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    info`s zu telefonica ;-) (Seite 125)

    eröffnet am 11.11.05 10:48:13 von
    neuester Beitrag 10.11.22 16:09:54 von
    Beiträge: 1.596
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      Avatar
      schrieb am 25.11.10 21:18:40
      Beitrag Nr. 356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.570.783 von lalin1972 am 23.11.10 00:47:50Danke für deine ausführlichen Informationen. Bisher habe ich um die spanische Quellenerstattung einen Bogen gemacht, weil ich mir wegen diesen 4% die Arbeit nicht mache. Ich bin beeindruckt.

      Bei Frankreich und Schweiz hole ich mir tatsächlich die Steuer zurück. Das Schweizer Erstattungsverfahren ist eigentlich sehr einfach. Das Finanzamt war beim ersten mal total überfordert und erklärte sich erstmal für nicht zuständig. Aber ich benötigte ja den Bestätigungsstempel von denen.

      @justfollowme
      Ein innovativer Vorschlag den Firmensitz nach München zu verlegen. Leider ist mir der Kurs trotz der Abschläge immer noch zu hoch.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 24.11.10 12:54:02
      Beitrag Nr. 355 ()
      Kann jemand bei der HV vorschlagen, Firmenzentrale nach München oder nach Rio zu verlegen. Nur wegen Spanien sollte so ein Konzern nicht leiden!
      :D
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 00:47:50
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.568.083 von JP1980 am 22.11.10 17:44:35Ja, so ist es mE(!) richtig - allerdings solltest Du berücksichtigen, daß der Betrag von 1.500 € für alle Dividendeneinnahmen aus Spanien gilt. Er gilt nicht pro Gesellschaft, sondern für alle Dividenden spanischer Gesellschaften.

      Wie die ganze Sache in den deutschen Finanzämtern umgesetzt wird, weiß ich nicht. Ich habe ganz, ganz erhebliche Bedenken, daß man dort mit der Materie vertraut ist. Aber, Versuch macht kluch.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 17:44:35
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.558.266 von lalin1972 am 20.11.10 03:03:09@lalin1972

      Danke für die ausführliche Antwort. Ich glaube, jetzt habe sogar ich es verstanden.

      Angenommen ich habe dieses Jahr insgesamt 2000 Euro Dividende von Telefonica erhalten, dann gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten:
      1. 1500 sind FreiBETRAG - bis 1500 (theoretisch) in Spanien rückforderbar, 500 Euro kann ich nachträglich bei der Steuererklärung auf die KESt anrechnen lassen (mit 15%).
      2. 1500 sind FreiGRENZE - ich kann 2000 Euro bei der Berechnung der KESt verrechnen lassen (mit 15%).

      Ist das so korrekt oder habe ich es doch nicht verstanden?

      Danke vorab.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.10 03:03:09
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.556.606 von JP1980 am 19.11.10 19:34:13Ich versuche es noch einmal zu erklären:

      Spanien erhebt nach den nationalen Gesetzen bei Dividenden eine Art Kapitalertragsteuer iHv 19%. Diese wird auch als "Quellensteuer" bezeichnet, wenn man aus der Sicht von Dividendenempfängern spricht, die im Ausland wohnen.
      Nach den Bestimmungen des DBA wird diese Quellensteuer auf 15% gemindert und ist nach deutschen Gesetzen auf die Abgeltungssteuer in dieser Höhe anrechenbar, wenn - und jetzt ganz wichtig - kein Erstattungs- oder Ermäßigungsanspruch mehr besteht.

      Grundsätzlich bestand bisher ein Ermäßigungsanspruch iHv von (19 - 15=) 4% - uninteressant für kleinere Beträge. Durch eine Gesetzesänderung in Spanien(!) wurde festgelegt, daß Personen mit Wohnsitz in der EU keine span. Quellensteuer zahlen müssen, wenn die Gesamtdividendeneinnahmen unter 1.500 € pa liegen. Also (Schlußfolgerung der deutschen Behörden) besteht grds. ein Erstattungsanspruch; eine Anrechnung der spanischen Quellensteuer entfällt. Oder: Weil Du Dir die spanische Quellensteuer in vollem Umfang (theoretisch) erstatten lassen kannst, wird sie nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.

      Ich hoffe, das war jetzt verständlich.
      Wo Du die spanische Quellensteuer iHv 15% zurückerhälst, hängt von der Beantwortung folgender Fragen ab:

      1. Sind die 1.500 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze?
      Bei einer Freigrenze würde man bei Einnahmen iHv 1.501 € keine Quellensteuer in Spanien erstattet bekommen - damit müßte in D. eine Anrechnung iHv 15% greifen.
      Bei einem Freibetrag gälte dies erst ab 1.501,00 €.
      Bei Gesamtbeträgen von unter 1.500 € muss die Erstattung in jedem Fall in Spanien beantragt werden.

      2. Wenn es - wie ich vermute - eine Freigrenze ist, müßte man die Anrechnung in D. im Rahmen der Jahressteuererklärung vornehmen können. Hier könnte dann auch die Grenze von 1.500 € geprüft werden. Nur welcher Bearbeiter im Finanzamt soll das wissen? Sind die Computerprogramme überhaupt dazu in der Lage?
      Wie soll die Grenze in Spanien überprüft werden, wo der Erstattungsantrag beim Finanzamt der jeweiligen AG abzugeben ist?

      Leider ist das Bundeszentralamt für Steuern, auf dessen "Mist" diese Entscheidung gewachsen ist, nicht per Mail zu erreichen (dauernd Syntax-Fehler).

      @Tprovider:
      Die Erstattung der ausl. Quellensteuern ist kein Problem für den deutschen Fiskus. Dem reicht es zu wissen, daß eine Erstattung grds. möglich ist (die damit verbundenen Schwierigkeiten interessieren ihn nicht). Ggfs. wird man auf die Seiten des steuerlichen Info-Centers verweisen. Hier die Formulare:

      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      und hier eine Länderzusammenstellung über die Höhe der erhobenen und anrechenbaren Quellensteuern für die Jahre 2008 - 2010:

      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      Für Spanien ist dort ausgeführt:

      Dividenden:
      Befreiung von der Quellensteuer für Dividenden
      von nicht mehr als 1.500 EUR /
      Jahr (zunächst Quellensteuerabzug und
      anschließendes Erstattungsverfahren),
      wenn der Empfänger seinen Wohnsitz in
      einem EU- oder DBA-Staat hat.

      Ob sich die Einschaltung professioneller Hilfe für die Erstattung lohnt, wage ich einmal zu bezweifeln. Der Erstattungsanspruch beträgt ja maximal (19% von 1.500 =) 285,00 € - bei jahrelangem Warten und den wahrscheinlich nicht geringen Gebühren.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 19.11.10 22:51:51
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.556.606 von JP1980 am 19.11.10 19:34:13Empfehlung:

      Üben Sie Druck über ihre Bank aus. Die Bank soll das über den ZKA klären. Die zuständige Finanzbehörde soll Ihnen erklären wie sie die Steuer erstattet bekommen. Ich vermute, dass die selbst nicht weiss was sie tut und schreibt. Ich tippe mal frech, dass die Finanzverwaltung in den nächsten Monaten ein Schreiben aufsetzen wird und den Banken die Anrechnung nachträglich billigend erlaubt. Dann gibt es wieder Storno Neuabrechnung oder vielleicht Delta. Alles wird gut.....

      Bin mal gespannt.....
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 22:45:36
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.556.606 von JP1980 am 19.11.10 19:34:13Geht mir genau so,

      KEINE AHNUNG von der neuen Kapitalertragsdoppelbescheureungssteuer

      und davon ne ganze Menge, ist aber so von den Oberen gewollt damit man das gemeine Volk
      besser ausnehmen kann, weil wg den paar hunnis von €ros lohnt kein Steuerberater und selber braucht man doch schon zwei Tage Urlaub um die "normale Steuererklärung selber zu machen, also lässt man die span. €ros sausen.

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 19:34:13
      Beitrag Nr. 349 ()
      Hallo erstmal!

      Habe mich extra wegen diesem Thema angemeldet.
      Mit der Kapitalertragssteuer hatte ich mich ja schon abgefunden. Aber die Doppelbesteuerung bei Telefonica kann ich nicht nachvollziehen. Warum werden auf einmal nicht mehr die 15% auf die deutsche KESt angerechnet? Die vier Prozent könnte ich noch irgendwie verschmerzen.

      Aus der o.g. Diskussion werde ich nicht ganz schlau. Dort scheint es nur um die 4% zu gehen. Die 15% holt man sich bei der deutschen Steuerklärung zurück??? Oder muss ich mir die 15% auch in Spanien zurückholen?

      Wie schon geschrieben, verstehe ich die ganze Geschichte nicht, da es doch ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

      Übrigens konnte mir meine Bank (Cortal C) auch nicht helfen. Die haben selbst keine Ahnung. Alles was die gemacht haben, ist jetzt ein Storno über die Mai-Dividende zu machen und mir nun auch dort nichts auf die KESt anzurechnen.

      Und nochmal... ich verstehe das alles nicht...

      Hoffentlich erleuchtet mich jemand aus diesem Forum. Ich hätte gern die Doppelsteuer wieder!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 19:53:18
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.500.339 von Muckel99 am 11.11.10 11:56:58Gut das du das schreibst, hab ich überlesen, hab aber eh vor die Dinger zu behalten und zu vererben, brauch nur den Ertrag mal in 12 Jahren zum Leben.

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 01:14:51
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.529.892 von bigeagle198 am 16.11.10 13:45:55Normalerweise wurde die ausl. Quellensteuer bei der Ermittlung der "festzusetzenden Einkommensteuer" abgesetzt. Das müßte aus Deinem Steuerbescheid hervorgegangen sein.

      Wie das jetzt bei der Abgeltungssteuer ist, weiß ich auch noch nicht. Aber normalerweise wird das ja durch Dein Kreditinstitut geregelt. Wie das allerdings aussieht, wenn keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde (z.B. flatex.at) und die Erträge dann erklärt werden, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal die länderbezogenen Angaben in Anlage AUS wohl nicht mehr notwendig sind.
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