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    Gilt die Spekulationsfrist auch wenn man das nicht im ESt-Erkl. angegeben hat? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.05 10:21:15 von
    neuester Beitrag 25.09.05 12:17:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.009.520
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      Avatar
      schrieb am 25.09.05 10:21:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      An die Steuerexperten:

      Ein Kollege hatte Anfangs letztes Jahr Aktien gekauft. Die Spekufrist von einem Jahr ist schon längst vorbei.

      Fragen:

      1. Wenn er in der Jahressteuererklärung 2004 die WP nicht angegeben hat, da diese sowieso eigentlich Steuerfrei sind(Er hat diese bereits schon seit über 12 Monate), muss er mit irgendwelchen Konsuquenzen seitens des FA rechnen?
      2. Kann er das nachträglich tun?
      3. Wie ist es grundsätzlich mit der Spekulationsfrist?
      a. Wenn ich ein WP Ende 2004 kaufe und Anfangs 2005
      verkaufe, ist die Spekufrist somit eingehalten
      worden? Oder muss man die WP tatsächlich 12 Monate
      lang halten?
      b. Kann man in der Einkommenssteuererklärung nicht deklarierten Verluste mit den Gewinne des Folgejahres verrechnen?Danke,xelon.
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 10:48:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]18.020.259 von xelon am 25.09.05 10:21:15[/posting]zu 1. sie sind steuerfrei
      zu 2. warum sollte er das wenn sie steuerfrei sind
      zu 3. spekulationsfrist ist 12 monate
      zu 4. nein/ja 12 monate und 1 tag mindestens
      zu 5. nein, wenn du ihn nicht hast feststellen lassen

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 12:17:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      noch etwas anderes:

      falls er waehrend der besitzdauer dividende von besagter aktiengesellschaft erhalten hat, und dein kollege mit seinen kapitaleinkuenften insgesamt ueber dem freibetrag lag, haette er diese dividendenzahlung in der steuererklaerung angeben muessen.


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