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    Beta Systems vor dem Aufstieg von Asche zum Phönix (Seite 4)

    eröffnet am 15.01.07 16:24:09 von
    neuester Beitrag 28.04.24 02:18:13 von
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      schrieb am 16.02.23 10:21:54
      Beitrag Nr. 942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.304.714 von roberto008 am 16.02.23 09:31:35
      Zitat von roberto008: Auch nach Abspaltung von ca. 61 Mio. € sind alle Bilanzkennziffern völlig o.k.

      M. E. wird der Transfer zur Sparta weitergereicht (was vermutlich durch das Cash-Pooling bereits geschehen ist, um den Übertrag z. L. Balaton z. G. Sparta von 750.000 Stücken der Beta zu finanzieren), um dann über einen noch zu beschließenden BGAV via ao HV die Papiere den Streubesitz abzuluchsen.
      Vermögensnachteile für den Beta Systems-Aktionär kann ich bis auf die mangelnde Fungiblität und Bewertungsabschlages der Latonba-Klitsche nicht erkennen, solange die Forderungen werthaltig bleiben und Cash nicht in Rohstoff- und sonstigen Bruchbuden verpulvert wird.
      Die 61 Mio. € wandern also von Beta in die Sparta, um sich die Gesellschaft komplett einzuverleiben. Durch einen BGAV hat Balaton dann das Maximum an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten erreicht.
      Die Beta Aktionäre erhalten eine Garantie-Dividende und warten bis die Verlustvorträge aufgebraucht sind, um dann bei einem Exit das zu erhalten, was die Company tatsächlich wert ist...


      Erst einmal ist Betas Geschäftsmodell einfach gut. Schöner wiederkehrender CF. Abzuwarten bleibt, wie die Abspaltung kurstechnisch verarbeitet wird.

      Die Balatonis sind nicht gerade dafür bekannt, im eigenen Haus Strukturmaßnahmen durchzuführen. Wer soll mit wem einen BGAV abschließen?
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      schrieb am 16.02.23 09:31:35
      Beitrag Nr. 941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.297.925 von straßenköter am 15.02.23 12:01:08Auch nach Abspaltung von ca. 61 Mio. € sind alle Bilanzkennziffern völlig o.k.

      M. E. wird der Transfer zur Sparta weitergereicht (was vermutlich durch das Cash-Pooling bereits geschehen ist, um den Übertrag z. L. Balaton z. G. Sparta von 750.000 Stücken der Beta zu finanzieren), um dann über einen noch zu beschließenden BGAV via ao HV die Papiere den Streubesitz abzuluchsen.
      Vermögensnachteile für den Beta Systems-Aktionär kann ich bis auf die mangelnde Fungiblität und Bewertungsabschlages der Latonba-Klitsche nicht erkennen, solange die Forderungen werthaltig bleiben und Cash nicht in Rohstoff- und sonstigen Bruchbuden verpulvert wird.
      Die 61 Mio. € wandern also von Beta in die Sparta, um sich die Gesellschaft komplett einzuverleiben. Durch einen BGAV hat Balaton dann das Maximum an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten erreicht.
      Die Beta Aktionäre erhalten eine Garantie-Dividende und warten bis die Verlustvorträge aufgebraucht sind, um dann bei einem Exit das zu erhalten, was die Company tatsächlich wert ist...
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      schrieb am 15.02.23 18:31:34
      Beitrag Nr. 940 ()
      Frage !!
      Weis jemand wie das ist , wenn man die Beetasystems Aktion vor 2009 gekauft hat (somit beim Verkauf Steuerfrei)
      wird das auf die Neuen Aktien mit übernommen ?
      Oder sind das dann Neue Aktien mit kaufdatum 2023 als nicht Abgeltungssteuer frei !!
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      schrieb am 15.02.23 16:01:25
      Beitrag Nr. 939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.299.629 von diha71_ am 15.02.23 15:55:00
      Zitat von diha71_:
      Zitat von straßenköter: Also die Balatonis möchten soviel Cash wie möglich in die neue Gesellschaft mitnehmen:
      https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/beta-systems-software…


      Warum nur halbe Sachen machen und der Beta nicht noch ein paar ordentliche Schulden aufhalsen?


      Wäre dreist, aber wäre beim hohen CF durchaus denkbar. bzw. zu verargumentieren. Ich habe sowieso das Gefühl, dass man den Kurs bei Beta möglichst tief drücken möchte. gelingt bislang nur nicht.

      Ich bin nach wie vor froh, bei Beta zu einem guten Zeitpunkt den Absprung geschafft zu haben. Den gleichen Mist gleich über beide Gesellschaften zu haben, bräuchte ich nicht. Zudem halte ich noch ein paar Aktien bei den Balatonis. Da ist man irgendwann gruppengeschädigt.
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      schrieb am 15.02.23 15:55:00
      Beitrag Nr. 938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.297.925 von straßenköter am 15.02.23 12:01:08
      Zitat von straßenköter: Also die Balatonis möchten soviel Cash wie möglich in die neue Gesellschaft mitnehmen:
      https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/beta-systems-software…


      Warum nur halbe Sachen machen und der Beta nicht noch ein paar ordentliche Schulden aufhalsen?
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      schrieb am 15.02.23 12:01:08
      Beitrag Nr. 937 ()
      Also die Balatonis möchten soviel Cash wie möglich in die neue Gesellschaft mitnehmen:
      https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/beta-systems-software…
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      schrieb am 10.02.23 11:58:08
      Beitrag Nr. 936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.268.974 von LongIsland am 10.02.23 08:55:48
      Zitat von LongIsland: Der Fall Abspaltung Nagarro von Allgaier war so einer. Hier gab es wie erwähnt pro Allgaier Aktie eine Nagarro Aktie gratis. In Folge dessen wurden auch die persönlichen Anschaffungskosten, die jeder Aktionär für seine Allgaier Aktien hatte, hälftig in Allgaier und Nagarro aufgeteilt. Wenn man also seine 1 Allgaier Aktien für 50 Euro gekauft hatte, hatte man nach der Abspaltung eine Allgaier Aktie mit AK 25 Euro im Depot und eine Nagarro Aktie mit AK 25 Euro. Die steuerliche Belastung mit Abgeltungssteuer richtet sich ab dann je nachdem ob Du Allgaier verkaufst oder Nagarro, da beide Aktien sich natürlich unterschiedlich im Kurs entwickeln. Ob diese hälftige Teilung der AK zwingend mit dem "Abspaltungsschlüssel" 1:1 zusammen hängt kann ich aber nicht sagen.

      Mit anderen Worten: Hast Du BS für 24 Euro gekauft und es wird steuerlich so behandelt wie oben dargestellt, dann hast Du für Latonba AK iHv 12 Euro je Aktie und kannst "steuerfrei" für zB 11 Euro verkaufen (bzw erzielst sogar noch einen steuerlich wirksamen Verlust). Du zahlst diese eingesparten Steuern aber dann mehr, wenn Du die BS Aktie verkaufst, da dann Deine AK nicht mehr 24 Euro sind sondern nur noch 12 Euro und Dein Gewinn aus Verkauf 12 Euro höher ist als ohne die Abspaltung. Verkaufst Du die BS Aktie zB für 13 Euro (also eigentlich unter den damaligen AK) musst Du trotzdem 1 Euro versteuern. De facto tritt somit entweder ein Steuervorteil oder ein Steuernachteil ein, je nachdem, ob Du zuerst die Latonba oder die BS Aktie verkaufst - und in Abhängigkeit der zukünftigen individuellen Wertentwicklung der beiden eigenständigen Aktien.


      Danke für die Erläuterung. Eigentlich müsste die BS das machen, wenn sie ihren Aktionären so einen undurchsichtigen Deal andrehen will.
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      schrieb am 10.02.23 08:55:48
      Beitrag Nr. 935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.268.656 von diha71_ am 10.02.23 08:13:37Der Fall Abspaltung Nagarro von Allgaier war so einer. Hier gab es wie erwähnt pro Allgaier Aktie eine Nagarro Aktie gratis. In Folge dessen wurden auch die persönlichen Anschaffungskosten, die jeder Aktionär für seine Allgaier Aktien hatte, hälftig in Allgaier und Nagarro aufgeteilt. Wenn man also seine 1 Allgaier Aktien für 50 Euro gekauft hatte, hatte man nach der Abspaltung eine Allgaier Aktie mit AK 25 Euro im Depot und eine Nagarro Aktie mit AK 25 Euro. Die steuerliche Belastung mit Abgeltungssteuer richtet sich ab dann je nachdem ob Du Allgaier verkaufst oder Nagarro, da beide Aktien sich natürlich unterschiedlich im Kurs entwickeln. Ob diese hälftige Teilung der AK zwingend mit dem "Abspaltungsschlüssel" 1:1 zusammen hängt kann ich aber nicht sagen.

      Mit anderen Worten: Hast Du BS für 24 Euro gekauft und es wird steuerlich so behandelt wie oben dargestellt, dann hast Du für Latonba AK iHv 12 Euro je Aktie und kannst "steuerfrei" für zB 11 Euro verkaufen (bzw erzielst sogar noch einen steuerlich wirksamen Verlust). Du zahlst diese eingesparten Steuern aber dann mehr, wenn Du die BS Aktie verkaufst, da dann Deine AK nicht mehr 24 Euro sind sondern nur noch 12 Euro und Dein Gewinn aus Verkauf 12 Euro höher ist als ohne die Abspaltung. Verkaufst Du die BS Aktie zB für 13 Euro (also eigentlich unter den damaligen AK) musst Du trotzdem 1 Euro versteuern. De facto tritt somit entweder ein Steuervorteil oder ein Steuernachteil ein, je nachdem, ob Du zuerst die Latonba oder die BS Aktie verkaufst - und in Abhängigkeit der zukünftigen individuellen Wertentwicklung der beiden eigenständigen Aktien.
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      schrieb am 10.02.23 08:13:37
      Beitrag Nr. 934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.265.551 von Syrtakihans am 09.02.23 18:18:42
      Zitat von Syrtakihans:
      Zitat von diha71_: ...

      Da sehe ich keine Vorteile für Aktionäre, aber wenn du das anders siehst dann bitte klär mich oder uns auf.

      Der Vorteil liegt m.E. darin, dass unter bestimmten Voraussetzungen, die für viele Aktionäre zutreffen, beim Verkauf der Latonba-Aktien keine Steuern anfallen. Vorbehaltlich dessen, dass ich mich in diesem speziellen Fall nicht täusche (bin kein Steuerberater!), werden die Anschaffungskosten bei Abspaltungen grundsätzlich entsprechend des Zuteilungsverhältnisses, hier also 1:1, vererbt. Das bedeutet, dass bei nicht allzu tiefen Kaufkursen der BS die Latonba ein Kaufkurs vererbt bekommt, der höher als der zu erwartende Börsenkurs liegt.

      Im Vergleich dazu fällt bei der normalen Bardividende eine Steuer von 26,4% an.


      Interessant, kennst du einen Fall mit einer dt. Aktie, in der das genauso behandelt wurde? Ich nicht.
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      schrieb am 10.02.23 07:25:42
      Beitrag Nr. 933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.265.551 von Syrtakihans am 09.02.23 18:18:42Habe mir die Modalitäten noch nicht angeschaut, aber dass es steuerlich vorteilhaft sein könnte, kann ich mir nur in individuellen Sonderfällen vorstellen (zB Erwerb aller BS Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer). Mal schauen, ob der Sachverhalt hier identisch gelagert ist wie bei Allgaier:Nagarro (damals gab es für eine Allgaier auch eine abgespaltene Nagarro). Hoffe nur nicht, dass die Abspaltung als "Dividende" betrachtet wird und voll zu versteuern ist. Muss man sich aber wirklich erst einlesen.
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