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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 6632)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
    Beiträge: 102.878
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      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:31:09
      Beitrag Nr. 36.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.051 von Notgeld am 21.10.10 14:39:05ich würde mal sagen, da hast du dich mit einem eindrucksvollen Beitrag zurückgemeldet! :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:30:25
      Beitrag Nr. 36.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.306 von Forsyth am 21.10.10 15:06:36...........das erste mal das wir einer Meinung sind!:look:
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:29:25
      Beitrag Nr. 36.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.306 von Forsyth am 21.10.10 15:06:36Denke nicht, man müßte sich wohl noch eine zusätzliche bedingungslose Rücknahme.- Umtauschvereinbarung für 3 Jahre vom Baumarkt quittieren lassen.

      Ich frage mich wie verrückt ist ein Kaufmann der eine derartige Garantie gibt.
      Oder noch schlimmer ( und da bin ich wieder bei der Winkeltheorie ) was gibt es zu verbergen, daß man zu solchen Mitteln greift.

      Aus Verbrauchersicht ist eine Klage unter diesen Bedingungen völlig unnötig. Der kann sich alle 3 Jahre umsonst einen neuen Akku abholen kommen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:06:36
      Beitrag Nr. 36.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.051 von Notgeld am 21.10.10 14:39:05reicht doch sicherlich der kassenzettel aus, um seine garantie zu bekommen
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 15:05:09
      Beitrag Nr. 36.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.051 von Notgeld am 21.10.10 14:39:05:confused:

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      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:52:27
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:47:16
      Beitrag Nr. 36.562 ()
      Da hat wohl einer die Geduld verloren :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:45:43
      Beitrag Nr. 36.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.366.051 von Notgeld am 21.10.10 14:39:05
      Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, beginnend mit einer Abmahnung

      LOL
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:39:05
      Beitrag Nr. 36.560 ()
      Hallo,
      habe beim Praktiker nochmals wegen der 3 Jahre Garantie auf die ECO nachgefragt.
      Die Servicemitarbeiterin teilt mir mit, daß der Hersteller jeden beanstandeten Akku innerhalb der Frist zurücknimmt und gegen einen neuen Akku tauscht. Suuuper !

      Einen Garantieschein gibt es jedoch nicht! :eek::eek::eek:

      Dazu folgende Erläuterung lt. Wiki:

      "Qualitätsgarantie (Beschaffenheits-/Haltbarkeitsgarantie)

      Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 BGB anwendbar. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen."

      und weiter

      "Als Garantieerklärung bezeichnet man im Kaufrecht die Äußerung des Verkäufers, des Herstellers oder eines Dritten, mit der dem Käufer eine Garantie eingeräumt wird.

      Grundsätzlich bedürfen Garantieerklärungen keiner besonderen Form und können auch konkludent abgegeben werden. Jedoch wurden auf Grund von Art. 6 VerbrGKRL in der Europäischen Union Sonderbestimmungen für den Verbrauchsgüterkauf eingeführt, um Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Danach ist der Käufer darauf hinzuweisen, dass von der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht berührt werden. Die Erklärung muss den Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben enthalten, die für die Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers. Sie ist außerdem einfach und verständlich abzufassen und muss dem Verbraucher auf Wunsch in Textform übermittelt werden. In Deutschland wurde die Richtlinie mit § 477 BGB umgesetzt, in Österreich mit § 9b KSchG.

      Verstöße gegen die Formvorschriften berühren in keinem Fall die Gültigkeit der Garantie, allerdings kann es sich dabei um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handeln (in Deutschland § 3 UWG).

      In der Praxis werden Garantieerklärungen des Herstellers häufig in Form eines Garantiescheins der Kaufsache beigelegt."

      Falls doch jemand von Euch eine Garantieerklärung erhalten hat, bitte melden!

      Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten, beginnend mit einer Abmahnung und Verzichtserklärung!? Was meint Ihr? :rolleyes:
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 14:22:53
      Beitrag Nr. 36.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.365.183 von recaller am 21.10.10 12:55:18Ich glaube nicht, daß gleich zu Anfang die beiden OEM beliefert werden.
      Da rechne ich eher mit 2012 wenn die Produktionskapazität Malaysia und Süd-Korea hochgefahren ist. Ist aber doch kein großes Problem, Oder ????
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