Gilt die Spekulationsfrist auch wenn man das nicht im ESt-Erkl. angegeben hat? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.09.05 10:21:15 von
neuester Beitrag 25.09.05 12:17:12 von
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An die Steuerexperten:
Ein Kollege hatte Anfangs letztes Jahr Aktien gekauft. Die Spekufrist von einem Jahr ist schon längst vorbei.
Fragen:
1. Wenn er in der Jahressteuererklärung 2004 die WP nicht angegeben hat, da diese sowieso eigentlich Steuerfrei sind(Er hat diese bereits schon seit über 12 Monate), muss er mit irgendwelchen Konsuquenzen seitens des FA rechnen?
2. Kann er das nachträglich tun?
3. Wie ist es grundsätzlich mit der Spekulationsfrist?
a. Wenn ich ein WP Ende 2004 kaufe und Anfangs 2005
verkaufe, ist die Spekufrist somit eingehalten
worden? Oder muss man die WP tatsächlich 12 Monate
lang halten?
b. Kann man in der Einkommenssteuererklärung nicht deklarierten Verluste mit den Gewinne des Folgejahres verrechnen?Danke,xelon.
Ein Kollege hatte Anfangs letztes Jahr Aktien gekauft. Die Spekufrist von einem Jahr ist schon längst vorbei.
Fragen:
1. Wenn er in der Jahressteuererklärung 2004 die WP nicht angegeben hat, da diese sowieso eigentlich Steuerfrei sind(Er hat diese bereits schon seit über 12 Monate), muss er mit irgendwelchen Konsuquenzen seitens des FA rechnen?
2. Kann er das nachträglich tun?
3. Wie ist es grundsätzlich mit der Spekulationsfrist?
a. Wenn ich ein WP Ende 2004 kaufe und Anfangs 2005
verkaufe, ist die Spekufrist somit eingehalten
worden? Oder muss man die WP tatsächlich 12 Monate
lang halten?
b. Kann man in der Einkommenssteuererklärung nicht deklarierten Verluste mit den Gewinne des Folgejahres verrechnen?Danke,xelon.
[posting]18.020.259 von xelon am 25.09.05 10:21:15[/posting]zu 1. sie sind steuerfrei
zu 2. warum sollte er das wenn sie steuerfrei sind
zu 3. spekulationsfrist ist 12 monate
zu 4. nein/ja 12 monate und 1 tag mindestens
zu 5. nein, wenn du ihn nicht hast feststellen lassen
invest2002
zu 2. warum sollte er das wenn sie steuerfrei sind
zu 3. spekulationsfrist ist 12 monate
zu 4. nein/ja 12 monate und 1 tag mindestens
zu 5. nein, wenn du ihn nicht hast feststellen lassen
invest2002
noch etwas anderes:
falls er waehrend der besitzdauer dividende von besagter aktiengesellschaft erhalten hat, und dein kollege mit seinen kapitaleinkuenften insgesamt ueber dem freibetrag lag, haette er diese dividendenzahlung in der steuererklaerung angeben muessen.
falls er waehrend der besitzdauer dividende von besagter aktiengesellschaft erhalten hat, und dein kollege mit seinen kapitaleinkuenften insgesamt ueber dem freibetrag lag, haette er diese dividendenzahlung in der steuererklaerung angeben muessen.
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