 2015 -
      Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen zugestimmt.

      Der Beschlussvorschlag wurde mit einer Mehrheit von 98,40 % der in der Versammlung anwesenden bzw. vertretenen Aktionäre angenommen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung ins Handelsregister.

      Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender der MeVis Medical Solutions AG, betont: "Die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft der MeVis. Er ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen MeVis und der Varian-Gruppe sowie die Umsetzung einheitlicher Organisationsstrukturen und Strategien in einem rechtssicheren Rahmen."

      Dr. Robert Hannemann, Finanzvorstand, ergänzt: "Für die außenstehenden Aktionäre schafft der Vertrag ebenfalls besondere Schutzmechanismen wie einen Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto 1,13 Euro / netto 0,95 Euro je Aktie oder die Möglichkeit, MeVis-Aktien gegen eine Abfindung von 19,77 Euro an die VMS zu übertragen."
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