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    Türck vor Freispruch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.05 19:27:06 von
    neuester Beitrag 09.09.05 19:22:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.005.051
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      schrieb am 06.09.05 19:27:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      SPIEGEL ONLINE
      Staatsanwältin will Freispruch für Türck fordern

      Im Vergewaltigungsprozess gegen den TV-Moderator Andreas Türck werden heute vor dem Landgericht Frankfurt die Plädoyers gesprochen. Einem Zeitungsbericht zufolge gilt es als sicher, dass die Anklagevertretung sich für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen einsetzen wird.
      Frankfurt/Main - "Freispruch für Türck!", titelt die "Bild"-Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der 36-jährige Ex-Moderator werde "faktisch ein freier Mann sein", wenn er das Frankfurter Landgericht heute Abend verlasse, so das Blatt. Auch zahlreiche Prozessbeobachter gehen mittlerweile davon aus, dass Staatsanwältin Nadja Niesen dafür plädieren wird, Türck aus Mangel an Beweisen freizusprechen.

      Türck ist angeklagt, im August 2002 eine heute 29 Jahre alte Bankkauffrau auf einer Brücke im Frankfurter Osthafen misshandelt und zum Oralsex gezwungen zu haben. Die Frau tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf.

      In der Beweisaufnahme hatten zwei psychologische Gutachter erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers geäußert. Die Frau habe eine "unbewusste Falschaussage" gemacht, hatte die Psychologin Edda Gräfe gesagt.

      Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wird die Rechtsanwältin der Nebenklägerin ihren Strafantrag stellen. Abschließend haben die Verteidiger Türcks sowie der Angeklagte selbst das Wort. Sollten heute alle Plädoyers gehalten werden, könnte Richterin Bärbel Stock bereits am Donnerstag das Urteil verkünden.

      :mad::mad::mad:
      Unbewusste Falschaussage? was soll das sein?
      Lüge bleibt Lüge! Als Frau sage ich: Dafür gehört die Frau in den Knast.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 19:32:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.803.932 von Frickhasserin am 06.09.05 19:27:06[/posting]Klar, aber in einen Männerknast !!!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 19:37:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was es nicht alles gibt ... unbewusste Falschaussage :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 19:54:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      unbewußte Falschaussage :eek: wenn es sowas gibt :confused: vielleicht lügt Gerd S. gar nicht :rolleyes: auch Laffi könnte sich später auf schizo rausreden :look: Josef Martin F. und Jürgen T. auf manisch :) das ist die Lösung ;) sonst müßte man meinen, die tun und sagen das absichtlich, was sie tun und sagen :cry: aber so könnte die Geschichte sie freisprechen :(
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 20:07:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also ich glaube nicht das Türck ganz unschuldig ist. Man braucht doch heutzutage nur einen Haufen Kohle haben oder Prominent sein und schon hat man gewonnen.

      Semmelroge beispielsweise war ja auch "im Knast". Tagsüber durfte er seiner Schauspielerei nachgehen und nachts musste er dann im Gefängnis übernachten. Ist das eine Strafe?? Würde mir jemand sowas erlauben? Ich glaube nicht.

      Pfahls wurde in Frankreich wie festgenommen wie ein Schwerverbrecher. Bei uns wurde er vorzeitlich aus der Haft entlassen, dank Hilfe von unserem Ex-Bundeskanzler Kohl und Konsorten. Die wussten schon wieso se ihm helfen mussten, sonst wären se selbst am Ars.. wenn Pfahls ausgepackt hätte! Naja, jedenfalls ist er wieder frei. Wehe ein Bundesbürger würde Steuern hinterziehen, da läuft die Sache ein bisschen anders!

      Bestes Beispiel ist wohl Michael Jackson. In allen 10 Anklagepunkten freigesprochen! Denke dazu muss ich mich nicht weiter äußern!
      ----------------------------------------------------------

      Ich jedenfalls hätte dir zum Prozessbeginn schon sagen können, das der Türck freigesprochen wird.

      FÜR MICH HAT ER IM TV NICHTS MEHR VERLOREN!

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      Avatar
      schrieb am 07.09.05 08:11:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo, ist doch klar: Irgend so ne Tusse die unzufrieden ist wollte irgend nen Promi abzocken. Gut, dass der Schwindel aufgeflogen ist.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 09:37:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      unerträglich bewerte ich die in den medien viel zitierten aussagen, hier wären 2 opfer, wo ist denn ausser türck (den ich im übrigen niemals im tv gesehen habe, ich bin also kein fan von ihm) noch ein opfer?

      diese frau (häufig zugedröhnt und gerne auf abschlepptour, vergewaltigungsphantasien zugeneigt) gehört für ihre wirre falschaussage angeklagt. sie hätte damit jemanden fast ins gefängnis gebracht.

      die unheilige allianz aus staatsanwältIN, richterIN (welche die klage erst garnicht hätte zulassen dürfen) und anwältIn von "kathi b." (welche ihre mandantIn aufgewiegelt hat)
      sollten ebenfalls konsequenzen spüren.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 15:45:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.824.356 von DermitdemWolfheult am 08.09.05 09:37:57[/posting]ich stimme Dir 1000% tig zu.

      Solche Frauen sind eine schande für das weibliche Geschlecht. Aber leider ist meines Wissens noch keine Frau für derlei Lügen angeklagt oder gar verurteilt worden, selbst wenn das Leben des Mannes dadurch zerstört wurde.

      BREAKING NEWS auf NTV: FREISPRUCH FÜR TÜRCK :):):)
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 00:19:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]17.804.391 von Markus241 am 06.09.05 20:07:07[/posting]Informier dich erst mal,bevor du so was schreibst.
      Natürlich kann jeder in den "Genuß" kommen tagsüber zu arbeiten und im Knast zu schlafen, das kommt ganz darauf an was du angestellt hast, wie dein Lebenslauf bisher war und deine Sozialprognose aussieht.
      Wir hatten im Betrieb auch schon mal so einen. Der durfte sogar mit dem eigenen Auto kommen, er mußte nur nach der Arbeit direkt wieder im Knast auftauchen sonst würde der Freigang gestrichen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 19:22:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      TÜRCK-FREISPRUCH

      Der völlig unnötige Prozess

      Von Gisela Friedrichsen, Frankfurt

      Das Strafverfahren gegen TV-Moderator Andreas Türck hätte nie eröffnet werden dürfen. Was bleibt, ist eine blamierte Staatsanwaltschaft, ein Gericht, das sich aus der Verantwortung ziehen will - und ein Freigesprochener, dessen Ruf ruiniert ist.

      Ex-Angeklagter Türck: Ein Freispruch, der wie keiner klingt

      Großbildansicht

      REUTERS
      Ex-Angeklagter Türck: Ein Freispruch, der wie keiner klingt
      Frankfurt am Main - Freispruch - und doch kein Grund zum Jubeln: Der ehemalige Fernsehmoderator Andreas Türck ist, wie sogar von der Staatsanwaltschaft beantragt, freigesprochen worden, weil die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Er könnte damit zufrieden sein. Doch ist er es?

      Wer weiß, dass er nichts Strafbares getan hat, dem genügt ein solcher Spruch meist nicht. Er hofft auf Rehabilitierung, auf die Wiederherstellung seines guten Rufes, auf Wiedergutmachung des Schadens, der ihm durch Verdacht, Ermittlungen, Anklage und zuletzt die Hauptverhandlung zugefügt wurde. Er hofft auf die Tilgung des Makels, der ihm seit der Berührung mit der Strafjustiz anhaftet.

      Eine unerfüllbare Hoffnung, vor allem, wenn eine Person angeklagt wurde, die in der Öffentlichkeit steht. Sie hofft, dass ihr vor dieser Öffentlichkeit, die sie zunächst auf der Anklagebank wahrgenommen hatte, wenigstens Genugtuung widerfährt durch eine entsprechende Urteilsbegründung. Dass der Freispruch auch wie ein Freispruch klingt.

      Dürftige Beweise

      Doch auch diese Hoffnung hat sich für Andreas Türck nicht erfüllt. Nicht nur, dass die mündliche Urteilsbegründung durch die Vorsitzende der 27. Strafkammer des Landgerichts, Bärbel Stock, nicht so eindeutig war, wie sie sich ein zu Unrecht Angeklagter wünscht - es schwang immer wieder ein leiser Ton des Bedauerns mit, dass man nicht hatte verurteilen können. Sondern die Vorsitzende enthielt sich auch - fast - jeder Kritik an der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren mit staunenswertem Eifer vorangetrieben hatte. Fast: "Man kann durchaus diskutieren, ob im Zwischenverfahren nicht schon mehr hätte geklärt werden können", sagte die Vorsitzende. Das war`s an Kritik.

      Von einem Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen liegt nahe. Denn nicht grundlos lautet eine der Fragen, die nicht oder nur schwer zu beantworten sind: Warum hat die Staatsanwaltschaft überhaupt angeklagt, wenn doch die Beweise so dürftig waren?

      Die Vorsitzende zählte zu den "gewichtigen Indizien", die zunächst "nach Aktenlage" für eine Anklageerhebung sprachen, die "zeitnahen Angaben von Katharina B. gegenüber Dritten", ihre Weigerung, Anzeige zu erstatten, und den Mangel an Motivation für eine Falschaussage. Sie zählte auch das Gutachten dazu, dass die psychologische Sachverständige Edda Gräfe zur Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers Katharina B. angefertigt hatte. Das aber nun verstehe, wer will.

      Gutachten unbrauchbar im Sinne der Anklage

      Denn Gräfe hatte sehr frühzeitig im Ermittlungsverfahren unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass "die Aussagezuverlässigkeit" von Katharina B. "massiv eingeschränkt" sei. Dass ihre Angaben zum angeblichen Tatgeschehen - gewaltsam erzwungener Oralverkehr mit Andreas Türck auf der Frankfurter Honsell-Brücke in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2001 - "gravierende Mängel in Quantität und Qualität" aufwiesen. Dass "eine Erlebnisfundiertheit" nicht bestätigt werden könne und so fort. Gräfes Befund einer wohl "unbewussten Falschaussage" der jungen Frau war alles andere als ein Indiz für Türcks Täterschaft.

      Die Frankfurter Staatsanwaltschaft webt inzwischen an der Legende, Gräfes schriftliches Gutachten sei "unbrauchbar" gewesen. "Hätte sich die Dame vorher so konkret geäußert wie in der Verhandlung, wäre es wohl zu keiner Anklage gekommen", so der Leitende Frankfurter Oberstaatsanwalt Hubert Harth am 7. September in der "Bild"-Zeitung.

      Unbrauchbar wozu? Für eine Verurteilung? Gräfe wehrt sich mittlerweile gegen solche Anwürfe. Sie legt offen, dass sie in vielen Telefonaten ihre Einschätzung von Katharina B.s Aussage der Staatsanwaltschaft mitgeteilt habe; dass sie daraufhin vom ermittelnden Staatsanwalt aufgefordert wurde, sich mit der Frage einer möglichen Traumatisierung Katharina B.s und deren eventuellen Folgen auseinanderzusetzen - offenbar in der Hoffnung, die mangelnde "Qualität und Quantität" der Aussage damit zu erklären. Und die Anklage zu retten.

      "Grauzone menschlicher Begegnungen"

      Die Psychologin wies in einem "Exkurs" auf den renommierten Berliner Psychologen Max Steller hin, der als Experte für derlei Fragen gilt. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht bei ihm nachgefragt? Gräfe hat auch auf die Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens bezüglich der Alkoholisierung und des vermuteten Drogenkonsums von Katharina B. hingewiesen. Warum wurde die Staatsanwaltschaft nicht tätig?

      Die Vorsitzende Richterin wich all diesen Fragen aus und erklärte, dass sich gerade bei Sexualdelikten - "dieser Grauzone menschlicher Begegnungen" - vieles erst in der Hauptverhandlung kläre. Das ist sicher richtig. Doch manchmal liegt das Kind dann schon im Brunnen.

      Richterin Stock scholt die Verteidigung, weil sie Protokolle von Telefongesprächen verlesen ließ, die ein eindrucksvolles Bild von Katharina B.s Umfeld und Umgang abgaben. Die Vorsitzende: "Die Verlesung dieser Protokolle waren weder für den Freispruch noch für eine Verurteilung nötig. Sie diente nur dazu, die Nebenklägerin möglichst übel beleumundet dastehen zu lassen."

      Ist es völlig egal zu wissen, in welchem Milieu sich eine angeklagte Tat ereignet hat? Ist es egal zu wissen, dass sich die angeblich Geschädigte zur Tatzeit und unmittelbar davor schon in einem höchst desolaten körperlichen und seelischen Zustand befand, der den angeblichen Tatfolgen bis ins Detail ähnelte? Hätten die Zeugen ohne Vorhalte aus jenen Protokollen über Rauschgiftkonsum, Alkohol und Tabletten und so fort gesprochen?

      Die Hölle der Katharina B.

      Das Gericht bezeichnete Zeuginnen aus dem Partymilieu als glaubwürdig, die bekundeten, mit Katharina B. sei "etwas Schlimmes passiert". Andere, die von "aufreizendem, sexualisiertem Verhalten" der angeblich Geschädigten sprachen, fanden keinen Glauben. Da war manches für den Beobachter, der die gesamte Hauptverhandlung verfolgt hat, nicht recht nachvollziehbar.

      In einem Punkt ist der Kammer uneingeschränkt zuzustimmen. "Das Gericht versteht noch immer nicht, wer der Nebenklägerin zur ständigen Anwesenheit in der Hauptverhandlung geraten hat", sagte Richterin Stock. In der Tat: Katharina B. muss die Hölle durchlitten haben. Alles ist nun über sie bekannt, und sie musste es sich anhören: ihre Essstörungen, ihre Selbstverletzungen, der schnelle Sex, ein Selbstmordversuch, ihre körperlichen und seelischen Zusammenbrüche, ihre Neigung, sich als Opfer darzustellen und entsprechende Geschichten zu erfinden, ihr Bestreben, Zuwendung und Aufmerksamkeit zu bekommen, ihr bewusstes oder manchmal vielleicht auch unbewusstes Lügen und was es da noch alles gibt.

      Wer eine so labile und beschädigte junge Frau wie Katharina B. einer solchen Tortur ohne Not aussetzt, handelt in höchstem Maße verantwortungslos. Ihre Anwältin hätte sie davor schützen können und müssen. Die Vorsitzende appellierte am Schluss an die Medien, die sich ihrer "gigantischen Macht" bewusst sein sollten. Die Medien jedoch haben das Verfahren nicht in Gang gesetzt und nicht betrieben. Sie haben nicht angeklagt und den Prozess auch nicht entschieden. Sie haben, gewiss in unterschiedlicher Qualität, darüber berichtet. Die Urheber des angerichteten Unheils sind andere.


      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,373764,00.html


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