Der Frankfurter Aktienhändler war einer heißen Sache auf der Spur.
Wochenlang hatte er sich über merkwürdige Kursbewegungen der Stamm-
und Vorzugsaktien des Volkswagen-Konzerns gewundert. Nun hatte er
Hinweise auf Mauscheleien gefunden, vielleicht sogar auf einen
richtigen Skandal. Es war der 7. März, als der Börsianer bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anrief, um
ihr seine Entdeckung mitzuteilen. Aber am Monatsende hatte die
Finanzpolizei ihre Ermittlungen noch immer nicht aufgenommen - und
so eine der aufsehenerregendsten Affären im deutschen Finanzwesen
wochenlang verschlafen: die systematischen Kursmanipulationen
einiger WestLB-Händler.
Erst am 4. April startete die Behörde ihre Untersuchung der
umstrittenen Eigenhandelsgeschäfte der Landesbank. Dabei hatten
sich viele Wertpapierexperten schon lange über außergewöhnliche
Vorkommnisse in den Schlussauktionen für die Aktien von VW, BMW
(Xetra: 519000 - Nachrichten) und Metro (Xetra: 725750 -
Nachrichten) gewundert. Nur den hauptamtlichen Aufsehern von der
BaFin waren diese Vorkommnisse offenbar entgangen. "Was machen die
da eigentlich den ganzen Tag?", fragt der Frankfurter Händler
verständnislos.
Die Kritik an der Behörde wächst
Er ist nicht der einzige Zweifler. Genau fünf Jahre nach ihrer
Gründung hat Deutschlands Aufsichtsbehörde für das Kreditwesen, die
Versicherungen und den Wertpapierhandel ein Imageproblem. Der
WestLB-Fall reiht sich ein in eine ganze Kette von Pannen. Da ist
der lange unbemerkte Großbetrug des Kapitaldiensts Phoenix, der
30.000 Anleger um ihre Ersparnisse brachte. Da ist der
Betrugsskandal im eigenen Haus, als ein Mitarbeiter jahrelang
unbemerkt mehr als 6 Mio. Euro in die eigene Tasche wirtschaftete.
Und da sind nun auch drohende Schadensersatzklagen in
Millionenhöhe, weil die Aufseher wohl ihre Kompetenzen
überschritten haben.
Die Kritik an der Behörde wächst. "Die BaFin hat in der
Vergangenheit mehrfach bei ihren Aufgaben versagt", sagt Frank
Schäffler, Finanzmarktexperte der FDP. "Sie ist ein zahnloser
Tiger", meint Jürgen Kunze, Vorstand des Deutschen Instituts für
Anlegerschutz (DIAS). Und der im Phoenix (Xetra: 603100 -
Nachrichten) -Fall zuständige Frankfurter Richter Jochen Müller
sprach ein vernichtendes Urteil: Die Behörde sei "strukturell nicht
in der Lage", groß angelegte Betrügereien aufzudecken.
Typisch Behörde
Der Umgang mit dem Tippgeber im Fall WestLB wird den Kritikern neue
Nahrung geben. Wie der Frankfurter Händler berichtet, wurde sein
Anruf eine halbe Stunde lang von einem Beamten zum nächsten
durchgestellt. "Man konnte mir lange nicht sagen, wer für
Kursmanipulationen im Wertpapierhandel zuständig ist", erinnert er
sich. Als er am Ende endlich den richtigen Mitarbeiter für
Wertpapieraufsicht am Draht hatte, forderte ihn dieser auf, er
solle doch eine Mail schicken.
Der Händler tat, wie ihm geheißen wurde. Dann begann das Warten.
Zunächst reagierte die BaFin zwei Wochen lang gar nicht. Darauf
schickte sie dem Informanten erst einmal eine Eingangsbestätigung,
wie es sich für eine richtige Behörde gehört. Anschließend blieb
sie weitere 13 Tage tatenlos. "Das ist doch eine Aufforderung an
alle, Insiderhandel zu betreiben", schimpft der frustrierte
Händler. "Es passiert eh nichts."
Geplant war genau das Gegenteil. Als die BaFin am 1. Mai 2002
gegründet wurde, hatte der damalige Finanzminister Hans Eichel ganz
großes Vorbild vor Augen. Die aus den Einzelaufsichten für das
Versicherungswesen, das Kreditwesen und den Wertpapierhandel
zusammengefügte Allfinanzaufsicht sollte so mächtig, so unabhängig,
so unbestechlich werden wie die SEC, die in der Finanzwelt
gefürchtete US-Aufsicht aus Washington. Eichel wählte Bonn als
Hauptsitz seiner Behörde. Die BaFin sollte den Insidern, den
Kursmanipulateuren und Betrügern am Kapitalmarkt nicht nur
einheizen, sie sollte große Fälle von vornherein verhindern. "Diese
Institution wird beißen, solange ich hier Präsident bin", versprach
Jochen Sanio, damals wie heute Chef der Einrichtung.
Die Statistik spricht gegen ihn. Sanios 1500 Beamte beaufsichtigen
rund 10.000 Finanzdienstleister; Tag für Tag können sie rund zwei
Millionen Daten auf Unregelmäßigkeiten durchleuchten. Ergebnis: In
fast fünf Jahren legten sie den Staatsanwälten lediglich 550
Verdachtsfälle vor. Und nicht einmal 40 dieser Verfahren endeten
mit einem Schuldspruch. "Die BaFin-Leute sammeln Daten wie die
Weltmeister", sagt ein aufsichtsnaher Beobachter, "und meist hat
man das Gefühl, die wissen nicht, was sie mit dem Berg machen
sollen." 2006 erbrachten 60 von der BaFin initiierte Untersuchungen
ganze vier strafrechtliche Verurteilungen und sechs Geldbußen.
Ein Beleg für die Sauberkeit des deutschen Finanzwesens sind diese
Zahlen nicht. Insidergeschäfte sind Händlerberichten zufolge in
Frankfurt noch immer alltäglich. Dazu locken selbst ernannte
Börsengurus unbehelligt Kleinanleger in zweifelhafte Aktien - oft,
um von den Kurssteigerungen der Papiere zu profitieren, die sie
kurz zuvor selbst erworben haben.
An Sanio selbst liegt es kaum. Die Kompetenz des "Beißers von
Bonn", wie der Oberaufseher einst getauft wurde, steht in der
Finanzwelt außer Frage. "Wer sich einmal von ihm eine Abreibung
verpassen lassen musste, wird das sein Leben lang nicht mehr
vergessen", sagt ein Banker, der den 60-jährigen Juristen seit
Langem kennt.
Sanios Posten in Gefahr
Und doch sägen Politiker derzeit eifrig an Sanios Stuhl. Sie wollen
den bislang allein regierenden Präsidenten entthronen, ein
Vorstandsgremium aufbauen, um die Integration der drei
Aufsichtssäulen Kreditwesen, Versicherung und Wertpapierhandel
voranzutreiben. Sanio soll einer unter mehreren gleichberechtigten
Chefs werden - für einen Machtmenschen wie ihn eine Demütigung.
"Der ist denen zu selbstbewusst und eitel", mutmaßt ein
Bankenvertreter. "Klar ist, dass Sanio in seinen Aufgabenbereichen
entlastet werden soll, damit er sich um die wichtigen Dinge kümmern
kann", sagt die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer.
Dabei trägt die Politik erhebliche Mitschuld an der Ineffizienz der
BaFin. Der Gesetzgeber habe der Behörde "ein stumpfes Schwert in
die Hand gegeben", bemängelt DIAS-Vorstand Kunze. So haben die
deutschen Aufseher keinen Zugriff auf die Telefonlisten der
Handelsteilnehmer. Außerdem darf die BaFin im Gegensatz zur SEC in
Verdachtsfällen weder Akten beschlagnahmen noch Zeugen gegen deren
Willen verhören. Ihr bleiben nur die Verhängung von - selten
abschreckenden - Bußgeldern sowie die Weitergabe ihrer Erkenntnisse
an die Staatsanwaltschaften. Und denen fehlen meist qualifizierte
Mitarbeiter, um die komplexen Fälle zu untersuchen. "Zu viele der
Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sand", beklagt
Sanio. Seine Leute arbeiteten nur allzu oft "für den
Papierkorb".
Keine Beschäftigung mit Inhalten
Mitunter ist Blindheit gegenüber unseriösen Anbietern sogar von
oben angewiesen. Musterbeispiel hierfür ist das 2005 geschaffene
Verkaufsprospektgesetz für geschlossene Fonds. Politiker wollten
Kleinanlegern mit dem Wortungetüm Gutes tun: Es sollten nur noch
Fonds vertrieben werden, deren Verkaufsprospekt durch die
Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Tatsächlich wurde daraus aber eine
Art Beschäftigungstherapie für BaFin-Beamte. Denn die müssen nun
die formale Richtigkeit des Prospekts prüfen, wie etwa den Namen
der Fondsverwalter oder die Telefonnummer. Eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit den Prospektangaben sieht das Gesetz
hingegen nicht vor.
Unternehmen aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt nutzen dies
gnadenlos aus. Sie bewerben ihre dubiosen Bauherrenmodelle,
Warentermingeschäfte oder Unternehmensbeteiligungen mit dem
Hinweis, sie seien von der BaFin überwacht. "Die Zertifizierung der
Prospekte führt dazu, dass sich zahlreiche unseriöse Anbieter ein
Gütesiegel anheften", klagt Kunze. Tatsächlich würde die BaFin den
grauen Kapitalmarkt gerne unter die Lupe nehmen. Aber sie darf es
nicht - obwohl hier nach Schätzungen der Stiftung Warentest
jährlich rund 30 Mrd. Euro versickern, größtenteils Ersparnisse
leichtgläubiger Kleinanleger.
Gegen die irreführende Werbung hat die BaFin nicht ein einziges
Bußgeldverfahren eingeleitet. Offenbar scheuen die Aufseher
Konflikte; zu schlecht waren ihre Erfahrungen in der Vergangenheit.
Da griffen sie einmal richtig durch, als sie das
Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (Gamag)
schlossen und die Abwicklung der Geschäfte anordneten. Dem
Vernehmen nach soll Sanio in diesem Fall höchstpersönlich die
zuständigen Mitarbeiter zu einer sehr offensiven Auslegung der
Gesetze angeregt haben. Das könnte verhängnisvolle Folgen haben.
Denn die Gamag klagte - und hat inzwischen von zwei
Gerichtsinstanzen recht bekommen. Zuletzt entschied der Hessische
Verwaltungsgerichtshof, die BaFin habe die Paragrafen zu weit
ausgelegt.
Nun hat die Behörde noch eine Chance, ihr Gesicht zu wahren: die
Revision beim Bundesverwaltungsgericht, die in den kommenden
Monaten ansteht. Aber auch hier sieht es düster für sie aus: "Ich
glaube, dass die BaFin verlieren wird", sagt ein Frankfurter
Anwalt, der mit dem Fall vertraut ist. "Ihre Argumentation war um
Ecken herum gedacht und zu dünn." Weitaus schlimmer als die
juristische Niederlage dürften die Rechtsfolgen wiegen. "Wenn die
BaFin den Prozess verliert, könnten Schadensersatzforderungen in
dreistelliger Millionenhöhe auf sie zukommen", fürchtet
Aktionärsschützer Kunze. Dann würde es für Jochen Sanio richtig
eng.
http://de.biz.yahoo.com/29042007/345/licht.html