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    Speku-Steuer und FiFo - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.07 11:55:45 von
    neuester Beitrag 12.03.07 09:34:14 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.113.231
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      Avatar
      schrieb am 20.02.07 11:55:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Kann ich FiFo vermeiden, indem ich
      - 2 depots führe, in denen ich dieselbe Aktie habe , ein trading, ein Bestandsdepot)
      - die aktie jeweils in Deutschland und im ausland kaufe ?

      meine Bank verneint dies.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 11:59:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im EStG steht dazu folgendes:

      § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

      (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      ....

      2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.2Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden.3Entsprechendes gilt bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge;
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 12:03:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das FiFo-Prinzip bezieht sich jeweils auf ein Depot. Durch Führung mehrerer Depots kannst du entscheiden, welche Aktien verkauft werden und welche im Depot bleiben. Wenn aus dem Trading-Depot verkauft wird, kann natürlich nicht "unterstellt" werden, dass aus dem Bestandsdepot verkauft wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 12:16:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei "steuerkompass.wp" vertritt man zwar die Meinung, das FiFo-Prinzip erfasse sämtliche Depots bei einer (1) Bank:


      http://www.steuerkompasswp.de/Extern/ReadMe.htm


      Neue Rechtslage: Die neue Rechtslage wurde mit einer Einkommensteuergesetzesänderung mit Wirkung ab 16.12.2004 rückwirkend für Verkäufe ab 1.1.1999 eingeführt. Diese rückwirkende Einführung wurde mit Wirkung ab 19.12.2006 korrigiert. Seither gilt die Einkommensteuergesetzesänderung erst für Verkäufe ab 1.1.2005. Danach gilt ab dem 1.1.2005 die FIFO-Regel (Erläuterung siehe unter diesem Stichwort in diesem Handbuch) und zugleich auch die Berechnung pro Bank und nicht mehr pro Depot oder Konto. Für die Bestimmung des persönlichen zeitlichen Übergangs von der Berechnung pro Depot auf die Konten übergreifende Berechnung lesen Sie bitte den Punkt in diesem Handbuch, in dem die FIFO-Regel beschrieben wird. Für das Jahr, für das erstmals die FIFO-Regel angewendet wird, kommt dann nämlich zugleich die Konten übergreifende Berechnung erstmals zum Tragen. Eine Ausnahme von der zeitgleichen Anwendung der beiden Neuregelungen galt bis zur Korrektur mit Wirkung ab 19.12.2006 für das Jahr 2004 laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 5.4.2005. Für 2004 galt nach diesem Schreiben auf jeden Fall die Konten übergreifende Berechnung.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 12:47:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Recherche bei google.de ergibt, dass die Theorie vom kontenübergreifenden FiFo-Prinzip nur von steuerkompass.wp vertreten wird (nur 1 Suchergebnis):

      Ergebnisse 1 - 1 von 1 für Fifo kontenübergreifend. (0,20 Sekunden)




      SteuerKompassWP - Das Programm für Steuer, Spekulation und BörseBei Anwendung der FIFO-Regel gilt das zuerst angeschaffte Wertpapier oder ... mehr pro Depot stattfindet, sondern kontenübergreifend pro Bank des Kunden. ...
      www.steuerkompasswp.de/ - 16k - Im Cache - Ähnliche Seiten

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      Avatar
      schrieb am 20.02.07 12:57:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier findet sich eine Diskussion zum Thema:

      http://www.steuernundvermoegen.de/Ver%E4u%DFerungsgesch%E4ft…
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 13:04:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Grund für die Einführung der FiFo-Fiktion war, dass dann, wenn ein und dieselbe Aktie in einem (1) Depot liegt, die sich lediglich ium Kaufdatum unterscheiden, nicht feststellbar ist, welche Aktien verkauft wurden, die alten oder die jungen. Durch die Verwahrung in einem (1) Sammeldepot findet eine Vermischung der Aktien unterschiedlichen Kaufdatums statt.
      Bei unterschiedlichen Depots steht aber fest, aus welchem Depot verkauft wurde, Raum für eine Fiktion verbleibt hier nicht. Die unterschiedlichen Depots werden nicht vermischt.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 13:22:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Herzlichen Dank
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 13:25:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Deine Argumentation ist ceteris paribus auf den 2ten Fall des Eingangsposting (selbe Aktie in verschiedenen Währungen, z.B. can$ und € ) anwendbar ?
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 13:47:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn du Aktien mit Nennwerten in Euro und in Dollar hast, sind das nicht die selben Aktien. Haben bestimmt auch unterschiedliche WKNs.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 14:15:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Gilt die Übertragung von Aktien in ein anderes Depot als "Neuerwerb" oder werden sie steuerrechtlich als Altaktien behandelt?
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 18:59:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @perry:
      Wenn dir beide Depots gehören, ist der Wechsel von einem zum andern Depot steuerlich unbeachtlich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 11:04:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.855.195 von NATALY am 20.02.07 18:59:18Danke für die Info.:)
      P.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 09:34:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      und wenn ich nun nur einen teil der aktien übertrage ? Übertrage ich damit die zuerst gekauften ?
      wäre ja fair wenn bei der besteuerung fifo gilt, so müsste beim übertragen auch fifo sinnvoll sein.


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