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    Halbeinkünfteverfahren (schon wieder!) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.02 10:30:00 von
    neuester Beitrag 16.09.02 12:33:15 von
    Beiträge: 11
    ID: 633.200
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      schrieb am 15.09.02 10:30:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bisher glaubte ich, das Halebeinkünfteverfahren verstanden zu haben. Aber offensichtlich ist dem nicht so.
      Diese Woche erhielt ich eine Dividendengutschrift mit der mein Freibetrag (Restfreibetrag 20,67€ ) überschritten wurde.
      Die Abrechnung sieht folgendermaßen aus:

      Bruttobetrag:___________________________________ 476,00
      Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. Par 20 ETstG____ 476,00
      Zwischensumme zur Disposition des Freistellungsbetr__ 238,00
      berücksichtigter Freibetrag_______________________ -20,67

      _____________________________gesamt___vergütet___bescheinigt
      Kapitalertragsteuer_________ 95,20_____ 8,27__________ 86,93
      Soldiaritätszuschlag_________ 5,24_____ 0,46___________ 4,78

      Abrechnung Dividendengutschrift:
      Bruttobetrag____________________________________ 476,00
      20,00% Kapitalertragstuer auf_________ 476,00________ -95,20
      5,50% Solidaritätszuschlag auf________ 95,20_________ -5,24
      Ausmachender Betrag____________________________ 375,56
      20,00% verg. Kapitalertragsteuer auf___ 41,34__________ 8,27
      5,50% verg. Sold.-Zuschlag auf_________ 8,27__________ 0,46

      Gutschrift_____________________________________ 384,29

      Wenn ich diese Abrechnung richtig verstehe, bedeutet das, daß das Halbeinkünfteverfahren nur beim "Verbrauch" des Freistellungsbetrages wirksam ist, daß aber die Erträge, die über den Freibetrag hinaus gehen, voll versteuert werden.
      Ist die Abrechnung, die ich von meiner Bank erhalten habe falsch falsch, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 12:27:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meinem Infostand erfolgt die hälftige Berücksichtigung erst beim Finanzamt, nicht bereits in der Erträgnisaufstellung der Bank.
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 17:22:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat sich unser Finanzminister doch nett ausgedacht, oder? ;)
      Der Kleinanleger bekommt somit einen Anreiz, seine "Halbeinkünfte" auch hübsch ordentlich in der Steuererklärung anzugeben ... :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 19:54:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Infos.
      Dann hoffe ich mal auf die Steuererklärung / den Steuerbescheid im nächsten Jahr.
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 08:30:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachfrage:

      Für welches Unternehmen war die Dividendenzahlung?

      Gruss
      NmA

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      schrieb am 16.09.02 11:09:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Quotiks: Hast du berücksichtigt, dass bei inländischen Firmen das HEV FRÜHESTENS ab 1.1.2002 gilt und bei vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr die Ausschüttung ggf. noch nicht unter das HEV fallen könnte?
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 11:37:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      @NATALY:
      Das ist wohl eindeutig. Die Abrechnung der Bank ist überschrieben:
      "Gutschrift fälliger Wertpapier-Erträge - Halbeinkünfteverfahren"

      Außerdem sieht man aus der in #1 dargestellten Abrechnung, daß bei der Berücksichtigung des Freistellungsauftrages das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird.

      @NiemehrArm:
      Heidelberger Druck
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 12:11:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Geschäftsjahr geht bei Heidelberger Druck vom 1.4. bis 31.3.
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 12:23:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vorab eine Bemerkung: diese schwachbrüstige w:o-Technik vermiesst einem sämtliche Lust am Posten! Es kann doch nicht sein, dass dauernd das Antwortfenster abkackt und alles verloren ist!

      So weit so schlecht........
      _______________________________________

      Zum Thema:

      Heidelberger Druck hat den 31.3. als Geschäftsjahresende. Die per 11.9.2002 gezahlte Dividende i.H.v. E 1,40 bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2001/2002 und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren.

      Nun muß man aber wissen, dass der Quellensteuerabzug i.H.v. 20% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag (= zusammen 21,1%) bei Auszahlung der Dividende durch die Bank nichts mit der Besteuerung der Dividendenzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch den Anleger zu tun hat. Dieser Quellensteuerabzug wird auf den Bruttobetrag der Dividende vorgenommen.

      Es handelt sich hierbei um einen auf die tatsächliche Steuerlast anrechenbaren Vorwegabzug von Ertragssteuern. In der Steuererklärung selbst wird dann nurmehr die Hälfte der vereinnahmten Dividende dem persönlichen Steuersatz unterworfen. In der Praxis heisst dies, dass die vorweg abgezogene Steuer die tatsächlich resultierende Steuerbelastung bis zu einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42,2% abdeckt. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, gibts vom FA was zurück.

      Merke: Der Steuerabzug bei Dividendenzahlung ist eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer und keine Abgeltungssteuer!


      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 12:31:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier eine Passage aus einer Steuer-Info des Bank-Verlags Köln zum HEV:
      "Da inländische Dividenden und andere Beteiligungserträge künftig nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig sind, werden sie auch nur zur Hälfte auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Dem entspricht, dass Kreditinstitute diese Erträge auch nur hälftig mit dem geltend gemachten Freistellungsauftrag verrechnen, obwohl sie die Erträge in voller Höhe ohne Steuerabzug gutschreiben. Die Wirkung des Freistellungsauftrags verdoppelt sich also für Bezieher derartiger Erträge."
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 12:33:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Dividende ist bei Heidelberger Druck nach dem Ende des Geschäftsjahrs 2001/2002 (=nach dem 31.3.2002) ausgeschüttet worden und unterliegt daher dem HEV.


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