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    ### Verbio AG ### (Seite 249)

    eröffnet am 02.10.06 13:51:24 von
    neuester Beitrag 19.05.24 09:44:52 von
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      Avatar
      schrieb am 12.05.17 16:16:16
      Beitrag Nr. 8.344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.911.534 von helpapindustries am 10.05.17 17:04:39Dauert wohl noch etwas....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 10.05.17 17:04:39
      Beitrag Nr. 8.343 ()
      Jetzt ist der Abwärtstrend wirklich gebrochen, nun gibt es sehr sehr viel Platz nach oben. Mal sehen wie schnell es geht.

      HI
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 17:28:10
      Beitrag Nr. 8.342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.900.818 von Fahrradkette am 09.05.17 15:14:59ich sehe den leichten Abwärtstrend ab dem 21.03 eher als eine generelle Abschwächung des vorherrschenden Abwärtstrends. Aus charttechnischer Sicht ist dieser leichte Trend auch eher dazu da um die Bodenbildung einzuläuten.

      Mittlerweile gibt es aber ein weiteres starkes Kaufsignal: wir sind wieder über die 10€, das hat lange gedauert und sollte sich nun durchaus beschleunigend auf den Kurs auswirken.

      HI
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 15:14:59
      Beitrag Nr. 8.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.899.471 von helpapindustries am 09.05.17 12:56:48Hört sich gut an.
      Was ist mit dem Abwärtstrend/Linie seit 21.03?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 12:56:48
      Beitrag Nr. 8.340 ()
      Der Abwärtstrend ist gebrochen!
      Auf dem Chart kann man sehr schön erkennen, dass die Bodenbildung abgeschlossen ist. Der Chart versucht vorsichtig wieder in einen Aufwärtstrend zu gelangen, dass kann man an dem Durchbrechen der 0,75 im Fibonacci Speed Resistent Fan erkennen. Es geht also endlich wieder bergauf, dass kann man auch an den starken grünen letzten Tagen erkennen, Verluste wurden direkt wieder aufgekauft.



      Um die These zu bekräftigen kann man sich auch den längerfristigen Chartverlauf angucken. Hier sieht man, dass die letzte kräftige Konsolidierungsphase auch in der gleichen Größenordnung wie jetzt spielt. Nun gibt es sehr viel Spielraum nach oben, das erste Ziel ist das Erreichen des alten Hochs bei ca. 13,60€. Wenn der Chart einmal kräftig drüber zieht würde es erstmal ein großes Stück bis zum nächsten Allzeithoch sein.



      Wenn diese beiden technischen Analysen eintreten, dann ist jetzt ein extrem guter Zeitpunkt zum Einstieg. Der zeitliche kleine Anstieg ist aber mit Vorsicht zu genießen, es kann durchaus nochmal den ein oder anderen Rücksetzer geben. Langfristig gesehen stehen die Chancen jedoch gut wie lange nicht mehr! Ein klares Kaufsignal.

      HI
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      Avatar
      schrieb am 30.04.17 20:15:55
      Beitrag Nr. 8.339 ()
      Update BioDiesel & Palmöl
      Nach einiger Zeit hab´ ich mir die Entwicklung bei der Legislative ´mal wieder angesehen. Da hat sich einiges fundamental geändert:eek::

      In der EU-Richtlinie 2015/1513 vom 09.09.2015 stand noch drin, dass die Richtlinie 2009/28/EG (= RED I) einen Anhang VIII erhalten sollte, in dem der THG-Effekt des iLUC für die gesamte Rohstoffgruppe „Ölpflanzen“ mit 55 gCO2-Äq/MJ (198 gCO2-Äq/kWh-Hi) „vorläufig geschätzt“ wurde. Bei dem fossilen Referenzwert von 83,8 gCO2-Äq/MJ (301,8 gCO2-Äq/kWh-Hi) hätte dieser iLUC-Wert einen Anteil von rd. 66% an der fossilen Referenz und eine THG-Emissionsminderungsleistung von < 34% gehabt, womit BioDiesel per se nicht mehr auf den Mindestwert von 150,9 gCO2-Äq/kWh-Hi (50% für alte Anlagen) gekommen wäre. Die Umsetzung dieser Richtlinie hätte den sicheren Tod des BioDiesels bedeutet.

      In der Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität vom 20.07.2016 führt die EU-Kommission aus, dass aus Nahrungsmittelpflanzen hergestellte Biokraftstoffe nur eine begrenzte Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors spielen und nach 2020 nicht mehr öffentlich gefördert werden sollten. Die Kommission „konzentriert sich deshalb darauf, diese Konventionellen Biokraftstoffe (KBK) schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und durch fortschrittlichere Biokraftstoffe zu ersetzen.“ Damit umgeht der europäische Gesetzgeber den umstrittenen Nachweis der konkreten Höhe der auf iLUC zurückzuführenden THG-Emissionen.

      Schon der Diskussionsentwurf des BMU zur 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 09.09.2016, der u.a. die EU-Richtlinie 2015/1513 in nationales Recht umsetzen sollte, hatte keinen iLUC-Wert nicht mehr zum Inhalt. Das politische iLUC-Maßnahmenprogramm wird bereits in diesem Diskussionsentwurf dadurch ersetzt, dass Konventionelle Biokraftstoffe (KBK) ganz pauschal eine Obergrenze erhalten und Fortschrittliche Kraftstoffe (FK) einen Mindestanteil. Die deutsche Obergrenze für KBK wird auf 5% festgelegt, was dem Anteil entspricht, den KBK zuletzt (in 2015 und 2016) am gesamten deutschen Kraftstoffmarkt hatten. Der Mindestanteil der FK wurde in dem Diskussionsentwurf für Deutschland auf 0,05% in 2020, 0,10% in 2021 und 2022, 0,2% in 2023 und 2024 und 0,5% ab 2025 angesetzt. Die sogenannten iLUC-Faktoren spielen also keine Rolle mehr.

      Im Entwurf der RED II vom 30.11.2016 bestätigt die EU-Kommission, dass sich die Rechtsunsicherheit durch die langanhaltende politische Diskussion über die Handhabung des Risikos der indirekten Landnutzungsänderung in Verbindung mit Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen negativ auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ausgewirkt hat. Mit Bezugnahme auf die Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität vom 20.07.2016 bekräftigt die EU-Kommission die Absicht, den Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen schrittweise zu verringern. Die indirekte Landnutzungsänderung könne durch die schrittweise Verringerung herkömmlicher Biokraftstoffe bis 2030 gemindert werden. Dabei berücksichtige der vorgeschlagene Zielpfad für die Verringerung der KBK die Investitionen, die in der Vergangenheit getätigt wurden: „Bei der Festlegung des Anpassungspfads für die Verringerung von herkömmlichen Biokraftstoffen ist es jedoch von großer Bedeutung, nicht die Geschäftsmodelle, für die durch die bestehende Richtlinie Anreize geschaffen wurden, rückwirkend zu untergraben. Daher ist der Zielpfad für die schrittweise Verringerung des Anteils herkömmlicher Biokraftstoffe darauf ausgerichtet, den Verlust von Vermögenswerten und unbeabsichtigte Arbeitsplatzeinbußen zu vermeiden und gleichzeitig die wichtigen Investitionen, die in der Vergangenheit bisher getätigt wurden, zu berücksichtigen" (m.a.W., die EU-Kommission geht davon aus, dass die Produktionskapazitäten für KBK zum Zeitpunkt ihres Rückbaus abgeschrieben sind, so dass den Herstellern dieser KBK keine Vermögensverluste entstehen).

      Um Emissionen aufgrund indirekter Landnutzungsänderung zu bekämpfen, wird in der RED II im Artikel 7 ein ab 2021 abnehmender Höchstanteil von aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen erzeugten Biokraftstoffen festgelegt. Die Mitgliedstaaten können für KBK eine niedrigere Obergrenze festlegen. Ausgehend von 7% soll der Höchstanteil von 2022 bis 2025 jährlich um 0,3 %-Punkte zurückgehen und ab dann jährlich mit 0,4% (also in 2022: 6,7%; in 2023: 6,4%; in 2024: 6,1%; in 2025: 5,8%; in 2026: 5,4%; in 2027: 5,0%; in 2028: 4,6%; in 2029: 4,0%; in 2030: 3,6%).

      Der Wechsel von KBK zu FK wird durch zwei spezifische Submandate vorangetrieben: Erstens soll der Anteil der gesamten FK (inkl. Power-to-Gas) im Jahr 2021 mindestens 1,5 % entsprechen und bis 2030 auf mindestens 6,8 % steigen. Zweitens sollen moderne Biokraftstoffe und Biogas, die aus den in Anhang IX Teil A aufgeführten Rohstoffen (darunter Stroh) hergestellt werden, in 2021 an diesen gesamten FK einen Anteil von mindestens einem Drittel (0,5 % aller Kraftstoffe) haben; dieser Bio-Anteil soll bis 2030 auf mindestens die Hälfte (3,6 % an allen Kraftstoffen) ansteigen. Das sind für die europäische Ebene ganz erheblich höhere Vorgaben als das BMU sie für Deutschland festsetzen will (s.o.).

      Im März 2017 hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments mit breiter Mehrheit einen Initiativbericht zu Palmöl und der Rodung von Regenwäldern angenommen. Im April 2017 ist das EU-Parlament dem Umweltausschuss gefolgt. Das Europäische Parlament will Palmöl ab 2020 als Rohstoff für die energetische Nutzung ausschließen. :):):) Gleichzeitig erkennt es die Nachhaltigkeit von Ölpflanzen-basierten Biokraftstoffen (Raps und Sonnenblumen) aus europäischem Anbau an.

      Ergebnis: Wenn Claus Sauter sich vom Palmöl ab- und wieder dem Rapsöl zuwendet, kann er seine BioDiesel-Anlagen also noch sehr lange weiterbetreiben, denn der zulässige Anteil der KBK wird auch in 2027 immer noch 5% betragen und damit in Deutschland in 10 Jahren immer noch so viel wie heute (s.o.). D.h., bis dahin gibt es für Verbio keine Produktionseinschränkungen. Da kann sich eigentlich keiner beschweren, nicht einmal Claus Sauter, hat er doch noch 11 Jahre Zeit bis es überhaupt zu den ersten Einschnitten bei der BioDiesel-Produktion kommt. Dann sind seine BioDiesel-Anlagen 21 Jahre alt und längst abgeschrieben.

      Für den Übergang von den KBK auf die modernen Biokraftstoffe und Biogas hat CS also noch massig Zeit. Wenn der jährliche Cashflow beständig jene 40 Mio. Euro erreicht, die eine Strohmonovergärungsanlage der NER300-Bauart kostet, kann er jetzt mindestens 3 aus dem Cash-Bestand zum 30.06.2017 finanzieren plus 11 aus dem zukünftigen CF. Damit hätte er dann 14 Strohmonovergärungsanlagen, bevor es dem BioDiesel dann endgültig an den Kragen geht. 14 Stroh-BGAs würden den Umsatzverlust eines entfallenden Biodiesel-Geschäfts zwar nicht ganz kompensieren, den EBIT-Verlust wegen der höheren Profitabilität des Strohgas-Geschäfts aber schon.

      Gleichwohl bleibt es für mich dabei, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und der Wert der Aktie hängen davon ab, 1.) wie viele Strohmonovergärungsanlagen Verbio an den Start bekommt, 2.) wie viel Strohgas Verbio in den Gaskraftstoffmarkt bringen kann, 3.) wie hoch der B2B-Marktpreis für die FK-Quote tatsächlich ausfällt und 4.) dass kein Patentinhaber diese Rechnung zu einem Strohfeuer macht.
      Avatar
      schrieb am 28.04.17 15:22:37
      Beitrag Nr. 8.338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.810.640 von Viktosef am 26.04.17 15:34:21
      Verbio wird nicht pleite gehen, aber ...
      Viktosef, Verbio wird nicht pleite gehen, sonst hätte Pollert nicht nur einen Teil seiner Stücke verkauft, sondern alles. :keks:
      Ich habe ´mal unter Berücksichtigung der Parameter, die sich zukünftig ändern, ein bisschen rumgerechnet:

      Parameter, die sich zukünftig ändern:

      # Strohgaserzeugung steigt von ggw. 65 GWh/a ab 2018 auf 136 GWh/a

      # Ab dem 01.01.2018 beträgt die fossile Referenz (Kraftstoff-Basiswert) nicht mehr 83,8 gCO2/MJ (301,7 gCO2/kWh-Hi) sondern 95,1 gCO2/MJ (342,4 gCO2/kWh-Hi)

      # Die THG-Quote steigt ab 2020 von jetzt 4% auf 6%.

      # Die Mineralölunternehmen können sogenannte „Upstream“-Maßnahmen auf die THG-Quote anrechnen, wobei dieser Effekt ca. 2%-Punkte ausmacht

      # Die THG-Quote, die über Biokraftstoffe abgedeckt wird, bleibt somit auch ab 2020 bei 4%.

      # Verbio´s THG-Emissionsminderungsleistung steigt aufgrund des höheren Referenzwertes über alle Kraftstoffe von ggw. 1.510.000 t CO2/a auf 1.840.000 t CO2/a

      # Der B2B-Marktwert der THG-Quote geht bei gleichbleibender Nachfrage aufgrund des Basiswert-bedingten größeren Angebots an THG-Quote von gegenwärtig 225 – 250 Euro/t CO2 auf rd. 200 Euro/t CO2 zurück

      # Ab dem 01.01.2020 gibt es eine Fortschrittliche Kraftstoffquote

      # Der Wert der FK-Quote wird stark von anfänglich geringem Angebot und anfänglich hoher Nachfrage abhängen, wobei ich den B2B-Marktpreis aufgrund des anfänglich beschränkten Angebots auf 5 – 10 Cent/kWh prognostiziere

      Ergebnis:
      Mit der NER300-Strohmonovergärungsanlage erzeugt Verbio eine Strohgasmenge von 136 GWh/a (122,6 GWh-Hi/a) und einen Jahresumsatz von nächst 10,1 Mio. Euro (8,2 Cent/kWh-Hi) und ab 2020 insgesamt rd. 19,3 Mio. Euro, davon a) 2,45 Mio. Euro aus dem B2B-Verkauf zum Erdgas-GÜP (122,6 GWh-Hi x 2 Cent/kWh-Hi), b) 7,65 Mio. Euro aus dem B2B-Verkauf von THG-Quote (122,6 GWh-Hi x 312,2 gCO2/kWh-Hi x 200 Euro/tCO2) und c) 9,20 Mio. Euro aus dem B2B-Verkauf von FK-Quote (122,6 GWh-Hi x 7,5 Cent/kWh-Hi).

      Heute macht Verbio mit BioDiesel einen Jahresumsatz von ca. 473 Mio. Euro, unter den zukünftigen Bedingungen werden es wohl 478 Mio. Euro/a sein. Um den Umsatzverlust eines entfallenden BioDiesel-Geschäfts mit Strohanlagen auszugleichen zu können, benötigt Verbio 478/19,3 = 25 Biogasanlagen der NER300-Bauart.

      Eine Anlage dieser Bauart erfordert die Investition von rd. 40 Mio. Euro, d.h. um den iLUC-Tod des BioDiesel-Geschäfts umsatzmäßig kompensieren zu können, benötigt Verbio 25 x 40 Mio. Euro = 1 Mrd. Euro an Finanzmitteln und einen Absatzmarkt, der 25 x 122,6 = 3.065 GWh-Hi (3.400 GWh-Hs) aufnehmen kann (in 2015 wurden lt. BLE überhaupt nur eine BioMethan-Menge von 1.251 TJ bzw. 348 GWh-Hi zertifiziert). D.h., der Absatzmarkt müsste eigentlich um den Faktor 9 wachsen und Verbio müsste 1 Mrd. Euro aufbringen und in die Strohvergärung investieren.

      Mit einem jährlich produzierten Cash Flow in angenommener Höhe von rd. 40 Mio. Euro (BioDiesel-Anteil rd. 2/3 !) kann Verbio jährlich also 1 Biogasanlage finanzieren, bis einschließlich 2020 also gerade einmal noch 6 Stück (3 aus dem prognostizierten Cash-Bestand von 120 Mio. Euro zum 30.06.2017 und 3 aus dem Cashflow der folgenden 3 Geschäftsjahre) und eben nicht 25 Stück – und das auch nur unter der Voraussetzung, dass die rechtmäßigen Inhaber des IP zur Strohvergärung die Strohmonovergärungsanlagen nicht gerichtlich schließen lassen.

      Retten kann Verbio sich eigentlich nur über die FK-Quote, die bei 6 Strohmonovergärungsanlagen a la NER300 für Windfall-Profits in Höhe von immerhin 6 x 9,2 Mio. Euro = bis zu 55 Mio. sorgen können.

      Für mich ist deshalb kursbestimmend, 1.) wie hoch der B2B-Marktpreis für die FK-Quote tatsächlich ausfällt, 2.) wie viele Strohmonovergärungsanlagen Verbio an den Start bekommt und 3.) dass die Rechteinhaber Verbio nicht in die Stroh-Suppe spucken.
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 20:26:11
      Beitrag Nr. 8.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.815.806 von Tyme am 27.04.17 07:54:53
      Gesetzgebungskompetenz
      Tyme, mit den Lissabonner Verträgen haben die Mitgliedsstaaten ihre Souveränität an die EU abgetreten, z.B. in den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr. D.h., die entsprechenden Gesetze werden in Brüssel gemacht. Die nationalen Gesetzgeber sind dann nur noch dafür zuständig, die von Brüssel vorgegebenen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen in nationales Recht zu überführen und sich nationale Maßnahmen auszudenken und zu implementieren, mit denen die Vorgaben aus Brüssel erreicht werden. Insofern hat der Ausgang der Bundestagswahl nur einen sehr beschränkten Einfluss auf das weitere Vorgehen in den Bereichen Umwelt, Energie und Verkehr.
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 15:38:04
      Beitrag Nr. 8.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.800.209 von BioVenture am 25.04.17 15:33:50
      Verbis kommt bei mir ein den Eimer
      "zu schwer" - deswegen bis auf's Erinnerungsstück verkauft
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 07:54:53
      Beitrag Nr. 8.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.800.209 von BioVenture am 25.04.17 15:33:50
      Zitat von BioVenture: ... Deine Anmerkungen betreffen die allgemeinen Rahmenbedingungen, die nun einmal gelten, egal wie sie zustande gekommen sind (wobei die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament es sich nun wirklich nicht einfach gemacht haben; das kann jeder, der sich wirklich dafür interessiert, ohne viel Mühe im Internet nachlesen)...

      Ich habe eine andere Meinung dazu, die ich aber hier nicht weiter erläutern möchte. :cry:

      Meine Erwartung ist, weil ich es für Unwahrscheinlich halte, dass sich an den großen Rahmenbedingungen auch in den nächsten 4 Jahren nichts wesentliches ändern wird;
      da in DE wahrscheinlich wieder die Groko erneut bestätigt wird (die Umfragewerte der Grünen liegen aktuell bei ca. 6%). Und in den USA regiert Trump mit seinen Beratern aus der Ölindustrie u.a. Vertretern aus dem Finanz- und Wirtschaftswesen.
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