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    Zweitwagen versichern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.06 11:36:50 von
    neuester Beitrag 28.07.06 19:50:59 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.073.705
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      schrieb am 28.07.06 11:36:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Meine Nichte kommt in die Lehre und braucht ein Auto.Wer kennt eine günstige Versicherung, wo ich ihr Auto als Zweitwagen anmelden kann.
      Versicherungsnehmer wäre ich. Ich fahre auf 30 Prozent.

      Gruß Fidel
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 11:57:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.147.986 von Fidelity am 28.07.06 11:36:50Auch Halter des Fahrzeugs?
      Wie alt ist Deine Nichte?
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:02:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.147.986 von Fidelity am 28.07.06 11:36:50hi,
      bin zwar nicht der Experte, aber einen Zweitwagen kannst doch nur bei der Versicherung anmelden, bei der Du mit dem ersten bist.
      Oder liege ich da falsch ?

      Günstig ist die DA-direkt.
      www.da-direkt.de
      Unter Standorte findest die passende Telefonnummer.

      Ruf doch bei denen mal an, die sind sehr freundlich und interessiert.
      Ist eine Direktversicherung hat aber deutschlandweit Filialen.

      Von Cosmos-Direkt würde ich die Finger lassen.
      Bei denen war ich jahrelang mit 4 Autos versichert und hatte dann, als meine Tochter(Fahranfängerin) mit ihrem, auf mich zugelassenen Wagen, einen Blechschaden baute, einen Riesenärger.

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:20:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.148.467 von binschondrin am 28.07.06 12:02:22Richtig also Zweitwagen kannst du nur dort anmelden wo der Erstwagen versichert ist.
      Und die Direktversicherungen sind schon lange nicht mehr so günstig wie sie mal waren.
      Günstig hängt auch vom alter Deiner Nichte ab etc.
      Einfach mal in Versicherungsbüros gehen und nachfragen. kann Dir nicht empfehlen im Internet zu schauen da dort teilweise veraltete Versionen im Umlauf sind
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:26:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sie wird nächste Woche 18. Bei 380 Euro Gehalt wird sie wohl mit dem Bus fahren müssen. Hat leider 35 km zur Arbeitsstelle.
      So ein altes Möhrchen (Corsa) ist bei 125 Prozent ja unbezahlbar.

      Sicher ist also, dass ich den Zweitwagen nur bei meiner Versicherung anmelden kann??

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      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:33:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.148.880 von Fidelity am 28.07.06 12:26:14Du kannst den Zweitwagen auch woanders versichern musst dann aber gleichzeitig den Erstwagen zum 01.01.2007 bei dem gleichen Unternehmen versichern. Noch nen Tip wenn du es jetzt versichern solltest lass den technischen Beginn auf 01.07 legen. Zahlst dann zwar seit 01.07 aber du wirst dann auch mit dem Zweitwagen ab 01.01.2007 runtergestuft. Man muss halt 6 Monate das Auto angemeldet haben um in den Prozenten zu fallen. ;)
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:50:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.148.467 von binschondrin am 28.07.06 12:02:22Nochwas,
      Du fängst mit dem Zweitwagen nicht , wie Du vielleicht meinst , mit 30 % an.
      Sondern das sind in etwa 120 %.
      Evtl. 100 %

      War bei mir so.
      Ich der Halter und Versicherungsnehmer.
      Tochter der 'hauptsächliche Fahrer´


      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:53:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.149.236 von binschondrin am 28.07.06 12:50:53sorry, hab ich vorhin überlesen.
      Du schreibst ja von 125 %.

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 13:05:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich meine mal irgendwo eine Werbung gesehen zu haben, wo man den Zweitwagen zu Erstwagentarifen fahren konnte.
      Vielleicht habe ich das auch geträumt.

      Danke für die Tipps.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 13:20:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nicht unbedingt muss man für den zweit Wagen 125% bezahlen.
      Eine der günstigsten Versicherungen ist die ``Württenbergische``.
      Hab mein ganzes Hab und Gut von HUK zu denen transferiert.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 13:39:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.149.478 von Fidelity am 28.07.06 13:05:46Da ist noch was.
      Über google.

      `Zweitwagen zu Erstwagentarifen'

      Kommst hier raus :
      http://www.directline.de/microsites/Directline/index_standar…

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 14:15:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.149.682 von Antoniopreto am 28.07.06 13:20:01 die Antwort eines Gurus.

      du meinst nicht die Württembergische, sondern die wgv (württembergische Gemeindeversicherung)

      Zweitwagenregelung: kommt neues Fahrzeug hinzu kann es unter sonderkonditionen versichert werden, voraussetzung ist das Erstfahrzeug bei gleicher Gesellschaft.

      in der Regel steigst du mit SF2 (85%) ein. Es gibt aber einen Haken: dieses Fahrzeug darf laut Bedingungen nur von Fahrern Älter wie 23 oder 25Jahren gefahren werden. sollte die 18Jährige einen unfall verursachen, wird es bei vielen Gesellschaften Probleme geben.

      Wechselt ihr nach 2 jahren das Zweitfahrzeug zu einer anderen Gesellschaft , wir die Vorversicherung diesen sonderrabatt nicht bestätigen. Statt mit SF4, werden nur SF2 an den neuen Versicherer bestätigt.


      etc.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 14:25:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.148.983 von Allianzer am 28.07.06 12:33:37Und als allianzer weist du, daß allianz SF2-Regelung nur Fahrer mindestens mit 23 jahre.

      Bald ist August, da können einige Gesellschaften nicht mehr auf den 01.07. zurückdatieren.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 19:43:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich meine mal irgendwo eine Werbung gesehen zu haben, wo man den Zweitwagen zu Erstwagentarifen fahren konnte.
      Vielleicht habe ich das auch geträumt.

      richtig und wenn ein wagen nen unfall hatte wurden beide hochgestuft. :D
      rabattgrundjahr ade. ;)

      Und als allianzer weist du, daß allianz SF2-Regelung nur Fahrer mindestens mit 23 jahre.
      gilt ab 1.9. wohl nicht mehr.:cool:

      @fidelity
      falls du oder deine frau selbständig bist, wäre eventuell ne lösung das ganze in nem gewerblichen kfz-tarif laufen zu lassen.
      auf jeden fall technische beginnverlegung auf den 30.6.2006, sonst keine abstufung im nächsten jahr, da hatten die kollegen recht. das spart richtig asche.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 19:50:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      ManuBaby
      Genau, WGV ist gemeint.Ein Angebot sollte man sich auf alle Fälle holen.


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