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    Millionengeschäft mit Bußgeldern--Blitz-Hilfe --nur Miese Abzocker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.07 18:56:56 von
    neuester Beitrag 13.02.07 23:25:47 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.107.926
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      Avatar
      schrieb am 28.01.07 18:56:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Blitz-Hilfe -- oder Miese Abzocker Thread: Blitz-Hilfe -- oder Miese Abzocker.de
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:00:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Experten fordern:
      Deutschland braucht mehr Radarfallen!

      Wusch! Ein Blitz in Orange. Der Magen krampft. Die Finger krallen sich ins Steuer. Schrecksekunde. Dann der Schrei: SCH . . .!

      Von JÖRG DIEHL und VOLKER TACKMANN

      An der A 40 (bei Essen) stehen die Blitzgeräte dicht an dicht – an deutschen Straßen sind es insgesamt über 3000


      Frankfurt/M. – Nirgendwo in Deutschland blitzt es häufiger als auf der Autobahn 3 zwischen Diez und Limburg-Nord (Hessen).
      Genau 92 790 Mal wurden im vergangenen Jahr Autofahrer von der Radar -anlage am Elzer Berg abgeschossen, im Schnitt täglich 254 Temposünder. Insgesamt mussten sie 2006 rund 1,8 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern zahlen. „Das ist schon ein beeindruckendes Ergebnis“, freut sich der Sprecher des Kasseler Regierungspräsidiums, Michael Conrad (51).

      Ansichtssache! Wenn es nach den 1500 Fachleuten geht, die sich in den vergangenen Tagen auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar (Niedersachsen) beraten haben, wird das Modell Elzer Berg bald Schule machen. Die Experten sprachen sich dafür aus, Geschwindigkeitsbegrenzungen stärker als bislang kontrollieren zu lassen. Motto: Mehr Blitzer braucht das Land.

      Nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages sollen deshalb auch die Bußgelder für notorische Raser, Drängler, Alkohol- und Drogensünder drastisch erhöht werden. Einer Mentalität, die Geldbußen einkalkuliere, müsse entgegengewirkt werden, hieß es. Zudem hätten sich die Bußgeldsätze seit 1990 in Deutschland kaum verändert und seien im europäischen Vergleich weiterhin sehr gering.


      Unter den Schildern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sitzen die Blitzer am Elzer Berg (A 3). Rund 250 Autofahrer rasen täglich in die Radarfalle – ein Millionengeschäft mit Bußgeldern



      Etwa 3000 fest installierte Blitzer gibt es in der Bundesrepublik, schätzen Experten. Hinzu kommen etwa 1000 mobile Raserschuss-Anlagen. Genaue Zahlen geben die 16 Bundesländer und die über 500 Kommunen, die mit der Lizenz zum Blitzen ausgestattet sind, jedoch aus „polizeitaktischen Gründen“ nicht bekannt. Kaum zu glauben: Zwei Drittel der Anlagen sollen nach Auskunft von Blitzkasten-Kritikern ohnehin leer sein.

      Und das soll auch so bleiben. „Noch mehr Blitzer? Die spinnen wohl“, empört sich Unternehmer Werner Erdhaus (68) aus Georgsmarienhütte (Niedersachsen). „Die wollen doch nur noch mehr Autofahrer abzocken. Eine Radarfalle hat noch keinen Unfall verhindert“, behauptet er.

      Erdhaus, der die Kraftfahrer-Schutzvereinigung Deutschland (1200 Mitglieder) gegründet hat, kämpft gegen die Tempokontrollen: 50 000 „Blitz-Blätter“ mit Warnungen vor Radarfallen verteilt der Mann mit seinen Freunden jedes Wochenende in der Region. „Jeder, der ungerechtfertigt aufgenommen wird, kann bei uns Hilfe finden“, sagt er.

      Auch die etablierte Autofahrer-Lobby wehrt sich gegen eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsüberwachung. „Wir brauchen nicht noch mehr Blitzer in Deutschland“, sagt der Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD), Sven Janssen.

      „Es wäre sinnvoller, die Geräte, die wir bereits haben, endlich an den Gefahrenstellen einzusetzen und mit der Abzockerei aufzuhören.“

      ADAC-Sprecher Peter Hemschik pflichtet ihm bei: „Es ist doch offensichtlich, dass die erwarteten Bußgeldeinnahmen bei der Entscheidung, wo eine Blitzanlage aufgebaut werden soll, oftmals schwerer wiegen als die Verkehrssicherheit.“ Künftig müsse daher zwar häufiger, aber auch vernünftiger geblitzt werden, so Hemschi
      http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/01/28/radarfallen/…
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:09:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      :rolleyes: Die Autofahrer müssen sich wehren mit Bitzwarngeräten und Tempoanzeige/Warner im Auto :rolleyes:



      http://www.nodch.de/?p=250
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:12:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Lauter Deppen bei der Polizei" sagt meine Nichte die selbst schon
      junge Beamtin bei der Polizei ist.
      Das Mädel ist ehrlich und das schlimme daran ist, dass ihre Aussage stimmt.
      Letztendlich muss mit der Abzocke unser Beamtenbullenstaat
      unterstützt und finanziert werden.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:20:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich kann ja verstehen, daß ihr euch aufregt, aber wie wäre es einfach die Tempolimits zu beachten. Schließlich gibt es hier genug Strecken, wo man sich hier austoben kann, Deutschland ist da sehr exklusiv ;)

      Sclimm finde ich nur Politessengeschwader, die den Zweitereiheparkern auf die Nerven gehen. Die kosten den Staat richtig Geld.


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      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:26:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.060 von EllenW am 28.01.07 19:12:53 :cry:Früher nannte man diese Leute "Raubritter" oder "Wegelagerer":cry: den ihre Herren konnte auch den Sold nicht bezahlen--so mußten sie selber für ihren Lebensunterhalt sorgen :D



      Als Raubritter bezeichnet eine ältere Forschungsrichtung diejenigen Angehörigen des ritterlichen Standes, die sich durch Straßenraub,bereicherten
      Ähnlich verhält es sich mit den Überfällen sogenannter Raubritter des Spätmittelalters auf reisende Händler, auf Bauern oder auf reiche Leute.

      Zahlreiche Ritter unternahmen Raubzüge, um ihre schlechte wirtschaftliche Lage zu verbessern. Überfälle auf Handelszüge waren dabei besonders häufig.


      http://de.wikipedia.org/wiki/Raubritter
      Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als “Wegelagerer” bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:40:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.425 von GueldnerG45S am 28.01.07 19:26:21Wenn du aber zu jenem Personenkreis gehörst, dem schon mal
      ein Kind oder sonst ein Familienmitglied von einem der zu schnell
      dran war überfahren wurde, siehst du die Sache gewiss anders. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 19:46:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      was viele vergessen,die Straßenverkehrsordnung ist ein Gesetz!Ich mache es einfach so:ich halte dieses Gesetz ein und habe noch nie ein Problem damit gehabt.Ich fahre allerdings erst seit 35 Jahren Auto,davon 15 Jahre berufstätig.
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:17:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.811 von EllenW am 28.01.07 19:40:17Es geht nicht um Gesetzeswiedriges Fahren/Verhalten im Strassenverkehr sondern um Abzocker an Stellen wo evtl. sogar die Schilder mißverständlich oder nichteinsehbar sind.

      Rein Technisch müßten doch sämtliche Schilder mit Geschwindigkeitsvorgaben im Auto zur Sicherheit ALLER im Auto angezeigt werden können, d.h. evtl. mit Warnung.

      :D Doch WER auser den Autofahren hätte daran Interesse--wer sollte die Finazielle Lücke in Staatsäckel dann wieder schließen :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:22:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      es gibt eine ganz einfache möglichkeit das in einem jahr zu beenden:

      es halten sich ab morgen alle an jede geschwindigkeitsbeschränkung und der spuk ist in einem jahr vorbei...schnelles fahren rechet sich wie vergleichstests ergeben haben, eh nicht...wer will, kann ja 10 oder 20 km über dem geschwindigkeitslimit fahren, dann wird nach abzug der toleranz nur ein bussgeld unter 40 euro fällig und kein punkt in flensburg eingetragen...

      ;);) das soll jetzt aber keine aufforderung zum gesetzesübertritt sein, denn jeder entscheidet selbst, was er macht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:24:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.811 von EllenW am 28.01.07 19:40:17Es geht darum dass sie blitzen können, von mir aus Tag u Nacht, aber an gefährdeten Stellen! Mittlerweile ist es gang und gäbe dass jede Kommune sich damit saniert!!:cry::cry:
      Bei uns blitzen sie , Mitte in der Nacht und im Gewerbegebiet, wo gar kein Fussgänger unterwegs ist! Oder auf eine schöne neue 3spurige Autobahn!!:cry:
      Sie sollen vor Schulen, Mitte im Dorf oder an Stellen wo wirklich viele Unfälle passiert sind! Habe NIX dagegen!
      Die Praxis zeigt leider ein anderes Bild!! :cry::cry:
      Kein Wunder dass jeder von "Abzocke" redet!!
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:31:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.261.096 von invest2002 am 28.01.07 21:22:10das ganze hat noch einen weiteren vorteil:

      es wird bei geschwindigkeiten bis zu 120 km jede menge benzin gespart und damit bei den benzinpreisen auch jede menge geld...

      ausserdem wird der verkehrsfluss besser, was die durchschnittsgeschwindigkeit erhöht...

      vor kurzem hat, glaube ich ein vergleichstest eines tv-automagazins ergeben, dass bei einer strecke von ca 350 km, der schnellfahrer, der geblitzt wurde nur 20 minuten schneller war als der langsamfahrer, der sich an alle geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten hat...der benzinverbrauch war beim schnellfahrer über 30 % höher...reifen- und bremsbelägeverschleiss noch nicht eingerechnst

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:35:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.261.188 von Frenchmen am 28.01.07 21:24:54Du nimmst mir das Wort aus dem Mund !

      Die Polizeibeamten bekommen

      ganz klare Vorgaben von den Kommunen und fühlen sich selbst schon

      mies dabei !

      Armes Deutschland !
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 21:44:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.261.188 von Frenchmen am 28.01.07 21:24:54es hat auch schon prozesse gegeben, wo städte den lieferanten von mobilen überwachungsanlagen, also kfz, wegen verspäteter auslieferung auf schadensersatz verklagt haben...meines wissens wurden diese klagen durch die gerichte aber alle abgewiesen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.01.07 23:32:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.261.837 von invest2002 am 28.01.07 21:44:26Also pure Abzocke!!:cry::cry:
      Zumal die Kommune scharf sind auf Autofahrer die nur leicht das Tempolimit überschreiten! Die Geräte reagieren schon ab 5Kmh über Tempolimit!!:cry::cry:
      Sie sind NICHT an wirkliche "Raser" interessiert, weil die meisten eh zum Gericht gehen und klagen!
      Was machen die Polizisten im Bahnhofnähe von Frankfurt??
      Verteilen Strafzettel an falsch parkende Autofahrer, und lassen die Drogendealer auf der selben Strasse in Ruhe!!:cry::cry:
      Tja! Die eine (Autofahrer) bringen Geld, und die andere kosten nur Geld!!:cry::cry:
      Ganz ehrlich gesagt, möchte kein Polizist sein!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 09:56:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.275 von A_Sosa am 28.01.07 19:20:47Nur kurz was zu den Zweitreiheparkern und deren Abzocke.
      Man versucht in irgendeiner Stadt in Deutschland gemächlich oder zumindest halbwegs ordentlich von A nach B zu kommen. Leider ist das oft genug nicht möglich, weil jemand nur "kurz" etwas erledigen musste und dazu sein Auto in zweiter Reihe geparkt hat. Es beginnt bei den UPS - Boten, die gerade mal vor der Tür des Auslieferungshauses keinen Platz finden und sich dann einfach in zweiter Reihe hinstellen. Erstens wird dann der dort parkende Wagen zugeparkt und zweitens der Verkehrsfluss erheblich verzögert.
      Ich bin dafür, dass jede Stadt mindestens fünf zusätzliche Politessen bzw. Ordnungskräfte einstellt und konsequent auch kleine Mängel ahndet. Das Ergebnis wird sein, dass den Stadtkassen durch die Bußgelder erhebliche Finanzmittel zufließen. Für mich wichtiger ist aber der Aspekt, dass damit dann eine wesentliche Beschleunigung des Verkehrsflusses einhergeht.
      Es ist für alle einfacher sich gemeinsam an Regeln zu halten. Es ist für mich unverständlich, wenn jemand sich aufregt und auf den Schlips getreten fühlt, wenn ein rechtswidriges Verhalten abgemahnt wurde. Nebenbei - auch ich bin schon paarmal geblitzt worden. Dies sind aber jedesmal von mir verschuldete Vorgänge, da brauche ich keinen anderen dafür verantwortlich machen, dass ich mich falsch verhalten habe.

      DocFrost
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:23:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.257.997 von zocklany am 28.01.07 19:46:46...was viele vergessen,die Straßenverkehrsordnung ist ein Gesetz!Ich mache es einfach so: ich halte dieses Gesetz ein und habe noch nie ein Problem damit...

      Grundsätzlich gebe ich dir recht!

      Aber wenn 10 km lange, schnurgerade, übersichtliche, ehemalig, wunderbar funktionierende "grüne Welle, bei eingehaltenen Tempo 50" Ausfall-Straßen so geschaltet werden, dass man sich entweder, vor allem nachts, oder bei wenig Verkehr im "Stop and go" Verkehr bewegen muss (anfahren, Gas geben dreihundert Meter fahren, stehen bleiben) oder aber mit 90kmh durchbrettert und dann grüne Welle hat, was man aber durch ständiges geblitzt werden bezahlt, muss man schon nach dem Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme, oder deren Lauterkeit fragen dürfen.

      Man empfindet so etwas unweigerlich, entweder als Schikane oder als Abzocke.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:28:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ganz ehrlich gesagt, möchte kein Polizist sein!!

      Du wärst wohl auch kein guter Bulle.
      hast deine 2 Firmen verscheppert und würdest wohl
      auch deine Uniform verkaufen :keks:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:28:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Leider ist das oft genug nicht möglich, weil jemand nur "kurz" etwas erledigen musste und dazu sein Auto in zweiter Reihe geparkt hat. Es beginnt bei den UPS - Boten, die gerade mal vor der Tür des Auslieferungshauses keinen Platz finden und sich dann einfach in zweiter Reihe hinstellen.

      So etwas läuft unter Ladevorgang und ist zeitlich begrenzt(!) gesetzlich erlaubt, anders ließe sich die Versorgung mit Waren und Gütern vor allem in Ballungsräumen auch garnicht bewerkstelligen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:36:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.267.567 von DocFrost am 29.01.07 09:56:07Darunter fällt übrigens auch das aus und einsteigen lassen von Leuten bei Taxis und Bussen, darunter oft Gehbehinderte, Kranke, Alte, oder Menschen mit Gepäck.
      Es gibt immer wieder Trottel die da glauben ihre freie Fahrt sei dem übergeordnet und untermauern das mit wütenden Hupkonzerten.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 11:36:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.268.117 von Kaperfahrer am 29.01.07 10:36:03Das man Leute aus Taxen und Bussen aussteigen läßt, ist eine Selbstverständlichkeit die, unabhängig von Alter, Geschlecht, Gepäck usw., auch von mir nicht gemeint ist. Denn in den von Kaperfahrer beschriebenen Fällen parkt ja nicht der Fahrzeugführer sein Fahrzeug, sondern er hält - mit der Absicht in sehr naher Zukunft seine Fahrt fortzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 13:39:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.269.168 von DocFrost am 29.01.07 11:36:13Ich zitiere dich noch einmal:

      Es beginnt bei den UPS - Boten, die gerade mal vor der Tür des Auslieferungshauses keinen Platz finden und sich dann einfach in zweiter Reihe hinstellen.

      Was soll der arme Kerl denn machen? Fünf mal um den Block fahren bis vielleicht!!! mal ein Parkplatz frei wird. Und das gilt für alle die beruflich im Lieferverkehr tätig sind.
      Die stehen alle unter gewaltigen Zeitdruck und denken im Traum nicht daran auch nur eine Sekunde länger als unbedingt nötig, dort herum zu stehen, sonst gibt es vom Chef und Kunden gewaltig eine auf den Deckel.

      Wer in Ballungsräumen herumfährt muss damit rechnen, dass es zu Ladevorgängen kommt, die auch mal die zweite Spur in Anspruch nehmen. Das ist anders einfach nicht möglich.
      Beklag dich lieber bei den jeweiligen Stadtverwaltungen die aus angeblich unbedingt nötigen Umweltschutzgründen (Entsiegelung, Grünstreifen u. dergl. mehr) eine Straßenrückbau betreiben (Amtsdeutsch: straßenbauliche verkerhrsberuhigende Umgestaltungsmaßnahmen), die den Ansprüchen des nötigen Wirtschaftsverkehrs einfach nicht gerecht werden und erst dadurch Staus und Umweltbelastungen verursachen.
      Es mag in wenigen Einzelfällen vorkommen, dass einer seinen diesbezüglichen Spielraum in den Augen des privaten Herrenreiters zu sehr ausreizt und gerade nicht liefert, sondern einem menschlichen Bedürfnis nach geht, oder, Gott bewahre eine Semmel holt, aber für diesen eher seltenen Fall, noch mehr durch den öffentlichen Dienst zu bezahlende "Ordnungskräfte" zu generieren, halte ich schon für leicht übetrieben. Dass man verlangen kann das freie Lücken genutzt werden, so sie am Ort des Geschehens vorhanden sind, ist natürlich selbstverständlich.
      Aber gegenseitige Rücksichnahme im Straßenverkehr bedeutet auch, nicht nur gelassen einher rollen zu können, sondern auch dem Wirtschaftsverkehr die Möglichkeit zu geben seine Arbeit zu verrichten

      Die gehen alle einem Beruf nach der letztendlich auch dir zugute kommt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 18:11:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.267.999 von EllenW am 29.01.07 10:28:02Du wärst wohl auch kein guter Bulle.
      hast deine 2 Firmen verscheppert und würdest wohl
      auch deine Uniform verkaufen

      Ja Und???
      Bin FROH, dass ich meine Firmen verkauft habe, in einer Zeit wo man noch ein bischen Geld bekommen hat!! Die einzigen die mir Leid getan haben, waren meine treue Angestellten! Aber sonst habe ich es KEINE Minute bereut!! Ich bin doch nicht die Milchkuh der Nation damit "Faulpelzen" wie Frank und Co auf meine Kosten leben!!:cry::cry:
      Bist Du neidisch oder was???? :confused:
      Ich bekomme aber, im Gegensatz zu Dir, rein gar NIX vom Staat!!
      Bin auch NICHT neidisch auf Dich!
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 22:11:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.267.923 von Kaperfahrer am 29.01.07 10:23:20oder aber mit 90kmh durchbrettert und dann grüne Welle hat

      das ist mir in Köln auch schon aufgefallen. Mit 100km/h innerorts die grüne Welle der Vernunft.
      Avatar
      schrieb am 13.02.07 23:25:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Radarfallen-Warnung
      Potz Blitz im Navigationssystem


      Nie wieder in eine stationäre Radarfalle tappen? Navigationssysteme mit integrierter Blitzer-Datenbank machen´s möglich. Sie verkaufen sich wie warme Semmeln.
      http://www.focus.de/auto/zubehoer/radar-warner_aid_28126.htm…


      Zahllose geplagte Autofahrer hatten schon mal ein teures Foto im Briefkasten. Starenkästen und Ampel-Blitzer lauern überall. Aber die Verkehrswächter liefern sich ein ständiges Hase-und-Igel-Rennen mit der Autozubehör-Industrie. Radarwarner und Laserstörgeräte spüren mobile Blitzer auf, und immer mehr Navigationssysteme werden mit Zusatzfunktionen zum Radarfallenmelder.

      POI der besonderen Art

      Unter den sogenannten POIs (Points of Interest) lassen sich nämlich nicht nur Theater, Flughäfen oder Tankstellen speichern, sondern auch fest installierte Blitzer. Sobald sich der Navigator einem Starenkasten nähert, klingelt buchstäblich die Alarmglocke. Die Standorte der festen Blitzanlagen holen sich Navigationshersteller oder externe Software-Anbieter von einem Dienstleister und stellen sie den Kunden zur Verfügung. Die Sache hat aber einen Haken: Ob man solche Funktionen im Navi überhaupt benutzen darf, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.

      Juristisches Niemandsland

      Eindeutig wäre die Situation, wenn Blitzer-Warner im Navi unter den Paragrafen 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung fallen. Der verbietet nämlich den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Ausdrücklich erwähnt werden Laserstörgeräte und Radarwarner. Deren Benutzung ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern verboten. Die Geldstrafen können empfindliche Höhen erreichen, in der Regel darf die Polizei die Geräte beschlagnahmen und vernichten. In Schweden, Belgien und Luxemburg kann man für den Einsatz von Radarwarnern theoretisch sogar ins Gefängnis wandern.

      Nicht vorherzusehen

      An Blitzer-Warner im Navigationssystem dürften die meisten Staaten bei der Verabschiedung dieser Gesetze noch nicht gedacht haben. Schließlich wurden manche Vorschriften schon gemacht, als das einzige Navigationssystem im Auto ein Beifahrer mit Straßenatlas war.

      Eine eindeutige Regelung gibt es seit Januar in der Schweiz, die für ihre scharfen Geschwindigkeitskontrollen bekannt ist. Dort sind nicht nur klassische Radarwarner, sondern auch ausdrücklich Navis mit Blitzer-Datenbank verboten.

      Die Behörden des Alpenlands wollen damit nicht zuletzt eine besonders raffinierte Methode der Blitzer-Warnung verhindern: „Verbinden die Automobilisten ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innerhalb weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen“, begründet das Schweizer Bundesamt für Straßen das Verbot. Schließlich könnten auch betrunkene Autofahrer per GPS und Handy vor Verkehrskontrollen gewarnt werden, und die Polizei könnte damit gefährliche Autofahrer nicht aus dem Verkehr ziehen, schieben die Eidgenossen hinterher. Im Gegensatz dazu sind in Frankreich einige Fahrzeuge von Marken wie Citroën oder Nissan sogar ab Werk mit Radarinfos ausgestattet.

      Droht die Stilllegung?

      Auch in Deutschland sind viele Verkehrsexperten der Ansicht, dass entsprechend „aufgerüstete“ Navigationssysteme unter die Regelung des Paragrafen 23 StVO fallen. Dann wären sie verboten. Wer sie trotzdem einsetzt, hätte mit unangenehmen Folgen zu rechnen. 75 Euro und vier Punkte in Flensburg sind schon jetzt mindestens fällig, wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird. Außerdem kann die Polizei das Gerät einkassieren. Bei hochwertigen Navis wären schnell einige Hundert Euro weg. Besonders interessant würde es für aufgerüstete fest installierte Navigationssysteme mancher Autohersteller. Diese Systeme kann man schließlich nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug entfernen.

      Die Hersteller mobiler Navis mit Blitzer-Warner halten sich zum Thema bedeckt. Einige werben ausdrücklich mit der Funktion, zum Beispiel Falk bei seiner neuen N-Serie. Mit einer laufend aktualisierten Datenbank warnen die Geräte vor fest installierten Starenkästen oder Ampel-Blitzern. Das Problem der unklaren Rechtslage leitet Falk elegant an die Benutzer weiter: Mit Hinweis auf den bereits zitierten Paragraphen 23 weist das Unternehmen darauf hin, dass der Einsatz der Warnfunktion während der Fahrt verboten sei.

      Nur für die Routenplanung zu verwenden?

      „Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein“, lautet Falks freundliche Empfehlung. Dass sie sich selbst damit noch in einer rechtlichen Grauzone befinden, dürfte den Herstellern mobiler Navis klar sein. Firmen wie Falk oder Michelin versuchen sich dadurch abzusichern, dass die Blitzer-Warner-Funktion nicht automatisch im Gerät enthalten ist, sondern erst per Internet-Download aktiviert und vor jeder Fahrt neu eingeschaltet werden muss.

      Fragt sich nur, wie die künftige Rechtssprechung mit der Problematik umgeht. Einen Blitzer-Warner mitzuführen und gleichzeitig hoch und heilig zu versprechen, ihn nicht einzusetzen, dürfte für Stirnrunzeln bei jedem Richter sorgen. Stattdessen könnte es laufen wie bei der GEZ: Wer einen Fernseher hat und nur Privatfernsehen guckt, dem traut man trotzdem zu, dass er abends die Fenster verdunkelt und heimlich zum „Musikantenstadl“ zappt.

      Was sagt der ADAC?

      Der ADAC empfiehlt seinen Mitgliedern schon jetzt, keine Blitzer-Warner im Navi einzusetzen. Für den Automobilclub fallen die Geräte eindeutig unter den Paragrafen 23. „Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im Übrigen auch keinen ‚Schutz’ vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.

      Doch es gibt auch andere Meinungen zum Thema. Schließlich senden Navigationssysteme im Gegensatz zu Laserstörgeräten keine Signale aus, die Überwachungsmaßnahmen verhindern. Zudem ließe sich argumentieren, dass die Warnung die Verkehrssicherheit erhöht. „So fährt man wesentlich entspannter, stellt sich frühzeitig auf kritische Situationen ein und kann das Fahrverhalten entsprechend anpassen“, bewirbt etwa Falk seinen neuen Blitzer-Warner. Viele Radiosender warnen sogar vor mobilen Radarfallen, manchmal auch in Zusammenarbeit mit der Polizei. Manche Sender spannen ihre Hörer ungehindert als „Blitzer-Detektive“ ein, die per Handy die neuesten Radarfallen direkt ins Studio durchgeben.

      Blitzersuche im Internet

      Und die Standorte Tausender Blitzanlagen findet man mit wenigen Mausklicks im Internet. Auch das, argumentieren Befürworter der Blitzer-Warner, erhöht die Verkehrssicherheit. Schließlich stehen Starenkästen vor allem an Unfallschwerpunkten. Und welcher Gemeinde will man schon unterstellen, dass ein als Mülltonne getarnter Starenkasten auf einer breit ausgebauten schnurgeraden Straße, die fünf Blocks vom nächsten Kindergarten entfernt ist, zu etwas anderem dient als zur Erhöhung der Verkehrssicherheit? Autofahrern dürfte nichts anderes übrig bleiben, als die ersten Urteile zum Thema abzuwarten – auch wenn es nicht allzu gut aussieht für die Blitzer-Warner.


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      Millionengeschäft mit Bußgeldern--Blitz-Hilfe --nur Miese Abzocker