Teles - Ein Kauf mit wenig Risiko! (Seite 242)
eröffnet am 11.01.06 09:32:21 von
neuester Beitrag 28.03.24 17:37:24 von
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In der letzten Bilanz waren für die über ein Dutzend Klagen und das Bundesgerichtshof-Verfahren gerade einmal 0,4 Mio rückgestellt.
In der neuesten Bilanz dürfte die da eine NULL dranhängen. Sprich:
Über 3,5 Mio Mehrkosten.
Aktuell ist TELES in drei Feldern aktiv:
TCS und skyDSL und Weblearning.
Weblearning war bislang die Lizenz zum Geldverbrennen: 16 Mio Gesamtmiese habe ich von der HV in Erinnerung.
TCS läuft sehr deutlich schlechter, als immer angenommen.
skyDSL kann - und wird meiner Einschätzung nach - jedoch der neue Riesenverlustbringer:
Die Verwaltung prognostizierte Vorlaufkosten von 25 Mio in 2005/2006.
Ich kann mich an keine einzige positive Nachricht hierzu erinnern.
Last not least noch etwas zu den Aktienpaketen der TELES:
- Freenet hat in den letzten Monaten 20 Prozent an Wert verloren.
- die 2,2 Mio Teles-Aktien in Eigenbesitz stehen nach HV-Aussagen mit 10 € /Aktie in der Bilanz.
Macht also in der kommenden Bilanz 2,2 Mio Aktien x 5 Euro/Aktie = 11 Mio € Wertverlust.
Die kommende Bilanz dürfte also eine Katastrophenbilanz werden.
In der neuesten Bilanz dürfte die da eine NULL dranhängen. Sprich:
Über 3,5 Mio Mehrkosten.
Aktuell ist TELES in drei Feldern aktiv:
TCS und skyDSL und Weblearning.
Weblearning war bislang die Lizenz zum Geldverbrennen: 16 Mio Gesamtmiese habe ich von der HV in Erinnerung.
TCS läuft sehr deutlich schlechter, als immer angenommen.
skyDSL kann - und wird meiner Einschätzung nach - jedoch der neue Riesenverlustbringer:
Die Verwaltung prognostizierte Vorlaufkosten von 25 Mio in 2005/2006.
Ich kann mich an keine einzige positive Nachricht hierzu erinnern.
Last not least noch etwas zu den Aktienpaketen der TELES:
- Freenet hat in den letzten Monaten 20 Prozent an Wert verloren.
- die 2,2 Mio Teles-Aktien in Eigenbesitz stehen nach HV-Aussagen mit 10 € /Aktie in der Bilanz.
Macht also in der kommenden Bilanz 2,2 Mio Aktien x 5 Euro/Aktie = 11 Mio € Wertverlust.
Die kommende Bilanz dürfte also eine Katastrophenbilanz werden.
die AdHoc zeigt wieder, was seit Jahren von Kennern wiederholt wird:
Schindler ist beratungsresistent.
Wie kann man sich so hoffnungslos alles schönreden?
Vor vielen Monaten schon disktuierten wir etwas genauer die Patentschriften und die Nichtigkeitsklagen. Selbst für einen relativen Amateur war zu sehen, wie sich Schindlers Patente zu großen Teilen aus der Anwendung von Fremdpatenten zusammensetzt.
Wann fängt Teles endlich an, ein Produkt zu entwickeln, das funktioniert und das jemand braucht?
Es ist doch wirklich auffallend, daß der Aufsichtsrat so massiv mit Juristen bestückt ist und sich der Unternehmenszweck von Teles der Juristerei zuwendet.
(wenn wenigstens das peinlich gereinigte Teles-Investor-Board abgeschaltet würde...)
Schindler ist beratungsresistent.
Wie kann man sich so hoffnungslos alles schönreden?
Vor vielen Monaten schon disktuierten wir etwas genauer die Patentschriften und die Nichtigkeitsklagen. Selbst für einen relativen Amateur war zu sehen, wie sich Schindlers Patente zu großen Teilen aus der Anwendung von Fremdpatenten zusammensetzt.
Wann fängt Teles endlich an, ein Produkt zu entwickeln, das funktioniert und das jemand braucht?
Es ist doch wirklich auffallend, daß der Aufsichtsrat so massiv mit Juristen bestückt ist und sich der Unternehmenszweck von Teles der Juristerei zuwendet.
(wenn wenigstens das peinlich gereinigte Teles-Investor-Board abgeschaltet würde...)
Servus allerseits
Aus "Euro am Sonntag" - Mehr aus der aktuellen Ausgabe siehe Thread: ► Euro am Sonntag Empfehlungen 15/2006 ◄
EamS mit einer Verkaufsempfehlung für Teles. Charttechnisch angeschlagen, Finger weg.
Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag!
Aus "Euro am Sonntag" - Mehr aus der aktuellen Ausgabe siehe Thread: ► Euro am Sonntag Empfehlungen 15/2006 ◄
EamS mit einer Verkaufsempfehlung für Teles. Charttechnisch angeschlagen, Finger weg.
Ich wünsche Euch einen schönen Sonntag!
Um das Urteil des Bundespatentgerichte von seinen Auswirkungen einzuordnen:
1) Teles hat vorm Bundespatentgericht verloren.
Alle anderen Klagen gegen Unternehmen wg. Patentverletzung dürften damit erst einmal erledigt sein.
2) Teles will vor das Bundesgerichtshof (X. Zivilsenat für Patentklagen) gehen.
Die Klage muss
- sorgfältig vorbereitet,
- angenommen und
- entschieden werden.
Sowas dauert mindestens 2 Jahre, d.h. frühestens Mitte 2008 gibt es ein Urteil.
3) Sollte Teles vorm BGH gewinnen, können dann erst die anderen Klagen
gegen x-Firmen wg. Patentverletzung wieder aufgenommen werden.
4) Sollte Teles auch diese Klagen gewinnen, dürfte frühestens 2009, eher 2010 Geld fliessen.
5) Die Wahrscheinlichkeit, das Teles vorm Bundesgerichtshof den Entscheid
des Bundespatentgerichts kippt, dürfte übrigens statistisch unter 30 Prozent liegen.
Bei Teles ist mit diesem Urteil also auf Jahre jede Patenteinnahme-Phantasie tot.
1) Teles hat vorm Bundespatentgericht verloren.
Alle anderen Klagen gegen Unternehmen wg. Patentverletzung dürften damit erst einmal erledigt sein.
2) Teles will vor das Bundesgerichtshof (X. Zivilsenat für Patentklagen) gehen.
Die Klage muss
- sorgfältig vorbereitet,
- angenommen und
- entschieden werden.
Sowas dauert mindestens 2 Jahre, d.h. frühestens Mitte 2008 gibt es ein Urteil.
3) Sollte Teles vorm BGH gewinnen, können dann erst die anderen Klagen
gegen x-Firmen wg. Patentverletzung wieder aufgenommen werden.
4) Sollte Teles auch diese Klagen gewinnen, dürfte frühestens 2009, eher 2010 Geld fliessen.
5) Die Wahrscheinlichkeit, das Teles vorm Bundesgerichtshof den Entscheid
des Bundespatentgerichts kippt, dürfte übrigens statistisch unter 30 Prozent liegen.
Bei Teles ist mit diesem Urteil also auf Jahre jede Patenteinnahme-Phantasie tot.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.102.646 von Nerven_wie_stahl am 06.04.06 14:23:48Ich glaube, langsam sieht es auch der größte Optimist ein, dass Teles nur noch Arbeitsbeschaffung für Anwälte betreibt. Wahrscheinlich arbeitet dort niemand mehr, denn die Produkte, die man dort "herstellt" und "vertreibt", braucht kein Mensch und findet daher auch kaum einen Abnehmer. Trotz aller Schönfärberei der Angebote kann man keinen Dummen mehr finden.
Wieviel der Prof im letzten Quartal mal wieder verbrannt hat?? Werden es "nur" 5 Mio € sein oder doch 10 Mio €??
Die Kurse werden noch in diesem Quartal die 3 € erreichen und spätestens in 2 Jahren wird ein Rechtsanwalt den Laden übernehmen müssen. Natürlich dann vom Gericht dazu bestellt!!!
Wieviel der Prof im letzten Quartal mal wieder verbrannt hat?? Werden es "nur" 5 Mio € sein oder doch 10 Mio €??
Die Kurse werden noch in diesem Quartal die 3 € erreichen und spätestens in 2 Jahren wird ein Rechtsanwalt den Laden übernehmen müssen. Natürlich dann vom Gericht dazu bestellt!!!
hier mal was anderes
Teles hat tiefe Taschen
Allerdings kann Teles die schwachen Ergebnisse leicht verkraften, verfügt das Berliner Unternehmen derzeit über eine stattliche Substanz. Nach eigenen Angaben hält das Unternehmen weiterhin über 3,1 Millionen Freenet-Aktien und knapp 2,2 Millionen eigene Aktien mit einem Börsenwert von derzeit insgesamt gut 86,5 Millionen Euro.
Dazu kam Ende 2005 noch ein Barmittelbestand von 74,3 Millionen Euro. Selbst nach einer Ausschüttung an die Aktionäre Anfang Januar von 18 Millionen Euro dürfte Teles heute noch zusätzlich über 50 Millionen Euro an Barmitteln in der Kasse haben. Macht zusammen mit den Aktienbeständen eine Substanz von rund 140 Millionen Euro
immer schön locker bleiben
Teles hat tiefe Taschen
Allerdings kann Teles die schwachen Ergebnisse leicht verkraften, verfügt das Berliner Unternehmen derzeit über eine stattliche Substanz. Nach eigenen Angaben hält das Unternehmen weiterhin über 3,1 Millionen Freenet-Aktien und knapp 2,2 Millionen eigene Aktien mit einem Börsenwert von derzeit insgesamt gut 86,5 Millionen Euro.
Dazu kam Ende 2005 noch ein Barmittelbestand von 74,3 Millionen Euro. Selbst nach einer Ausschüttung an die Aktionäre Anfang Januar von 18 Millionen Euro dürfte Teles heute noch zusätzlich über 50 Millionen Euro an Barmitteln in der Kasse haben. Macht zusammen mit den Aktienbeständen eine Substanz von rund 140 Millionen Euro
immer schön locker bleiben
Typisch Teles! Außer Meldungen über (meist verlorene ) Klagen kommt von denen nichts mehr. Die sollten doch endlich aus Teles eine Kanzlei machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.101.651 von Nerven_wie_stahl am 06.04.06 13:25:58Ob es da wirklich noch Erfolgschancen gibt?
Allein mir fehlt der Glaube.
Allein mir fehlt der Glaube.
wiso den das?nach dieser meldung gleich ausgesetzt?
da müßten ja stöndig aussetzungen geben
2006/04/06 12:30:14
TLI: AUSSETZUNG/SUSPENSION
DIE FOLGENDE AKTIE WIRD MIT SOFORTIGER WIRKUNG AUSGESETZT.
THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT.
INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN UNTIL
TELES AG INFORM TECH. TLI DE0007454902 13:30 UHR /CET
da müßten ja stöndig aussetzungen geben
2006/04/06 12:30:14
TLI: AUSSETZUNG/SUSPENSION
DIE FOLGENDE AKTIE WIRD MIT SOFORTIGER WIRKUNG AUSGESETZT.
THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT.
INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN UNTIL
TELES AG INFORM TECH. TLI DE0007454902 13:30 UHR /CET
Passend zum Threadtitel:
DGAP-Adhoc: Teles AG: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in
Deutschland nichtig
Teles AG / Sonstiges
06.04.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-Hoc Aktionärs-/Pressemitteilung nach § 15 WpHG:
TELES: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in Deutschland
nichtig
Berlin, den 06.04.2006 Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend,
gemäß § 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).
In den Patent-Nichtigkeitsverfahren der Firmen CISCO und QUINTUM gegen das
Deutsche und den deutschen Teil des Europäischen VoIP-Patents der TELES hob
der 4. Senat des Bundespatentgerichts in München - unter Vorsitz von Frau
Winkler - gestern dieses Patent bzw. diesen Patentteil auf. Die Urteile
sind noch nicht rechtskräftig. Als Grund für diese Entscheidungen nannte
die Vorsitzende in ihrer kurzen mündlichen Begründung die mangelnde
Erfindungshöhe beider Patente.
Die TELES hat soeben beschlossen, gegen diese Urteile beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einzulegen, da jedenfalls dieser
Entscheidungsgrund bei der dortigen richterlichen Überprüfung keinen
Bestand haben dürfte: Schließlich wurde die Erfindungshöhe der beiden o.g.
TELES-Patente schon allein dadurch zweifelsfrei nachgewiesen, dass wegen
der gleichen Erfindung noch Jahre nach deren Patentierung (im Jahr 1996)
eine Serie von weiteren Patenten erteilt wurde.
Die TELES hat dem Senat diesen Sachverhalt schriftsätzlich vorgetragen, und
darauf hingewiesen, dass in dieser Serie skurrilerweise sogar
- zwei US-Patente der Nichtigkeitsklägerin QUINTUM erst in 2002 bzw. 2003
und
- ein US-Patent der Nichtigkeitsklägerin CISCO erst in 2004
beantragt und genehmigt wurden - womit der Erfindung der TELES-Patente die
erforderliche Erfindungshöhe attestiert sei. Die TELES hat dem Senat diesen
Sachverhalt während des Termins auch mündlich und unmissverständlich
vorgetragen. Dabei hat sie auf ein weiteres und offensichtlich
gleichgelagertes Patent von ERICSSON (aus dem Jahr 2003), als
Repräsentanten weiterer derartiger Patente, hingewiesen.
Die drei "technischen Richter" des Senats, denen zu dieser Frage der
Erfindungshöhe der VoIP-Patente natürlich die primäre
Entscheidungsverantwortung zukommt, hatten zu dem diesbezüglichen Vortrag
der TELES keine einzige Frage oder auch nur einen Kommentar - wie sie
überhaupt während der gesamten zweitägigen Verhandlung einfach total
schwiegen. Das von der TELES hierzu angebotene weitere schriftliche
Beweismittel, das ERICSSON-Patent, wurde deshalb von der Vorsitzenden -
nach kurzer Rückfrage bei ihren Richter-Kollegen - ausdrücklich als
überflüssig erachtet, sodass es von der TELES deshalb auch nicht vorgelegt
wurde. Dass dann das o.g. Urteil des Senats genau mit dem dürftigen Vortrag
der TELES zur Erfindungshöhe begründet wurde, ist sehr irritierend.
Die hier angesprochenen Fragen wird nun der BGH entscheiden. Bis zu ihrer
endgültigen Klärung ist durch dieses BPatG-Urteil kein Zeitverlust
entstanden: CISCO hatte bereits angekündigt, die endgültige Klärung ihrer
Nichtigkeitsklage zu ihren Gunsten anzustreben - also im Unterliegensfalle
beim BPatG ebenfalls den BGH anzurufen. Jedoch könnten nun für mehrere
Patentverletzungsklagen (beim LG Mannheim und beim OLG Karlsruhe)
Aussetzungen bis zur BGH-Entscheidung erfolgen, die bei einem Urteil
zugunsten TELES nicht zu erwarten gewesen wären.
Auf das einschlägige VoIP-Patent der TELES in den USA - und die zugehörige
Teilungsanmeldung sowie dort anhängige Verletzungsklagen - haben die o.g.
Entscheidungen des BPatG keine unmittelbare Auswirkung.
Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler
Vorstandsvorsitzender der TELES
DGAP 06.04.2006
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: Teles AG
Dovestraße 2-4
10587 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 399 28-208
Fax: +49 (0)30 399 28-01
Email: IRInfo@teles.de
WWW: www.teles.de
ISIN: DE0007454902
WKN: 745490
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
DGAP-Adhoc: Teles AG: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in
Deutschland nichtig
Teles AG / Sonstiges
06.04.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-Hoc Aktionärs-/Pressemitteilung nach § 15 WpHG:
TELES: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in Deutschland
nichtig
Berlin, den 06.04.2006 Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend,
gemäß § 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).
In den Patent-Nichtigkeitsverfahren der Firmen CISCO und QUINTUM gegen das
Deutsche und den deutschen Teil des Europäischen VoIP-Patents der TELES hob
der 4. Senat des Bundespatentgerichts in München - unter Vorsitz von Frau
Winkler - gestern dieses Patent bzw. diesen Patentteil auf. Die Urteile
sind noch nicht rechtskräftig. Als Grund für diese Entscheidungen nannte
die Vorsitzende in ihrer kurzen mündlichen Begründung die mangelnde
Erfindungshöhe beider Patente.
Die TELES hat soeben beschlossen, gegen diese Urteile beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einzulegen, da jedenfalls dieser
Entscheidungsgrund bei der dortigen richterlichen Überprüfung keinen
Bestand haben dürfte: Schließlich wurde die Erfindungshöhe der beiden o.g.
TELES-Patente schon allein dadurch zweifelsfrei nachgewiesen, dass wegen
der gleichen Erfindung noch Jahre nach deren Patentierung (im Jahr 1996)
eine Serie von weiteren Patenten erteilt wurde.
Die TELES hat dem Senat diesen Sachverhalt schriftsätzlich vorgetragen, und
darauf hingewiesen, dass in dieser Serie skurrilerweise sogar
- zwei US-Patente der Nichtigkeitsklägerin QUINTUM erst in 2002 bzw. 2003
und
- ein US-Patent der Nichtigkeitsklägerin CISCO erst in 2004
beantragt und genehmigt wurden - womit der Erfindung der TELES-Patente die
erforderliche Erfindungshöhe attestiert sei. Die TELES hat dem Senat diesen
Sachverhalt während des Termins auch mündlich und unmissverständlich
vorgetragen. Dabei hat sie auf ein weiteres und offensichtlich
gleichgelagertes Patent von ERICSSON (aus dem Jahr 2003), als
Repräsentanten weiterer derartiger Patente, hingewiesen.
Die drei "technischen Richter" des Senats, denen zu dieser Frage der
Erfindungshöhe der VoIP-Patente natürlich die primäre
Entscheidungsverantwortung zukommt, hatten zu dem diesbezüglichen Vortrag
der TELES keine einzige Frage oder auch nur einen Kommentar - wie sie
überhaupt während der gesamten zweitägigen Verhandlung einfach total
schwiegen. Das von der TELES hierzu angebotene weitere schriftliche
Beweismittel, das ERICSSON-Patent, wurde deshalb von der Vorsitzenden -
nach kurzer Rückfrage bei ihren Richter-Kollegen - ausdrücklich als
überflüssig erachtet, sodass es von der TELES deshalb auch nicht vorgelegt
wurde. Dass dann das o.g. Urteil des Senats genau mit dem dürftigen Vortrag
der TELES zur Erfindungshöhe begründet wurde, ist sehr irritierend.
Die hier angesprochenen Fragen wird nun der BGH entscheiden. Bis zu ihrer
endgültigen Klärung ist durch dieses BPatG-Urteil kein Zeitverlust
entstanden: CISCO hatte bereits angekündigt, die endgültige Klärung ihrer
Nichtigkeitsklage zu ihren Gunsten anzustreben - also im Unterliegensfalle
beim BPatG ebenfalls den BGH anzurufen. Jedoch könnten nun für mehrere
Patentverletzungsklagen (beim LG Mannheim und beim OLG Karlsruhe)
Aussetzungen bis zur BGH-Entscheidung erfolgen, die bei einem Urteil
zugunsten TELES nicht zu erwarten gewesen wären.
Auf das einschlägige VoIP-Patent der TELES in den USA - und die zugehörige
Teilungsanmeldung sowie dort anhängige Verletzungsklagen - haben die o.g.
Entscheidungen des BPatG keine unmittelbare Auswirkung.
Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler
Vorstandsvorsitzender der TELES
DGAP 06.04.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: Teles AG
Dovestraße 2-4
10587 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 399 28-208
Fax: +49 (0)30 399 28-01
Email: IRInfo@teles.de
WWW: www.teles.de
ISIN: DE0007454902
WKN: 745490
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service