Energiekontor - Perspektiven? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 1181)
eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
neuester Beitrag 02.05.24 06:13:00 von
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30.04.24 · EQS Group AG |
26.04.24 · EQS Group AG |
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Werte aus der Branche Erneuerbare Energien
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Dong geht bis 2023 ganz raus aus der Kohle. Und will auch sein Gas- und Ölgeschäft verkaufen. Die legen ihre alten Kohlemeiler allerdings nicht still, sondern stellen sie auf Biomasse oder Pellet-Verfeurerung um. Eine konsequente Decarbonisierung sieht anders aus. Aber immerhin.
http://www.telegraph.co.uk/business/2017/02/02/dong-energy-p…
http://www.telegraph.co.uk/business/2017/02/02/dong-energy-p…
Repowering auf der Halde Nierchen ist abgeblasen
Aus der Aachener Zeitung (Onlineversion)
ESCHWEILER. Kein Repowering auf der Halde Nierchen: Die Mehrheit im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss entschied sich wie erwartet am Donnerstagabend, das Verfahren zu beenden. Als Grund nannten die Kommunalpolitiker die massiven Proteste der Bürger.
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Halde Nierchen: Windpark-Pläne vor endgültigem Aus
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Windparkpläne entfachen Proteststürme
Repowering: Bürgerzorn entlädt sich
Lediglich der Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen, Dietmar Widell, sprach sich dafür aus, die bestehenden Windräder auf Eschweiler Stadtgebiet durch zwei deutlich höhere Anlagen zu ersetzen. Die Gemeinde Langerwehe hat das Verfahren bereits im vergangenen Dezember beendet. Es bleibt also bei den neun 87 Meter hohen Windrädern.
Die zahlreichen Bürger im Ratssaal spendeten nach jeder Wortmeldung gegen das Repowering Beifall. Dabei war die Entscheidung keine Überraschung mehr. Erich Spies von der UWG meinte gleich mit dem Beginn der Debatte: „Dieses Verfahren ist ein Paradebeispiel für eine ungeschickte Vorgehensweise eines Investors. Jetzt ist das Repowering politisch nicht mehr durchsetzbar.“ Sowohl Nadine Leonardt (SPD) als auch Wilfried Berndt (CDU) und Christian Braune (FDP) betonten, dass der Bürgerwille entscheide.
Gegen das Repowering gingen laut Stadtverwaltung bis Ende Juli des vergangenen Jahres im Eschweiler Rathaus 216 Schreiben ein. In einem Fall war der Brief mit 22 Unterschriften versehen. Darüber hinaus wurde eine Unterschriftenliste mit 308 Signaturen eingereicht. „Insgesamt richten sich damit rund 550 Bürger aus Eschweiler und Langerwehe gegen die beabsichtigte Planung, viele sprechen nicht nur für sich, sondern auch für ihre Familie“, hieß es in der Verwaltungsvorlage.
Der Grüne-Ratsherr Dietmar Widell verwies auf die Landesvorgaben. Diese sehen vor, Repowering den Vorrang vor neu zu entwickelnden Flächen zu geben. „Es bestehen in Eschweiler sowieso wenige Windenergiekonzentrationsflächen“, sagte er. Die neuen Varianten der Energiekontor AG für den Windpark Halde Nierchen bezeichnete er als „verbesserte Vorschläge“.
Albert Borchardt von den Linken sprang ihm teilweise zur Seite. Er räumte ein, sogar drei 175 Meter hohe Windräder dort zu favorisieren, weil dann alle Altanlagen abgebaut würden. Allerdings stimmte Borchardt letztlich auch für das Ende des Repowerings, weil der Investor klargemacht habe, dass es ihm „lediglich um wirtschaftliche Interessen“ gehe.
Nach dem Aus des Repowerings auf Langerweher Gemeindegebiet waren lediglich noch zwei Varianten auf Eschweiler Stadtgebiet möglich. So wurde nicht mehr über vier, sondern über drei oder zwei 175 Meter hohe Windräder gesprochen. Hätten sich die Eschweiler Kommunalpolitiker für die Variante mit drei Energieanlagen entschieden, dann wären sämtliche Altanlagen abgebaut worden, auch die in Langerwehe.
Für Diskussionen sorgte Ende vergangenen Jahres die Behauptung der Grünen, dass die Eschweiler Stadtverwaltung den Ratsmitgliedern neue Pläne der Energiekontor AG vorenthalten würde. Das Unternehmen hatte der Partei mitgeteilt, dass es Alternativen gebe. Diese Vorwürfe wurden von der Stadtverwaltung heftig zurückgewiesen. Auch in der Ausschusssitzung nahm der Technische Beigeordnete Hermann Gödde noch mal dazu Stellung: „Die Firma hat sich für die aufgekommenen Irritationen entschuldigt.
Nach den negativen News auch was positives:
Aus Cuxhavener Nachrichten, ebenfalls Onlineausgabe
Windpark Odisheim: Bagger sollen ab Juni rollen
Samstag, 11.02.2017 - 17:05 Uhr
Landvermesser Gerd Cordes schlägt entlang der Trasse kleine Pfähle in den Boden. Die genauen Standpunkte ermittelt er anhand seines GPS-Gerätes. Foto: Monsees
KREIS CUXHAVEN/ODISHEIM. Vorarbeiten für den Windpark Odisheim beginnen mit der Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen. Von Carmen Monsees
Zum Jahresende 2016 genehmigte der Landkreis Cuxhaven den Bau des Windparks Odisheim nach mehr als fünfjährigem Prozedere. Die Investoren starten jetzt mit der Vermessung der Wegetrasse zum geplanten Windpark. Der Baubeginn ist im Juni des Jahres geplant.
Die Ausarbeitung der Wegeführung von der Abzweigung der Gedenkstätte „St. Joost“ in Stinstedt, etwa 1400 Meter in Richtung Odisheim, mitten durch die Natur ist nahezu abgeschlossen. Der Zeitplan für den Bau der drei Windmühlen am Hadler Kanal ist aufgestellt.
Von dem – einst als Gemeinschaftsprojekt zwischen der Samtgemeinde Land Hadeln und der Samtgemeinde Börde Lamstedt – geplanten Doppel-Windpark-Projekt werden zumindest die Windmühlen auf Odisheimer Seite jetzt Realität. „Als nächster Schritt steht der Bau der Wegetrasse an“, erläutert Markus Straeten von der Projektgesellschaft „Energiekontor“. Der Koordinator zeigt sich zufrieden mit dem Voranschreiten der planerischen Arbeiten.
Artenschutz
„Doch bevor der erste Bagger anrollen kann, mussten die letzten Details mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.“ Im Zuge zweier Ortstermine sei beschlossen worden, die Wegeführung noch einmal geringfügig zu ändern, um Gehölze zu schützen.
Die Kreisbehörde habe dabei ebenfalls ihr Augenmerk auf das wertvolle Seggenried-Gewächs gerichtet, das zu den gefährdeten Biotop-Arten zähle, wie Markus Straeten erklärte. „Die geforderten vegetationstechnischen Arbeiten zu den Artenschutzmaßnahmen planen wir, noch im Februar zu erfüllen.“ Die Absprachen zwischen dem Betreiber und der Unteren Naturschutzbehörde müsse das Amt für Bauaufsicht und Regionalplanung des Landkreis Cuxhaven noch absegnen. Dann stehe dem Beginn des eigentlichen Wegebaus im April nichts mehr im Weg, so Straeten.
LG Fundamental_a
Aus der Aachener Zeitung (Onlineversion)
ESCHWEILER. Kein Repowering auf der Halde Nierchen: Die Mehrheit im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss entschied sich wie erwartet am Donnerstagabend, das Verfahren zu beenden. Als Grund nannten die Kommunalpolitiker die massiven Proteste der Bürger.
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Lediglich der Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen, Dietmar Widell, sprach sich dafür aus, die bestehenden Windräder auf Eschweiler Stadtgebiet durch zwei deutlich höhere Anlagen zu ersetzen. Die Gemeinde Langerwehe hat das Verfahren bereits im vergangenen Dezember beendet. Es bleibt also bei den neun 87 Meter hohen Windrädern.
Die zahlreichen Bürger im Ratssaal spendeten nach jeder Wortmeldung gegen das Repowering Beifall. Dabei war die Entscheidung keine Überraschung mehr. Erich Spies von der UWG meinte gleich mit dem Beginn der Debatte: „Dieses Verfahren ist ein Paradebeispiel für eine ungeschickte Vorgehensweise eines Investors. Jetzt ist das Repowering politisch nicht mehr durchsetzbar.“ Sowohl Nadine Leonardt (SPD) als auch Wilfried Berndt (CDU) und Christian Braune (FDP) betonten, dass der Bürgerwille entscheide.
Gegen das Repowering gingen laut Stadtverwaltung bis Ende Juli des vergangenen Jahres im Eschweiler Rathaus 216 Schreiben ein. In einem Fall war der Brief mit 22 Unterschriften versehen. Darüber hinaus wurde eine Unterschriftenliste mit 308 Signaturen eingereicht. „Insgesamt richten sich damit rund 550 Bürger aus Eschweiler und Langerwehe gegen die beabsichtigte Planung, viele sprechen nicht nur für sich, sondern auch für ihre Familie“, hieß es in der Verwaltungsvorlage.
Der Grüne-Ratsherr Dietmar Widell verwies auf die Landesvorgaben. Diese sehen vor, Repowering den Vorrang vor neu zu entwickelnden Flächen zu geben. „Es bestehen in Eschweiler sowieso wenige Windenergiekonzentrationsflächen“, sagte er. Die neuen Varianten der Energiekontor AG für den Windpark Halde Nierchen bezeichnete er als „verbesserte Vorschläge“.
Albert Borchardt von den Linken sprang ihm teilweise zur Seite. Er räumte ein, sogar drei 175 Meter hohe Windräder dort zu favorisieren, weil dann alle Altanlagen abgebaut würden. Allerdings stimmte Borchardt letztlich auch für das Ende des Repowerings, weil der Investor klargemacht habe, dass es ihm „lediglich um wirtschaftliche Interessen“ gehe.
Nach dem Aus des Repowerings auf Langerweher Gemeindegebiet waren lediglich noch zwei Varianten auf Eschweiler Stadtgebiet möglich. So wurde nicht mehr über vier, sondern über drei oder zwei 175 Meter hohe Windräder gesprochen. Hätten sich die Eschweiler Kommunalpolitiker für die Variante mit drei Energieanlagen entschieden, dann wären sämtliche Altanlagen abgebaut worden, auch die in Langerwehe.
Für Diskussionen sorgte Ende vergangenen Jahres die Behauptung der Grünen, dass die Eschweiler Stadtverwaltung den Ratsmitgliedern neue Pläne der Energiekontor AG vorenthalten würde. Das Unternehmen hatte der Partei mitgeteilt, dass es Alternativen gebe. Diese Vorwürfe wurden von der Stadtverwaltung heftig zurückgewiesen. Auch in der Ausschusssitzung nahm der Technische Beigeordnete Hermann Gödde noch mal dazu Stellung: „Die Firma hat sich für die aufgekommenen Irritationen entschuldigt.
Nach den negativen News auch was positives:
Aus Cuxhavener Nachrichten, ebenfalls Onlineausgabe
Windpark Odisheim: Bagger sollen ab Juni rollen
Samstag, 11.02.2017 - 17:05 Uhr
Landvermesser Gerd Cordes schlägt entlang der Trasse kleine Pfähle in den Boden. Die genauen Standpunkte ermittelt er anhand seines GPS-Gerätes. Foto: Monsees
KREIS CUXHAVEN/ODISHEIM. Vorarbeiten für den Windpark Odisheim beginnen mit der Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen. Von Carmen Monsees
Zum Jahresende 2016 genehmigte der Landkreis Cuxhaven den Bau des Windparks Odisheim nach mehr als fünfjährigem Prozedere. Die Investoren starten jetzt mit der Vermessung der Wegetrasse zum geplanten Windpark. Der Baubeginn ist im Juni des Jahres geplant.
Die Ausarbeitung der Wegeführung von der Abzweigung der Gedenkstätte „St. Joost“ in Stinstedt, etwa 1400 Meter in Richtung Odisheim, mitten durch die Natur ist nahezu abgeschlossen. Der Zeitplan für den Bau der drei Windmühlen am Hadler Kanal ist aufgestellt.
Von dem – einst als Gemeinschaftsprojekt zwischen der Samtgemeinde Land Hadeln und der Samtgemeinde Börde Lamstedt – geplanten Doppel-Windpark-Projekt werden zumindest die Windmühlen auf Odisheimer Seite jetzt Realität. „Als nächster Schritt steht der Bau der Wegetrasse an“, erläutert Markus Straeten von der Projektgesellschaft „Energiekontor“. Der Koordinator zeigt sich zufrieden mit dem Voranschreiten der planerischen Arbeiten.
Artenschutz
„Doch bevor der erste Bagger anrollen kann, mussten die letzten Details mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt werden.“ Im Zuge zweier Ortstermine sei beschlossen worden, die Wegeführung noch einmal geringfügig zu ändern, um Gehölze zu schützen.
Die Kreisbehörde habe dabei ebenfalls ihr Augenmerk auf das wertvolle Seggenried-Gewächs gerichtet, das zu den gefährdeten Biotop-Arten zähle, wie Markus Straeten erklärte. „Die geforderten vegetationstechnischen Arbeiten zu den Artenschutzmaßnahmen planen wir, noch im Februar zu erfüllen.“ Die Absprachen zwischen dem Betreiber und der Unteren Naturschutzbehörde müsse das Amt für Bauaufsicht und Regionalplanung des Landkreis Cuxhaven noch absegnen. Dann stehe dem Beginn des eigentlichen Wegebaus im April nichts mehr im Weg, so Straeten.
LG Fundamental_a
JP Morgan kauft Onshore-Wind in UK - hmm - ein Zeichen der Zeit ?
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Windpark in Schottland
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Aus dem heutigen Amtsblatt aus Brandenburg;
"Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
einer Windkraftanlage in 16306 Casekow
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 21. Februar 2017
Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in
28359 Bremen wurde die Genehmigung gemäß § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom 15.12.2016 erteilt, zusätzlich zu der
mit Bekanntmachung vom 27.01.2015 veröffentlichten Genehmigung
von vier Windkraftanlagen in 16306 Casekow, eine
weitere Anlage zur Nutzung von Windenergie (Windkraftanlage)
auf dem Grundstück in 16306 Casekow, Gemarkung
Luckow-Petershagen, Flur 1, Flurstück 188 (Landkreis Uckermark)
zu errichten und zu betreiben. (Az.: G04713)
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb
einer Windkraftanlage des Typs GE 2.5-120 mit einem Rotordurchmesser
von 120 m, einer Nabenhöhe über Grund von
139 m und einer Gesamthöhe über Grund von 199 m. Die
Nennleistung der WKA beträgt 2,5 MW. Zu der Windkraftanlage
gehören Zuwegung und Kranstellfläche.
Diese Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffenden
behördlichen Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei
handelt es sich insbesondere um:
- die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen
Bauordnung (BbgBO) mit der Zulassung
der beantragten Abweichung (Reduzierung der Abstandsflächentiefe
von 120,37 m auf 63,00 m) gemäß § 67 Absatz
1 BbgBO von der Vorschrift des § 6 BbgBO.
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den
im Genehmigungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom 15.12.2016 aufgeführten Nebenbestimmungen
erteilt.
In der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
wurden sämtliche im Verfahren vorgetragene Einwendungen
rechtlich überprüft und sind bei der Entscheidungsfindung
berücksichtigt worden.
Auslegung
Die Genehmigung in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom
15.12.2016 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt mit
einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der
Zeit vom 23.02.2017 bis einschließlich 08.03.2017 im Landesamt
für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser
Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder) - Telefonnummer:
0335 560-3182 - und in folgenden Behörden aus und
kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen
werden:
- Amt Gartz (Oder)
Kleine Klosterstraße 153, Zimmer 310, 16307 Gartz (Oder)
Telefonnummer: 033332 77-0
- Amt Löcknitz-Penkun
Stettiner Tor 2, 17328 Penkun
Telefonnummer: 039751 653-170
- Amt Löcknitz-Penkun
Chausseestraße 30, Zimmer 26, 17321 Löcknitz
Telefonnummer: 039754 50-138
Um telefonische Anmeldung wird nach Möglichkeit gebeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid vom
15.12.2016 auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen
erhoben haben, als zugestellt. Den Einwendern wurde der Widerspruchsbescheid
bereits zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid
und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Landesamt
für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach
60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Genehmigungsbescheid Nr. 20.047.00/13/1.6.2V/RO
des Landesamtes für Umwelt vom 08.12.2014 in Gestalt dieses
Widerspruchsbescheides vom 15.12.2016 kann Klage erhoben
werden.
Dabei muss Folgendes beachtet werden:
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer
Form oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
198 Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 7 vom 22. Februar 2017
Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die
elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie
ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts
Potsdam über die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de
bezeichneten Kommunikationswege einzureichen.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen
Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite
abrufbar.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar
2017 (BGBl. I S. 42)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren -
9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der
Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Service"
Klein aber fein
Das ist die fehlende 5. Anlage in Luckow-Petershagen.
LG Fundamental_a
"Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
einer Windkraftanlage in 16306 Casekow
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 21. Februar 2017
Der Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in
28359 Bremen wurde die Genehmigung gemäß § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom 15.12.2016 erteilt, zusätzlich zu der
mit Bekanntmachung vom 27.01.2015 veröffentlichten Genehmigung
von vier Windkraftanlagen in 16306 Casekow, eine
weitere Anlage zur Nutzung von Windenergie (Windkraftanlage)
auf dem Grundstück in 16306 Casekow, Gemarkung
Luckow-Petershagen, Flur 1, Flurstück 188 (Landkreis Uckermark)
zu errichten und zu betreiben. (Az.: G04713)
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb
einer Windkraftanlage des Typs GE 2.5-120 mit einem Rotordurchmesser
von 120 m, einer Nabenhöhe über Grund von
139 m und einer Gesamthöhe über Grund von 199 m. Die
Nennleistung der WKA beträgt 2,5 MW. Zu der Windkraftanlage
gehören Zuwegung und Kranstellfläche.
Diese Genehmigung schließt andere, die Anlagen betreffenden
behördlichen Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei
handelt es sich insbesondere um:
- die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen
Bauordnung (BbgBO) mit der Zulassung
der beantragten Abweichung (Reduzierung der Abstandsflächentiefe
von 120,37 m auf 63,00 m) gemäß § 67 Absatz
1 BbgBO von der Vorschrift des § 6 BbgBO.
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den
im Genehmigungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom 15.12.2016 aufgeführten Nebenbestimmungen
erteilt.
In der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
wurden sämtliche im Verfahren vorgetragene Einwendungen
rechtlich überprüft und sind bei der Entscheidungsfindung
berücksichtigt worden.
Auslegung
Die Genehmigung in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom
15.12.2016 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt mit
einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der
Zeit vom 23.02.2017 bis einschließlich 08.03.2017 im Landesamt
für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser
Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder) - Telefonnummer:
0335 560-3182 - und in folgenden Behörden aus und
kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen
werden:
- Amt Gartz (Oder)
Kleine Klosterstraße 153, Zimmer 310, 16307 Gartz (Oder)
Telefonnummer: 033332 77-0
- Amt Löcknitz-Penkun
Stettiner Tor 2, 17328 Penkun
Telefonnummer: 039751 653-170
- Amt Löcknitz-Penkun
Chausseestraße 30, Zimmer 26, 17321 Löcknitz
Telefonnummer: 039754 50-138
Um telefonische Anmeldung wird nach Möglichkeit gebeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid vom
15.12.2016 auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen
erhoben haben, als zugestellt. Den Einwendern wurde der Widerspruchsbescheid
bereits zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid
und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Landesamt
für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach
60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Genehmigungsbescheid Nr. 20.047.00/13/1.6.2V/RO
des Landesamtes für Umwelt vom 08.12.2014 in Gestalt dieses
Widerspruchsbescheides vom 15.12.2016 kann Klage erhoben
werden.
Dabei muss Folgendes beachtet werden:
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Widerspruchsbescheides beim Verwaltungsgericht Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer
Form oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
198 Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 7 vom 22. Februar 2017
Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die
elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie
ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts
Potsdam über die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de
bezeichneten Kommunikationswege einzureichen.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen
Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite
abrufbar.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Januar
2017 (BGBl. I S. 42)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren -
9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai
1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der
Verordnung vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Service"
Klein aber fein
Das ist die fehlende 5. Anlage in Luckow-Petershagen.
LG Fundamental_a
Laut Buschfunk sind in Sievern wohl Anlagen mit folgenden Details geplant:
3,2MW
110m Nabenhöhe
130m Rotordurchmesser
175m Höhe
Dann wird es wohl die GE, richtig?
3,2MW
110m Nabenhöhe
130m Rotordurchmesser
175m Höhe
Dann wird es wohl die GE, richtig?
Hallo @HenryHB
Weiss der Buschfunk auch ob die Genehmigung erteilt wurde?
Aus einer Pressemitteilung vom Landkreis-Cuxhaven vom 9.01.2017:
In 2016 nicht mehr abschließend bearbeitet werden konnten die Verfahren für die Windparks Holßel-Neuenwalde mit 3 WEA und jeweils 2,35 MW, Windpark Sievern mit 3 WEA und jeweils 3,2 MW bei gleichzeitigem Rückbau von zwei Anlagen sowie Nordleda mit 6 WEA zu jeweils 3,2 MW. In diesen Verfahren, die erst Ende August bzw. Mitte September 2016 eingereicht wurden, konnten zwar bereits Vorprüfungen erfolgen. Die Zeit reichte jedoch nicht aus, dieses Verfahren abschließend zu bearbeiten. Diese Verfahren werden in 2017 fortgeführt.
LG Fundamental_a
Weiss der Buschfunk auch ob die Genehmigung erteilt wurde?
Aus einer Pressemitteilung vom Landkreis-Cuxhaven vom 9.01.2017:
In 2016 nicht mehr abschließend bearbeitet werden konnten die Verfahren für die Windparks Holßel-Neuenwalde mit 3 WEA und jeweils 2,35 MW, Windpark Sievern mit 3 WEA und jeweils 3,2 MW bei gleichzeitigem Rückbau von zwei Anlagen sowie Nordleda mit 6 WEA zu jeweils 3,2 MW. In diesen Verfahren, die erst Ende August bzw. Mitte September 2016 eingereicht wurden, konnten zwar bereits Vorprüfungen erfolgen. Die Zeit reichte jedoch nicht aus, dieses Verfahren abschließend zu bearbeiten. Diese Verfahren werden in 2017 fortgeführt.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.410.008 von fundamental_a am 25.02.17 12:24:03Dazu weiss der Buschfunk nichts.
Warburg Research
Neuer Analyst mit Kursziel 19 EUR:http://www.energiekontor.de/Warburg_Research_veroeffentlicht…
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