Antwort auf Beitrag Nr.:
40.211.823 von Hawepoe am 26.09.10
10:49:18Gut, aber daß die Nutzbarmachung geprüft wird,
heißt ja noch nicht, daß er tatsächlich genutzt wird oder werden
kann. Lassen wir uns überraschen - es kann nur eine positive
Überraschung geben (die den Börsenwert deutlich übersteigen würde,
aber m.E. unwahrscheinlich ist und auch nicht notwendig, um die
Aktie interessant zu machen).
Daß der Verlustvortrag 2007 noch im Jahresabschluß angegeben wurde,
lag sicher daran, daß das operative Geschäft zu diesem Zeitpunkt
noch betrieben wurde und noch nicht die Auflösung der Gesellschaft
beschlossen war. Heute hat sich die Situation geändert. Wäre das
Geschäft weiterbetrieben worden, und wären in den Folgejahren
Gewinne angefallen, dann hätte man selbst vom steuerlichen
Verlustvortrag profitiert. Zumindest nach deutschem Recht
funktioniert es hingegen nicht mehr, daß einfach ein Börsenmantel
übernommen wird, um den Verlustvortrag zu nutzen. M.W. dürften dazu
nicht der Geschäftszweck geändert werden (wie es bei Einbringung
eines anderen Geschäfts der Fall wäre), der Großaktionär wechseln
und neues Kapital eingebracht werden.